| CDU/CDU-Bundestagsfraktion konnte bei der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wesentliche Änderungen durchsetzen |
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Der Deutsche Bundestag hat einen wichtigen Schritt in Richtung neuer arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorgenommen. Mit der Neuausrichtung können arbeitsuchende Menschen jetzt schneller und effektiver in den Arbeitsmarkt integriert werden. „Während des Gesetzgebungsverfahrens haben uns zahlreiche Forderungen und Wünsche der Länder und Kommunen gebeten, die Möglichkeiten der Instrumente flexibler zu gestalten, um die Integration von Arbeitssuchenden effizienter angehen zu können“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Michael Meister. Diese berechtigten Anliegen hat die CDU/CSU – Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen und so weit, wie es mit der SPD einigungsfähig war, in den Änderungsanträgen der Koalition umgesetzt“, Dr. Michael Meister weiter. Mit der Neuausrichtung erhalten nun die Rechtskreise SGB II und SGB III mehr Gestaltungsspielraum, um Arbeitssuchende in Beschäftigung zu bringen. Es war insbesondere die CDU/CSU-Fraktion, die flexibilitätssteigernde Änderungen des Regierungsentwurfs durchgesetzt hat. Folgende Änderungen werden zukünftig die Akteure der Arbeitspolitik vor Ort erleichtern: Nach aktueller Rechtslage des SGB III § 10 können die Agenturen für Arbeit bis zu zehn Prozent der im Eingliederungstitel enthaltenen Mittel für Ermessensleistungen, zum Beispiel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder für Wintergeld und Winterausfallgeld in der Bauwirtschaft einsetzen. Hier können die gesetzlich geregelten aktiven Arbeitsförderungsleistungen durch freie Leistungen erweitert werden. Die Vorschrift gehört zu den flexibelsten Instrumenten der Arbeits-marktpolitik, nach dem Regierungsentwurf sollte sie jedoch entfallen. Die CDU/CSU hat erreicht, dass die Vorschrift bis zum 31. Dezember 2009 weiter gilt und dann evaluiert wird. „Auch bei der Freien Förderung im SGB II haben wir zum Einen erreicht, dass die Agenturen für Arbeit jetzt bis zu zehn Prozent – und nicht, wie noch im Regierungsentwurf vorgesehen, nur zwei Prozent –für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit einsetzen können“. „Darüber hinaus haben wir zu enge Vorgaben des Regierungsentwurfs stark gelockert und festgelegt, sodass jetzt im SGB II auch eine Kombination oder Modularisierung von Maßnahmeinhalten zulässig ist“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister. Die Lockerung des Aufstockungs- und Umgehungsverbots stellt sicher, dass Langzeitarbeitslosen in Fällen, in denen eine geeignete gesetzlich geregelte Eingliederungsmaßnahme nicht zeitnah in Anspruch genommen werden kann, frühzeitig eine Leistung oder Maßnahme der Freien Förderung zur Verfügung gestellt werden kann. Im Gegensatz zu der im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelung sieht die Freie Förderung im SGB II nunmehr auch keine zeitlichen Grenzen vor. „Uns ist es gelungen, dass die bisherige Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung auch für die neuen Maßnahmen (Förderung aus dem Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) gilt, dies findet im Übrigen auch im SGB II Anwendung“, so Dr. Michael Meister. |

