| EU-Weinmarktordnung beibehalten, aber grundlegend reformieren |
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(Berlin/Bergstraße, 05.07.06) Mit Blick auf die notwendige Neuordnung der europäischen Weinmarktorganisation hat die EU Kommission dem Rat vier mögliche Reform-Optionen zur Diskussion vorgelegt: Die Beibehaltung des Status quo mit lediglich einigen punktuellen Änderungen; eine grundlegende Reform der Weinmarktorganisation; die Einbeziehung der Weinmarktorganisation in die allgemeine Agrarreform; oder die vollständige Deregulierung des Weinmarktes. „Mit Blick auf diese Optionen plädiere ich für die Beibehaltung einer spezifischen Marktorganisation für Wein. Die zweite Option einer grundlegenden Reform der Weinmarktordnung schätze ich als vorteilhafteste Lösung ein“, so Dr. Michael Meister. Der Bergsträßer CDU-Bundestagsabgeordnete ist der Meinung, dass bei der Aufteilung der EU-Finanzmittel vor allem eine bessere Umsetzung des Grundsatzes der Subsidiarität und somit der Regionalität der Instrumente im Vordergrund stehen muss. Erforderlich ist auch ein umfassendes Umstrukturierungsprogramm z.B. durch Steillagenförderprogramme oder Förderung von Flurbereinigungsmaßnahmen. Die diskutierte Reduzierung des Produktionspotenzials durch die Aufgabe von Rebflächen sowie die Einschränkung der traditionellen Saccharoseanreicherung lehnt Meister ab. „Um Verschiebungen des Produktionspotenzials innerhalb der EU auszuschließen, ist an der heutigen Rebflächensteuerung unter Beibehaltung des Anbaustopps für Rebflächen festzuhalten“, so der Abgeordnete. Bei den Weinbereitungsmethoden muss es zu einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse bei der Zulassung von önologischen Verfahren kommen. Ferner sollte die EU nach Ansicht Dr. Meisters in Zukunft nur solche önologischen Verfahren neu zulassen, die im Codex der Internationalen Organisation für Rebe und Wein enthalten sind. |

