| Wettbewerbsfähigkeit der Weinwirtschaft stärken |
|
|
|
(Bergstrasse, 24.11.2006) In der jüngsten Sitzung des CDU-Kreisvorstandes berichtete Dr. Michael Meister MdB über die vorgesehenen Änderungen am Weingesetz. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält zahlreiche Anpassungen die die Anwendung der Vorschriften aus dem Weingesetz wirtschaftsnäher gestalten. So sollen die Bundesländer ermächtigt werden, eine Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten von einem bestimmten Anbaugebiet in ein anderes zuzulassen. Gleichzeitig soll bei grundsätzlich getrennter Festlegung der Gesamthektarerträge von Steillagen und Flachlagen ein Ausgleich der Hektarerträge zwischen diesen beiden Anbaubereichen möglich sein. Dies ist nach Auffassung von Dr. Meister ein struktureller Beitrag, den Weinbau in Steillagen an der Bergstrasse zu bewahren Kritisch sieht Dr. Meister Bestrebungen Wein, der zur Herstellung von Perlwein ohne Herkunfts- und Rebsortenangabe bestimmt ist, in die Gruppe der Verarbeitungsweine einzubeziehen. Im Rahmen der Hektarertragsregelung sind für Verarbeitungswein höhere Erträge zulässig als für Weine anderer Qualitätsstufen. „Damit wird ein klares Zeichen für eine qualitätsorientierte Perlweinproduktion gesetzt, die sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt hat“, so der Bergsträsser Bundestagabgeordnete. Die Zukunft und die Chance der Produktion von deutschen Weinen liegt in einer qualitätsorientierten, mengenbewussten Vermarktung. Aufgrund klimatischer oder anbautechnischer Vorgaben sind andere Anbauregionen der Welt in Bezug auf die Herstellungskosten und mögliche Erntemengen im Vorteil. Demgegenüber steht die über zweitausendjährige Anbautradition in Deutschland, die aufgrund der Vielfalt der Anbaugebiete einen Reichstum an Geschmacksnuancen, Regionalität und Individualität aufzuweisen hat. „Dies ist ein bedeutendes Wettbewerbsargument für die inländische Weinproduktion“, waren sich die Mitglieder des CDU-Kreisvorstandes in der Diskussion einig. |

