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Branntweinmonopol läuft erst Ende 2017 aus |
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(Bergstraße, 24.11.10) Das Branntweinmonopol hat für Deutschland weiterhin eine herausragende Bedeutung, sowohl für die Pflege der Kulturlandschaft als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Um kleinen und mittleren Brennereien den etappenweisen Umstieg auf den freien Markt zu erleichtern, hat das Europäische Parlament nun einer Verlängerung der in Europa einmaligen Beihilfenregelung des deutschen Branntweinmonopols zugestimmt. „Diese Entscheidung kommt gerade auch der Odenwaldregion zugute, wo einige Obstbrennereien beheimatet sind“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Viele Streuobstwiesen werden heute nur noch gepflegt und genutzt, weil Alkohol in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien dezentral produziert wird. Außerdem liefern die Brennereien Wertschöpfung und Arbeitsplätze im gesamten ländlichen Raum, nicht nur in den Brennereien selbst, sondern auch in den Zulieferbetrieben (Apparatebauer, Landhandel und örtliches Handwerk).
Hintergrund: Derzeit darf Deutschland abweichend von EU-Vorschriften staatliche Beihilfen für Erzeugnisse gewähren, die vom Monopol als Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs vermarktet werden. Der Gesamtbetrag darf 110 Mio. EUR jährlich nicht überschreiten und beträgt derzeit weniger als 80 Mio. EUR. Diese Ausnahmeregelung hätte am 31. Dezember 2010 auslaufen sollen. Es ist jedoch mehr Zeit erforderlich, um den Anpassungsprozess zu erleichtern und den Brennereien das Überleben auf dem freien Markt zu ermöglichen. Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung sieht daher eine Verlängerung des Privilegs vor. Zugleich müssen die Erzeugung und die Verkäufe schrittweise verringert und das Monopol per 1. Januar 2018 endgültig abgeschafft werden.
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