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Leichter zum Feuerwehrführerschein |
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(Berlin,17.03.11) Beim Erwerb des so genannten Feuerwehrführerscheins wird es künftig spürbare Erleichterungen geben. Der Bundestag berät heute in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der einen vereinfachten Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 t Gesamtgewicht ermöglicht. „Hierdurch wird die Einsatzfähigkeit der bei den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten ehrenamtlich Tätigen gesichert“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Für die in der Regel über 3,5 t schweren Einsatzfahrzeuge stehen immer weniger Fahrer zur Verfügung. Seit 1999 ist es nämlich den Inhabern der Pkw-Führerscheinklasse B aufgrund einer EU-Richtlinie nicht mehr gestattet, Fahrzeuge über 3,5 t zu fahren. Die notwendige Führerscheinklasse C 1 besitzen nur wenige.
Um Kosten zu sparen und Nachwuchsproblemen bei den Hilfsdiensten entgegenzuwirken, soll nun die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 t geschaffen werden – auf Basis einer spezifischen Ausbildung und Prüfung. Entsprechend ihrer regionalen Bedürfnisse können nach Inkrafttreten des Gesetzes die jeweiligen Landessregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen gestalten. Die betroffenen Organisationen können eine interne Einweisung und auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit bis zu 7,5 t durchführen. So wird ein einfaches und kostengünstiges Verfahren geschaffen. „Die Feuerwehren und Hilfsdienste leben von Freiwilligkeit. Der Gesetzentwurf stärkt das Ehrenamt und schafft die Grundlage dafür, dass möglichst viele der bei den Feuerwehren und Hilfsdiensten engagierten jungen Menschen auch die entsprechenden Einsatzfahrzeuge fahren können“, so Dr. Meister.
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