| Neue GGO: Kommunale Spitzenverbände privilegiert |
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(Berlin, 09.11.11) Zum 1. September 2011 sind Änderungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in Kraft getreten, die die Beteiligung der Kommunen im Gesetzgebungsprozess stärken. Die GGO regelt insbesondere die Grundsätze für die Organisation und die Zusammenarbeit der Bundesministerien untereinander sowie mit den Verfassungsorganen und anderen Stellen. „Mit der GGO-Änderung wird unter anderem ein Beschluss der Gemeindefinanzkommission zur privilegierten Beteiligung und Anhörung der kommunalen Spitzenverbände umgesetzt“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Konkret sieht die Regelung vor, dass vor Abfassung eines Entwurfs zu Gesetzesvorlagen, die Belange der Länder oder der Kommunen berühren, die Auffassung der Länder und der auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbände eingeholt werden soll. Der Entwurf ist den Spitzenverbänden dabei möglichst frühzeitig zuzuleiten. Gemäß der GGO sind die kommunalen Spitzenverbände einzuladen, wenn zu einer Gesetzesvorlage eine mündliche Anhörung durchgeführt wird und ihre Belange berührt sind. „Den kommunalen Spitzenverbänden soll bei der Anhörung vor den Zentral- und Gesamtverbänden sowie den Fachkreisen das Wort gewährt werden. Diese Regelung sichert den Kommunen eine weitere Privilegierung bei der Beteiligung an Gesetzgebungsvorhaben des Bundes“, so Dr. Michael Meister, der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als stellvertretender Vorsitzender auch für den Bereich Kommunalpolitik zuständig ist. Neben dieser GGO-Privilegierung kann den kommunalen Spitzenverbänden im Zusammenhang mit EU-Rechtsetzungsvorhaben zwischenzeitlich der Zugang zur zentralen ZEUS-Datenbank („Zentraler EU-Dokumenten Server“) des EU-Ratssekretariats beim Auswärtigen Amt angeboten werden. Der Server, der der Bundesregierung zur Verfügung steht, enthält alle für die EU-Ratsarbeitsgruppen relevanten Dokumente und wird kontinuierlich von Brüssel aus ergänzt und gepflegt. |

