Willkommen Presse Archiv 2011 Dr. Meister stimmt für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik
Dr. Meister stimmt für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik Drucken E-Mail
(Berlin, 07.07.11) Der Deutsche Bundestag hat heute über die künftige gesetzliche Regelung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) abstimmt. Die Mehrheit der Abgeordneten hat sich dafür ausgesprochen, Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen zu erlauben. „Ich bedaure diese Entscheidung sehr“, so Dr. Michael Meister. Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete selbst hatte für einen Gesetzentwurf votiert, der ein striktes Verbot der PID vorsieht. Dr. Meister bewertet eine durch Zulassung der PID gesetzlich legitimierte Selektion vor Beginn der Schwangerschaft als Dammbruch.

Die Selektion von Embryonen nach „lebenswertem“ und „nicht lebenswertem“ Leben verletzt die Menschenwürdegarantie nach Art. 1 GG. „Eine Gesellschaft, die eine solche Einteilung zulässt, verliert ihre Menschlichkeit“, so Dr. Meister. Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Ab diesem Zeitpunkt entwickelt sich der Mensch nicht zum Menschen, sondern er entwickelt sich als Mensch. Für eine Entscheidung über die PID muss deshalb der Schutz des menschlichen Lebens die Richtschnur sein.

Der selektive Blick der PID stellt in der Konsequenz eine Qualitätskontrolle menschlichen Lebens dar. Eine Zulassung der PID und die damit verbundene gesetzlich erlaubte Auswahl von Embryonen vor Beginn der Schwangerschaft begründen deshalb einen ethischen und gesellschaftlichen Paradigmenwechsel.

„Ich erkenne das Leid der Eltern an, die selbst Träger einer Erbkrankheit sind, und ich erkenne die Leistung von Familien mit schwer kranken oder behinderten Kindern an. Sie verdienen jede mögliche Unterstützung. Die Tötung von Embryonen kann jedoch nicht in Kauf genommen werden“, so Dr. Meister.