Gemeinsames Schreiben mit Till Mansmann bezüglich des HGÜ-Projektes Ultranet/ Abschnitt Ried - Wallstadt an Bundesminister Robert Habeck

                                                                                                                                                              Berlin, 25. März 2022

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

das vorgesehene HGÜ-Projekt Ultranet, das sehr nah an der südhessischen Stadt Lampertheim in unserem Wahlkreis Bergstraße vorbeiführt, stößt in der geplanten Form vor Ort auf einigen Widerstand. In Lampertheim wünscht man eine Verschwenkungsvariante, um Konflikte zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Der Vorhabenträger Amprion hat eine Verschwenkung jedoch verworfen.

Für den Trassenabschnitt zwischen Punkt Ried und Punkt Wallstadt läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Von Bürstadt Ost bis Ried plant Amprion, bestehende Wechselstrommasten für die Gleichstromverbindung mitzuverwenden; zwischen Bürstadt Ost und Wallstadt - und somit auch im Bereich Lampertheim - soll eine bestehende Höchstspannungsleitung durch den Neubau der Gleichstromverbindung Ultranet ersetzt werden. Dieser Abschnitt zwischen Bürstadt Ost und Wallstadt stellt bei dem Gesamtprojekt Ultranet, das - wie gesagt - ganz überwiegend auf Masten schon bestehender Stromtrassen umgesetzt wird, also eine Ausnahme dar, weil hier eben ein Neubau von Masten vorgesehen ist, über die dann Gleich- und Wechselstrom gemeinsam übertragen werden.

Für Ultranet wurde im Bundesbedarfsplan kein Erdkabelvorrang vorgesehen. Eine Erdverkabelung ist aber deswegen rechtlich nicht ausgeschlossen. Und da wir es im Bereich Lampertheim gerade nicht mit einer Realisierung auf bestehenden Masten zu tun haben, sondern hier für Ultranet ein Neubau notwendig ist, wäre es konsequent und von der Ratio des Bundesbedarfsplangesetzes geboten, im Abschnitt zwischen Bürstadt Ost und Wallstadt eine Erdverkabelung zu realisieren.

Im Falle einer oberirdischen Realisierung auf Neubau-Masten kommt im Bereich Lampertheim hinzu, dass der Vorhabenträger mit seinen Planungen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hessen, der einen Mindestabstand von Höchstspannungsfreileitungen zur Wohnbebauung von 400m vorsieht, nicht einhält.

Im Hinblick auf den Schutz der Wohnbevölkerung ist eine Freileitungstrasse nur dann raumverträglich, wenn sie die Festlegungen zum Mindestabstand beachtet. Mindestabstände von Höchstspannungsfreileitungen zu Wohngebäuden können den fachlichen Gesundheitsschutz nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzrechtes und der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ergänzen. Sie haben eine vorbeugende und konfliktbewältigende Wirkung. Und letztlich tragen sie auch dazu bei, die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken. Vor diesem Hintergrund wäre vorliegend eine Verschwenkung östlich der Lampertheimer Siedlungsbereiche angezeigt und erforderlich.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir wären Ihnen sehr für eine Stellungnahme zu der Thematik dankbar, insbesondere zu der Frage, ob Sie die grundsätzliche Chance sehen, dass das Vorhaben zwischen Bürstadt Ost und Wallstadt in Erdkabel-Ausführung bzw. in einer Verschwenkungsvariante um den östlichen Siedlungsbereich Lampertheims herum realisiert werden kann.

Für Ihre Antwort danken wir Ihnen bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

 

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