Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 2. Juli 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen.

Der Schutz der Opfer von Straftaten und besonders verletzlicher Personen ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie des Lagebilds „Häusliche Gewalt“ zeigen dringenden Handlungsbedarf: Im Jahr 2023 wurden 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70,5 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Verbesserung des Opferschutzes erreichen, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen wie Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Der Rechtsstaat muss entschlossen auf diese besonders verwerflichen Gewaltverbrechen reagieren. Die Täter müssen angemessen und hart bestraft werden. Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Mindeststrafen für Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung – soweit die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers begangen wurde – sowie bei Gruppenvergewaltigungen. Gleiches gilt bei Nachstellung („Stalking“) und Verstößen nach dem Gewaltschutzgesetz. Wir wollen zudem das strafschärfende Merkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ bei Mord, gefährlicher Körperverletzung und Raub einführen. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen: Der Schutz besonders verletzlicher Personen – Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen – hat in unserem Rechtsstaat Priorität.

Aktuelle Stunde: „Gewalttäter aus Parallelgesellschaften: Ursachen und Konsequenzen der Tat von Bad Oeynhausen ehrlich benennen“.

Der Mord an dem 20-jährigen Philippos T. im Kurpark von Bad Oeynhausen durch einen 18-jährigen Syrer hat Deutschland erschüttert und bewegt. Die grausame und erbarmungslose Tat fügt sich ein in eine Reihe weiterer schwerer Gewaltverbrechen in den letzten Wochen und Monaten, oftmals begangen durch junge, ausländische Täter. Den Taten gemein ist der nichtige oder gar nicht vorhandene Anlass und die darauffolgende enthemmte Gewalt, sei es durch Messer und andere Waffen oder durch brutale Schläge und Fußtritte.

Diese Taten werfen Fragen auf – grundlegende Fragen danach, wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt, wie sicher wir im Alltag leben, wie der Staat unsere Sicherheit gewährleistet. Und auch danach, welche Auswirkungen die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration auf unser Zusammenleben hat und in der Zukunft weiter haben wird.

Wir sehen dringenden politischen Handlungsbedarf in drei Bereichen: Beim Strafrecht, beim Einfordern von Integration und bei der Migrationspolitik insgesamt. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden muss die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. Bei jungen Erwachsenen muss das Erwachsenenstrafrecht gelten. Integration fordern wir deutlicher als bislang ein. Den Rückbau der Integrationsanforderungen durch die Ampel-Bundesregierung, etwa beim Aufenthaltsrecht und bei der Einbürgerung, lehnen wir ab. Schließlich müssen wir die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen und Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen.

Unser Antrag: „Erfolgsgeschichte Strukturwandel weiterschreiben – Planbarkeit und Verlässlichkeit für die ostdeutschen Strukturwandelregionen sicherstellen”.

In der letzten Legislaturperiode wurde der Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Davon sind die Braunkohlereviere –insbesondere das Lausitzer Revier, das Mitteldeutsche Revier und das ehemalige Braunkohlerevier Altenburger Land in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – besonders betroffen. Um den Strukturwandel zu gestalten, wurden Maßnahmen und Investitionen zur Strukturstärkung vereinbart. Die betroffenen Regionen erhalten bis 2038 Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen. Aktuell zeigen sich Probleme beim rechtzeitigen Mittelabfluss, insbesondere bei Großprojekten mit langen Planungs- und Genehmigungsprozessen. Die betroffenen Revierkommunen warnen vor einem Verfall der Bundesmittel aus der ersten Förderperiode, die nicht rechtzeitig bis Ende 2026 abgerufen werden.

Die Förderung des Strukturwandels in den ostdeutschen Kohleregionen muss wie vereinbart planbar und verlässlich erfolgen. Eine positive wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands muss durch einen erfolgreichen Strukturwandel in den Braunkohleregionen weiter fortgeschrieben werden. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Absicherung des Strukturwandels zu gewährleisten – damit die soziale Abfederung des Kohleausstiegs in den ostdeutschen Regionen im Strukturwandel gelingen kann.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Für mehr Anerkennung und Wertschätzung – Pflegende Angehörige weiter unterstützen. Für die Pflege waren die Ampeljahre bisher verlorene Jahre. Nach allen Prognosen wird es in dieser Wahlperiode keine größeren Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen geben. Dabei bilden pflegende Angehörige das Rückgrat der pflegerischen Versorgung: Über 80 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf werden in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das sind rund 4,17 Millionen Menschen, die von knapp fünf Millionen Angehörigen versorgt werden. Meistens sind es die selbst betagten Ehepartner, die Versorgungsaufgaben übernehmen. Für diese Gruppe wollen wir das Vor-Ort Netzwerk – bestehend aus Pflegestützpunkten, Quartiersmanagement, Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe – verbessern. Über die Angebote soll besser informiert werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung überdies auf, den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung/Lohnersatzleistung bei der Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit anzustreben. Wir wissen, dass dies mit hohen Kosten verbunden ist – das Ziel wollen wir aber weiter im Blick behalten. Des Weiteren sollen die Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst flexibilisiert und neutrale Instanzen zur Bescheidung von Widersprüchen sollen eingeführt werden. Mit unserem Antrag greifen wir zahlreiche Forderungen auf, die wir mit unserem Positionspapier „Die Pflege zukunftsfest machen“ im letzten Oktober verabschiedet haben.

Stärkung der Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten durch Einrichtung von Commercial Courts. Die deutsche Justiz genießt zu Recht international große Anerkennung. Allerdings gibt es Defizite im Hinblick auf die Internationalität, die gerade aufgrund der zunehmenden Globalisierung immer wichtiger wird. Damit ausländische Vertragspartner und Prozessparteien nicht mehr davor zurückschrecken, vor deutschen Gerichten zu verhandeln, muss die staatliche Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten nachhaltig gestärkt werden. Dies soll durch die Einführung sog. Commercial Courts geschehen. Wir fordern mit unserem Antrag deshalb insbesondere eine Länderöffnungsklausel, damit die Länder per Rechtsverordnung Commercial Courts an Oberlandesgerichten einrichten können. In den Commercial Courts sollen Handelssachen mit internationalem Bezug erstinstanzlich verhandelt werden können. Diese sollen für komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von über 2 Millionen Euro zuständig sein, wenn eine entsprechende Gerichtsstandvereinbarung der Parteien vorliegt. Zusammen mit unserem Antrag beraten wir abschließend den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit. Erst auf unseren Antrag hin wurde die Bundesregierung mit Vorlage des Justizstandort-Stärkungsgesetzes aktiv. Auch wenn das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, bedarf es nicht nur Änderungen des Prozessrechtes, sondern auch solcher im materiellen Recht, wie wir es in unserem Antrag vorschlagen.

Mit unserem Antrag Die Grenzkontrollen haben sich bewährt – Deutschlands Grenzen auch über die Europameisterschaft hinaus schützen greifen wir das aktuelle Thema der Binnengrenzkontrollen während der Fußball-Europameisterschaft auf. Die Notwendigkeit für Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen haben die jüngsten Maßnahmen gezeigt: Seit dem 7. Juni 2024 schützt die Bundespolizei alle land-, luft-, und seeseitigen deutschen Grenzen. In diesen drei Wochen vollstreckte die Bundespolizei an den Grenzen 603 offene Haftbefehle, stellte 85 Fahndungstreffer mit Bezügen zur politisch-motivierten Kriminalität fest, nahm 150 Schleuser fest, und stellte 4.659 unerlaubte Einreisen fest. Wir fordern deshalb, die Notifizierung der Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen bis auf weiteres über die Dauer der Fußball-Europameisterschaft hinaus zu verlängern, um der Bundespolizei so lageangepasste Grenzkontrollen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen können ohne gravierende Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr durchgeführt werden – was auch ganz praktisch zeigt, dass kontrollierte Grenzen eben auch offene Grenzen bleiben. Die Bundespolizei hat hinreichende Erfahrungen, um die Kontrollen so flexibel und lageangepasst vorzunehmen, dass Auswirkungen auf die Öffentlichkeit minimiert werden.

In dieser Woche beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken abschließend und parallel dazu auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Mit dem letztgenannten Entwurf soll im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Beschlusskompetenz für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen werden. Überdies wird im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Mit steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerken) können Haushalte, egal ob Mietpartei oder Eigentümer, einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst erzeugen. Dies reduziert die Stromkosten, macht unabhängiger und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Möglichkeit ist ein kostengünstiger Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien, der unkompliziert und leicht realisierbar für alle sein muss. Derzeit besteht kein Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer, steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eigenständig installieren zu dürfen. Vielmehr ist dies von der Zustimmung des Vermieters bzw. bei Wohneigentumsobjekten von der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellen große Hindernisse beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken dar. Mit dem Gesetz werden Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken geschaffen. Wir befürworten auch den Entwurf der Bundesregierung, denn er beinhaltet politische Forderungen der Union aus der Vergangenheit.

Echten Verbraucherschutz voranbringen. Der Verbraucherschutz ist bei der Ampel-Bundesregierung eine große Leerstelle. Unser Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – greift deshalb Forderungen aus der ganzen Breite unserer Fraktion und aus den verschiedenen Arbeitsgruppen auf und bündelt sie zu einem schlagkräftigen und wirksamen Gesamtkonzept. Der Antrag umfasst 23 konkrete Forderungen, insbesondere aus den Bereichen Digitales, Verkehr, Finanzen, Wohnen, Energie und Ernährung/Kennzeichnung. Wir finden: Die Ansiedelung des Verbraucherschutzes bei der Bundesumweltministerin wird den aktuellen Herausforderungen des Verbraucherschutzes nicht gerecht. Das BMUV selbst hat nahezu keine Gesetzgebungskompetenz im Verbraucherschutzbereich. Die wenigen, ursprünglich angedachten Vorhaben, wie z.B. das „Aktionsprogramm reparieren statt wegwerfen“, wurden nicht realisiert. Dabei nimmt die Bedeutung des Verbraucherschutzes stetig zu. Gerade die Digitalisierung hat das Verhältnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite auf komplexe Art und Weise verändert.

Mit unserem Antrag Die Energiewende bezahlbar gestalten – Kosten sparen beim Netzausbau wollen wir sicherstellen, dass die Energiewende kosteneffizient und mit hoher Akzeptanz umgesetzt wird. Der Erfolg der Energiewende hängt entscheidend vom Ausbau erneuerbarer Energien und neuer Kraftwerke ab. Wir betonen deshalb die Notwendigkeit, Kosten zu sparen und die Netzkapazitäten effizient zu nutzen. Der Netzausbau und die Integration erneuerbarer Energien müssen besser koordiniert werden, Offshore-Windenergie-Kapazitäten dürfen nicht ungenutzt bleiben, nur weil der Energieabtransport nicht sichergestellt ist. Wir fordern die Bundesregierung überdies auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Strompreise zu stabilisieren. Dazu gehört auch die Umstellung auf Freileitungen anstatt Erdverkabelung, um erhebliche Kosteneinsparungen zu realisieren. Wir drängen auf eine umfassende Kostenreduzierung, um die Belastungen für die Stromkunden zu minimieren und die Energiewende bezahlbar zu gestalten.

Energiespeicher jetzt ausbauen. Für eine größere Energiesouveränität und zur Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien für eine stabile und verlässliche Energieversorgung die Errichtung von Energiespeichern essenziell. Windenergie- und Solaranlagen speisen Ökostrom tageszeit- und witterungsbedingt nicht ständig und gleichmäßig ein. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien kann daher einerseits nicht jederzeit die zudem steigende Nachfrage nach Strom bedienen. Andererseits übersteigt insbesondere an Tagen mit entweder vielen sonnenreichen Mittagsstunden oder mit viel Wind die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch immer wieder die Nachfrage. In 15 konkreten Punkten schlagen wir mit unserem Antrag deshalb Maßnahmen zum Ausbau von Energiespeichern vor.

Ein Jahr nach den „Special Olympics World Games“ – Zeit für eine Bilanz. Mit unserem Antrag – den wir in erster Lesung in dieser Woche beraten – knüpfen wir an unsere Initiative „Mehr Teilhabe im Sport - den Erfolg der Special Olympics World Games nutzen“ vom 17. Oktober 2023 an. Die Bundesregierung soll das „Momentum“ der vor einem Jahr durchgeführten Special Olympics World Games nutzen, um die Bedingungen für Menschen mit mehrfacher bzw. geistiger Behinderung beim Sport zu verbessern. Wir fordern, dass die durch die Spiele gesammelten Erfahrungen genutzt werden, um einen barrierefreien Sport für alle Menschen zu gewährleisten. Die Sportpolitik auch des Bundes muss den bestehenden Nachholbedarf – er zeigt sich auch dadurch, dass nur acht Prozent dieser Zielgruppe überhaupt Sport treiben – dringend angehen.

Mit unserem Antrag Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Ampel-Versprechen umgehend umsetzen, den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen: Die den deutschen Land- und Forstwirten von der Koalition gegebenen Zusicherungen müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abgesenkt wird, das dem europäischen Durchschnitt entspricht. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Liquidität sowie einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Zudem muss auch eine Förderung für alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie für alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe in Blick genommen werden.

Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen – Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, gravierende Lücken bei den Ermittlungskompetenzen in der Finanzkriminalität zu schließen. Dies betrifft insbesondere verdächtige Vermögensgegenständen und Vermögen ungeklärter Herkunft, sowie eine Verbesserung der staatlichen Einziehungsmöglichkeiten. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass Abschöpfung von Vermögen und Einziehung von Taterträgen wichtige Mittel bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität sind. Deshalb besteht in Deutschland seit 2017 die Möglichkeit, gewisse Vermögenswerte unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung einzuziehen. Allerdings können Ermittlungen zu verdächtigen Vermögenswerten erst aufgenommen werden, wenn ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt. Es ist daher erforderlich, ein administratives Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, innerhalb dessen Ermittlungen unterhalb der Schwelle eines strafrechtlichen Anfangsverdachts möglich sind. Das Bundesministerium der Finanzen kommt mit Lösungsvorschlägen aber nicht voran. Der Entwurf für ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) hängt weiter im Ressortstreit fest.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes. (FAG-Änderungsgesetz 2024). Mit diesem Gesetz, das wir in dieser Woche abschließend beraten, werden endlich die zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten vereinbarten Beschlüsse aus den Ministerpräsidentenkonferenzen vom 6. November 2023 und vom 6. März 2024 zur Unterstützung der Länder bei den Flüchtlingskosten umgesetzt. Die bisherige fixe Flüchtlingspauschale iHv 1,25 Mrd. Euro p.a. wird ab 2024 durch eine jährliche Unterstützung abgelöst. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich an den Zahlen der Asylanträge. Pro Asylantragsteller sollen Länder und Kommunen 7.500 Euro als jährliche Pauschale vom Bund erhalten. Für 2024 beträgt der Abschlag 1,75 Mrd. Euro, wovon schon 1,25 Mrd. Euro bereits geflossen sind, so dass die gesetzestechnische Änderung bei der Umsatzsteuerverteilung 500 Mio. Euro beinhaltet. Von 2024-2028 werden zudem jährlich 100 Mio. Euro (500 Mio. Euro gesamt) für die Wärmeplanung im Rahmen einer geänderten Umsatzsteuerverteilung bereitgestellt.

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAP-Strategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Ziel dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung – den wir in dieser Woche abschließend beraten – ist es, Schwangere vor Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Dazu soll vor den Einrichtungen und Beratungsstellen eine Bannmeile von 100m errichtet werden. Darin soll es z.B. unzulässig sein, Schwangeren das Betreten durch bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren, der Schwangeren entgegen ihrem erkennbaren Willen durch Ansprechen die eigene Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, die Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck zu setzen, oder ihr Informationsmaterialen zu übergeben, wenn diese unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder die Schwangere verwirren oder beunruhigen könnten. Wir sehen diesen Gesetzentwurf kritisch. So bestehen zunächst erhebliche Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag wurden diese von unseren Sachverständigen bestätigt. Die vorgesehenen Regelungen führen überdies zu einer unverhältnismäßig starken Einschränkung der Meinungsfreiheit. Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfes sind bereits nach geltendem Recht strafbar und führen zum Eingreifen von Polizei und Ordnungsbehörden vor Ort (bspw. Versperrung des Zugangs zu den Einrichtungen, Beleidigungen und Nötigungen). Darüber hinaus bestätigt eine Länderabfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass es sich in Deutschland bei den Protestaktionen ausschließlich um (religiöse) Mahnwachen handelt. Das Vorkommen der in der Debatte von den Vertretern der Ampelkoalition beschriebenen Szenarien verstörender und aggressiver Protestaktionen kann nicht belegt werden.

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juli: Eurostat veröffentlicht Inflation Euroraum im Juni,
  • Juli: Deutscher Landfrauentag mit BPräs Steinmeier, MP Günther, BM Özdemir, BM Paus,
  • Juli: Eröffnung des Synagogenzentrums in Potsdam mit BK Scholz, MP Woidke, BPräs Steinmeier,
  • Juli: Einweihung des Militärrabbinats und Übergabe der Torarolle durch BM Pistorius,
  • Juli: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung 75 Jahre Verband kommunaler Unternehmen,
  • Juli: BK Scholz zum Bürgerdialog und Wahlkampfauftakt in Weimar,
  • Juli: Sommerinterview mit Chrupalla (ARD) und Weidel (ZDF).
  1. Außen/EU:
  • – 3. Juli: Notenbankkonferenz der Europäischen Zentralbank,
  • Juli: BK Scholz zu deutsch-polnischen Regierungskonsultationen in Warschau,
  • Juli: neue niederländische Regierung wird vereidigt,
  • Juli: Parlamentswahl im Vereinigten Königreich,
  • Juli: zweite Runde der Parlamentswahlen in Frankreich.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 25. Juni 2024

 

1.Kernbotschaften der Woche

Aussprache zur Regierungserklärung anlässlich des NATO-Gipfels und Europäischen Rates.

Beim NATO-Jubiläumsgipfel vom 9. bis 11. Juli in Washington werden die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und des Abschreckungspotentials sowie die Steigerung der Verteidigungsausgaben im Fokus stehen. Deutschland wird unter Hinzuziehung des Sondervermögens für die Bundeswehr und einer breiten Interpretation der sonstigen verteidigungsrelevanten Ausgaben in diesem Jahr erstmals die NATO-Vorgaben erfüllen. Einen glaubwürdigen Plan zur Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels nach Auslaufen des Sondervermögens bleibt die Bundesregierung weiterhin schuldig – somit bleibt „Zeitenwende“ mehr Wort als Tat.

Beim Europäischen Rat sollen u.a. die Lage im Nahen Osten, die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit diskutiert werden. Übergreifend wird die weitere Unterstützung der Ukraine in beiden Organisationen bestimmendes Thema sein.

Sowohl die NATO als auch die Europäische Union brauchen Kontinuität und Stabilität. Der Europäische Rat muss daher die Weichen für eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Präsidentin der Europäischen Kommission stellen, die als Spitzenkandidatin der Europäischen Volkspartei die Wahlen zum Europäischen Parlament gewonnen hat. Unter ihrer Führung müssen rasch die notwendigen Kurskorrekturen, vor allem im Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, vorgenommen werden. In der NATO muss der unter Generalsekretär Stoltenberg eingeschlagene und richtige Kurs fortgesetzt werden. Die Ukraine muss weiterhin politisch, militärisch und finanziell so unterstützt werden, dass sie den Krieg aus einer Position der Stärke beenden kann.

Die Bundesregierung steht in beiden Organisationen unter Beobachtung. Die oft selbst beanspruchte und auch von unseren Alliierten und Partnern erwartete Führungsrolle muss endlich angenommen und untermauert werden, um nicht noch weiter an Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu verlieren. Die ständige Enthaltung zu wichtigen europäischen Fragen („German Vote“) und Blockadehaltung in Brüssel müssen der Vergangenheit angehören. Insbesondere bei den Verteidigungsausgaben ist die Bundesregierung nun gefordert, im Rahmen des nächsten Haushalts einen belastbaren Finanzplan zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit vorzulegen.

Unser Antrag: „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa – Für mehr Begrenzung und Humanität im Asylrecht”.

Die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration hat keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Die hohe Zahl der Asylsuchenden überfordert die Aufnahmekapazitäten und Integrationsmöglichkeiten Deutschlands bei Weitem, zumal Deutschland eine zusätzliche humanitäre Verpflichtung für 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wahrnimmt.

Wir wollen die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen, irreguläre Migration stoppen und humanitäre Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen. Dafür haben wir in mehreren Anträgen und in unserem 26-Punkte-Plan vom Oktober 2023 kurzfristig wirksame Maßnahmen vorgelegt. Mittel- und langfristig wollen wir das Konzept der sicheren Drittstaaten zum Leitprinzip des europäischen Asylrechts machen: „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa“. Wer in der EU Asyl beantragt, soll zukünftig in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt werden und dort das Asylverfahren durchlaufen. Erfolgreiche Anträge führen zu Schutz im Drittstaat, negative Entscheidungen zu einer Rückkehr in das Herkunftsland. Damit erreichen wir mehr Humanität und Kontrolle in der Migrationspolitik, zerschlagen das Geschäftsmodell der Schleuser und stellen durch Kontingentaufnahme die Hilfe für diejenigen Menschen in den Mittelpunkt, die unseren Schutz wirklich benötigen.

Aktuelle Stunde: „Meinungsfreiheit schützen – Boykott von wissenschaftlichen und demokratischen Veranstaltungen an deutschen Hochschulen verhindern“.

Wir erleben zunehmend, dass demokratische Diskurse über gesellschaftlich relevante Themen gerade an Hochschulen einseitig boykottiert werden. Vorlesungen von Wissenschaftlern werden verhindert, weil Forschungsarbeiten dem politischen Weltbild von Störern nicht entsprechen. Bundesminister werden massiv gestört und Veranstaltungen sogar abgebrochen. Jüngstes Beispiel ist eine Diskussionsveranstaltung des Rings-Christlich-Demokratischer-Studenten (RCDS) am 19. Juni an der Universität Göttingen, zu der unsere Familienpolitikerin Mareike Wulf MdB eingeladen war, um über ihre Perspektive zum sogenannten „Selbstbestimmungsrecht“ zu sprechen. Ihr wurde von linken, zum Teil vermummten Chaoten die Möglichkeit einer Einordnung durch massiven Protest genommen und sie musste unter Polizeischutz aus dem Gebäude geführt werden. Die Veranstaltung konnte somit nicht stattfinden. Dieser Vorgang wurde seitens der Koalitionsfraktionen oder Vertreter/innen der Regierung unseres Wissens bisher nicht kommentiert und unsere Abgeordnete nicht unterstützt.

Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) haben in Deutschland Verfassungsrang. Hochschulen sind Orte des öffentlichen Diskurses, an denen das Für und Wider von wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen debattiert werden. Die Freiheit des Denkens muss an den Hochschulen gewährleistet sein. Es ist alarmierend, wenn Debatten, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, verhindert werden. Die Meinungsfreiheit ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie und Voraussetzung für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Werden Meinungsäußerungen und Diskussionen verhindert, führt dies letztlich zur Spaltung; das darf nicht geschehen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilt jeden Versuch, den freien Diskurs an Hochschulen einzuschränken. Es braucht ein gemeinsames Verständnis dazu, dass als Reaktion auf solche Taten oder auf Störungen von Vorlesungen, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen unverzüglich und wirksam mittels Strafanzeige und Hausverbot gegen die Störer vorgegangen und der ungestörte weitere Verlauf der Veranstaltung geschützt wird.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung. Das Sozialversicherungssystem in Deutschland hat eine lange Tradition und es hat sich bewährt. Es ist leistungsstark und ermöglicht für die gesamte Bevölkerung eine sehr gute medizinisch-pflegerische Versorgung, finanzielle Absicherung im Alter sowie bei Arbeitslosigkeit. Diesen hohen Standard gilt es auch in Zukunft zu erhalten und generationengerecht auszugestalten. Grundlage dafür ist eine starke Wirtschaft. Unsere Große Anfrage an die Bundesregierung – die wir in dieser Woche im Plenum debattieren – stellt die Stabilität und Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialversicherung in den Mittelpunkt. In dieser werden für jeden einzelnen Zweig die finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erfragt. Die Summe der Beitragssätze in der Sozialversicherung hat längst die wichtige Marke von 40 Prozent überschritten. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung werden dadurch konterkariert, dass sie die Wirtschaft wiederum belasten und so einen Aufschwung erschweren. Es bedarf eines entschiedenen Gegensteuerns mit dem Ziel, die Sozialabgaben bei 40 Prozent zu begrenzen.

In dieser Woche beraten wir zwei wichtige Anträge unserer Fraktion zur Wirtschaftspolitik in verbundener Debatte. Mit unseren Anträgen Unterlassene Hilfeleistung beenden – Wirtschaftswende jetzt einleiten – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft und Für Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit – Die deutsche Wirtschaft braucht jetzt ein Sofortprogramm stellen wir dringend benötigte und schnell wirksame Maßnahmen für eine echte „Wirtschaftswende“ in den Vordergrund. Die aktuelle Wirtschaftslage ist weiterhin kritisch und fragil. Deutschland befindet sich in einer Rezession. Der Industriestandort leidet besonders unter den hohen Energiekosten, zu viel Bürokratie und dem schwachen weltwirtschaftlichen Umfeld, nicht zuletzt der Konjunkturschwäche Chinas. Wir fordern deshalb strukturelle Verbesserungen für eine echte wirtschaftspolitische Trendwende – wie ein Belastungsmoratorium und Maßnahmen zur spürbaren und raschen Bürokratieentlastung. Unternehmen und Verbraucher benötigen günstigere Energie, durch eine Ausweitung des Energieangebots und die Reduzierung der Stromsteuer. Die Sozialabgaben müssen bei 40 Prozent gedeckelt werden; die Steuerbelastung von Unternehmen soll auf 25 Prozent sinken.

Bundesverkehrswegeplan 2030 zügig umsetzen – Straße als Verkehrsträger Nummer eins stärken. Eine gut ausgebaute, leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur ist Garant für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland, die Stärkung der Standortattraktivität sowie der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen in Stadt und auf dem Land. Um diese Verkehrsinfrastruktur zu schaffen und zu erhalten, ist die zügige Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) eine wichtige Voraussetzung. Seit etwa drei Jahren sinken aber die Investitionen im Verkehrsbereich real. Dies ist u.a. auf die steigenden Material-, Bau- und Planungskosten zurückzuführen, die bei der Finanzierung der Verkehrsprojekte durch die Bundesregierung nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem sind die Rahmenbedingungen für eine schnelle und günstige Planung, Genehmigung und Umsetzung von Verkehrsprojekten nicht ausgeschöpft. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur an den tatsächlichen Begebenheiten auszurichten und die Verkehrsträger nicht gegeneinander auszuspielen.

Mit unserem Antrag Mobilfunk im ländlichen Raum stärken – Nutzererlebnis in den Fokus stellen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – legen wir war, wie der Mobilfunkausbau im ländlichen Raum und das Nutzererlebnis nachhaltig verbessert werden kann. Obgleich der Mobilfunkausbau in den letzten Jahren Fortschritte gemacht hat, ist es der aktuellen Bundesregierung nicht gelungen, zukunftsweisende Impulse zu setzen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mobilfunk-Förderung des Bundes über den 31. Dezember 2024 hinaus zu verlängern und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) weiterzuführen, um bestehende Projekte abzuschließen. Darüber hinaus erwarten wir, dass die tatsächliche Nutzererfahrung in den Versorgungsmeldungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt wird. Wir setzen uns dafür ein, technische Parameter und Versorgungsauflagen an das reale Nutzerverhalten anzupassen. So gewährleisten wir eine bessere Versorgung. Mobilfunknetzbetreiber und die Deutsche Bahn sollen zudem besser zusammenarbeiten, um die Mobilfunkversorgung weiter zu verbessern.

Opfer von NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren. Mit diesem gemeinsamen Antrag, den wir zusammen mit den Koalitionsfraktionen einbringen, fordern wir eine Stärkung der Aufarbeitung durch ein Projekt zur bundesweiten Aktensicherung für Forschung und Bildung, eine nationale Fachtagung und eine nachhaltige Unterstützung der Gedenkstättenarbeit. Wir greifen damit die Ergebnisse einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien im September 2022 auf. Dabei wurde festgestellt, dass es noch Lücken bei der Aufarbeitung bzw. Vermittlung dieser NS-Verbrechen gibt.

Mit unserem Antrag Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Ampel-Versprechen umgehend umsetzen, den wir in dieser Woche erstmals im Plenum beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen: Die den deutschen Land- und Forstwirten von der Koalition gegebenen Zusicherungen müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abgesenkt wird, das dem europäischen Durchschnitt entspricht. Darüber hinaus fordern wir Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Liquidität sowie einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus fordern wir eine Förderung für alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie für alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe.

In abschließender Beratung befassen wir uns erneut mit unserem Antrag Energiespeicher jetzt ausbauen. Für eine größere Energiesouveränität und zur Erreichung der Klimaschutzziele ist neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien für eine stabile und verlässliche Energieversorgung die Errichtung von Energiespeichern essenziell. Windenergie- und Solaranlagen speisen Ökostrom tageszeit- und witterungsbedingt nicht ständig und gleichmäßig ein. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien kann daher einerseits nicht jederzeit die zudem steigende Nachfrage nach Strom bedienen. Andererseits übersteigt insbesondere an Tagen mit entweder vielen sonnenreichen Mittagsstunden oder mit viel Wind die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch immer wieder die Nachfrage. In 15 konkreten Punkten schlagen wir mit unserem Antrag deshalb Maßnahmen zum Ausbau von Energiespeichern vor.

Folgen des Kohleausstiegs beachten – Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern. Durch die Beendigung des Kohleabbaus in der Lausitz ist mit einem erheblichen Wassermangel in der Spree und den Nebenflüssen zu rechnen. Im Jahr 2022 stammten 40 Prozent des Spree-Wassers aus gehobenem Grubenwasser. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes prognostiziert, dass die Spree nach Beendigung des Kohlebergbaus bis zu 75 Prozent weniger Wasser führen könnte. Das hätte gravierende Folgen für die Trinkwasserversorgung Berlins, aber auch für den Spreewald als Biosphärenreservat und Tourismusmagnet. Mit unserem Antrag greifen wir deshalb folgende Forderungen an die Bundesregierung auf: Gemeinsam mit den betroffenen Ländern muss ein Wassermanagementkonzept für die Spree, die Schwarze Elster und die Lausitzer Neiße vorgelegt werden. Für uns ist wichtig, dass den Entscheidungen Machbarkeitsstudien zugrunde gelegt werden, auch hinsichtlich der Auswirkungen auf das Ökosystem. Damit wird auch dem Anliegen der Regionen Rechnung getragen, die eine unkontrollierte Wasserüberleitung aus der Elbe befürchten.

Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, wollen wir die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts erhöhen. Dazu stellen wir 19 Forderungen zur Verbesserung der strukturellen Bedingungen und für einen kurzfristigen Wachstumsimpuls auf. Der Standort Deutschland braucht eine attraktive Unternehmensteuer. Wettbewerbsfähige Steuern für Unternehmen ermöglichen höhere Löhne, mehr Beschäftigung und stärkeres Wachstum. So hat selbst die Bundesregierung mittlerweile erkannt, dass „ein modernes und wettbewerbsfähiges Steuersystem die Kapazitäten der Unternehmen für Investitionen [stärkt und] die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft [sichert]“ (Jahreswirtschaftsbericht 2024, S. 15/16). Sie bezeichnet die Steuerpolitik als „zentrale Stellschraube“ bei der Standortpolitik und ist der Auffassung, dass „niedrigere Unternehmensteuern […] für inländische wie auch ausländische Unternehmen einen starken Anreiz [setzen] in Deutschland zu investieren und Innovationen voranzutreiben.“ Dieser Erkenntnis müssen jetzt auch Taten folgen.

Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für Deutschlands Zukunft stärken. Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, die enorme Potenziale für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt birgt. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, zu einem weltweit führenden Standort für KI zu werden und die Chancen von KI für Wohlstand und Lebensqualität zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch notwendig, dass Deutschland zusammen mit Europa seine Souveränität im Bereich KI stärkt und seine Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und Plattformen verringert. Unseren Antrag beraten wir in dieser Woche abschließend. Darin fordern wir die Bundesregierung unter anderem auf, die notwendigen Voraussetzungen für die Bereitstellung geeigneter Rechenkapazitäten für die Erstellung großer KI-Modelle zu schaffen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung einen eigenen Zugang mit eigenen Ressourcen für Startups, KMU und Open Source Entwickler bereitstellen, sowie als strategischer Ankerkunde für deutsche KI-Startups auftreten und sichere KI-Lösungen für die Bundesverwaltung und Bildungseinrichtungen etablieren und bereitstellen.

Deutschland zeichnet sich durch eine heterogene Bevölkerungsverteilung aus. Dies ist eine große Herausforderung bei der Sicherstellung einer adäquaten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung. Der demografische Wandel wird das bereits bestehende Problem weiter verschärfen. Daher schlägt unser Antrag Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken ein Bündel an Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Versorgung vor. Wir greifen auf die erfolgreichen Vorarbeiten der unionsgeführten Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden zurück und setzen die Arbeit zur Stärkung der medizinischen Versorgung in ländlichen, strukturschwachen Regionen fort. Dazu gehört u. a. die Stärkung der Telemedizin, die weitere Nutzung von delegationsfähigen Leistungen sowie die Setzung von Niederlassungsanreizen. Zusammen mit unserem Antrag beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Damit soll der Hausarztberuf deutlich attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert und die Transparenz erhöht werden. Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden künftig ohne Kürzungen vergütet. Darüber hinaus gilt: Bis auf wenige Ansätze ist das Vorhaben mutlos und bleibt, bspw. in der psychotherapeutischen Versorgung, weit hinter dem Erforderlichen zurück. Insgesamt ist das Gesetz eine vergebene Chance, die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Überdies beraten wir in dieser Woche in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. Überlastung des Personals, Investitionsstau und akute Finanznöte sind Alltag in vielen Kliniken. Daher besteht zwischen Bund und Ländern grundsätzlich Einigkeit, dass eine Krankenhausreform notwendig ist. Gelingen kann eine Krankenhausreform aber nur mit geeigneten Regelungen, die praxistauglich sind, die Krankenhausplanung als Aufgabe der Länder klar beachten und Transparenz über zukünftige Strukturen bewahren. Leider wird der Gesetzentwurf diesen Aspekten bislang nicht gerecht. Für den derzeit bereits anlaufenden kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft bedarf es einer notwendigen Übergangsfinanzierung, bis die Krankenhausreform ihre gezielte Wirkung entfalten kann.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender zweiter und dritter Beratung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Damit will die Bundesregierung die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beseitigen. Diese war durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hervorgerufen worden. Folgende neue Rahmenbedingungen sollen für die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern gelten: Es soll auf vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abgestellt werden; bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann auch eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden. Den Betriebsparteien wird ermöglicht, in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung dieser Vergleichsgruppen zu regeln. So werden Anreize für mehr Transparenz geschaffen. Des Weiteren werden die Maßstäbe für das gegenüber den Betriebsratsmitgliedern geltende Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot konkretisiert.

In dieser Woche beraten wir abschließend über insgesamt drei Anträge der Bundesregierung für Auslandseinsätze der Bundeswehr. So befassen wir uns abschließend mit dem Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt und ist erst 2022 zu einer Beteiligung zurückgekehrt. Die tiefgreifende innenpolitische Krise in Bosnien und Herzegowina erhöht das Risiko für Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Deshalb ist die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA ein wichtiges politisches Signal für unser fortgesetztes Engagement in Bosnien und Herzegowina. Das Mandat mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bis 30. Juni 2025 verlängert werden. Zudem beraten wir den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Das Mandat wird weitgehend unverändert um ein Jahr verlängert und umfasst die Entsendung von bis zu 400 Soldaten. Auch das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) ist Gegenstand der Beratungen in dieser Woche. Das Mandat soll unverändert mit maximal 300 Soldatinnen und Soldaten fortgeführt werden.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juni: BK Scholz nimmt an der Grundsteinlegung für den Siemensstadt Square in Berlin-Spandau teil,
  • Juni: Vorstellung des Jahresberichts 2023 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes,
  • Juni: Mitmach-Aktion zur Digitalisierung der „Arolsen Archives“ über die Opfer der NS-Verfolgung im Bundestag,
  • /27. Juni: Deutscher Bauerntag mit BM Özdemir, MP Woidke,
  • Juni: Festakt zu 110 Jahre Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und zur Gründung des Universitätsklinikums mit BK Scholz,
  • Juni: Konferenz der SPD-Fraktion zur Wirtschaft in Ostdeutschland mit BK Scholz,
  • Juni: Sonder-Bauministerkonferenz zum Wohngeld,
  • Juni: Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit mit BM Lauterbach, BM Heil,
  • Juni: Wahl des Nachfolgers von WDR-Intendant Buhrow,
  • Juni: ifo-Jahresversammlung mit BM Lindner,
  • Juni: Tag des Peacekeeping mit BM Baerbock, BM Faeser, BM Pistorius,
  • Juni: Bundesagentur für Arbeit gibt die Statistik für Juni bekannt,
  • Juni: BK Scholz besucht das International Police Cooperation Center in Neuss,
  • Juni: Spatenstich für das erste landbasierte Terminal für verflüssigte Gase in Deutschland in Stade,
  • Juni: Konferenz „Kommunen stärken, Demokratie verteidigen“ der SPD-Fraktion mit BM Faeser,
  1. Außen/EU:
  • Juni: Rat für allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung Europäischer Rat, Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern, Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn (Werte der Union, Rechtsstaatlichkeit)),
  • Juni: Erste Beitrittskonferenz mit Ukraine und erste Beitrittskonferenz mit Moldau,
  • Juni: 16. Beitrittskonferenz mit Montenegro,
  • Juni: EU-KOM: Konvergenzbericht,
  • /28. Juni: Europäischer Rat (Spitzenpersonal, Ukraine, Sicherheit und Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit),
  • Juni: Präsidentschaftswahl im Iran (nach dem Tod von Raisi gilt die Wahl als richtungsweisend),
  • Juni: Erste Fernsehdebatte zwischen den US-Präsidentschaftsbewerbern Biden und Trump,
  • Juni: erste Runde der Parlamentswahl in Frankreich,
  • Juni: Afghanistan-Konferenz der Vereinten Nationen in Doha.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 11. Juni 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Aktuelle Stunde: „Lehre aus Europawahl ziehen: Neue Grundsicherung statt Bürgergeld“.

Die Wählerinnen und Wähler haben der Ampel am vergangenen Sonntag eindeutig zu verstehen gegeben, dass sie einen grundlegenden Politikwechsel in Deutschland wollen. Eine der Lehren muss die Abschaffung des sogenannten Bürgergelds sein. Viele Menschen haben den Eindruck, dass sich Arbeit nicht mehr für alle lohnt und die Fleißigen bestraft werden. Das Bürgergeld hat nicht dazu beigetragen, die Zahl der Arbeitslosen zu senken. Im Gegenteil: Die Zahl der Bürgergeldempfänger steigt steil an und hat einen neuen Höchststand erreicht.

Diese neuen Zahlen geben uns Anlass, das Bürgergeld zum Gegenstand einer „Aktuellen Stunde“ in dieser Sitzungswoche zu machen. Dem gescheiterten Bürgergeld stellen wir unser Konzept der „Neuen Grundsicherung“ gegenüber. Wir sind der Überzeugung: Gute Sozialpolitik macht eine Gesellschaft stark und widerstandfähig. Sie hilft dabei, dass jeder sich mit seinen Talenten und Fähigkeiten bestmöglich einbringen kann. Schlecht gemachte Sozialpolitik bewirkt genau das Gegenteil: Sie alimentiert und lähmt damit die Eigenständigkeit der Menschen. Sie frustriert die Fleißigen und schwächt damit die Bereitschaft zur Solidarität. Mit der Einführung des Bürgergelds wurden Anreize gegen eine Arbeitsaufnahme gesetzt. Wir fordern eine Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung einer „Neuen Grundsicherung“, um die Anreize zu erhöhen, Arbeit aufzunehmen.


 

Unser Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.

Bundesminister Robert Habeck hat sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Mit unserem Gesetzesentwurf geben wir ihm die Gelegenheit, seinem eigenen Vorschlag auch mit entsprechendem Stimmverhalten Ausdruck zu verleihen.

Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen).

Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Bundesminister Habeck hat erfreulicherweise unsere Forderung aufgegriffen, das deutsche Lieferkettengesetz auszusetzen. Das wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

Unser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten”.

Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine führten im Jahr 2022 zu einer Energiekrise. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien der Minister Habeck und Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert. Journalisten haben vor Gericht die Herausgabe schließlich erzwungen.

Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in einer entscheidenden Frage unserer nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich nach der Logik grüner Parteipolitik entschieden hat. Fachliche Erwägungen aus der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien wurden von den führenden politischen Beamten bewusst ignoriert und teilweise verfälscht. Inwieweit das in Kenntnis oder Unkenntnis oder gar auf Weisung oder mit Billigung der Führung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums stattgefunden hat, gilt es zu klären. Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung in einer Lage von Krieg in Europa zu einer Frage der nationalen Energiesicherheit gelaufen sind. Die Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke haben bisher die Gelegenheit verpasst, die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufzuklären. Seit Veröffentlichung der Habeck-Akten haben wir alle parlamentarischen Instrumente ausgeschöpft, um Licht in die Schatten dieses intransparenten Vorgangs zu bringen. Viele Fragen sind unbeantwortet geblieben, zugesagte Unterlagen wurden nur lückenhaft übersandt, entsprechende Belege nicht geliefert. Deshalb beantragen wir jetzt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten“.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen. Deutschland wird mit der Zunahme der illegalen Migration zunehmend überfordert. Die europäischen Nachbarländer nehmen im Schnitt deutlich weniger Geflüchtete auf. Die auch im europäischen Vergleich hohen Sozialleistungen in Deutschland ein wichtiger Faktor für Migration und insbesondere Sekundärmigration nach Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass eine dauerhafte Ungleichbehandlung von Asylbewerbern und Einheimischen bei der Sicherung des Existenzminimums nicht möglich ist. Aber es bestehen dennoch weiterhin Spielräume zur Leistungsabsenkung. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir, diese Spielräume zu nutzen. Sie umfassen die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte als Regel. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll nur das physische Existenzminimum gewährt werden. Weitere Maßnahmen runden unseren Forderungskatalog ab.

Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen. Ziel des BAföG ist es, eine individuelle Ausbildungsförderung zu leisten. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass die Regelsätze zum Leben ausreichen und fortlaufend angepasst werden. Mit unserem Antrag fordern wir, die BAföG-Regelsätze vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten bedarfsgerecht auszugestalten und regelmäßig durch eine unabhängige Kommission überprüfen zu lassen. Diese Kommission soll alle zwei Jahre dem Bundestag Empfehlungen unterbreiten, mit denen sich der Bundestag sodann befassen soll. Des Weiteren sollen die Bewilligungszeiten verlängert und der Aufwand für Folgeanträge durch Selbsterklärungen mit Stichprobenprüfungen reduziert werden. Wir fordern eine Vereinfachung und Beschleunigung der BAföG-Antragstellung sowie die vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsbearbeitungsverfahrens in Zusammenarbeit mit den Ländern. Zudem soll der Gesetzesvollzug für das Auslands-BAföG im Bundesverwaltungsamt verankert und die Öffnung für Teilzeitstudenten geprüft werden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, machen wir konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Studentinnen und Studenten und zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren in Sachen BAföG. Dabei gilt, dass das BAföG auch weiterhin als subsidiäre Sozialleistung von der individuellen Bedürftigkeit abhängt. Parallel dazu beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes abschließend in zweiter und dritter Lesung. Dieser Gesetzentwurf der Regierungskoalition bleibt inhaltlich weit hinter dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück, das BAföG grundlegend durch eine versprochene große Strukturreform zu reformieren. Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt. Seitdem haben auch BAföG-Empfänger unter der hohen Inflation der letzten Jahre gelitten. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt keine Antwort auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten, obwohl die hiervon Betroffenen und auch Angehörige der regierungstragenden Parteien SPD und Grüne dies in den vergangenen Wochen mehrfach deutlich gefordert hatten. Ebenso gibt der Gesetzentwurf keinen neuen Schwung für die dringend erforderliche vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens.

Betroffenheit reicht nicht – Klare Konsequenzen aus dem Terror von Mannheim ziehen. Der grausame, mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschlag in Mannheim und der Mord an einem jungen Polizisten schockieren Deutschland und wirken nach. Die heimtückische Tat fällt in eine Zeit, in der die Sicherheitslage im Inneren wie im Äußeren ohnehin bereits angespannt ist. Es braucht jetzt schnelles Handeln der Bundesregierung und sichtbare, wirksame Ergebnisse. Die Zeit des bloßen „Warnens“ und „Verurteilens“ ist vorbei. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – legen wir dar, was jetzt getan werden muss. Unsere wichtigsten und vordringlichsten Forderungen sind: Die Bundesregierung muss den Bundesländern jede mögliche Unterstützung zukommen lassen, damit abgelehnte Asylbewerber konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Das muss gerade auch für Gefährder und Straftäter aus Afghanistan, Syrien, Eritrea, Somalia und Libyen gelten. Auch müssen wir neue Antworten darauf finden, wie mit schweren Straftätern und Gefährdern umzugehen ist, die ausreisepflichtig sind und freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren könnten, aber eine Abschiebung nicht möglich ist. Darüber hinaus fordern wir, die Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen aufrecht zu erhalten. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist noch vor dem Inkrafttreten am 27. Juni 2024 rückgängig zu machen.

Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital. Die Bundesregierung plant eine Novelle des Postgesetzes und hat dazu ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Postrechts vorgelegt, den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung debattieren. Das derzeitige Postgesetz gilt seit 1997 bis auf wenige Ausnahmen unverändert. Der Antrag legt unsere Forderungen für die Reform des Postgesetzes dar. Wir wollen insbesondere die Regulierung im Postwesen auf das Notwendige begrenzen und Postmärkte, in denen der Wettbewerb funktioniert, aus der sektorspezifischen Regulierung entlassen. Die Paketbranche wollen wir aus dem gesondert regulierten Universaldienst grundsätzlich in den freien Markt überführen, zugleich aber die Arbeitsbedingungen dort verbessern. Den Briefmarkt hingegen wollen wir in der sektorspezifischen Regulierung belassen. Den Fokus für die Qualitätsvorgaben wollen wir auf eine möglichst zuverlässige Zustellung von Briefsendungen legen. Briefsendungen sollen innerhalb von drei Werktagen nach Einwurf ihren Bestimmungsort erreichen. Die Laufzeitvorgabe soll künftig im Schnitt von 99 Prozent der Sendungen nicht überschritten werden dürfen. Dieser Wert soll nicht mehr im gesamten Bundesgebiet und im Jahresdurchschnitt, sondern in einem von der Bundesnetzagentur festgelegten Zustellgebiet im Quartalsdurchschnitt erreicht werden. Die Briefzustellung soll künftig an fünf Tagen in der Woche erfolgen. Zum Universaldienst soll künftig auch das Anbieten einer rudimentären Möglichkeit der digitalen Nachverfolgbarkeit von Briefsendungen gehören.

Wir beraten in dieser Woche erstmalig unseren Antrag Technologieoffener Klimaschutz – Kein Verbrennerverbot. Wir wollen, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe.

Mit unserem Antrag Cyberresilienz stärken und kritische Infrastrukturen wirksam schützen – NIS-2-Richtlinie unverzüglich umsetzen fordern wir die zügige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union. Mit dieser Richtlinie soll die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland erhöht werden und das Cybersicherheits-Niveau europaweit angehoben werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen, gezielte Beratung für KRITIS-Betreiber bereitzustellen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Ressourcen für ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild auszustatten. Wir treten darüber hinaus dafür ein, Doppelstrukturen zwischen EU und Mitgliedsstaaten sowie innerhalb der Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Meldepflichten müssen digital erfüllt werden. Wir legen damit ein umfassendes Konzept vor, um Sicherheit und Resilienz Deutschlands in der digitalen Ära zu gewährleisten.

In dieser Woche debattieren wir zudem die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage Umsetzung des „Rechts auf schnelles Internet“ (Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung) im Plenum des Deutschen Bundestags. Mit Inkrafttreten der TK-Mindestversorgungsverordnung am 1. Juni 2022 wurde ein wichtiger Teil der noch 2021 von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Einführung eines Rechts auf schnelles Internet gemäß § 157 TKG für alle Bürgerinnen und Bürger umgesetzt. Bei der Umsetzung hat die Ampel-Bundesregierung jedoch nur sehr geringe Mindestbandbreiten festgelegt: Die Bandbreite muss im Download mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde und im Upload mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde betragen (§ 2 TKMV). Bis heute wurden Zusagen der Bundesregierung für eine Anhebung dieser geringen Bandbreiten nicht umgesetzt. Aus unserer Sicht ist fraglich, ob tatsächlich 100 Prozent der Einwohner Deutschlands Zugang zu mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde im Download haben. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zeigt deutlich, dass das Recht auf schnelles Internet von der Bundesregierung nicht ausreichend umgesetzt wird. Nach über zwei Jahren wurde nur ein einziges Unternehmen verpflichtet, eine Mindestversorgung herzustellen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Ampel-Koalition den ländlichen Raum und die digitale Teilhabe vernachlässigt.

Das Gefechtsübungszentrum des Heeres einsatzbereit in das nächste Jahrzehnt führen. Das Gefechtsübungszentrum des Heeres in der Altmark ist die modernste Ausbildungseinrichtung seiner Art in Europa und die zentrale Einrichtung des Heeres zur Einsatzausbildung und truppengattungsgebundenen Ausbildung. Das Übungszentrum wird seit langem und mit wirtschaftlichem wie militärischem Erfolg in Kooperation zwischen der Bundeswehr und einem zivilen Konsortium betrieben. Der laufende Betreibervertrag des zivilen Anteils läuft bis 31. Januar 2026 mit Verlängerungsmöglichkeit bis 31. August 2026. In der letzten Wahlperiode hat der Haushaltsausschuss einen Maßgabebeschluss getroffen, wonach mit Auslaufen des aktuellen Vertrages das Übungszentrum im Eigenbetrieb der Bundeswehr geführt werden soll. Dieser ist jedoch unwirtschaftlich und personalintensiv. Mit unserem Antrag fordern wir, umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen bruchfreien Weiterbetrieb des Übungszentrums im Betreibermodell sicherzustellen.

Fußball-EM 2024 – Volle Unterstützung für ein neues Sommermärchen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum des Deutschen Bundestages beraten – greifen wir die bevorstehende Fußball-EM der Männer in Deutschland sportpolitisch auf. Wir stellen Fragen zu Defiziten in der Organisation und fordern Konzepte zur Nachhaltigkeit und vor allem zur Sicherheit des Turniers ein. Darüber hinaus appellieren wir an den DFB, auf eine stärkere Verbundenheit der Nationalmannschaft mit ihren Fans hinzuwirken. Aufgrund unseres Antrags hat sich der Deutsche Bundestag erstmals mit der EURO 2024 befasst. Wir stellen die Fragen, die für ein Gelingen des Turniers unerlässlich sind.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Diesen Entwurf beraten wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir haben das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv begleitet. Eine Reform ist notwendig – dieser Vorschlag wird den Erfordernissen jedoch nicht gerecht. Wir lehnen den Gesetzentwurf deshalb ab. Die geplante Abkehr von der bisherigen Aussetzungspflicht des Prozessgerichtes bei Vorliegen eines Musterverfahrens zu einer Aussetzungsmöglichkeit kann zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz führen, da es zu mehr Individualverfahren kommen wird. Die Reform führt insgesamt zu weitreichenden Änderungen in Kapitalanlegermusterverfahren, deren Auswirkungen kaum abzuschätzen sind.

Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG). Die Bundesregierung folgt mit dem Gesetzentwurf einem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Mit dem Gesetz soll ein standardisiertes Validierungsverfahren geschaffen werden. Damit können Berufskompetenzen, die außerhalb des formalen Berufsbildungssystems erworben wurden, in Bezug auf einen anerkannten Berufsabschluss bewertet und zertifiziert werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die gesetzliche Verankerung eines Validierungsverfahrens zur Anerkennung nicht-formaler, berufsrelevanter Kompetenzen. Darüber hinaus werden in diesem Gesetzentwurf einzelne Digitalisierungsmaßnahmen geregelt. Wir begrüßen den Gesetzentwurf im Grundsatz. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels positiv, wenn langjährig Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit eingeräumt wird, sich berufsrelevante Kompetenzen anerkennen zu lassen und so bessere Berufsperspektiven zu erzielen. Gleichwohl löst der vorgelegte Entwurf seitens des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) sowie bei weiteren Verbänden und Organisationen der beruflichen Bildung erhebliche Besorgnis aus. Zum einen besteht die berechtigte Befürchtung, dass durch das im Gesetz verankerte Verfahren das etablierte duale Ausbildungssystem untergraben werden könnte. Dieses Risiko besteht insbesondere, da der vorliegende Gesetzentwurf kein Mindestalter als Voraussetzung für das Validierungsverfahren formuliert. Dadurch entsteht ein alternativer Weg zur Berufstätigkeit, der die Notwendigkeit einer regulären Ausbildung umgeht und infolgedessen die Qualität der Berufsausbildung langfristig mindert.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juni: BM Habeck spricht auf dem Tag der Immobilienwirtschaft,
  • /12. Juni: Wirtschaftstag des Wirtschaftsrats,
  • Juni: Bildungskonferenz der Sozialpartner mit BM Stark-Watzinger,
  • Juni: BM Pistorius stellt Pläne zu neuem Wehrdienst vor,
  • Juni: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für Mai bekannt,
  • Juni: Gesundheitsministerkonferenz,
  • Juni: Verbraucherschutzministerkonferenz,
  • Juni: Präsentation der SINUS-Jugendstudie 2024,
  • Juni: Jubiläumsveranstaltung 75 Jahre Auslandsmesseprogramm mit BM Habeck,
  • Juni: Kultusministerkonferenz,
  • Juni: Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland,
  • Juni: Landesparteitag CDU Sachsen.
  1. Außen/EU:
  • Juni: BK Scholz eröffnet die diesjährige Ukraine Recovery Conference in Berlin (bis 12. Juni) mit Teilnahme von Präsident Selenskyj,
  • Juni: Konstituierende Sitzung der CDU/CSU-Gruppe im EP,
  • Juni: Internationaler Notfallgipfel zu humanitärer Hilfe für Menschen im Gazastreifen in Jordanien,
  • Juni: EU-KOM: Entwurf des Haushalts für 2025, Mitteilung zur gemeinsamen Umsetzung des GEAS-Pakets,
  • Juni: Abschluss der UN-Klimakonferenz in Bonn zur Vorbereitung der COP 29,
  • /14. Juni: Justiz-/Innenministerrat (Lage im Schengen-Raum, Zukunft der EU-Visapolitik, Umsetzung des Gemeinsamen Asyl- und Migrationspakts, Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruptionsbekämpfung),
  • - 15. Juni: G7-Gipfel in Italien (Ukraine, Globaler Süden, Migration, Naher Osten, Energiesicherheit und Klimaschutz; Gäste u.a. UKR-Präs Selenskyj, Papst Franziskus),
  • /16. Juni: BK Scholz nimmt am von der Schweiz ausgerichteten Gipfeltreffen zu Frieden in der Ukraine teil.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 4. Juni 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Regierungserklärung zur aktuellen Sicherheitslage.

Der grausame, mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschlag in Mannheim und der Mord an einem jungen Polizisten schockieren Deutschland. Wir sind zutiefst betroffen vom Tod des Polizisten Rouven L. und sprechen den Angehörigen unser Mitgefühl aus. Wir hoffen überdies auf die schnelle Genesung der weiteren Opfer des hinterhältigen Messerangriffs.

Diese heimtückische Tat fällt in eine Zeit, in der die Sicherheitslage im Inneren wie im Äußeren ohnehin bereits angespannt ist. Die Straßenkriminalität wird mehr, die politisch motivierte Kriminalität ist in vielen Bereichen sprunghaft angestiegen. Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte, aber auch auf Ehrenamtliche und Politiker nehmen zu. Die irreguläre Migration ist nicht gestoppt. Dies alles verunsichert die Bürger und trägt zu einer Polarisierung in der Gesellschaft bei. Die Bürger verlieren das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.

Es braucht jetzt schnelles Handeln der Bundesregierung und sichtbare, wirksame Ergebnisse. Die Zeit des bloßen „Warnens“ und „Verurteilens“ ist vorbei. Zuerst: Die Bundesregierung muss die Bekämpfung des Islamismus und des politischen Islam wieder in den Vordergrund drücken. Die Bundesregierung hat tatenlos dabei zugesehen, wie ein immer größeres, immer radikaleres islamistisches Milieu in unserem Land heranwächst. Kalifats-Demos sind nur eine Seite dieser Gefahr. Welche konkreten Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, haben wir in unserem Antrag „Den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen“ dargelegt. Diesen 26 Forderungspunkte umfassenden Antrag bringen wir in dieser Woche erneut ins Plenum – inklusiver einer namentlichen Abstimmung. Darüber hinaus braucht es eine echte Wende in der Asylpolitik. Auch wenn die Bundesregierung den Eindruck vermitteln will: Die Migrationskrise ist nicht gelöst, die Ampel agiert weiter viel zu zögerlich. Zu den zahlreichen notwendigen Maßnahmen zählt eine Verschärfung der Abschiebungs- und Gewahrsamsregeln für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssen für Straftäter und Gefährder aufgenommen werden. Und schließlich: Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Politik müssen sich ohne Wenn und Aber hinter unsere Polizei stellen, die tagtäglich für unseren Schutz und unsere Sicherheit eintritt. Das strukturelle Misstrauen gegen unsere Polizei, das sich wie ein roter Faden durch die Politik der Ampel-Koalition zieht, muss ein Ende haben.

Unser Antrag „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Deutschland spürbar. Schadenereignisse nehmen stetig zu. Die bei Elementarschadenereignissen auftretenden Schäden sind für die Eigentümer von existenzieller Bedeutung, sie können schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Die einfache Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel nicht bei Überschwemmung und Starkregen, sondern lediglich bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Für den Schutz gegen Überschwemmung und Starkregen bedarf es einer Elementarschadenversicherung, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung in der Regel gegen eine Zusatzprämie angeboten wird. Lediglich etwa 50 Prozent der circa 8,5 Mio. Wohngebäudeversicherungen in Deutschland besitzen eine Elementarschadenabsicherung.

Mit einem eigenen Antrag fordern wir in dieser Sitzungswoche eine gesetzliche Regelung, um den privaten Versicherungsschutz für Elementarschäden auszuweiten. Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Diese kann im Rahmen einer informierten Entscheidung und Belehrung über die Konsequenzen auch abgewählt werden (Opt-Out). Im Bestandsgeschäft – also dort, wo bereits Versicherungspolicen vorhanden sind – sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Auch diese Erweiterung kann innerhalb einer gewissen Frist abgewählt werden.

So stellen wir sicher, dass jeder Haus- oder Wohnungseigentümer die Möglichkeit zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung erhält und über die Risiken des Verzichts informiert ist. Auf diesem Wege stellen wir ebenso sicher, dass bei zukünftigen Großschadensereignissen keine staatlichen „Fluthilfen“ mehr erforderlich sind. Wir nehmen Prävention und Klimafolgenanpassung in den Blick.

Untersuchungsausschuss „Habeck-Akten“.

Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine führten im Jahr 2022 zu einer Energiekrise. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien der Minister Habeck und Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert. Journalisten haben vor Gericht die Herausgabe schließlich erzwungen.

Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in einer entscheidenden Frage unserer nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich nach der Logik grüner Parteipolitik entschieden hat. Fachliche Erwägungen aus der Arbeitsebene der zuständigen Ministerien wurden von den führenden politischen Beamten bewusst ignoriert und teilweise verfälscht. Inwieweit das in Kenntnis oder Unkenntnis oder gar auf Weisung oder mit Billigung der Führung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums stattgefunden hat, gilt es zu klären. Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung in einer Lage von Krieg in Europa zu einer Frage der nationalen Energiesicherheit gelaufen sind. Die Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke haben bisher die Gelegenheit verpasst, die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufzuklären. Seit Veröffentlichung der Habeck-Akten haben wir alle parlamentarischen Instrumente ausgeschöpft, um Licht in die Schatten dieses intransparenten Vorgangs zu bringen. Viele Fragen sind unbeantwortet geblieben, zugesagte Unterlagen wurden nur lückenhaft übersandt, entsprechende Belege nicht geliefert. Deshalb beantragen wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten“.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In dieser Woche bringen wir unseren Antrag für eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Vorlage von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäisch wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume ein und debattieren diesen erstmalig. Hinter diesem langen Titel verbirgt sich ein einfaches Ziel: Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention, eines Regelwerks zum Artenschutz. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ unverzüglich zuzustimmen. Dies soll ein aktives Bestandsmanagement durch kontrollierte Bejagung ermöglichen. Hintergrund des Vorschlags sind die im letzten Herbst erhobenen Daten, die eine Änderung des Schutzstatus rechtfertigen. Sobald die EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich zustimmen, kann der Vorschlag dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt werden. Die Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention ist die Voraussetzung für eine Anpassung der europäischen FFH-Richtlinie und damit für ein rechtssicheres Bestandsmanagement in Deutschland. Die Bundesregierung hat bisher die Möglichkeit eines aktiven Bestandsmanagements verneint und konzentriert sich auf den Umgang mit Problemwölfen. Diese Regelungen sind jedoch bürokratisch und ineffektiv. Seit der Aktualisierung des Praxisleitfadens Wolf wurde kein einziger Wolf auf Basis der Neuregelung entnommen. Wir fordern: Eine effektive und nachhaltige Regulierung des Wolfsbestands muss ermöglicht werden.

Berufsorientierung strukturieren – Berufliche Bildung reformieren – Zukunft sichern. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir: Die berufliche Bildung soll auch weiter ein Aushängeschild für Deutschland bleiben. Sie ist essenziell für den Fachkräftenachwuchs, die Stärkung unserer Wirtschaft und die Integration junger Menschen. Damit dies so bleibt, streben wir eine nationale Qualitätsoffensive und eine strukturierte Berufsorientierung ab Grundschulalter an. Zudem soll die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems durch regelmäßige Modernisierung und den Aufbau von Azubi-Campus gesteigert werden. Wir fordern auch die rechtliche Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens zur Stärkung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse sowie mehr Durchlässigkeit im Aus- und Weiterbildungssystem. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist zentral, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften und die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern.

Unseren Antrag Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien werden wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten. Darin setzen wir uns für eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland ein. So kommen wir den Bedürfnissen der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege entgegen. Aktuell wird die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf einen Acht-Stunden-Tag beschränkt, der auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden kann. Andere EU-Länder sind bereits weiter: Sie nutzen die Vorteile einer flexibleren, wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wir fordern daher die Einführung einer wöchentlichen Arbeitszeitregelung, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, die Arbeitszeiten – trotz entsprechender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – flexibler zu gestalten und die Belastung für die Beschäftigten zu verringern.

Mit unserem Antrag Für die „Vision Zero“ und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr sprechen wir uns gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwertes im Blutserum von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml aus. Dieser Schritt würde die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Die Bundesregierung darf die Interessen der Cannabiskonsumenten nicht über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen. Wir fordern deshalb – im Sinne der „Vision Zero“, einer Strategie zur Vermeidung von schweren und tödlichen Unfällen im Straßenverkehr – auf die Anhebung des Grenzwertes zu verzichten. Wir plädieren dafür, ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten beizubehalten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml bereits vorsieht. Zusätzlich fordern wir, die Regelungen zur Eignungsprüfung bei cannabisbezogenen Verhaltens- und Verkehrsauffälligkeiten unverändert zu lassen und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht erst bei wiederholten Zuwiderhandlungen anzuordnen. Die vorgeschlagenen Lockerungen der Überwachungspraxis lehnen wir ab, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und das Ziel der „Vision Zero“ untergraben. In dieser Woche beraten wir unseren Antrag abschließend im Plenum und stimmen auch über den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes ab.

In dieser Woche beraten wir auch zwei Anträge mit außenpolitischem Schwerpunkt erstmalig. Mit unserem Antrag Ein stärkeres deutsches Engagement am Horn von Afrika und dem Golf von Aden stellen wir fest: Deutschland engagiert sich am Horn von Afrika teils lange – aber ohne ein Konzept zu haben. Wir fordern eine verstärkte deutsche Präsenz in dieser strategisch wichtigen Region. Wir streben außerdem an, die Beteiligung Deutschlands an der EU-Mission EU NAVFOR ASPIDES intensivieren, um die Stabilität im Roten Meer zu gewährleisten. Wir betonen die Notwendigkeit, die sicherheitspolitischen Beziehungen zu den Staaten am Horn von Afrika zu stärken und die Präsenz vor Ort durch zusätzliches diplomatisches und militärisches Fachpersonal zu erhöhen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Dialog mit einflussreichen Golfstaaten auszubauen und sich gegen den Aufbau permanenter Marinebasen durch Russland und Iran zu stellen. Zudem fordern wir eine aktive Beteiligung an Global Gateway-Projekten und eine Überprüfung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um geostrategische Interessen besser zu vertreten. Mit unserem Antrag India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.

In dieser Woche bringen wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union (Handelsoffensivegesetz) in das Plenum des Deutschen Bundestages ein. Mit diesem Gesetz wollen wir die wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu Drittstaaten vertiefen. Wir fordern die Ratifizierung von Wirtschaftspartnerschafts- und Investitionsschutzabkommen mit verschiedenen afrikanischen Staaten, sowie mit Singapur und Vietnam. Diese Abkommen sollen die Handelsmöglichkeiten verbessern, Handelshemmnisse beseitigen und Investitionssicherheit schaffen. Sie sind zentral für die Diversifizierungspläne für die wirtschaftliche Zukunft der EU und Deutschlands. Zudem sollen diese Abkommen helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen anzuziehen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Abkommen schnell zu ratifizieren.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Antrag Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege. Unser Ziel ist, Familien in ihrer täglichen Verantwortung und bei Pflegeaufgaben umfassend zu entlasten und zu unterstützen. Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, sie vermitteln Gemeinsinn und Solidarität. Die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen erfordert jedoch viel Engagement und Zeit. Mit unserem Antrag fordern wir daher mehrere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien. Wir wollen einen steuerlichen Abzugsbetrag für familiennahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent von maximal 25.000 Euro im Jahr einführen. So wollen wir die bisherige steuerliche Förderung ersetzen und erweitern. Zudem soll ein steuerlicher Abzugsbetrag für Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen eingeführt werden. Auch Großeltern sollen familiennahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können, wenn sie die Kosten getragen haben. Darüber hinaus fordern wir die Ausweitung der Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und zu pflegende Angehörige. Schließlich soll der Kinderfreibetrag und das Kindergeld 2024 deutlich angehoben und die Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wieder eingeführt werden.

In diese Woche befassen wir uns abschließend mit unserem Antrag Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern und stimmen in 2./3. Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen ab. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft, mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Wir haben die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rechtslage nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Die Fraktionen der Ampel-Koalition kommen dem nun auf die allerletzte Minute nach. Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA). In dieser Woche beraten wir den Antrag der Bundesregierung für die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt und ist erst 2022 zu einer Beteiligung zurückgekehrt. Die tiefgreifende innenpolitische Krise in Bosnien und Herzegowina erhöht das Risiko für Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Deshalb ist die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA ein wichtiges politisches Signal für unser fortgesetztes Engagement in Bosnien und Herzegowina. Das Mandat mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bis 30. Juni 2025 verlängert werden. Zudem beraten wir den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Das Mandat wird weitgehend unverändert um ein Jahr verlängert und umfasst die Entsendung von bis zu 400 Soldaten. Außerdem beraten wir über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Das Mandat soll unverändert, das heißt mit maximal 300 Soldatinnen und Soldaten, fortgeführt werden.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Medizinforschungsgesetz (MFG) – welches wir in dieser Woche erstmalig beraten – setzt die „Pharmastrategie“ der Bundesregierung um. Ziel der Bundesregierung ist es, die Bedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu verbessern. Dafür wird ein Bündel an Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette vorgeschlagen. Die Ziele des Gesetzentwurfes sind grundsätzlich zu begrüßen, gleichwohl sehen wir einzelne Elemente in der konkreten Ausgestaltung kritisch. Es besteht die Gefahr, dass der Gesetzentwurf am Ende seine wesentlichen Ziele nicht erreicht. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns für Verbesserungen einsetzen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes. Mit diesem Entwurf, den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten, will die Bundesregierung die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten anpassen. Wesentliche Änderungen beinhalten die Anpassungen an die 2019 von der EU erlassene EU-Düngeprodukteverordnung, die Schaffung der Rechtsgrundlagen für ein Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung und Änderungen zum Geltungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird als notifizierende Behörde benannt. Im parlamentarischen Verfahren hat die Ampelkoalition folgende wesentliche Änderungen eingebracht: die Umbenennung der Stoffstrombilanz in Nährstoffbilanz, Erleichterungen bei der Kontrolle des Wirtschaftsdüngeranfalls von Biogasanlagen und dessen Verbringung, die Nutzung des Dünge-Monitorings zur Ableitung von Ausnahmeregelungen und eine Berichtspflicht des BMEL an den Bundestag alle zwei Jahre. Die neben den Anpassungen an das EU-Recht vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere zur Stoffstrombilanz, sehen wir insbesondere aus Gründen eines unnötigen weiteren Bürokratieaufbaus kritisch. Die vorgesehenen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren reichen bei weitem nicht aus. Festzuhalten bleibt, dass die Ampel es nicht geschafft hat, unnötige Bürokratie zu streichen (u.a. indem die EU-rechtlich nicht geforderte Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz gestrichen wird) und konkrete Erleichterungen für die Landwirtschaft umzusetzen. Diese werden lediglich in einem Entschließungsantrag angekündigt.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Juni: Beginn „Woche der Umwelt“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) u.a. mit BP Steinmeier,
  • Juni: 12. Nationaler MINT Gipfel mit digitalem Statement von BK Scholz und BM Stark-Watzinger,
  • Juni: Tag der Deutschen Bauindustrie u.a. mit BK Scholz, BM Habeck, BM Lindner, BMin Geywitz,
  • /6. Juni: Justizministerkonferenz (JuMiKo) in Hannover,
  • -9. Juni: Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA), Berlin,
  • Juni: Mündliche Verhandlung im Berufungsprozess zum Streit um das Büro von Altkanzler Schröder (SPD) im Bundestag vor dem OVG Berlin-Brandenburg,
  • Juni: Beginn Deutscher Anwaltstag 2024 u.a. mit BM Buschmann, sowie Fraktionsempfang,
  • Juni: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • Juni: Tag des Familienunternehmens mit BM Habeck, BM Lindner, BM Pistorius, BMin-Stark-Watzinger,
  • Juni: Europawahl.
  1. Außen/EU:
  • Juni: 35. Jahrestag des Massakers auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking,
  • Juni: 80. Jahrestag des D-Day mit der Landung alliierter Truppen in der Normandie,
  • Juni: Europawahlbeginn mit Abstimmung in den Niederlanden,
  • Juni: Europawahl in Irland und Tschechien,
  • -12. Juni: Leichtathletik-EM in Rom.

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Kalender – Kommende Termine

07.08.202412:00 - Uhr | Besuch Zollamt am Flughafen in Köln
07.08.202419:30 - Uhr | Gespräch JU Ried in Biblis
08.08.202409:00 - Uhr | Gespräch Bürgermeister Kohl in Gorxheimertal
08.08.202411:00 - Uhr | Diakonie Bergstraße in Bensheim
08.08.202419:00 - Uhr | Besuch Kloster in Lorsch
09.08.202415:00 - Uhr | Wahlveranstaltung in Chemnitz
12.08.202411:00 - Uhr | Besuch Zollkriminalamt in Köln
12.08.202418:00 - Uhr | Sommertour CDU in Lampertheim
14.08.202410:30 - Uhr | Gespräch Prof. Schön in München
15.08.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Viernheim
18.09.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
22.10.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim

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