Fraktionsbriefing
Aktuelle politische Lage
Der Europäische Rat am 15./16. Oktober 2026 steht im Zeichen wachsender geopolitischer und wirtschaftlicher Herausforderungen für Europa. Dazu hat der Bundeskanzler eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag abgegeben. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die anhaltende Unterstützung der Ukraine sowie die Beratungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen. Für uns ist klar: Europa braucht spürbar weniger Bürokratie, bezahlbare Energie und bessere Investitionsbedingungen. Zugleich müssen Europas Sicherheit gestärkt, die Unterstützung der Ukraine fortgesetzt und der EU-Haushalt auf Zukunftsaufgaben ausgerichtet werden. Die Höhe des aktuellen Vorschlags zum Mehrjährigen Finanzrahmen bildet keine Grundlage für eine Einigung. Europa braucht keinen immer größeren Haushalt, sondern klare Prioritäten und Ausgabendisziplin. In einer Zeit, in der Kommunen, Länder und Bund jeden Euro zweimal umdrehen müssen, kann Europa das Geld nicht mit beiden Händen ausgeben.
Wir verabschieden viele richtungsweisende Gesetze diese Woche im Deutschen Bundestag. Zwölf 2./3. Lesungen unterstreichen, dass die Koalition wichtige Projekte angeht und Schritt für Schritt abarbeitet. Angefangen bei der Frühstartrente, mit der Kinder früh mit dem Vermögensaufbau für das Alter beginnen und von den Effekten des Kapitalmarkts profitieren können; die europäische Brieftasche für die digitale Identität; die Reform der Notfallversorgung - wir verbinden die Akut- und Notfallversorgung und können so die Patienten besser steuern; und weitere Schritte beim Bürokratieabbau in Bereichen wie Verkehr und Landwirtschaft.
Das alles zeigt, diese Entscheidungen machen einen Unterschied für die Bürgerinnen und Bürger, es macht einen Unterschied, dass wir regieren.
Schwerpunkte der Sitzungswoche
Früher Vermögensaufbau für das Alter - die Frühstartrente kommt
Früh anfangen lohnt sich. Wer schon als Kind Vermögen aufbaut, profitiert jahrzehntelang vom Zinseszinseffekt. Mit der Frühstartrente (2./3. Lesung) erhalten Kinder diese Chance auf Vermögensaufbau. Wir bringen ein wichtiges Vorhaben der Union zum Abschluss, das wir bereits im Wahlprogramm gefordert haben. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 stellen wir allen Kindern, die 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, ab ihrem 6. Geburtstag monatlich zehn Euro zur Verfügung. Dieses Geld soll unter Anleitung der Eltern, und im Idealfall durch den Schulunterricht begleitet, am Kapitalmarkt investiert werden; mehrere private Anbieter werden hier individuelle Depotlösungen anbieten. In den nächsten Jahren kommen sukzessive weitere Jahrgänge in die Förderung. Die Förderung endet mit dem 18. Geburtstag. Danach kann das Frühstart-Depot nahtlos in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt und weiter bespart werden. Insbesondere mit Zuzahlungen und Fortführung im Erwachsenenalter kann die Frühstartrente zu einer echten Wohlstandsmaschine für die Generation unserer Kinder und Enkel werden. Mit der Frühstartrente schaffen wir mehr Eigenverantwortung sowie ein stärkeres Bewusstsein für finan-
zielle Bildung und Vermögensaufbau statt reiner Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente.
Wir reformieren die Notfallversorgung
Endlich bringen wir die seit vielen Jahren geforderte und auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Optimierung der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland auf den Weg. Eine gezieltere Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreichen wir durch eine stärkere Vernetzung aller Leistungserbringer und eine Digitalisierung der Prozesse, insbesondere die Einführung digitaler Ersteinschätzungsverfahren. Dadurch werden nicht nur die Versorgung der Menschen in Akut- oder Notfällen verbessert, sondern auch kostenintensive Fehlinanspruchnahmen der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes vermieden, was insgesamt zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beiträgt. Darüber hinaus werden Integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert werden.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Die zusätzlichen Änderungen im Rahmen der Notfallreform sind notwendig geworden, um die im Zuge der Verhandlungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes I noch nötig gewordenen zusätzlichen Mittel für unsere Krankenhäuser und die psychotherapeutische Versorgung zu gewinnen. Im Vergleich zu den bereits vor der Anhörung eingebrachten Änderungsanträgen, wurden u.a. folgende wesentliche Änderungen vereinbart: Die Ausschreibungsmöglichkeit bei Zytostatika (Arzneimittel) wurde wieder gestrichen. Damit stellen wir die Versorgung insbesondere bei onkologischen Erkrankungen weiter sicher. Für die Ausschreibungen bei Hilfsmitteln wurde eine zeitnahe gesetzliche Evaluation vereinbart, um die Auswirkungen genau im Blick zu behalten.
Die Hybrid-DRG-Vergütung wird reduziert und auf Dauer abgeschafft werden. Für diese wird es im kommenden Jahr eine Übergangsregelung geben. Dann greifen die neuen Kurzzeitfallpauschalen, deren Einführung bereits mit dem GKV-BStabG I geregelt wurde. Das BMG arbeitet daneben weiter an umfassenden Strukturreformen wie der Einführung
eines verbindlichen Primärversorgungssystems. Ziel aller Reformen ist es, die vorhandenen Strukturen und Ressourcen effizienter zu nutzen, um die flächendeckende Versorgung der Menschen für die Zukunft zu sichern. Die FinanzKommission Gesundheit wird sich in einem zweiten Schritt ebenfalls mit den notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen beschäftigen und einen entsprechenden Bericht zum Ende des Jahres 2026 vorlegen. Bei ihren Untersuchungen wird sie auch das Thema „ambulante Operationen“ in den Blick nehmen.
Wir schaffen die Voraussetzungen für die digitale Brieftasche
Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG) schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“. Damit ermöglichen wir eine sichere, einfache und europaweit nutzbare digitale Identifizierung. Wir erleichtern Behördengänge, bauen Bürokratie ab und stärken die digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Entscheidend ist, dass digitale Identitäten künftig nicht nur im Kontakt mit Behörden, sondern auch in der Wirtschaft selbstverständlich genutzt werden können. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für neue digitale Geschäftsmodelle, beschleunigen Verwaltungsverfahren und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Ab Anfang 2027 steht die d-you App allen Bürgern in Deutschland kostenfrei zur Verfügung. Sie wird wie ein Booster für die Digitalisierung unserer Gesellschaft wirken. Ihre Funktionen und die verfügbaren digitalen Nachweise werden anschließend schrittweise erweitert.
Stärkung nachhaltiger Flugkraftstoffe
Ein weiterer Schwerpunkt der parlamentarischen Woche liegt im Verkehrsbereich. Mit dem Abschluss des Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe stellen wir sicher, dass EU-Vorgaben für den gezielten Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe wirksam und einheitlich durchgeführt werden. Zudem beschließen wir in dieser Woche Neuregelungen für das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Schließlich bringen wir den Bürokratierückbau im Verkehrsbereich voran. Hierzu bringen wir ein Gesetz ein, das Erleichterungen für alle Verkehrsträger enthält, wie z. B. die Bündelung von Verwaltungszuständigkeiten, die Beseitigung von veralteten Regelungen oder Doppelstrukturen sowie den Abbau von Gold-Plating.
Vereinfachungen für Landwirtschaftsbetriebe
Mit dem GAP-Anpassungsgesetz verfolgen wir das Ziel, Kontrollen, Sanktionen und Bewirtschaftungsauflagen für Öko- und kleinere Landwirtschaftsbetriebe zu reduzieren. So werden beispielsweise Ökobetriebe und vollständig in Umstellung befindliche Betriebe zukünftig kraft gesetzlicher Vermutung als Erfüller bestimmter Umwelt- und Bewirtschaftungsstandards gelten. Bei Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall können Behörden Ausnahmen von bestimmten GLÖZ-Verpflichtungen zulassen können. Außerdem werden Betriebe mit bis zu 30 Hektar von bestimmten Kontrollen und Verwaltungssanktionen ausgenommen.
Wir halten den CO2-Preis stabil
Mit dem Beschluss der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stabilisieren wir den nationalen CO2-Preis auf fossile Kraft- und Treibstoffe. Ein notwendiger Schritt angesichts der hohen Energiepreise. Für das Jahr 2027 soll der Preiskorridor aus dem Jahr 2026 (55-65 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2) gelten. Ohne gesetzliche Änderung würde der nationale CO2-Preis nach den geltenden gesetzlichen Regelungen an den Preis des europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie (ETS 1) anknüpfen. Dieser
beträgt aktuell rund 85 Euro. Ziel ist es, einen Anstieg der CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel in der Übergangsphase zu dem ab 2028 startenden EU-Brennstoffemissionshandel („EU-ETS 2“) zu vermeiden. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, unverzüglich Verbesserungen für die Abfallverbrennungsanlagen bei der nationalen CO2-Bepreisung sowie beim Carbon-Leakage-Schutz vorzunehmen.
Wir gehen einen weiteren Schritt zu einem modernen, digitalen Rechtsstaat Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht erweitern wir die Möglichkeiten notarieller Beurkundungen und Beglaubigungen mittels Videokommunikation im Gesellschafts- und Registerrecht. Die Zulässigkeit der notariellen Online-Verfahren wird auf folgende Maßnahmen ausgeweitet: Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister; Gründungen von
Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien; Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr; Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister; Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und Vereinbarungen über die Verpflichtung zur Abtretung. Wir gehen einen weiteren Schritt zu einem modernen, digitalen Rechtsstaat: Wir vereinfachen Abläufe, sparen Zeit und Kosten und bauen unnötige Bürokratie ab – ohne Abstriche bei der Rechtssicherheit.
1. Lesungen der laufenden Sitzungswoche
Höherqualifizierende Berufsbildung stärken
Wir fördern die Fachkräftesicherung in Deutschland nachhaltig, indem wir die Aufstiegsfortbildungsförderung aktualisieren. Mit dem Gesetz wollen wir die höherqualifizierende Berufsbildung stärken. Dazu wollen wir die Förderhöchstbeträge für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für das Prüfungsstück an das gestiegene Preisniveau anpassen. Weiter soll der sogenannte „Bestehenserlass“ von 50 auf 60 Prozent des Restdarlehens für Teilnehmer, die einen KfW-Darlehen in Anspruch nehmen und die Prüfung erfolgreich bestehen, angehoben werden. Wir wollen für Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, sich an den Kosten der Fortbildungsmaßnahme zu beteiligen, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird, und streben eine Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags zur stärkeren Unterstützung von Alleinerziehenden an.
Unterstützung für Betroffene terroristischer Anschläge
Der Staat lässt die Opfer terroristischer Gewalt und ihre Angehörigen nicht allein. Mit dem Bundesopferbeauftragtengesetz – konkret der 1. Lesung zum Gesetz über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Bundesopferbeauftragtengesetz – BOpfBeG) - stärken wir die Unterstützung für Betroffene terroristischer Anschläge. Wir stellen das Amt des Bundesopferbeauftragten erstmals auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage und regeln seine Aufgaben und Zuständigkeiten verbindlich. Damit sorgen wir für verlässliche Ansprechpartner und gezielte Unterstützung für die Opfer furchtbarster Taten.
Bessere Chancen für junge Menschen
Gute Bildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen. Deshalb machen wir das BAföG mit der 1. Lesung zum 30. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG) einfacher, digitaler und bedarfsgerechter. Wir erhöhen die Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro, heben die Bedarfssätze schrittweise an und vereinfachen die Antragstellung. Damit setzen wir nach langen Verhandlungen zentrale Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um und schaffen bessere Chancen für junge Menschen, ihren Bildungsweg selbstbestimmt zu gestalten.
Wir stärken unsere Reserve
Mit dem Reservestärkungsgesetz (ResStG; 1. Lesung) wollen wir die Reserve als festen Bestandteil der Bundeswehr stärken und die personelle Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit unserer Streitkräfte angesichts der verschärften sicherheitspolitischen Lage sicherstellen. Dafür schaffen wir verlässliche gesetzliche Grundlagen, um Reservistinnen und Reservisten verpflichtend heranziehen zu können, wobei die Dauer der Verpflichtung von der zuvor geleisteten aktiven Dienstzeit abhängt.
Wir beschleunigen verteidigungswichtige Infrastrukturvorhaben
Mit dem Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz wollen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren für verteidigungswichtige Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr weiter beschleunigen und bestehende Verfahrenshemmnisse abbauen. Ziel ist es, die notwendige Infrastruktur schneller auszubauen und damit die VerteidigungsbereitschaftDeutschlands zu stärken.
Weitere Schritte beim Bürokratieabbau
Wir bauen Bürokratie im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und weiteren Bereichen ab. Das Gesetz wird ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung sein, dem weitere folgen werden. Es beinhaltet verschiedene Rechtsänderungen, durch welche landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft sowie auch Behörden von Melde-, Nachweis- und Genehmigungspflichten entlastet werden sollen. So sind bspw. Änderungen im Pflanzenschutzgesetz, der Bundes-Tierärzteordnung und dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz vorgesehen. Daneben bleibt die massive Bürokratiebelastung durch EU-Recht eine Herausforderung, die auf Ebene der Europäischen Union dringend mit deutlichem Nachdruck angegangen werden muss.
Wir treiben den Bürokratierückbau mit der Einbringung des Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts voran. Des Weiteren wird ein Vorhaben aus dem Aktionsplan der Bundesregierung „Deutschland auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“ umgesetzt und im Strahlenschutzgesetz eine explizite Regelung zur Kernfusion aufgenommen, um für Forschung, Entwicklung und unternehmerisches Engagement die notwendige Rechtssicherheit und –klarheit für den anwendbaren regulatorischen Rahmen zu schaffen. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Fusionskraftwerk.
Kabinett
Das Bundeskabinett hat heute u.a. Formulierungshilfen zum Postgesetz, zur Umsatzsteuer und zur Zuckergetränkesteuer beschlossen. Diese sind nun Grundlage für das parlamentarische Verfahren. Des Weiteren wurde die Einsetzung der Pflegereformkommission beschlossen.
Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.
Zitate der Woche
Thorsten Frei:
„Mit dem digitalen Identitätengesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die EUDI-wallet zum Jahreswechsel. Damit die Digitalisierung im Leben aller Bürgerinnen und Bürger erlebbar ist und das tägliche Leben einfacher macht.“
Alexander Hoffmann:
„Der neue Arbeitsminister, Alexander Schweitzer, muss sein Amt jetzt mit vollem Tempo aufnehmen. Die Themen liegen auf dem Tisch: Gerade Arbeitsmarkt und Rente sind Glaubwürdigkeitsthemen für diese Koalition. Hier ist das BMAS besonders gefordert.“

