Aktuelles aus Berlin

Fraktionsbriefing

Aktuelle politische Lage

In dieser Woche erinnert der 7. Oktober an den terroristischen Überfall der Hamas auf Israel, an die Ermordung jüdischer Menschen und an das Leid der Geiseln und ihrer Angehörigen vor drei Jahren. Heute muss klarer sein denn je: Jüdisches Leben muss sicher sein – in Israel und in Deutschland. Antisemitismus muss mit aller Kraft bekämpft werden. Das gilt auch für die politische Zusammenarbeit. Wer jüdisches Leben schützen will, muss klare Grenzen ziehen. Parteien, die ein ungeklärtes Verhältnis zum Antisemitismus oder auch zur Arbeit unserer Sicherheitsbehörden haben, dürfen keine Regierungsverantwor-
tung tragen.

Am 3. Oktober feierten wir den Tag der Deutschen Einheit. Wir feiern, was wir gemeinsam erreicht haben: Freiheit, Einheit und Selbstbestimmung. Diese Werte machen unser Land aus. Sie verdienen unseren Einsatz. Denn Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss geschützt werden, gegen Extremismus, politische Gewalt und Menschenfeindlichkeit – von rechts wie von links. Einheit heißt deshalb mehr als ein gemeinsamer Staat: Sie heißt, gemeinsam frei zu sein, Verantwortung zu übernehmen und unsere demokratische Ordnung zu schützen. Das tun wir konsequent – gerade in aufgeregten Zeiten wie diesen.

Vor uns liegen weiter viele Herausforderungen, viel Arbeit ruft. Aber es gibt auch erste positive Signale aus der Wirtschaft. Die Wirtschaftsforschungsinstitute heben ihre Prognosen für das Wirtschaftswachstum in diesem Jahr von 0,6% auf 1,3% an. Der Geschäftsklimaindex ist leicht angestiegen, die deutschen Exporte haben einen positiven Wachstumstrend, wir haben sogar 52% mehr Start-Up-Gründungen als im Vorjahr.

Die Migrationszahlen entwickeln sich weiter deutlich rückläufig. Im September 2026 wurden 5.276 Asylerstanträge registriert, das ist der niedrigste Septemberwert seit 2012 und etwa 70% weniger als noch im September 2024. Der Kurswechsel wirkt, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Unser Ziel bleibt, irreguläre Migration dauerhaft zu begrenzen und die Kontrolle darüber zu behalten, wer nach Deutschland kommt und wer bleiben darf.

Im Deutschen Bundestag zeigen wir in dieser Woche einmal mehr, dass wir unser Land weiter voranbringen wollen – mit insgesamt 24 Gesetzen in 1. Lesung: vom Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz bis hin zu weiteren Maßnahmen für den Bürokratierückbau.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Neue Produkte brauchen moderne Haftungsregeln
Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts bringen wir das Produkthaftungsrecht ins digitale Zeitalter und beziehen Software und KI ausdrücklich mit ein. Wer ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt bringt, muss dafür einstehen – egal ob der Fehler in einem Bauteil oder im Code steckt. Zugleich achten wir darauf, dass Haftung nicht zum Innovationshemmnis für unsere Unternehmen wird. Wir setzen die europäischen Vorgaben zielgenau um, schützen Geschäftsgeheimnisse bei der Offenlegung von Beweismitteln und nehmen nicht-kommerzielle Open-Source-Software von der Haftung aus. So schaffen wir Rechtssicherheit, ohne Entwicklung und Einsatz neuer Technologien unnötig auszubremsen.

Mit dem Abschluss des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Infor-
mationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte stärken wir die Datengrundlage der Finanzverwaltung für Krypto-Sachverhalte, ohne materiell neue Steuern einzuführen. Es dient der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und der Förderung der Steuerehrlichkeit. Zudem ist das Vorhaben international anschlussfähig. Deutschland setzt auf einen OECD-/G20-basierten Standard und vermeidet nationale Alleingänge. Der automatische Austausch soll mit einer Vielzahl relevanter Staaten erfolgen und grenzüberschreitende Ausweichgestaltungen erschweren. So versetzen wir die Finanzverwaltung in die Lage, Krypto-Transaktionen besser zu prüfen.


1. Lesungen der laufenden Sitzungswoche

Frühkindliche Bildung stärken
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung wollen wir erreichen, dass alle Kinder die Schule erfolgreich beenden und ihre berufliche Laufbahn gelingt. Wir haben erkannt, dass wir viel stärker bei der frühkindlichen Bildung ansetzen müssen. Das Gesetz wird bundesweit verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstands-Erhebungen spätestens für vierjährige Kinder einführen. Wird Bedarf festgestellt, soll verpflichtend eine individuelle Förderung erfolgen. Unser Ziel ist: Wer eingeschult wird, kann deutsch sprechen und dem Unterricht folgen. Das Aufstiegsversprechen muss wieder gelten.

Kitas mit vielen Kindern in schwierigen Lebenslagen sollen nicht alleingelassen werden: Sie sollen besondere Unterstützung erhalten. Erfahrungen aus dem von der Ampel beendeten Sprach-Kita-Programm greifen wir wieder auf. Es soll erstmals einen verbindlichen Fachberatungsschlüssel geben. Der Bund will die Länder bei der Umsetzung bis 2034 finanziell in erheblichem Umfang unterstützen.


Mit dem Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe setzen wir die Vereinbarung zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Länder um. Im Wesentlichen ist folgendes vorgesehen: Die Bildungsassistenz (in Schule und Kita) soll zukünftig durch Gruppenangebote, die mit dem so genannten „Pooling“ vergleichbar sind, geleistet werden. Bedarfsgerecht können weiterhin Einzelassistenzen eingesetzt werden, sofern ein individueller Betreuungsbedarf besteht. Familien mit Unterstützungsbedarf werden künftig vorrangig an niedrigschwellige kommunale Infrastrukturangebote wie Familienzentren, Erziehungs- und Familienberatungsstellen und Elternkurse verwiesen. Erst wenn die Angebote vor Ort nicht mehr ausreichen, soll eine individuelle Einzelfallbetreuung durch das Jugendamt erfolgen. Zudem soll die Nutzung von Kindertagesstätten durch Familien mit Unterstützungsbedarf gezielt gefördert werden. Auch der Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts soll verbessert werden. Junge Menschen sollen durch Wohnangebote mit sozialpädagogischer Begleitung gezielt bei der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen sowie bei der beruflichen Eingliederung unterstützt und so auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt begleitet werden.

Zudem wird das sogenannten „begleitete Trinken“ für 14- und 15-jährige Jugendliche abgeschafft. Und schließlich sollen Bürokratie abgebaut und die Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen vereinfacht werden.

Viele Steuervorhaben in dieser Sitzungswoche
Mit der Einbringung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 setzen wir die verfassungsrechtlich erforderliche Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag für die Veranlagungszeiträume 2027 und 2028 um. Entsprechend erhöhen wir das Kindergeld. Zusätzlich wird auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro angehoben. Zur Gegenfi
nanzierung sieht der Gesetzentwurf einen höheren Reichensteuersatz sowie die Einführung einer weiteren Proportionalzone zwischen 250.000 und 280.000 Euro vor. Außerdem wird die pauschale Besteuerung von Minijobs leicht angehoben. Darüber hinaus erhöhen wir die Grundlohngrenze bei der steuerlichen Begünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf 75 Euro.

Mit dem Jahressteuergesetz sollen steuerliche Rechtsänderungen, bei denen Änderungsbedarf besteht, umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen von indexierten Kindergeldzahlungen ins Ausland an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.Zudem bauen wir mit dem Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität die Fähigkeiten des Zolls zur Bekämpfung von (Finanz-)Kriminalität weiter aus. Dabei schaffen wir die rechtliche Grundlage zur Modernisierung der Zollverwaltung und stärken die Befugnisse der Zollverwaltung, insbesondere durch ein neues Instrument der administrativen Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen. Zudem sind flankierende Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur digitalen Transformation des Zolls vorgesehen.

Wir machen Tempo beim Netzausbau für bessere Telekommunikation
Mit der sogenannten TKG-Novelle 2026 werde wir (diese Woche 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen) den Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk, vereinfachen Genehmigungen beschleunigen und schaffen mit dem Gigabit-Grundbuch mehr Transparenz. Zugleich stellen wir die Weichen für den geordneten Übergang vom Kupfer- zum Glasfasernetz. Unser Anspruch ist klar: Investitionen erleichtern, statt sie durch unnötige Bürokratie zu erschweren. 

Mehr Flexibilität für die Wissenschaft
Wer sich für eine wissenschaftliche Karriere entscheidet, braucht Perspektiven statt Kettenverträge. Deshalb führen wir mit der 1. Lesung des Gesetzes des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich erstmals Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion ein und verbessern die Absicherung bei Familie und Pflege. Gleichzeitig erhalten wir die notwendige Flexibilität für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Damit schaffen wir verlässliche Karrierewege und machen den Wissenschaftsstandort Deutschland attraktiver für die besten Köpfe. Denn gute Arbeitsbedingungen und exzellente, wettbewerbsfähige Forschung gehören zweifelsohne zusammen.

Weitere Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
Wir verbessern die Daten und sorgen für digitale Innovation im Gesundheitswesen. In erster Lesung beraten wir ein Gesetz, das insbesondere die wesentlichen technischen Voraussetzungen für ein „digital gestütztes Primärversorgungssystem“ schaffen soll, das benötigt wird, um Patienten beim ersten gesundheitlichen Anliegen optimal zu steuern und zu behandeln. Weiter wollen wir die Nutzung der Gesundheitsdaten verbessern und die elektronische Patientenakte weiterentwickeln, um ihre bestmögliche und praktikable Nutzung zu gewährleisten.


Weitere Maßnahmen für bezahlbarere Energie und Versorgungssicherheit
Wir treiben den Ausbau der Windenergie auf See voran und bringen hierzu ein Gesetz ein, um mehr Planungs- und Investitionssicherheit sowie Versorgungssicherheit, nationale Resilienz und Unabhängigkeit zu schaffen. Mit intelligenter Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung sollen die Systemkosten gesenkt werden, insbesondere durch die Überbauung der Netzanschlüsse. Zudem sollen Abschattungseffekte reduziert und die Regellaufzeit von Windenergieanlagen erhöht werden. Das vereinheitlichte Ausschreibungsdesign gibt der förderfreien Umsetzung der Windenergie auf See Vorrang. Eine Absicherung erfolgt nur, sofern dies nötig ist. Überförderungen werden durch Abschöpfung vermieden.

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ermöglichen wir einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027-2029 und entlasten Stromverbraucher. Wir verlängern die bestehende Regelung und schaffen so Planungssicherheit für Übertragungsnetzbetreiber, Unternehmen sowie Verbraucher. Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten soll bei 5,525 Milliarden Euro pro Jahr im gesamten geregelten Zeitraum betragen.

Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute u.a. den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die Finanzierung der Autobahn GmbH des Bundes langfristig verlässlicher und flexibler ausgestalten. Kernstück ist die Einführung eines Drei-Säulen-Modells aus Bundeshaushaltsmitteln, Einnahmen aus der Lkw-Maut sowie einer begrenzten Kreditaufnahme der Autobahn GmbH. Ziel ist es, Investitionen in Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Bundesfernstraßen stärker von den jährlichen Haushaltszyklen zu entkoppeln und die Planungssicherheit für mehrjährige Infrastrukturprojekte zu erhöhen.

Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

Zitate der Woche

Thorsten Frei:

„Es ist bedrückend, wenn junge Menschen sagen, dass sich aus ihrer Sicht die Koordinaten des Sagbaren in Deutschland verschoben haben. Wenn sie Angst haben, in Schulen oder staatlichen Universitäten, ihre Religionszugehörigkeit zu offenbaren,“ sagte Thorsten Frei am Tag vor dem 7. Oktober, drei Jahre nach dem Angriff der Hamas auf Israel.

Alexander Hoffmann: 

„Die Koalitionspartner schließen auf allen politischen Ebenen jede Zusammenarbeit mit verfassungsfeindlichen und demokratiefeindlichen Parteien aus.“ Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und daran muss sich die SPD in Berlin messen lassen.

Fraktions-Briefing

Aktuelle politische Lage

Die Ergebnisse der zurückliegenden Landtagswahlen sind bitter für die Union. Die Gründe dafür sind vielfältig - entsprechend gibt es keine einfachen Antworten. Nichtsdestotrotzz müssen wir sie finden, denn wir stehen vor immensen wirtschaftlichen Herausforderungen. Das spüren die Bürger in ihrem Alltag: an gestiegenen Spritpreisen, hohen Mietpreisen und teuren Lebensmitteleinkäufen. Und es löst Sorgen aus: um den eigenen Job, die Zukunft und die Frage, ob man auch später noch gut wird leben können. Vieles ist liegengeblieben in den vergangenen Jahren. Diese Koalition ist angetreten, um unserem Land mit grundlegenden Reformen den Aufschwung zurückzubringen. Unser Ziel ist Wohl-
stand für alle Generationen. 


Ein zentrales Reformvorhaben ist für uns die viel diskutierte Rentenreform. Sie hat zum Ziel, das Rentensystem dauerhaft zu stabilisieren und künftig höhere Renten zu ermöglichen, als dies im Status quo der Fall wäre. Mit den vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Rente geben wir insbesondere jungen Menschen die Perspektive, dass das Rentensystem auch für sie trägt. Erreichen wollen wir dies durch den flächendeckenden Einstieg in eine individuelle Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Gleichzeitig sollen Maßnahmen mit Augenmaß beim Renteneintritt den Anstieg des Beitragssatzes und des Bundeszuschusses dämpfen, um Beitragszahler und den Bundeshaushalt zu entlasten.


Im Deutschen Bundestag zeigen wir in dieser Woche, dass wir unser Land weiter voranbringen wollen – mit insgesamt 27 Gesetzen in 1. Lesung: von der Reform der Nachrichtendienste bis hin zur Frühstartrente.


Dabei kümmern wir uns auch um kurzfristige Entlastungen. Mit der Senkung der Energiesteuer (inkl. Umsatzsteuer) wird Sprit ab dem 1.10. um 17 Cent pro Liter günstiger. Insgesamt werden Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bis Ende 2026 um rund 2,5 Mrd. Euro entlasten.


Mit zwei Gruppeninitiativen zur Organspende greifen wir ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema auf. Ziel aller Initiativen ist die Steigerung der Organspendezahlen, der Weg dahin ist allerdings unterschiedlich. Der Bundestag führt damit eine schwierige, aber notwendige Debatte, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen.


Die EU-Kommissionspräsidentin hat am 16. September in ihrer Rede zur Lage der Union die Schwerpunkte für das kommende Jahr vorgestellt. Bei Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit setzt Brüssel richtige Akzente – jedoch bleibt der Regulierungsabbau hinter dem Erforderlichen zurück und die EU plant sogar, ihre Zuständigkeiten auszuweiten. Hier müssen wir nacharbeiten. Außerdem muss beim EU-Haushalt deutlich stärker gespart werden. Für uns gilt: Wir wollen ein starkes und geeintes Europa mit weniger Regu-
lierung, klarer Subsidiarität und soliden Finanzen.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Deutschland sicherer machen
Wir stehen Tag für Tag im Fadenkreuz hybrider Bedrohungen: Cyberangriffe auf Unternehmen und Behörden, Sabotage an kritischer Infrastruktur, Spionage durch angeworbene Low-Level-Agenten, gezielte Desinformation zur Einflussnahme auf die Meinungsbildung in unserer Gesellschaft, GPS-Störungen im Schiffs- und Flugverkehr, Zerstörung unserer Unterwasser- Kommunikations- und Energieinfrastruktur, Drohnenüberflüge über unsere Flughäfen, Industrie- und militärischen Einrichtungen – alles im Kontext eines Angriffskriegs gegen ein Nachbarland, der inzwischen mehr als vier Jahre andauert und in seinen Auswirkungen auf unser tägliches Leben und unsere Freiheit omnipräsent ist. Unsere Sicherheitsbehörden – allen voran die Nachrichtendienste stellen sich als Instrument der Frühwarnung täglich diesen Herausforderungen. Ihr Ziel ist es, diesen Entwicklungen immer einen Schritt voraus zu sein, um jeglichen Schaden von uns abzuwenden.


Mit der 1. Lesung des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts erhalten der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Ant
wort auf diese Bedrohungslage zeitgemäße Befugnisse, die es braucht, um dem Gegenüber auf Augenhöhe begegnen zu können und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten. So, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Konkret sind folgende neue bzw. erweiterte Befugnisse vorgesehen: BND und BfV sollen unter bestimmten Voraussetzungen auf informationstechnische Systeme von Bedrohungsakteuren zugreifen und technische Angriffsinfrastrukturen besser aufklären können. Der BND soll darüber hinaus in eng begrenzten Gefährdungslagen aktiv auf Bedrohungen einwirken dürfen – etwa um Opferdaten auf Systemen von Hackergruppen zu löschen, Server staatlicher Hackergruppen oder Desinformationsakteure abzuschalten oder unbrauchbar zu machen sowie in IT-Systeme etwa von Drohnenfabriken einzudringen, um deren Fertigung zu sabotieren. Hinzu kommen erweiterte Möglichkeiten der strategischen Datenspeicherung und -analyse, Rechtsgrundlagen für die Nutzung von KI und den biometrischen Bildabgleich sowie erleichterte Datenübermittlungen an andere Behörden. Die Reform umfasst auch die Weiterentwicklung der deutsche Kontrolllandschaft der Nachrichtendienste; denn ein Mehr an Befugnissen muss auch ein Mehr an Kontrolle nach sich ziehen. Die Ausweitung der Kontrolle erfordert eine Steigerung der Effizienz, wie es auch das Bundesverfassungsgericht fordert. Zukünftig soll die Kontrolle der Nachrichtendienste zentral durch den Unabhängigen Kontrollrat erfolgen, in dem erfahrene Bundesrichter über die Rechtmäßigkeit des nachrichtendienstlichen Handelns entscheiden.


Sicherheit bedeutet aber nicht nur, unseren Staat von äußeren und inneren Bedrohungen zu schützen, sondern auch jeden Einzelnen wirksam vor Gewalt und schweren Straftaten zu bewahren. Genau da setzt die Neuregelung zum Schutz vor K. o.-Tropfen an. Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.Tropfen. Mit der Verschärfung des Strafrechts schließen wir eine Schutzlücke, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehr als deutlich geworden ist. Wer einem Menschen heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, um ihn für einen sexuellen Übergriff oder einen Raub wehrlos zu machen, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaates rechnen. Künftig werden deshalb neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen ausdrücklich auch gefährliche Mittel erfasst. Bei besonders schweren sexuellen Übergriffen erhöht sich die Mindestfreiheitsstrafe von drei auf fünf Jahre. Für uns ist klar: Der Rechtsstaat steht an der Seite der Opfer – und wer andere gezielt wehrlos macht, muss konsequent bestraft werden.


Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung EU-Richtlinie 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten setzen wir die Richtlinie fristgerecht in deutsches Recht um. Ziel ist es, insbesondere bei grenzüberschreitender organisierter und schwerer Kriminalität kriminell erlangtes Vermögen schneller aufzuspüren, zu sichern, einzuziehen und effizient zu verwalten. Dafür werden die Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert; das Bundeskriminalamt bleibt polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle, während den Staatsanwaltschaften zentrale justizielle Aufgaben zukommen. Damit stärken wir ein zentrales Prinzip konsequenter Kriminalitätsbekämpfung: Straftaten dürfen sich nicht lohnen – auch nicht über Grenzen hinweg.


In der 1. Lesung beraten wir den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen als grundlegenden Reform - wir schaffen die Voraussetzungen für eine schnellere und wirksamere grenzüberschreitende Strafverfolgung. Wir setzen neue europarechtliche Vorgaben um und modernisieren zugleich das seit Jahrzehnten gewachsene und zunehmend unübersichtliche Recht der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen. Künftig werden insbesondere die polizeiliche Rechtshilfe und die Übertragung von Strafverfahren erstmals ausdrücklich geregelt, während zugleich Verfahrensrechte und Rechtsschutz klarer gefasst werden. Auch hier gilt für uns: Kriminalität macht nicht an Staatsgrenzen halt – deshalb müssen Polizei und Justiz auch grenzüberschreitend schnell, rechtssicher und effektiv handeln können.

Die digitale Brieftasche für jeden Einzelnen
Diese Woche beraten wir in 1. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG). Mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die deutsche EUDI-Wallet, die künftig unter dem Namen „d-you“ angeboten wird. Ab 2027 wird dem Bürger ermöglicht, seine Identität und wichtige Nachweise sicher digital auf dem Smartphone vorzuhalten, um etwa den Personalausweis so europaweit einsetzen zu können. Damit vereinfachen wir Behördengänge, Bankgeschäfte und viele weitere digitale Prozesse und setzen zugleich die europäischen Vorgaben der eIDAS-Verordnung national um. Entscheidend ist für uns, dass d-you sicher, datenschutzkonform, nutzerfreundlich und europäisch interoperabel und damit zu einem Meilenstein des digitalen Staates wird.


Wir modernisieren die Fahrschulausbildung
Mit der Reform der Fahrschulausbildung soll der Führerscheinerwerb bezahlbarer und moderner gestaltet werden, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Hierzu sollen Verbesserungen für Fahrschüler erreicht werden, etwa durch eine effizientere Gestaltung des Theorieunterrichts. So soll dieser künftig auch in digitaler Form absolviert werden können. Die praktische Ausbildung in der Fahrschule soll durch die sog. Laienausbildung ergänzt werden. Diese soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Auch Fahrschulen sollen deutlich entlastet werden, vor allem durch den Rückbau bürokratischer Hürden. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten sollen künftig reduziert sowie die Fortbildung von Fahrlehrern vereinfacht werden. Transparenz soll dadurch geschaffen werden, dass Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen künftig online in einer Datenbank veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Durch diese und weitere Maßnahmen sollen die Kosten für den Führerschein deutlich gesenkt werden.


Wir verbessern den Netzausbau und verbessern die Energieeffizienz
Mit der Einbringung des Netzanschlusspakets sowie der EEG-Novelle setzen wir uns energiepolitischen Reformkurs fort. Mit dem Netzanschlusspaket werden wir den Stromnetzausbau und den Ausbau der erneuerbaren Energien besser aufeinander abstimmen. Erstmals berücksichtigen wir die Netzsituation, steuern die Ansiedlung neuer Erneuerbaren-Anlagen regional und beenden die Situation, dass Anlagen wissentlich in bereits ausgelasteten Netzgebieten angesiedelt werden und so zusätzliche Abregelungen provozieren. Damit wollen wir auch Kosten begrenzen, denn die Redispatch-Kosten liegen bei mehr als drei Milliarden Euro. Zusätzlich werden die Netzanschlussverfahren grundlegend verbessert und beschleunigt. Künftig zählen klare Kriterien, digitale Verfahren und die effiziente Nutzung knapper Netzkapazität.

Mit der EEG-Novelle werden wir sicherstellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter fortschreitet - aber mit weniger Subventionen, mehr Markt und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem. Dabei setzen wir auf alle erneuerbaren Energieträger Solar-, Wind- und Bioenergie, Wasserkraft sowie Geothermie. Insbesondere bei der Biomasse werden wir die Ausbauziele anheben und eine Anschlussperspektive schaffen, denn diese Anlagen können entscheidend zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie nicht wetterabhängig sind. Zudem gehen wir konsequente Schritte weg vom umfassenden staatlichen Fördersystem hin zu mehr Markt, etwa durch die Einführung von Contracts for Difference (CfDs) sowie die Abschaffung der Einspeisevergütung als bedingungslose Förderung. Neue kleine PV-Dachanlagen erhalten noch befristet weiterhin eine Förderung und werden mit Übergangsfristen stufenweise in die Direktvermarktung überführt.


Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie setzen wir den Koalitionsvertrag um. Wir vereinfachen und entbürokratisieren die Regelungen zur Energieeffizienz und führen diese auf EU-Recht zurück. So soll die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr gelten. Zudem werden praxisnahe Regeln für Rechenzentren geschaffen. Damit entlasten wir die Wirtschaft mit mehr als drei Milliarden Euro.


CO2-Preis Anstieg stoppen
Mit der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stabilisieren wir den nationalen CO2-Preis auf fossile Kraft- und Treibstoffe. Für das Jahr 2027 soll der Preiskorridor aus dem Jahr 2026 (55-65 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2) gelten. Ohne gesetzliche Änderung würde der nationale CO2-Preis nach den geltenden gesetzlichen Regelungen an den Preis des europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie (ETS 1) anknüpfen. Dieser beträgt aktuell rund 85 Euro. Ziel ist es, einen Anstieg der CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel in der Übergangsphase zu dem ab 2028 startenden EU-Brennstoffemissionshandel („EU-ETS 2“) zu vermeiden.


Wir stärken die Altersvorsorge der kommenden Generationen
Mit der Frühstartrente bringen wir ein wichtiges Vorhaben der Union an den Start. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 stellen wir allen Kindern, die 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, ab ihrem 6. Geburtstag monatlich zehn Euro zur Verfügung. Dieses Geld soll unter Anleitung der Eltern, und im Idealfall durch den Schulunterricht begleitet, am Kapitalmarkt investiert werden. In den nächsten Jahren kommen sodann sukzessive weitere Jahrgänge in die Förderung. Die Förderung endet mit dem 18. Geburtstag. Danach kann das Frühstart-Depot in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt und weiter bespart werden. Doch selbst wenn das nicht passiert und weder vor dem 18. Geburtstag noch
danach auch nur ein Cent hinzugezahlt wurde, können dank der jahrzehntelangen Invesition Beträge von mehreren Zehntausend Euro zusammenkommen. Insbesondere mit Zuzahlungen und Fortführung im Erwachsenenalter kann die Frühstart-Rente zu einer echten Wohlstandsmaschine für die Generation unserer Kinder und Enkel werden.


Wir modernisieren das Designrecht
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Designrechts setzen wir in 2./3. Lesung die EU-Richtlinie 2024/2823 um und passen den Schutz geistigen Eigentums an die digitale Welt an. Künftig werden neue und digitale Designformen ausdrücklich erfasst, die Darstellungsmöglichkeiten erweitert und der Schutz auch auf vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks ausgedehnt. Zugleich verbessern wir die Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt und stärken mit einer neuen Durchfuhrregelung den Kampf gegen Produktpiraterie. Damit schaffen wir moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für Innovation, Kreativität und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.


Damit verbunden ist eine notwendige Anpassung im § 15 UWG mit Blick auf das Inkrafttreten der EmpCo- Richtlinie am 27. September 2026. Die EmpCo-Richtlinie kurz für Empowering Consumers schützt die Verbraucherrechte vor Greenwashing mit dem Ziel, dass Unternehmen ihre Umweltbehauptungen in Zukunft wissenschaftlich belegen und irreführende oder verklausulierte Kommunikationspraktiken stoppen. Mit der notwenigen Änderung beugen wir dem vor, dass ab Inkrafttreten einwandfreie Produkte vernichtet werden, nur weil sich rechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ändern. Die geplante Regelung im UWG schafft einen dringend benötigten Handlungsspielraum. Unternehmen können jetzt im Einzelfall abwägen, ob ein Abverkauf trotz einer nicht vollständig angepassten Produktaufmachung vertretbar ist – insbesondere dann, wenn eine Änderung nicht mehr möglich wäre und andernfalls große Mengen einwandfreier Waren vernichtet werden müssten.


Mehr Freiheit für die Wissenschaft
Mit der 2./3. Lesung des von Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes geben wir unserer Forschung mehr Freiheit, weniger Bürokratie und bessere Bedingungen im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Künftig können auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom sogenannten Besserstellungsverbot ausgenommen werden und ihren Wissenschaftlern aus eigenen Mitteln wettbewerbsfähigere Gehälter zahlen. Zugleich entfallen aufwendige Einzelanträge auf Ausnahmen – das schafft mehr Flexibilität und reduziert unnötige Bürokratie. Damit setzen wir einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und stärken insbesondere industrienahe Forschungseinrichtungen, die wichtige Beiträge zum Transfer von Forschung in die Praxis leisten. Wer technologische Souveränität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit will, muss den besten Köpfen auch die Freiheit und die Rahmenbedingungen geben, in Deutschland zu forschen und Innovationen voranzutreiben.

Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung beschlossen. Darin geht es um:
   • Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Behörden, damit Missbräuche noch schneller festgestellt und geahndet werden können;
   • Unterstützung der Zusammenarbeit von Sozialleistungs- und Ordnungsbehörden bei der Bekämpfung von Missbrauch vor Ort;
   • Bessere Möglichkeiten und Instrumente für die Kommunen im Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien und missbräuchlichen Vermietungspraktiken.
   • Schließung von Schlupflöchern beim Sozialleistungsmissbrauch, auch um kriminellen Strukturen die Grundlage zu entziehen;
   • Wirksamere strafrechtliche Erfassung und Verfolgung Organisierten Sozialleistungsbetrugs;
   • Durchsetzung der Schulpflicht: Schulabsentismus und Scheinanmeldungen wird der Kampf angesagt;
  • Hinwirken auf eine effiziente Anwendung des geltenden EU-Freizügigkeitsrechts durch alle beteiligten Behörden und dazu auch Präzisierungen im Freizügigkeitsgesetz / EU vornehmen.

Des Weiteren wird mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“ die Abschaffung des Papierbons geregelt.


Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

 

Zitate der Woche

Thorsten Frei:

„Wir machen aus den Nachrichtendiensten echte Geheimdienste, so wie es unsere Partner und Freunde in Europa auch haben, um wehrhaft zu sein, um uns verteidigen zu können und nicht nur aufzuklären.“ 


„Die Frühstartrente ist auch ein Versprechen an die junge Generation. Denn wer früh mit dem Sparen auf einem Kapitalmarktkonto beginnt, kann sich damit Schritt für Schritt ein zusätzliches Polster für die Altersvorsorge aufbauen.“


Alexander Hoffmann: 

„SPD und Grüne müssen Farbe bekennen: Wollen sie in Berlin linksradikalen Antisemiten mit besten Verbindungen in die organisierte Kriminalität zur Macht verhelfen?“

Fraktions-Briefing

Aktuelle politische Lage

In dieser Woche starten wir unter dem Eindruck der Landtagswahl vom letzten Sonntag die Beratungen über den Bundeshaushalt 2027. Wir setzen den eingeschlagenen Reform-
kurs weiter fort. Diese Reformen sind kein Selbstzweck, sondern sie sind die Voraussetzung für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und damit für notwendiges Wirt-
schaftswachstum, das unseren Wohlstand auch in Zukunft sichern soll. In einer alternden Gesellschaft müssen wir die sozialen Sicherungssysteme reformieren, damit sie auch in
Zukunft verlässlich tragen.


Es gibt erste Signale, dass sich etwas zum Positiven bewegt: Es wird wieder mehr gegründet, in Teilen der Wirtschaft kommen mehr Aufträge herein. Das sind noch kleine Pflänz-
chen. Aber genau jetzt müssen wir mit unseren Reformen dafür sorgen, dass daraus wieder ein kräftiger Aufschwung wird.


Wie viel Potenzial in Deutschland und Europa steckt, wenn unternehmerische Kraft, Innovation und der Mut zum Risiko zusammenkommen, zeigt das deutsche Raumfahrtun-
ternehmen Isar Aerospace. Mit dem Start seiner Trägerrakete Spectrum hat das Unternehmen vergangene Woche erstmals den Orbit erreicht und Satelliten in die Erdumlauf-
bahn gebracht. Ein historischer Meilenstein, der die technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands einmal mehr unterstreicht und Europas unabhängigen Zugang zum Welt-
raum entscheidend stärkt. Das ist ein großartiger Erfolg.


Leistungsfähigkeit und Stärke brauchen wir aber nicht nur bei Innovation und Wachstum, sondern auch bei der Sicherheit unseres Landes. Denn die hybriden Angriffe nehmen zu.
Der versuchte Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig im August steht in russischer Verantwortung. Polizeiliche Ermittlungen, Tatmuster und nachrichtendienstliche Erkennt-
nisse ergeben ein Lagebild, das die russische Urheberschaft belegt. Die Ermittler haben den Sachverhalt konsequent und gründlich aufgearbeitet. Die daraus abgeleiteten Maß-
nahmen, u.a. die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn, sind angemessen. Wir halten Deutschland sicher und wissen dabei das Land hinter uns.

 

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Wir beraten in dieser Sitzungswoche den Bundeshaushalt für das Jahr 2027 in erster Lesung. Es ist bereits der dritte Haushalt dieser Koalition und er ist der bisher mutmaßlich
herausforderndste Haushalt. 


Die Rahmenbedingungen, unter denen dieser Haushalt aufgestellt werden muss, sind schwierig. Die deutsche Wirtschaft stagniert seit sieben Jahren. Hinzu kommen Zollstrei-
tigkeiten mit den USA, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, die hartnäckige Inflation, ein dramatisch hoher Ölpreis und damit verbunden das weltweit hohe Zinsniveau.


Gleichwohl schaffen wir mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf den Einstieg in die Konsolidierung: Die Ministerien sind Einsparvorgaben in einem Umfang von vier Milliarden
Euro nachgekommen. Parallel dazu gelingt es uns, dennoch Schwerpunkte im Haushalt zu setzen, so etwa mit Investitionen von über 117 Mrd. Euro sowie im Bereich Verteidi-
gung zur Ertüchtigung der Bundeswehr. Sowohl der Einstieg in eine Konsolidierung, die wir mit dem Haushalt für 2028 fortsetzen werden, als auch der Erhalt der Investitionen
auf konstant hohem Niveau sind positiv zu bewerten.


Aufgrund verschiedener Herausforderungen hat sich die Lage der Bundesfinanzen seit 2021 von Jahr zu Jahr verschlechtert. Für das nächste Jahr ist eine gesamte Neuverschul-
dung (Nettokreditaufnahme, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und Bundeswehr-Sondervermögen) von insgesamt 203,6 Mrd. Euro geplant. Dies tun wir, um
unsere Infrastruktur zu modernisieren und unsere Sicherheit zu stärken. Eine Aufgabe der Haushaltsberatungen in diesem und den kommenden Jahren wird es sein, die Neu-
verschuldung zu begrenzen. Unser Land braucht weitere strukturelle Reformen für Wachstum und Wohlstand. Nur so werden wir wieder zu ausgeglichenen Haushalten zu-
rückkommen und die Zinslasten der Zukunft stemmen können. Es muss nun darum gehen, dass wir den Bundeshaushalt so aufstellen, dass er zukunftsgerecht ist und ein ech-
ter Impuls wird.

 

Kabinett

Diese Woche findet keine Kabinettssitzung statt, die nächste Sitzung ist am 16. September 2026.


Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

 

Zitate der Woche

Thorsten Frei:
„Diese Reformen sind kein Selbstzweck, sondern dienen einzig und allein der Tatsache, dass wir als ein Land, das seit sieben Jahren quasi kein Wirtschaftswachstum hat, wieder
zu Wachstum zurückkehren müssen.“

„Wir müssen darüber nachdenken, wie wir den Haushalt so aufstellen, dass er auch zukunftsgerecht ist und dass er nicht nur für heute, sondern auch für zukünftige Generationen ein echter Impuls sein kann.“


Alexander Hoffmann:
„Dieses Wahlergebnis ändert nichts am Reformbedarf dieses Landes! Die demokratische Mitte muss zeigen, dass wir keine gelähmte Demokratie sind, sondern das Land zum Bes-
seren bewegen.“

 

Fraktions-Briefing

Aktuelle politische Lage

Viele Menschen spüren: Unser Land steht vor großen Veränderungen, weil die Welt sich verändert. Als Koalition sind wir angetreten, um Deutschland voranzubringen. Das heißt, Probleme zu lösen, statt sie nur zu beschreiben. Dieser Gedanke verbindet die Reformen, die wir in den vergangenen Wochen und Monaten beschlossen haben. Dies wird der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung in dieser Woche deutlich machen.

Wir machen Deutschland sicherer und robuster gegenüber Krisen, indem wir unsere Bundeswehr stärken oder neue Handelsabkommen abschließen.
Wir entrümpeln das Land von Bürokratie und machen den Alltag einfacher, digitaler und bezahlbarer. Dafür hat die Bundesregierung eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen, diesen Weg setzen wir mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses weiter um, bspw. mit der breit angelegten Abschaffung von Berichtspflichten oder von Beauftragten. Wir bringen die Infrastruktur in Ordnung. Dafür haben wir unter anderem das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet.
Wir tun etwas für das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen: Wer arbeiten kann, sollte arbeiten. Ab dem 1. Juli gilt die neue Grundsicherung.

Es ist dieses Mitte-Prinzip, das uns von den Radikalen unterscheidet. Während die politischen Ränder auf Empörung und Polarisierung setzen, übernehmen wir Verantwortung. Wir führen unterschiedliche Positionen zusammen und setzen Reformen gemeinsam um. Auf Debatten folgen konkrete Entscheidungen.

Warum diese Reformen? Weil Nichtstun keine Option ist. Die demografische Entwicklung lässt die Kosten für Gesundheit, Pflege und Rente weiter steigen. Gleichzeitig setzen immer höhere Sozialabgaben Beschäftigte und Unternehmen unter Druck und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts.

Deshalb brauchen wir neues Wachstum. Denn nur eine wachsende Wirtschaft kann die Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme, unserer Infrastruktur und unserer Sicherheit dauerhaft gewährleisten. Im Kern geht es die Frage: Wie schaffen wir die Voraussetzungen für einen neuen Aufschwung?

Die 2020er-Jahre werden wahrscheinlich als Jahre des Umbruchs in Erinnerung bleiben. Unsere Aufgabe ist es, daraus gute 2030er-Jahre zu machen. So schaffen wir neues Vertrauen, neue Stärke und neue Zuversicht.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Stabile Beiträge zur GKV - erster großer Schritt zur umfassenden Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte „FinanzKommission Gesundheit“ hat am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen, um die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen umfasst das Gesetz ein breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und damit auch der Beiträge. Das Ziel, die Beitragssätze stabil zu halten, wird erreicht.
Der Fokus der Maßnahmen liegt auf einer Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik und somit einer Reduktion der Ausgabendynamik sowie einer Stabilisierung der Einnahmen. Zukünftig ist ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens zwingend erforderlich. So werden in allen Leistungsbereichen im Grundsatz Vergütungsanstiege auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt. Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden dagegen abgeschafft.
Wichtige Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind folgende:

o Der Bund gibt mehr Geld für Grundsicherungsempfänger: Für die Versorgung der Empfänger von Grundsicherung wird der Bund mehr Geld an die Krankenkassen
bezahlen als bisher geplant; 2027 wird es eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro sein. Die Summe wird in den Folgejahren stetig steigen; ab 2031 wären es
dann rund 2,75 Milliarden Euro.

o Zudem soll der Bundeszuschuss an die GKV weniger stark gekürzt werden: Statt zwei Milliarden Euro sollen es 2027 nur 1,35 Milliarden Euro sein.

o Eine Änderung gibt es auch beim Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner: Er wird nicht erhoben, wenn Kinder unter zwölf Jahren be-
treut werden, bisher sollte er ab sieben Jahren fällig werden. Der Zuschlag wird 2,5 Prozent betragen.
Alle weiteren Inhalte werden in einem Rundschreiben erläutert, das hierzu zeitnah ver-
sendet wird.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Wir wollen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz das alte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung abschaffen. Aufgrund eines Eilantrages der Fraktion Die Linke beim Bundesverfassungsgericht behalten wir uns die Aufsetzung des Gesetzes im Plenum aktuell noch vor. Im Ausschuss wurde der Gesetzentwurf aber beschlossen. Das neue Gesetz schafft technologieoffenere, flexiblere, praxistauglichere und einfachere Regelungen. Die bürokratischen und kleinteiligen Vorschriften des § 71, der §§ 71b-71p sowie der § 72 des Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung können weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Es wird ferner dafür Sorge getragen, dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt.

Für mehr Sicherheit im Alltag: Erste Reform des Bundespolizeigesetzes seit 1994
Mit der 2./3. Lesung zum Bundespolizeigesetz wird die rechtliche Grundlage der Bundespolizei erstmals seit mehr als 30 Jahren an die aktuellen Sicherheitsanforderungen angepasst. Diese Modernisierung ist in der Vergangenheit mehrfach angegangen worden – wir haben sie vollendet. Die Bundespolizei erhält zeitgemäße Befugnisse für den Schutz an Bahnhöfen, Flughäfen und Außengrenzen. Es war längst an der Zeit, dass Ermittlungs- und Einsatzmöglichkeiten mit den aktuellen technologischen Entwicklungen Schritt halten. Mit dem neuen Gesetz erhält die Bundespolizei die heute notwendigen Befugnisse, um unsere Bahnhöfe, Flughäfen, Grenzen und schließlich uns wirksamer zu schützen. Neu sind unter anderem: die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Kontrollen in Messerverbotszonen; die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr; eine Ausweitung der Befugnisse zur Abwehr von Drohnen; die Befugnis für Haftanträge von vollziehbar Ausreisepflichtigen; der Einsatz von automatisierter Videotechnik mit Blick auf das Erkennen von Gefahren, Gegenständen und Körperbewegungen an Bahnhöfen, Flughäfen; die Möglichkeit der biometrischen Echtzeitdetektion von Gesichtern bei laufenden Fahndungen (nur zur Gefahrenabwehr; nicht zur Strafverfolgung).

Wir stärken die Versorgungssicherheit
Wir bringen das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten zum Abschluss. Damit stellen wir sicher, dass ab Anfang der 2030er Jahre keine Versorgungslücke entsteht, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern. Mit dem Gesetz setzen wir den Rahmen für die Ausschreibung von sicher verfügbaren Kapazitäten, insbesondere Gaskraftwerken, aber auch Speichern. Die erste Ausschreibungsrunde soll noch in diesem Sommer starten. Ab 2032 wird ein vollständiger Kapazitätsmarkt eingeführt.

Wir entlasten Familien von Bürokratie
Wir beschließen diese Woche das antragslose Kindergeld. Zukünftig müssen Eltern in den meisten Fällen keinen Antrag auf Kindergeld mehr einreichen. Das antragslose Kindergeld geht im März 2027 an den Start und ist zunächst auf Geburten ab dem zweiten Kind beschränkt. Voraussichtlich ab Herbst 2027 wird das antragslose Kindergeld auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Dadurch schaffen wir gerade in der sensiblen Phase rund um die Geburt eines Kindes eine spürbare Entlastung für junge Familien und stärken zugleich das Vertrauen in eine moderne, digitale Verwaltung. Um Missbrauch zu verhindern, wird das Kindergeld zunächst nur antragslos ausgezahlt, wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt.

Wir unterstützen Länder und Kommunen
Wir schließen das Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen noch vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer ab und senden damit ein weiteres starkes Signal der
Unterstützung an Länder und Kommunen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund die Länder und Kommunen in dieser Wahlperiode neben einer Vielzahl anderer Unterstützungsmaßnahmen nochmals mit insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich finanziell hilft. Insbesondere erhalten finanzschwache Flächenländer insgesamt 250 Mio. Euro jährlich zur Entschuldung der Kommunen, die übermäßige Kassenkredite angehäuft haben.

Mehr Schutz für Unfallopfer – klare Regeln für E-Scooter
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr gleichen wir die Haftungsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge an den bewährten Rechtsrahmen für andere Kraftfahrzeuge an. Durch die Einführung einer Halterhaftung können Unfallopfer ihre Schadenersatzansprüche künftig deutlich einfacher durchsetzen. Damit schließen wir bestehende Schutzlücken und die Verantwortung wird dort verankert, wo sie hingehört. Für Elektrokleinstfahrzeuge gelten künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden folgt daraus ebenfalls. Das sorgt für Gerechtigkeit im Straßenverkehr und stärkt den Schutz derjenigen, die unverschuldet zu Schaden kommen.


Erste Lesungen der laufenden Sitzungswoche, u.a.:

Konsequent gegen extremistische Strukturen
In der ersten Lesung beraten wir das 3. Änderungsgesetz des Vereinsgesetzes, mit dem Ziel, die Vollständigkeit und Aktualität des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländervereinsregisters (AVR) zu verbessern. Hierfür sind zusätzliche Angaben von personenbezogenen Daten erforderlich, die einer gesonderten Rechtsgrundlage bedürfen. Das AVR gibt einen Überblick über die in Deutschland tätigen Ausländervereine und ausländischen Vereine, die im Bundesgebiet organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten. Es trägt regelmäßig dazu bei, vorhandene Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu ergänzen. Insofern ist das Register ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung verfassungswidriger, extremistischer und terroristischer Bestrebungen.

Ein weiterer Schritt zur Stärkung der inneren Sicherheit durch moderne Befugnisse
Die Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse teilt sich in drei eigenständige Gesetzesentwürfe, die wir in dieser Woche erstmals beraten: dem Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, dem Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und dem zur Änderung der Strafprozessordnung – Digitale Ermittlungsmaßnahmen. Die Gesetzesentwürfe umfassen die Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Dafür enthalten die Gesetzesentwürfe Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, im Bundespolizeigesetz, im Asylgesetz sowie in der Strafprozessordnung. Ziel der Entwürfe ist es, die Effektivität der Ermittlungsverfahren im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung deutlich zu steigern.

Verbesserung der Notfallversorgung
Der Gesetzentwurf setzt eine bereits seit vielen Jahren eingeforderte und auch im Koalitionsvertrag vorgesehene Verbesserung der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland um: Durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, durch die Digitalisierung der Prozesse und insbesondere durch digitale Ersteinschätzungsverfahren an allen zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung sollen eine gezieltere Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreicht werden. Dadurch sollen auch kostenintensive Fehlinanspruchnahmen der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes vermieden werden. Diese Maßnahmen werden zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beitragen.

Kabinett

In dieser Woche hat das Kabinett u.a. den Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Dieser wird nach der sitzungsfreien Zeit im Deutschen Bundestag beraten (Haushaltwoche I ab 7. September 2026).


Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

Zitate der Woche

Jens Spahn:

„Wir wollen Deutschland in Ordnung bringen, damit es wieder stark werden kann, damit wir wieder Aufschwung, Wachstum und Jobs haben. Wir wollen die Grundlagen legen, dass Deutschland wieder vorne mitspielt.“


„Die Rentenreform reiht sich ein in eine ganze Reihe von Reformschritten, die wir in diesen Tagen, Wochen, Monaten diskutieren und die wir auch schon gegangen sind. Die
Einführung eines neuen Wehrdienstes, die Migrationswende bei der inneren Sicherheit oder auch der neuen Grundsicherung.“

Alexander Hoffmann:

„Die neue Regelung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag wird maximal flexibel und maximal praxistauglich ausgestaltet. Niemand muss mit Fieber zum Arzt. Krankschreibungen können auch weiterhin per Videosprechstunde stattfinden und es bleibt dabei, dass Sonderregelungen in Tarifverträgen, in betrieblichen Vereinbarungen und sogar individuell in jedem Einzelfall getroffen werden können.“

Unterkategorien

Kalender – Kommende Termine

14.10.2026 – 00:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
15.10.2026 – 00:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
16.10.2026 – 00:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
17.10.2026 – 11:00 - Uhr | 40 Jahre Senioren Union Bergstraße in Lorsch
18.10.2026 – 16:00 - Uhr | Gottesdienst 25 Jahre Notfallseelsorge Bergstraße in Heppenheim
19.10.2026 – 10:00 - Uhr | Gespräch Geschwister Scholl Schule in Berlin
19.10.2026 – 18:00 - Uhr | Kreisvorstand CDU Bergstraße in Bensheim
20.10.2026 – 15:00 - Uhr | Region Rhein Neckar in Mannheim
21.10.2026 – 12:30 - Uhr | Gespräch DKFZ in Heppenheim
21.10.2026 – 19:30 - Uhr | Gesundheitsforum Bergstraße in Heppenheim
22.10.2026 – 09:00 - Uhr | Bürgermeister Konstantin Großmann in Biblis
22.10.2026 – 11:00 - Uhr | PRISMA Suchtberatung AWO in Lampertheim
22.10.2026 – 19:00 - Uhr | Lions Club Bergstraße in Bensheim
23.10.2026 – 19:00 - Uhr | Mitgliederversammlung CDU in Mörlenbach
24.10.2026 – 10:00 - Uhr | Lipödem Gesellschaft in Bensheim

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