Fraktions-Briefing
Aktuelle politische Lage
Viele Menschen spüren: Unser Land steht vor großen Veränderungen, weil die Welt sich verändert. Als Koalition sind wir angetreten, um Deutschland voranzubringen. Das heißt, Probleme zu lösen, statt sie nur zu beschreiben. Dieser Gedanke verbindet die Reformen, die wir in den vergangenen Wochen und Monaten beschlossen haben. Dies wird der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung in dieser Woche deutlich machen.
Wir machen Deutschland sicherer und robuster gegenüber Krisen, indem wir unsere Bundeswehr stärken oder neue Handelsabkommen abschließen.
Wir entrümpeln das Land von Bürokratie und machen den Alltag einfacher, digitaler und bezahlbarer. Dafür hat die Bundesregierung eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen, diesen Weg setzen wir mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses weiter um, bspw. mit der breit angelegten Abschaffung von Berichtspflichten oder von Beauftragten. Wir bringen die Infrastruktur in Ordnung. Dafür haben wir unter anderem das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet.
Wir tun etwas für das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen: Wer arbeiten kann, sollte arbeiten. Ab dem 1. Juli gilt die neue Grundsicherung.
Es ist dieses Mitte-Prinzip, das uns von den Radikalen unterscheidet. Während die politischen Ränder auf Empörung und Polarisierung setzen, übernehmen wir Verantwortung. Wir führen unterschiedliche Positionen zusammen und setzen Reformen gemeinsam um. Auf Debatten folgen konkrete Entscheidungen.
Warum diese Reformen? Weil Nichtstun keine Option ist. Die demografische Entwicklung lässt die Kosten für Gesundheit, Pflege und Rente weiter steigen. Gleichzeitig setzen immer höhere Sozialabgaben Beschäftigte und Unternehmen unter Druck und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts.
Deshalb brauchen wir neues Wachstum. Denn nur eine wachsende Wirtschaft kann die Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme, unserer Infrastruktur und unserer Sicherheit dauerhaft gewährleisten. Im Kern geht es die Frage: Wie schaffen wir die Voraussetzungen für einen neuen Aufschwung?
Die 2020er-Jahre werden wahrscheinlich als Jahre des Umbruchs in Erinnerung bleiben. Unsere Aufgabe ist es, daraus gute 2030er-Jahre zu machen. So schaffen wir neues Vertrauen, neue Stärke und neue Zuversicht.
Schwerpunkte der Sitzungswoche
Stabile Beiträge zur GKV - erster großer Schritt zur umfassenden Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte „FinanzKommission Gesundheit“ hat am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen, um die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen umfasst das Gesetz ein breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und damit auch der Beiträge. Das Ziel, die Beitragssätze stabil zu halten, wird erreicht.
Der Fokus der Maßnahmen liegt auf einer Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik und somit einer Reduktion der Ausgabendynamik sowie einer Stabilisierung der Einnahmen. Zukünftig ist ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens zwingend erforderlich. So werden in allen Leistungsbereichen im Grundsatz Vergütungsanstiege auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt. Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden dagegen abgeschafft.
Wichtige Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind folgende:
o Der Bund gibt mehr Geld für Grundsicherungsempfänger: Für die Versorgung der Empfänger von Grundsicherung wird der Bund mehr Geld an die Krankenkassen
bezahlen als bisher geplant; 2027 wird es eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro sein. Die Summe wird in den Folgejahren stetig steigen; ab 2031 wären es
dann rund 2,75 Milliarden Euro.
o Zudem soll der Bundeszuschuss an die GKV weniger stark gekürzt werden: Statt zwei Milliarden Euro sollen es 2027 nur 1,35 Milliarden Euro sein.
o Eine Änderung gibt es auch beim Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner: Er wird nicht erhoben, wenn Kinder unter zwölf Jahren be-
treut werden, bisher sollte er ab sieben Jahren fällig werden. Der Zuschlag wird 2,5 Prozent betragen.
Alle weiteren Inhalte werden in einem Rundschreiben erläutert, das hierzu zeitnah ver-
sendet wird.
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Wir wollen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz das alte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung abschaffen. Aufgrund eines Eilantrages der Fraktion Die Linke beim Bundesverfassungsgericht behalten wir uns die Aufsetzung des Gesetzes im Plenum aktuell noch vor. Im Ausschuss wurde der Gesetzentwurf aber beschlossen. Das neue Gesetz schafft technologieoffenere, flexiblere, praxistauglichere und einfachere Regelungen. Die bürokratischen und kleinteiligen Vorschriften des § 71, der §§ 71b-71p sowie der § 72 des Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung können weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Es wird ferner dafür Sorge getragen, dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
Für mehr Sicherheit im Alltag: Erste Reform des Bundespolizeigesetzes seit 1994
Mit der 2./3. Lesung zum Bundespolizeigesetz wird die rechtliche Grundlage der Bundespolizei erstmals seit mehr als 30 Jahren an die aktuellen Sicherheitsanforderungen angepasst. Diese Modernisierung ist in der Vergangenheit mehrfach angegangen worden – wir haben sie vollendet. Die Bundespolizei erhält zeitgemäße Befugnisse für den Schutz an Bahnhöfen, Flughäfen und Außengrenzen. Es war längst an der Zeit, dass Ermittlungs- und Einsatzmöglichkeiten mit den aktuellen technologischen Entwicklungen Schritt halten. Mit dem neuen Gesetz erhält die Bundespolizei die heute notwendigen Befugnisse, um unsere Bahnhöfe, Flughäfen, Grenzen und schließlich uns wirksamer zu schützen. Neu sind unter anderem: die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Kontrollen in Messerverbotszonen; die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr; eine Ausweitung der Befugnisse zur Abwehr von Drohnen; die Befugnis für Haftanträge von vollziehbar Ausreisepflichtigen; der Einsatz von automatisierter Videotechnik mit Blick auf das Erkennen von Gefahren, Gegenständen und Körperbewegungen an Bahnhöfen, Flughäfen; die Möglichkeit der biometrischen Echtzeitdetektion von Gesichtern bei laufenden Fahndungen (nur zur Gefahrenabwehr; nicht zur Strafverfolgung).
Wir stärken die Versorgungssicherheit
Wir bringen das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten zum Abschluss. Damit stellen wir sicher, dass ab Anfang der 2030er Jahre keine Versorgungslücke entsteht, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern. Mit dem Gesetz setzen wir den Rahmen für die Ausschreibung von sicher verfügbaren Kapazitäten, insbesondere Gaskraftwerken, aber auch Speichern. Die erste Ausschreibungsrunde soll noch in diesem Sommer starten. Ab 2032 wird ein vollständiger Kapazitätsmarkt eingeführt.
Wir entlasten Familien von Bürokratie
Wir beschließen diese Woche das antragslose Kindergeld. Zukünftig müssen Eltern in den meisten Fällen keinen Antrag auf Kindergeld mehr einreichen. Das antragslose Kindergeld geht im März 2027 an den Start und ist zunächst auf Geburten ab dem zweiten Kind beschränkt. Voraussichtlich ab Herbst 2027 wird das antragslose Kindergeld auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Dadurch schaffen wir gerade in der sensiblen Phase rund um die Geburt eines Kindes eine spürbare Entlastung für junge Familien und stärken zugleich das Vertrauen in eine moderne, digitale Verwaltung. Um Missbrauch zu verhindern, wird das Kindergeld zunächst nur antragslos ausgezahlt, wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt.
Wir unterstützen Länder und Kommunen
Wir schließen das Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen noch vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer ab und senden damit ein weiteres starkes Signal der
Unterstützung an Länder und Kommunen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund die Länder und Kommunen in dieser Wahlperiode neben einer Vielzahl anderer Unterstützungsmaßnahmen nochmals mit insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich finanziell hilft. Insbesondere erhalten finanzschwache Flächenländer insgesamt 250 Mio. Euro jährlich zur Entschuldung der Kommunen, die übermäßige Kassenkredite angehäuft haben.
Mehr Schutz für Unfallopfer – klare Regeln für E-Scooter
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr gleichen wir die Haftungsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge an den bewährten Rechtsrahmen für andere Kraftfahrzeuge an. Durch die Einführung einer Halterhaftung können Unfallopfer ihre Schadenersatzansprüche künftig deutlich einfacher durchsetzen. Damit schließen wir bestehende Schutzlücken und die Verantwortung wird dort verankert, wo sie hingehört. Für Elektrokleinstfahrzeuge gelten künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden folgt daraus ebenfalls. Das sorgt für Gerechtigkeit im Straßenverkehr und stärkt den Schutz derjenigen, die unverschuldet zu Schaden kommen.
Erste Lesungen der laufenden Sitzungswoche, u.a.:
Konsequent gegen extremistische Strukturen
In der ersten Lesung beraten wir das 3. Änderungsgesetz des Vereinsgesetzes, mit dem Ziel, die Vollständigkeit und Aktualität des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländervereinsregisters (AVR) zu verbessern. Hierfür sind zusätzliche Angaben von personenbezogenen Daten erforderlich, die einer gesonderten Rechtsgrundlage bedürfen. Das AVR gibt einen Überblick über die in Deutschland tätigen Ausländervereine und ausländischen Vereine, die im Bundesgebiet organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten. Es trägt regelmäßig dazu bei, vorhandene Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu ergänzen. Insofern ist das Register ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung verfassungswidriger, extremistischer und terroristischer Bestrebungen.
Ein weiterer Schritt zur Stärkung der inneren Sicherheit durch moderne Befugnisse
Die Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse teilt sich in drei eigenständige Gesetzesentwürfe, die wir in dieser Woche erstmals beraten: dem Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, dem Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und dem zur Änderung der Strafprozessordnung – Digitale Ermittlungsmaßnahmen. Die Gesetzesentwürfe umfassen die Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Dafür enthalten die Gesetzesentwürfe Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, im Bundespolizeigesetz, im Asylgesetz sowie in der Strafprozessordnung. Ziel der Entwürfe ist es, die Effektivität der Ermittlungsverfahren im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung deutlich zu steigern.
Verbesserung der Notfallversorgung
Der Gesetzentwurf setzt eine bereits seit vielen Jahren eingeforderte und auch im Koalitionsvertrag vorgesehene Verbesserung der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland um: Durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, durch die Digitalisierung der Prozesse und insbesondere durch digitale Ersteinschätzungsverfahren an allen zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung sollen eine gezieltere Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreicht werden. Dadurch sollen auch kostenintensive Fehlinanspruchnahmen der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes vermieden werden. Diese Maßnahmen werden zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beitragen.
Kabinett
In dieser Woche hat das Kabinett u.a. den Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Dieser wird nach der sitzungsfreien Zeit im Deutschen Bundestag beraten (Haushaltwoche I ab 7. September 2026).
Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.
Zitate der Woche
Jens Spahn:
„Wir wollen Deutschland in Ordnung bringen, damit es wieder stark werden kann, damit wir wieder Aufschwung, Wachstum und Jobs haben. Wir wollen die Grundlagen legen, dass Deutschland wieder vorne mitspielt.“
„Die Rentenreform reiht sich ein in eine ganze Reihe von Reformschritten, die wir in diesen Tagen, Wochen, Monaten diskutieren und die wir auch schon gegangen sind. Die
Einführung eines neuen Wehrdienstes, die Migrationswende bei der inneren Sicherheit oder auch der neuen Grundsicherung.“
Alexander Hoffmann:
„Die neue Regelung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag wird maximal flexibel und maximal praxistauglich ausgestaltet. Niemand muss mit Fieber zum Arzt. Krankschreibungen können auch weiterhin per Videosprechstunde stattfinden und es bleibt dabei, dass Sonderregelungen in Tarifverträgen, in betrieblichen Vereinbarungen und sogar individuell in jedem Einzelfall getroffen werden können.“

