Aktuelles aus Berlin

Fraktionsbriefing

Aktuelle politische Lage

Der Europäische Rat am 15./16. Oktober 2026 steht im Zeichen wachsender geopolitischer und wirtschaftlicher Herausforderungen für Europa. Dazu hat der Bundeskanzler eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag abgegeben. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die anhaltende Unterstützung der Ukraine sowie die Beratungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen. Für uns ist klar: Europa braucht spürbar weniger Bürokratie, bezahlbare Energie und bessere Investitionsbedingungen. Zugleich müssen Europas Sicherheit gestärkt, die Unterstützung der Ukraine fortgesetzt und der EU-Haushalt auf Zukunftsaufgaben ausgerichtet werden. Die Höhe des aktuellen Vorschlags zum Mehrjährigen Finanzrahmen bildet keine Grundlage für eine Einigung. Europa braucht keinen immer größeren Haushalt, sondern klare Prioritäten und Ausgabendisziplin. In einer Zeit, in der Kommunen, Länder und Bund jeden Euro zweimal umdrehen müssen, kann Europa das Geld nicht mit beiden Händen ausgeben.

Wir verabschieden viele richtungsweisende Gesetze diese Woche im Deutschen Bundestag. Zwölf 2./3. Lesungen unterstreichen, dass die Koalition wichtige Projekte angeht und Schritt für Schritt abarbeitet. Angefangen bei der Frühstartrente, mit der Kinder früh mit dem Vermögensaufbau für das Alter beginnen und von den Effekten des Kapitalmarkts profitieren können; die europäische Brieftasche für die digitale Identität; die Reform der Notfallversorgung - wir verbinden die Akut- und Notfallversorgung und können so die Patienten besser steuern; und weitere Schritte beim Bürokratieabbau in Bereichen wie Verkehr und Landwirtschaft.

Das alles zeigt, diese Entscheidungen machen einen Unterschied für die Bürgerinnen und Bürger, es macht einen Unterschied, dass wir regieren.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Früher Vermögensaufbau für das Alter - die Frühstartrente kommt
Früh anfangen lohnt sich. Wer schon als Kind Vermögen aufbaut, profitiert jahrzehntelang vom Zinseszinseffekt. Mit der Frühstartrente (2./3. Lesung) erhalten Kinder diese Chance auf Vermögensaufbau. Wir bringen ein wichtiges Vorhaben der Union zum Abschluss, das wir bereits im Wahlprogramm gefordert haben. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 stellen wir allen Kindern, die 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, ab ihrem 6. Geburtstag monatlich zehn Euro zur Verfügung. Dieses Geld soll unter Anleitung der Eltern, und im Idealfall durch den Schulunterricht begleitet, am Kapitalmarkt investiert werden; mehrere private Anbieter werden hier individuelle Depotlösungen anbieten. In den nächsten Jahren kommen sukzessive weitere Jahrgänge in die Förderung. Die Förderung endet mit dem 18. Geburtstag. Danach kann das Frühstart-Depot nahtlos in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt und weiter bespart werden. Insbesondere mit Zuzahlungen und Fortführung im Erwachsenenalter kann die Frühstartrente zu einer echten Wohlstandsmaschine für die Generation unserer Kinder und Enkel werden. Mit der Frühstartrente schaffen wir mehr Eigenverantwortung sowie ein stärkeres Bewusstsein für finan-
zielle Bildung und Vermögensaufbau statt reiner Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente.

Wir reformieren die Notfallversorgung
Endlich bringen wir die seit vielen Jahren geforderte und auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Optimierung der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland auf den Weg. Eine gezieltere Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreichen wir durch eine stärkere Vernetzung aller Leistungserbringer und eine Digitalisierung der Prozesse, insbesondere die Einführung digitaler Ersteinschätzungsverfahren. Dadurch werden nicht nur die Versorgung der Menschen in Akut- oder Notfällen verbessert, sondern auch kostenintensive Fehlinanspruchnahmen der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes vermieden, was insgesamt zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beiträgt. Darüber hinaus werden Integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert werden.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Die zusätzlichen Änderungen im Rahmen der Notfallreform sind notwendig geworden, um die im Zuge der Verhandlungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes I noch nötig gewordenen zusätzlichen Mittel für unsere Krankenhäuser und die psychotherapeutische Versorgung zu gewinnen. Im Vergleich zu den bereits vor der Anhörung eingebrachten Änderungsanträgen, wurden u.a. folgende wesentliche Änderungen vereinbart: Die Ausschreibungsmöglichkeit bei Zytostatika (Arzneimittel) wurde wieder gestrichen. Damit stellen wir die Versorgung insbesondere bei onkologischen Erkrankungen weiter sicher. Für die Ausschreibungen bei Hilfsmitteln wurde eine zeitnahe gesetzliche Evaluation vereinbart, um die Auswirkungen genau im Blick zu behalten.

Die Hybrid-DRG-Vergütung wird reduziert und auf Dauer abgeschafft werden. Für diese wird es im kommenden Jahr eine Übergangsregelung geben. Dann greifen die neuen Kurzzeitfallpauschalen, deren Einführung bereits mit dem GKV-BStabG I geregelt wurde. Das BMG arbeitet daneben weiter an umfassenden Strukturreformen wie der Einführung
eines verbindlichen Primärversorgungssystems. Ziel aller Reformen ist es, die vorhandenen Strukturen und Ressourcen effizienter zu nutzen, um die flächendeckende Versorgung der Menschen für die Zukunft zu sichern. Die FinanzKommission Gesundheit wird sich in einem zweiten Schritt ebenfalls mit den notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen beschäftigen und einen entsprechenden Bericht zum Ende des Jahres 2026 vorlegen. Bei ihren Untersuchungen wird sie auch das Thema „ambulante Operationen“ in den Blick nehmen.


Wir schaffen die Voraussetzungen für die digitale Brieftasche
Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG) schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“. Damit ermöglichen wir eine sichere, einfache und europaweit nutzbare digitale Identifizierung. Wir erleichtern Behördengänge, bauen Bürokratie ab und stärken die digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Entscheidend ist, dass digitale Identitäten künftig nicht nur im Kontakt mit Behörden, sondern auch in der Wirtschaft selbstverständlich genutzt werden können. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für neue digitale Geschäftsmodelle, beschleunigen Verwaltungsverfahren und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Ab Anfang 2027 steht die d-you App allen Bürgern in Deutschland kostenfrei zur Verfügung. Sie wird wie ein Booster für die Digitalisierung unserer Gesellschaft wirken. Ihre Funktionen und die verfügbaren digitalen Nachweise werden anschließend schrittweise erweitert.

Stärkung nachhaltiger Flugkraftstoffe
Ein weiterer Schwerpunkt der parlamentarischen Woche liegt im Verkehrsbereich. Mit dem Abschluss des Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe stellen wir sicher, dass EU-Vorgaben für den gezielten Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe wirksam und einheitlich durchgeführt werden. Zudem beschließen wir in dieser Woche Neuregelungen für das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Schließlich bringen wir den Bürokratierückbau im Verkehrsbereich voran. Hierzu bringen wir ein Gesetz ein, das Erleichterungen für alle Verkehrsträger enthält, wie z. B. die Bündelung von Verwaltungszuständigkeiten, die Beseitigung von veralteten Regelungen oder Doppelstrukturen sowie den Abbau von Gold-Plating.

Vereinfachungen für Landwirtschaftsbetriebe
Mit dem GAP-Anpassungsgesetz verfolgen wir das Ziel, Kontrollen, Sanktionen und Bewirtschaftungsauflagen für Öko- und kleinere Landwirtschaftsbetriebe zu reduzieren. So werden beispielsweise Ökobetriebe und vollständig in Umstellung befindliche Betriebe zukünftig kraft gesetzlicher Vermutung als Erfüller bestimmter Umwelt- und Bewirtschaftungsstandards gelten. Bei Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall können Behörden Ausnahmen von bestimmten GLÖZ-Verpflichtungen zulassen können. Außerdem werden Betriebe mit bis zu 30 Hektar von bestimmten Kontrollen und Verwaltungssanktionen ausgenommen.

Wir halten den CO2-Preis stabil
Mit dem Beschluss der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stabilisieren wir den nationalen CO2-Preis auf fossile Kraft- und Treibstoffe. Ein notwendiger Schritt angesichts der hohen Energiepreise. Für das Jahr 2027 soll der Preiskorridor aus dem Jahr 2026 (55-65 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2) gelten. Ohne gesetzliche Änderung würde der nationale CO2-Preis nach den geltenden gesetzlichen Regelungen an den Preis des europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie (ETS 1) anknüpfen. Dieser
beträgt aktuell rund 85 Euro. Ziel ist es, einen Anstieg der CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel in der Übergangsphase zu dem ab 2028 startenden EU-Brennstoffemissionshandel („EU-ETS 2“) zu vermeiden. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, unverzüglich Verbesserungen für die Abfallverbrennungsanlagen bei der nationalen CO2-Bepreisung sowie beim Carbon-Leakage-Schutz vorzunehmen.

Wir gehen einen weiteren Schritt zu einem modernen, digitalen Rechtsstaat Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht erweitern wir die Möglichkeiten notarieller Beurkundungen und Beglaubigungen mittels Videokommunikation im Gesellschafts- und Registerrecht. Die Zulässigkeit der notariellen Online-Verfahren wird auf folgende Maßnahmen ausgeweitet: Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister; Gründungen von
Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien; Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr; Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister; Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und Vereinbarungen über die Verpflichtung zur Abtretung. Wir gehen einen weiteren Schritt zu einem modernen, digitalen Rechtsstaat: Wir vereinfachen Abläufe, sparen Zeit und Kosten und bauen unnötige Bürokratie ab – ohne Abstriche bei der Rechtssicherheit.

1. Lesungen der laufenden Sitzungswoche
Höherqualifizierende Berufsbildung stärken
Wir fördern die Fachkräftesicherung in Deutschland nachhaltig, indem wir die Aufstiegsfortbildungsförderung aktualisieren. Mit dem Gesetz wollen wir die höherqualifizierende Berufsbildung stärken. Dazu wollen wir die Förderhöchstbeträge für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für das Prüfungsstück an das gestiegene Preisniveau anpassen. Weiter soll der sogenannte „Bestehenserlass“ von 50 auf 60 Prozent des Restdarlehens für Teilnehmer, die einen KfW-Darlehen in Anspruch nehmen und die Prüfung erfolgreich bestehen, angehoben werden. Wir wollen für Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, sich an den Kosten der Fortbildungsmaßnahme zu beteiligen, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird, und streben eine Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags zur stärkeren Unterstützung von Alleinerziehenden an.

Unterstützung für Betroffene terroristischer Anschläge
Der Staat lässt die Opfer terroristischer Gewalt und ihre Angehörigen nicht allein. Mit dem Bundesopferbeauftragtengesetz – konkret der 1. Lesung zum Gesetz über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Bundesopferbeauftragtengesetz – BOpfBeG) - stärken wir die Unterstützung für Betroffene terroristischer Anschläge. Wir stellen das Amt des Bundesopferbeauftragten erstmals auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage und regeln seine Aufgaben und Zuständigkeiten verbindlich. Damit sorgen wir für verlässliche Ansprechpartner und gezielte Unterstützung für die Opfer furchtbarster Taten.

Bessere Chancen für junge Menschen
Gute Bildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen. Deshalb machen wir das BAföG mit der 1. Lesung zum 30. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG) einfacher, digitaler und bedarfsgerechter. Wir erhöhen die Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro, heben die Bedarfssätze schrittweise an und vereinfachen die Antragstellung. Damit setzen wir nach langen Verhandlungen zentrale Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um und schaffen bessere Chancen für junge Menschen, ihren Bildungsweg selbstbestimmt zu gestalten.

Wir stärken unsere Reserve
Mit dem Reservestärkungsgesetz (ResStG; 1. Lesung) wollen wir die Reserve als festen Bestandteil der Bundeswehr stärken und die personelle Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit unserer Streitkräfte angesichts der verschärften sicherheitspolitischen Lage sicherstellen. Dafür schaffen wir verlässliche gesetzliche Grundlagen, um Reservistinnen und Reservisten verpflichtend heranziehen zu können, wobei die Dauer der Verpflichtung von der zuvor geleisteten aktiven Dienstzeit abhängt.

Wir beschleunigen verteidigungswichtige Infrastrukturvorhaben
Mit dem Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz wollen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren für verteidigungswichtige Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr weiter beschleunigen und bestehende Verfahrenshemmnisse abbauen. Ziel ist es, die notwendige Infrastruktur schneller auszubauen und damit die VerteidigungsbereitschaftDeutschlands zu stärken.

Weitere Schritte beim Bürokratieabbau
Wir bauen Bürokratie im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und weiteren Bereichen ab. Das Gesetz wird ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung sein, dem weitere folgen werden. Es beinhaltet verschiedene Rechtsänderungen, durch welche landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft sowie auch Behörden von Melde-, Nachweis- und Genehmigungspflichten entlastet werden sollen. So sind bspw. Änderungen im Pflanzenschutzgesetz, der Bundes-Tierärzteordnung und dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz vorgesehen. Daneben bleibt die massive Bürokratiebelastung durch EU-Recht eine Herausforderung, die auf Ebene der Europäischen Union dringend mit deutlichem Nachdruck angegangen werden muss.

Wir treiben den Bürokratierückbau mit der Einbringung des Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts voran. Des Weiteren wird ein Vorhaben aus dem Aktionsplan der Bundesregierung „Deutschland auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“ umgesetzt und im Strahlenschutzgesetz eine explizite Regelung zur Kernfusion aufgenommen, um für Forschung, Entwicklung und unternehmerisches Engagement die notwendige Rechtssicherheit und –klarheit für den anwendbaren regulatorischen Rahmen zu schaffen. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Fusionskraftwerk.

Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute u.a. Formulierungshilfen zum Postgesetz, zur Umsatzsteuer und zur Zuckergetränkesteuer beschlossen. Diese sind nun Grundlage für das parlamentarische Verfahren. Des Weiteren wurde die Einsetzung der Pflegereformkommission beschlossen.

Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

Zitate der Woche

Thorsten Frei:

„Mit dem digitalen Identitätengesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die EUDI-wallet zum Jahreswechsel. Damit die Digitalisierung im Leben aller Bürgerinnen und Bürger erlebbar ist und das tägliche Leben einfacher macht.“

Alexander Hoffmann: 

„Der neue Arbeitsminister, Alexander Schweitzer, muss sein Amt jetzt mit vollem Tempo aufnehmen. Die Themen liegen auf dem Tisch: Gerade Arbeitsmarkt und Rente sind Glaubwürdigkeitsthemen für diese Koalition. Hier ist das BMAS besonders gefordert.“

Fraktionsbriefing

Aktuelle politische Lage

In dieser Woche erinnert der 7. Oktober an den terroristischen Überfall der Hamas auf Israel, an die Ermordung jüdischer Menschen und an das Leid der Geiseln und ihrer Angehörigen vor drei Jahren. Heute muss klarer sein denn je: Jüdisches Leben muss sicher sein – in Israel und in Deutschland. Antisemitismus muss mit aller Kraft bekämpft werden. Das gilt auch für die politische Zusammenarbeit. Wer jüdisches Leben schützen will, muss klare Grenzen ziehen. Parteien, die ein ungeklärtes Verhältnis zum Antisemitismus oder auch zur Arbeit unserer Sicherheitsbehörden haben, dürfen keine Regierungsverantwor-
tung tragen.

Am 3. Oktober feierten wir den Tag der Deutschen Einheit. Wir feiern, was wir gemeinsam erreicht haben: Freiheit, Einheit und Selbstbestimmung. Diese Werte machen unser Land aus. Sie verdienen unseren Einsatz. Denn Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss geschützt werden, gegen Extremismus, politische Gewalt und Menschenfeindlichkeit – von rechts wie von links. Einheit heißt deshalb mehr als ein gemeinsamer Staat: Sie heißt, gemeinsam frei zu sein, Verantwortung zu übernehmen und unsere demokratische Ordnung zu schützen. Das tun wir konsequent – gerade in aufgeregten Zeiten wie diesen.

Vor uns liegen weiter viele Herausforderungen, viel Arbeit ruft. Aber es gibt auch erste positive Signale aus der Wirtschaft. Die Wirtschaftsforschungsinstitute heben ihre Prognosen für das Wirtschaftswachstum in diesem Jahr von 0,6% auf 1,3% an. Der Geschäftsklimaindex ist leicht angestiegen, die deutschen Exporte haben einen positiven Wachstumstrend, wir haben sogar 52% mehr Start-Up-Gründungen als im Vorjahr.

Die Migrationszahlen entwickeln sich weiter deutlich rückläufig. Im September 2026 wurden 5.276 Asylerstanträge registriert, das ist der niedrigste Septemberwert seit 2012 und etwa 70% weniger als noch im September 2024. Der Kurswechsel wirkt, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Unser Ziel bleibt, irreguläre Migration dauerhaft zu begrenzen und die Kontrolle darüber zu behalten, wer nach Deutschland kommt und wer bleiben darf.

Im Deutschen Bundestag zeigen wir in dieser Woche einmal mehr, dass wir unser Land weiter voranbringen wollen – mit insgesamt 24 Gesetzen in 1. Lesung: vom Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz bis hin zu weiteren Maßnahmen für den Bürokratierückbau.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Neue Produkte brauchen moderne Haftungsregeln
Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts bringen wir das Produkthaftungsrecht ins digitale Zeitalter und beziehen Software und KI ausdrücklich mit ein. Wer ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt bringt, muss dafür einstehen – egal ob der Fehler in einem Bauteil oder im Code steckt. Zugleich achten wir darauf, dass Haftung nicht zum Innovationshemmnis für unsere Unternehmen wird. Wir setzen die europäischen Vorgaben zielgenau um, schützen Geschäftsgeheimnisse bei der Offenlegung von Beweismitteln und nehmen nicht-kommerzielle Open-Source-Software von der Haftung aus. So schaffen wir Rechtssicherheit, ohne Entwicklung und Einsatz neuer Technologien unnötig auszubremsen.

Mit dem Abschluss des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Infor-
mationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte stärken wir die Datengrundlage der Finanzverwaltung für Krypto-Sachverhalte, ohne materiell neue Steuern einzuführen. Es dient der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und der Förderung der Steuerehrlichkeit. Zudem ist das Vorhaben international anschlussfähig. Deutschland setzt auf einen OECD-/G20-basierten Standard und vermeidet nationale Alleingänge. Der automatische Austausch soll mit einer Vielzahl relevanter Staaten erfolgen und grenzüberschreitende Ausweichgestaltungen erschweren. So versetzen wir die Finanzverwaltung in die Lage, Krypto-Transaktionen besser zu prüfen.


1. Lesungen der laufenden Sitzungswoche

Frühkindliche Bildung stärken
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung wollen wir erreichen, dass alle Kinder die Schule erfolgreich beenden und ihre berufliche Laufbahn gelingt. Wir haben erkannt, dass wir viel stärker bei der frühkindlichen Bildung ansetzen müssen. Das Gesetz wird bundesweit verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstands-Erhebungen spätestens für vierjährige Kinder einführen. Wird Bedarf festgestellt, soll verpflichtend eine individuelle Förderung erfolgen. Unser Ziel ist: Wer eingeschult wird, kann deutsch sprechen und dem Unterricht folgen. Das Aufstiegsversprechen muss wieder gelten.

Kitas mit vielen Kindern in schwierigen Lebenslagen sollen nicht alleingelassen werden: Sie sollen besondere Unterstützung erhalten. Erfahrungen aus dem von der Ampel beendeten Sprach-Kita-Programm greifen wir wieder auf. Es soll erstmals einen verbindlichen Fachberatungsschlüssel geben. Der Bund will die Länder bei der Umsetzung bis 2034 finanziell in erheblichem Umfang unterstützen.


Mit dem Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe setzen wir die Vereinbarung zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Länder um. Im Wesentlichen ist folgendes vorgesehen: Die Bildungsassistenz (in Schule und Kita) soll zukünftig durch Gruppenangebote, die mit dem so genannten „Pooling“ vergleichbar sind, geleistet werden. Bedarfsgerecht können weiterhin Einzelassistenzen eingesetzt werden, sofern ein individueller Betreuungsbedarf besteht. Familien mit Unterstützungsbedarf werden künftig vorrangig an niedrigschwellige kommunale Infrastrukturangebote wie Familienzentren, Erziehungs- und Familienberatungsstellen und Elternkurse verwiesen. Erst wenn die Angebote vor Ort nicht mehr ausreichen, soll eine individuelle Einzelfallbetreuung durch das Jugendamt erfolgen. Zudem soll die Nutzung von Kindertagesstätten durch Familien mit Unterstützungsbedarf gezielt gefördert werden. Auch der Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts soll verbessert werden. Junge Menschen sollen durch Wohnangebote mit sozialpädagogischer Begleitung gezielt bei der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen sowie bei der beruflichen Eingliederung unterstützt und so auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt begleitet werden.

Zudem wird das sogenannten „begleitete Trinken“ für 14- und 15-jährige Jugendliche abgeschafft. Und schließlich sollen Bürokratie abgebaut und die Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen vereinfacht werden.

Viele Steuervorhaben in dieser Sitzungswoche
Mit der Einbringung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 setzen wir die verfassungsrechtlich erforderliche Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag für die Veranlagungszeiträume 2027 und 2028 um. Entsprechend erhöhen wir das Kindergeld. Zusätzlich wird auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro angehoben. Zur Gegenfi
nanzierung sieht der Gesetzentwurf einen höheren Reichensteuersatz sowie die Einführung einer weiteren Proportionalzone zwischen 250.000 und 280.000 Euro vor. Außerdem wird die pauschale Besteuerung von Minijobs leicht angehoben. Darüber hinaus erhöhen wir die Grundlohngrenze bei der steuerlichen Begünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf 75 Euro.

Mit dem Jahressteuergesetz sollen steuerliche Rechtsänderungen, bei denen Änderungsbedarf besteht, umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen von indexierten Kindergeldzahlungen ins Ausland an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.Zudem bauen wir mit dem Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität die Fähigkeiten des Zolls zur Bekämpfung von (Finanz-)Kriminalität weiter aus. Dabei schaffen wir die rechtliche Grundlage zur Modernisierung der Zollverwaltung und stärken die Befugnisse der Zollverwaltung, insbesondere durch ein neues Instrument der administrativen Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen. Zudem sind flankierende Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur digitalen Transformation des Zolls vorgesehen.

Wir machen Tempo beim Netzausbau für bessere Telekommunikation
Mit der sogenannten TKG-Novelle 2026 werde wir (diese Woche 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen) den Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk, vereinfachen Genehmigungen beschleunigen und schaffen mit dem Gigabit-Grundbuch mehr Transparenz. Zugleich stellen wir die Weichen für den geordneten Übergang vom Kupfer- zum Glasfasernetz. Unser Anspruch ist klar: Investitionen erleichtern, statt sie durch unnötige Bürokratie zu erschweren. 

Mehr Flexibilität für die Wissenschaft
Wer sich für eine wissenschaftliche Karriere entscheidet, braucht Perspektiven statt Kettenverträge. Deshalb führen wir mit der 1. Lesung des Gesetzes des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich erstmals Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion ein und verbessern die Absicherung bei Familie und Pflege. Gleichzeitig erhalten wir die notwendige Flexibilität für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Damit schaffen wir verlässliche Karrierewege und machen den Wissenschaftsstandort Deutschland attraktiver für die besten Köpfe. Denn gute Arbeitsbedingungen und exzellente, wettbewerbsfähige Forschung gehören zweifelsohne zusammen.

Weitere Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
Wir verbessern die Daten und sorgen für digitale Innovation im Gesundheitswesen. In erster Lesung beraten wir ein Gesetz, das insbesondere die wesentlichen technischen Voraussetzungen für ein „digital gestütztes Primärversorgungssystem“ schaffen soll, das benötigt wird, um Patienten beim ersten gesundheitlichen Anliegen optimal zu steuern und zu behandeln. Weiter wollen wir die Nutzung der Gesundheitsdaten verbessern und die elektronische Patientenakte weiterentwickeln, um ihre bestmögliche und praktikable Nutzung zu gewährleisten.


Weitere Maßnahmen für bezahlbarere Energie und Versorgungssicherheit
Wir treiben den Ausbau der Windenergie auf See voran und bringen hierzu ein Gesetz ein, um mehr Planungs- und Investitionssicherheit sowie Versorgungssicherheit, nationale Resilienz und Unabhängigkeit zu schaffen. Mit intelligenter Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung sollen die Systemkosten gesenkt werden, insbesondere durch die Überbauung der Netzanschlüsse. Zudem sollen Abschattungseffekte reduziert und die Regellaufzeit von Windenergieanlagen erhöht werden. Das vereinheitlichte Ausschreibungsdesign gibt der förderfreien Umsetzung der Windenergie auf See Vorrang. Eine Absicherung erfolgt nur, sofern dies nötig ist. Überförderungen werden durch Abschöpfung vermieden.

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ermöglichen wir einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027-2029 und entlasten Stromverbraucher. Wir verlängern die bestehende Regelung und schaffen so Planungssicherheit für Übertragungsnetzbetreiber, Unternehmen sowie Verbraucher. Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten soll bei 5,525 Milliarden Euro pro Jahr im gesamten geregelten Zeitraum betragen.

Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute u.a. den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die Finanzierung der Autobahn GmbH des Bundes langfristig verlässlicher und flexibler ausgestalten. Kernstück ist die Einführung eines Drei-Säulen-Modells aus Bundeshaushaltsmitteln, Einnahmen aus der Lkw-Maut sowie einer begrenzten Kreditaufnahme der Autobahn GmbH. Ziel ist es, Investitionen in Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Bundesfernstraßen stärker von den jährlichen Haushaltszyklen zu entkoppeln und die Planungssicherheit für mehrjährige Infrastrukturprojekte zu erhöhen.

Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

Zitate der Woche

Thorsten Frei:

„Es ist bedrückend, wenn junge Menschen sagen, dass sich aus ihrer Sicht die Koordinaten des Sagbaren in Deutschland verschoben haben. Wenn sie Angst haben, in Schulen oder staatlichen Universitäten, ihre Religionszugehörigkeit zu offenbaren,“ sagte Thorsten Frei am Tag vor dem 7. Oktober, drei Jahre nach dem Angriff der Hamas auf Israel.

Alexander Hoffmann: 

„Die Koalitionspartner schließen auf allen politischen Ebenen jede Zusammenarbeit mit verfassungsfeindlichen und demokratiefeindlichen Parteien aus.“ Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und daran muss sich die SPD in Berlin messen lassen.

Fraktions-Briefing

Aktuelle politische Lage

Die Ergebnisse der zurückliegenden Landtagswahlen sind bitter für die Union. Die Gründe dafür sind vielfältig - entsprechend gibt es keine einfachen Antworten. Nichtsdestotrotzz müssen wir sie finden, denn wir stehen vor immensen wirtschaftlichen Herausforderungen. Das spüren die Bürger in ihrem Alltag: an gestiegenen Spritpreisen, hohen Mietpreisen und teuren Lebensmitteleinkäufen. Und es löst Sorgen aus: um den eigenen Job, die Zukunft und die Frage, ob man auch später noch gut wird leben können. Vieles ist liegengeblieben in den vergangenen Jahren. Diese Koalition ist angetreten, um unserem Land mit grundlegenden Reformen den Aufschwung zurückzubringen. Unser Ziel ist Wohl-
stand für alle Generationen. 


Ein zentrales Reformvorhaben ist für uns die viel diskutierte Rentenreform. Sie hat zum Ziel, das Rentensystem dauerhaft zu stabilisieren und künftig höhere Renten zu ermöglichen, als dies im Status quo der Fall wäre. Mit den vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Rente geben wir insbesondere jungen Menschen die Perspektive, dass das Rentensystem auch für sie trägt. Erreichen wollen wir dies durch den flächendeckenden Einstieg in eine individuelle Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Gleichzeitig sollen Maßnahmen mit Augenmaß beim Renteneintritt den Anstieg des Beitragssatzes und des Bundeszuschusses dämpfen, um Beitragszahler und den Bundeshaushalt zu entlasten.


Im Deutschen Bundestag zeigen wir in dieser Woche, dass wir unser Land weiter voranbringen wollen – mit insgesamt 27 Gesetzen in 1. Lesung: von der Reform der Nachrichtendienste bis hin zur Frühstartrente.


Dabei kümmern wir uns auch um kurzfristige Entlastungen. Mit der Senkung der Energiesteuer (inkl. Umsatzsteuer) wird Sprit ab dem 1.10. um 17 Cent pro Liter günstiger. Insgesamt werden Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bis Ende 2026 um rund 2,5 Mrd. Euro entlasten.


Mit zwei Gruppeninitiativen zur Organspende greifen wir ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema auf. Ziel aller Initiativen ist die Steigerung der Organspendezahlen, der Weg dahin ist allerdings unterschiedlich. Der Bundestag führt damit eine schwierige, aber notwendige Debatte, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen.


Die EU-Kommissionspräsidentin hat am 16. September in ihrer Rede zur Lage der Union die Schwerpunkte für das kommende Jahr vorgestellt. Bei Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit setzt Brüssel richtige Akzente – jedoch bleibt der Regulierungsabbau hinter dem Erforderlichen zurück und die EU plant sogar, ihre Zuständigkeiten auszuweiten. Hier müssen wir nacharbeiten. Außerdem muss beim EU-Haushalt deutlich stärker gespart werden. Für uns gilt: Wir wollen ein starkes und geeintes Europa mit weniger Regu-
lierung, klarer Subsidiarität und soliden Finanzen.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Deutschland sicherer machen
Wir stehen Tag für Tag im Fadenkreuz hybrider Bedrohungen: Cyberangriffe auf Unternehmen und Behörden, Sabotage an kritischer Infrastruktur, Spionage durch angeworbene Low-Level-Agenten, gezielte Desinformation zur Einflussnahme auf die Meinungsbildung in unserer Gesellschaft, GPS-Störungen im Schiffs- und Flugverkehr, Zerstörung unserer Unterwasser- Kommunikations- und Energieinfrastruktur, Drohnenüberflüge über unsere Flughäfen, Industrie- und militärischen Einrichtungen – alles im Kontext eines Angriffskriegs gegen ein Nachbarland, der inzwischen mehr als vier Jahre andauert und in seinen Auswirkungen auf unser tägliches Leben und unsere Freiheit omnipräsent ist. Unsere Sicherheitsbehörden – allen voran die Nachrichtendienste stellen sich als Instrument der Frühwarnung täglich diesen Herausforderungen. Ihr Ziel ist es, diesen Entwicklungen immer einen Schritt voraus zu sein, um jeglichen Schaden von uns abzuwenden.


Mit der 1. Lesung des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts erhalten der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Ant
wort auf diese Bedrohungslage zeitgemäße Befugnisse, die es braucht, um dem Gegenüber auf Augenhöhe begegnen zu können und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten. So, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Konkret sind folgende neue bzw. erweiterte Befugnisse vorgesehen: BND und BfV sollen unter bestimmten Voraussetzungen auf informationstechnische Systeme von Bedrohungsakteuren zugreifen und technische Angriffsinfrastrukturen besser aufklären können. Der BND soll darüber hinaus in eng begrenzten Gefährdungslagen aktiv auf Bedrohungen einwirken dürfen – etwa um Opferdaten auf Systemen von Hackergruppen zu löschen, Server staatlicher Hackergruppen oder Desinformationsakteure abzuschalten oder unbrauchbar zu machen sowie in IT-Systeme etwa von Drohnenfabriken einzudringen, um deren Fertigung zu sabotieren. Hinzu kommen erweiterte Möglichkeiten der strategischen Datenspeicherung und -analyse, Rechtsgrundlagen für die Nutzung von KI und den biometrischen Bildabgleich sowie erleichterte Datenübermittlungen an andere Behörden. Die Reform umfasst auch die Weiterentwicklung der deutsche Kontrolllandschaft der Nachrichtendienste; denn ein Mehr an Befugnissen muss auch ein Mehr an Kontrolle nach sich ziehen. Die Ausweitung der Kontrolle erfordert eine Steigerung der Effizienz, wie es auch das Bundesverfassungsgericht fordert. Zukünftig soll die Kontrolle der Nachrichtendienste zentral durch den Unabhängigen Kontrollrat erfolgen, in dem erfahrene Bundesrichter über die Rechtmäßigkeit des nachrichtendienstlichen Handelns entscheiden.


Sicherheit bedeutet aber nicht nur, unseren Staat von äußeren und inneren Bedrohungen zu schützen, sondern auch jeden Einzelnen wirksam vor Gewalt und schweren Straftaten zu bewahren. Genau da setzt die Neuregelung zum Schutz vor K. o.-Tropfen an. Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.Tropfen. Mit der Verschärfung des Strafrechts schließen wir eine Schutzlücke, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehr als deutlich geworden ist. Wer einem Menschen heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, um ihn für einen sexuellen Übergriff oder einen Raub wehrlos zu machen, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaates rechnen. Künftig werden deshalb neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen ausdrücklich auch gefährliche Mittel erfasst. Bei besonders schweren sexuellen Übergriffen erhöht sich die Mindestfreiheitsstrafe von drei auf fünf Jahre. Für uns ist klar: Der Rechtsstaat steht an der Seite der Opfer – und wer andere gezielt wehrlos macht, muss konsequent bestraft werden.


Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung EU-Richtlinie 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten setzen wir die Richtlinie fristgerecht in deutsches Recht um. Ziel ist es, insbesondere bei grenzüberschreitender organisierter und schwerer Kriminalität kriminell erlangtes Vermögen schneller aufzuspüren, zu sichern, einzuziehen und effizient zu verwalten. Dafür werden die Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert; das Bundeskriminalamt bleibt polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle, während den Staatsanwaltschaften zentrale justizielle Aufgaben zukommen. Damit stärken wir ein zentrales Prinzip konsequenter Kriminalitätsbekämpfung: Straftaten dürfen sich nicht lohnen – auch nicht über Grenzen hinweg.


In der 1. Lesung beraten wir den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen als grundlegenden Reform - wir schaffen die Voraussetzungen für eine schnellere und wirksamere grenzüberschreitende Strafverfolgung. Wir setzen neue europarechtliche Vorgaben um und modernisieren zugleich das seit Jahrzehnten gewachsene und zunehmend unübersichtliche Recht der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen. Künftig werden insbesondere die polizeiliche Rechtshilfe und die Übertragung von Strafverfahren erstmals ausdrücklich geregelt, während zugleich Verfahrensrechte und Rechtsschutz klarer gefasst werden. Auch hier gilt für uns: Kriminalität macht nicht an Staatsgrenzen halt – deshalb müssen Polizei und Justiz auch grenzüberschreitend schnell, rechtssicher und effektiv handeln können.

Die digitale Brieftasche für jeden Einzelnen
Diese Woche beraten wir in 1. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG). Mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die deutsche EUDI-Wallet, die künftig unter dem Namen „d-you“ angeboten wird. Ab 2027 wird dem Bürger ermöglicht, seine Identität und wichtige Nachweise sicher digital auf dem Smartphone vorzuhalten, um etwa den Personalausweis so europaweit einsetzen zu können. Damit vereinfachen wir Behördengänge, Bankgeschäfte und viele weitere digitale Prozesse und setzen zugleich die europäischen Vorgaben der eIDAS-Verordnung national um. Entscheidend ist für uns, dass d-you sicher, datenschutzkonform, nutzerfreundlich und europäisch interoperabel und damit zu einem Meilenstein des digitalen Staates wird.


Wir modernisieren die Fahrschulausbildung
Mit der Reform der Fahrschulausbildung soll der Führerscheinerwerb bezahlbarer und moderner gestaltet werden, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Hierzu sollen Verbesserungen für Fahrschüler erreicht werden, etwa durch eine effizientere Gestaltung des Theorieunterrichts. So soll dieser künftig auch in digitaler Form absolviert werden können. Die praktische Ausbildung in der Fahrschule soll durch die sog. Laienausbildung ergänzt werden. Diese soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Auch Fahrschulen sollen deutlich entlastet werden, vor allem durch den Rückbau bürokratischer Hürden. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten sollen künftig reduziert sowie die Fortbildung von Fahrlehrern vereinfacht werden. Transparenz soll dadurch geschaffen werden, dass Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen künftig online in einer Datenbank veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Durch diese und weitere Maßnahmen sollen die Kosten für den Führerschein deutlich gesenkt werden.


Wir verbessern den Netzausbau und verbessern die Energieeffizienz
Mit der Einbringung des Netzanschlusspakets sowie der EEG-Novelle setzen wir uns energiepolitischen Reformkurs fort. Mit dem Netzanschlusspaket werden wir den Stromnetzausbau und den Ausbau der erneuerbaren Energien besser aufeinander abstimmen. Erstmals berücksichtigen wir die Netzsituation, steuern die Ansiedlung neuer Erneuerbaren-Anlagen regional und beenden die Situation, dass Anlagen wissentlich in bereits ausgelasteten Netzgebieten angesiedelt werden und so zusätzliche Abregelungen provozieren. Damit wollen wir auch Kosten begrenzen, denn die Redispatch-Kosten liegen bei mehr als drei Milliarden Euro. Zusätzlich werden die Netzanschlussverfahren grundlegend verbessert und beschleunigt. Künftig zählen klare Kriterien, digitale Verfahren und die effiziente Nutzung knapper Netzkapazität.

Mit der EEG-Novelle werden wir sicherstellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter fortschreitet - aber mit weniger Subventionen, mehr Markt und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem. Dabei setzen wir auf alle erneuerbaren Energieträger Solar-, Wind- und Bioenergie, Wasserkraft sowie Geothermie. Insbesondere bei der Biomasse werden wir die Ausbauziele anheben und eine Anschlussperspektive schaffen, denn diese Anlagen können entscheidend zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie nicht wetterabhängig sind. Zudem gehen wir konsequente Schritte weg vom umfassenden staatlichen Fördersystem hin zu mehr Markt, etwa durch die Einführung von Contracts for Difference (CfDs) sowie die Abschaffung der Einspeisevergütung als bedingungslose Förderung. Neue kleine PV-Dachanlagen erhalten noch befristet weiterhin eine Förderung und werden mit Übergangsfristen stufenweise in die Direktvermarktung überführt.


Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie setzen wir den Koalitionsvertrag um. Wir vereinfachen und entbürokratisieren die Regelungen zur Energieeffizienz und führen diese auf EU-Recht zurück. So soll die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr gelten. Zudem werden praxisnahe Regeln für Rechenzentren geschaffen. Damit entlasten wir die Wirtschaft mit mehr als drei Milliarden Euro.


CO2-Preis Anstieg stoppen
Mit der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stabilisieren wir den nationalen CO2-Preis auf fossile Kraft- und Treibstoffe. Für das Jahr 2027 soll der Preiskorridor aus dem Jahr 2026 (55-65 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2) gelten. Ohne gesetzliche Änderung würde der nationale CO2-Preis nach den geltenden gesetzlichen Regelungen an den Preis des europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie (ETS 1) anknüpfen. Dieser beträgt aktuell rund 85 Euro. Ziel ist es, einen Anstieg der CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel in der Übergangsphase zu dem ab 2028 startenden EU-Brennstoffemissionshandel („EU-ETS 2“) zu vermeiden.


Wir stärken die Altersvorsorge der kommenden Generationen
Mit der Frühstartrente bringen wir ein wichtiges Vorhaben der Union an den Start. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 stellen wir allen Kindern, die 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, ab ihrem 6. Geburtstag monatlich zehn Euro zur Verfügung. Dieses Geld soll unter Anleitung der Eltern, und im Idealfall durch den Schulunterricht begleitet, am Kapitalmarkt investiert werden. In den nächsten Jahren kommen sodann sukzessive weitere Jahrgänge in die Förderung. Die Förderung endet mit dem 18. Geburtstag. Danach kann das Frühstart-Depot in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt und weiter bespart werden. Doch selbst wenn das nicht passiert und weder vor dem 18. Geburtstag noch
danach auch nur ein Cent hinzugezahlt wurde, können dank der jahrzehntelangen Invesition Beträge von mehreren Zehntausend Euro zusammenkommen. Insbesondere mit Zuzahlungen und Fortführung im Erwachsenenalter kann die Frühstart-Rente zu einer echten Wohlstandsmaschine für die Generation unserer Kinder und Enkel werden.


Wir modernisieren das Designrecht
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Designrechts setzen wir in 2./3. Lesung die EU-Richtlinie 2024/2823 um und passen den Schutz geistigen Eigentums an die digitale Welt an. Künftig werden neue und digitale Designformen ausdrücklich erfasst, die Darstellungsmöglichkeiten erweitert und der Schutz auch auf vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks ausgedehnt. Zugleich verbessern wir die Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt und stärken mit einer neuen Durchfuhrregelung den Kampf gegen Produktpiraterie. Damit schaffen wir moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für Innovation, Kreativität und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.


Damit verbunden ist eine notwendige Anpassung im § 15 UWG mit Blick auf das Inkrafttreten der EmpCo- Richtlinie am 27. September 2026. Die EmpCo-Richtlinie kurz für Empowering Consumers schützt die Verbraucherrechte vor Greenwashing mit dem Ziel, dass Unternehmen ihre Umweltbehauptungen in Zukunft wissenschaftlich belegen und irreführende oder verklausulierte Kommunikationspraktiken stoppen. Mit der notwenigen Änderung beugen wir dem vor, dass ab Inkrafttreten einwandfreie Produkte vernichtet werden, nur weil sich rechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ändern. Die geplante Regelung im UWG schafft einen dringend benötigten Handlungsspielraum. Unternehmen können jetzt im Einzelfall abwägen, ob ein Abverkauf trotz einer nicht vollständig angepassten Produktaufmachung vertretbar ist – insbesondere dann, wenn eine Änderung nicht mehr möglich wäre und andernfalls große Mengen einwandfreier Waren vernichtet werden müssten.


Mehr Freiheit für die Wissenschaft
Mit der 2./3. Lesung des von Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes geben wir unserer Forschung mehr Freiheit, weniger Bürokratie und bessere Bedingungen im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Künftig können auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom sogenannten Besserstellungsverbot ausgenommen werden und ihren Wissenschaftlern aus eigenen Mitteln wettbewerbsfähigere Gehälter zahlen. Zugleich entfallen aufwendige Einzelanträge auf Ausnahmen – das schafft mehr Flexibilität und reduziert unnötige Bürokratie. Damit setzen wir einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und stärken insbesondere industrienahe Forschungseinrichtungen, die wichtige Beiträge zum Transfer von Forschung in die Praxis leisten. Wer technologische Souveränität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit will, muss den besten Köpfen auch die Freiheit und die Rahmenbedingungen geben, in Deutschland zu forschen und Innovationen voranzutreiben.

Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung beschlossen. Darin geht es um:
   • Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Behörden, damit Missbräuche noch schneller festgestellt und geahndet werden können;
   • Unterstützung der Zusammenarbeit von Sozialleistungs- und Ordnungsbehörden bei der Bekämpfung von Missbrauch vor Ort;
   • Bessere Möglichkeiten und Instrumente für die Kommunen im Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien und missbräuchlichen Vermietungspraktiken.
   • Schließung von Schlupflöchern beim Sozialleistungsmissbrauch, auch um kriminellen Strukturen die Grundlage zu entziehen;
   • Wirksamere strafrechtliche Erfassung und Verfolgung Organisierten Sozialleistungsbetrugs;
   • Durchsetzung der Schulpflicht: Schulabsentismus und Scheinanmeldungen wird der Kampf angesagt;
  • Hinwirken auf eine effiziente Anwendung des geltenden EU-Freizügigkeitsrechts durch alle beteiligten Behörden und dazu auch Präzisierungen im Freizügigkeitsgesetz / EU vornehmen.

Des Weiteren wird mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“ die Abschaffung des Papierbons geregelt.


Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

 

Zitate der Woche

Thorsten Frei:

„Wir machen aus den Nachrichtendiensten echte Geheimdienste, so wie es unsere Partner und Freunde in Europa auch haben, um wehrhaft zu sein, um uns verteidigen zu können und nicht nur aufzuklären.“ 


„Die Frühstartrente ist auch ein Versprechen an die junge Generation. Denn wer früh mit dem Sparen auf einem Kapitalmarktkonto beginnt, kann sich damit Schritt für Schritt ein zusätzliches Polster für die Altersvorsorge aufbauen.“


Alexander Hoffmann: 

„SPD und Grüne müssen Farbe bekennen: Wollen sie in Berlin linksradikalen Antisemiten mit besten Verbindungen in die organisierte Kriminalität zur Macht verhelfen?“

Fraktions-Briefing

Aktuelle politische Lage

In dieser Woche starten wir unter dem Eindruck der Landtagswahl vom letzten Sonntag die Beratungen über den Bundeshaushalt 2027. Wir setzen den eingeschlagenen Reform-
kurs weiter fort. Diese Reformen sind kein Selbstzweck, sondern sie sind die Voraussetzung für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und damit für notwendiges Wirt-
schaftswachstum, das unseren Wohlstand auch in Zukunft sichern soll. In einer alternden Gesellschaft müssen wir die sozialen Sicherungssysteme reformieren, damit sie auch in
Zukunft verlässlich tragen.


Es gibt erste Signale, dass sich etwas zum Positiven bewegt: Es wird wieder mehr gegründet, in Teilen der Wirtschaft kommen mehr Aufträge herein. Das sind noch kleine Pflänz-
chen. Aber genau jetzt müssen wir mit unseren Reformen dafür sorgen, dass daraus wieder ein kräftiger Aufschwung wird.


Wie viel Potenzial in Deutschland und Europa steckt, wenn unternehmerische Kraft, Innovation und der Mut zum Risiko zusammenkommen, zeigt das deutsche Raumfahrtun-
ternehmen Isar Aerospace. Mit dem Start seiner Trägerrakete Spectrum hat das Unternehmen vergangene Woche erstmals den Orbit erreicht und Satelliten in die Erdumlauf-
bahn gebracht. Ein historischer Meilenstein, der die technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands einmal mehr unterstreicht und Europas unabhängigen Zugang zum Welt-
raum entscheidend stärkt. Das ist ein großartiger Erfolg.


Leistungsfähigkeit und Stärke brauchen wir aber nicht nur bei Innovation und Wachstum, sondern auch bei der Sicherheit unseres Landes. Denn die hybriden Angriffe nehmen zu.
Der versuchte Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig im August steht in russischer Verantwortung. Polizeiliche Ermittlungen, Tatmuster und nachrichtendienstliche Erkennt-
nisse ergeben ein Lagebild, das die russische Urheberschaft belegt. Die Ermittler haben den Sachverhalt konsequent und gründlich aufgearbeitet. Die daraus abgeleiteten Maß-
nahmen, u.a. die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn, sind angemessen. Wir halten Deutschland sicher und wissen dabei das Land hinter uns.

 

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Wir beraten in dieser Sitzungswoche den Bundeshaushalt für das Jahr 2027 in erster Lesung. Es ist bereits der dritte Haushalt dieser Koalition und er ist der bisher mutmaßlich
herausforderndste Haushalt. 


Die Rahmenbedingungen, unter denen dieser Haushalt aufgestellt werden muss, sind schwierig. Die deutsche Wirtschaft stagniert seit sieben Jahren. Hinzu kommen Zollstrei-
tigkeiten mit den USA, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, die hartnäckige Inflation, ein dramatisch hoher Ölpreis und damit verbunden das weltweit hohe Zinsniveau.


Gleichwohl schaffen wir mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf den Einstieg in die Konsolidierung: Die Ministerien sind Einsparvorgaben in einem Umfang von vier Milliarden
Euro nachgekommen. Parallel dazu gelingt es uns, dennoch Schwerpunkte im Haushalt zu setzen, so etwa mit Investitionen von über 117 Mrd. Euro sowie im Bereich Verteidi-
gung zur Ertüchtigung der Bundeswehr. Sowohl der Einstieg in eine Konsolidierung, die wir mit dem Haushalt für 2028 fortsetzen werden, als auch der Erhalt der Investitionen
auf konstant hohem Niveau sind positiv zu bewerten.


Aufgrund verschiedener Herausforderungen hat sich die Lage der Bundesfinanzen seit 2021 von Jahr zu Jahr verschlechtert. Für das nächste Jahr ist eine gesamte Neuverschul-
dung (Nettokreditaufnahme, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und Bundeswehr-Sondervermögen) von insgesamt 203,6 Mrd. Euro geplant. Dies tun wir, um
unsere Infrastruktur zu modernisieren und unsere Sicherheit zu stärken. Eine Aufgabe der Haushaltsberatungen in diesem und den kommenden Jahren wird es sein, die Neu-
verschuldung zu begrenzen. Unser Land braucht weitere strukturelle Reformen für Wachstum und Wohlstand. Nur so werden wir wieder zu ausgeglichenen Haushalten zu-
rückkommen und die Zinslasten der Zukunft stemmen können. Es muss nun darum gehen, dass wir den Bundeshaushalt so aufstellen, dass er zukunftsgerecht ist und ein ech-
ter Impuls wird.

 

Kabinett

Diese Woche findet keine Kabinettssitzung statt, die nächste Sitzung ist am 16. September 2026.


Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

 

Zitate der Woche

Thorsten Frei:
„Diese Reformen sind kein Selbstzweck, sondern dienen einzig und allein der Tatsache, dass wir als ein Land, das seit sieben Jahren quasi kein Wirtschaftswachstum hat, wieder
zu Wachstum zurückkehren müssen.“

„Wir müssen darüber nachdenken, wie wir den Haushalt so aufstellen, dass er auch zukunftsgerecht ist und dass er nicht nur für heute, sondern auch für zukünftige Generationen ein echter Impuls sein kann.“


Alexander Hoffmann:
„Dieses Wahlergebnis ändert nichts am Reformbedarf dieses Landes! Die demokratische Mitte muss zeigen, dass wir keine gelähmte Demokratie sind, sondern das Land zum Bes-
seren bewegen.“

 

Unterkategorien

Kalender – Kommende Termine

23.10.2026 – 19:00 - Uhr | Mitgliederversammlung CDU in Mörlenbach
24.10.2026 – 10:00 - Uhr | Lipödem Gesellschaft in Bensheim
24.10.2026 – 17:30 - Uhr | 100 Jahre Radfahrverein in Einhausen
25.10.2026 – 11:00 - Uhr | Lokalschau RGZV in Groß-Gerau
26.10.2026 – 09:00 - Uhr | Fa. RESO in Heppenheim
27.10.2026 – 18:00 - Uhr | Wirtschaftsrat Sektion Bergstraße in Bensheim
28.10.2026 – 19:00 - Uhr | Hessischer Verfassungspreis in Wiesbaden
29.10.2026 – 18:00 - Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
30.10.2026 – 16:00 - Uhr | Hauptamtlichen Runde in Lorsch
30.10.2026 – 18:30 - Uhr | Vortrag Universität in Mannheim
03.12.2026 – 18:00 - Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim

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