Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 23. April 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag: „Wirtschaftspolitische Orientierungslosigkeit der Bundesregierung beenden – Für eine echte ‚Wirtschaftswende‘“.

Während die Weltwirtschaft und andere Industrieländer wachsen, trüben sich die wirtschaftlichen Aussichten für Deutschland weiter ein. Vor diesem Hintergrund streiten Bundesfinanzminister Lindner und Bundeswirtschaftsminister Habeck über ein sog. „Dynamisierungspaket“. Außerdem kommen von Bundesfinanz­minister Lindner und vom FDP-Präsidium – passend zum FDP-Parteitag – eine ganze Reihe von Ankündigungen und Forderungen. Diese reichen von einer Erhöhung des Grundfreibetrags sowie des Kindergeldes über einen automatischen Abbau der sog. kalten Progression bis hin zu erheblichen steuerlichen Entlastungen der Wirtschaft, einem stufenweisen Abbau des Solidaritäts­zuschlages, Bürokratieentlastungen und Steuererleichterungen für Überstunden.

Die Union fordert bereits seit geraumer Zeit Maßnahmen zugunsten einer echten „Wirtschaftswende“ ein und hat hierzu auch umfangreiche Vorschläge gemacht. Zu nennen ist hier insbesondere der 12-Punkte-Reformplan für eine starke Wirtschaft. Mit unserem Leitantrag nehmen wir die FDP beim Wort und verleihen unseren Forderungen Nachdruck: Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Dazu braucht es kein Showfeuerwerk von Ankündigungen, sondern zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger.

Unsere Anträge zur Sanktionierung des Irans und zur Unterstützung der Revolutionsbewegung.

Der Iran hat erst erstmals direkt von seinem Staatsgebiet aus Israel mit Drohnen und Raketen angegriffen. Dieser Angriff ist der vorläufige Höhepunkt einer stetig zunehmenden und von Iran ausgehenden Eskalation. Gemeinsam mit seinen bewaffneten Unterstützern im Libanon, Jemen, Syrien und den Palästinensischen Gebieten schürt der Iran Konflikte und Hass im gesamten Nahen und Mittleren Osten.

Zu lange wurde im Umgang mit dem Iran Nachsicht geübt, auch in der Hoffnung, vielleicht doch noch ein Atomabkommen zu erreichen. Spätestens jetzt muss die Bundesregierung ihre Iran-Politik korrigieren und mit einem umfassenden Sanktionspaket entschieden handeln.

Wir stehen an der Seite Israels. Die Verteidigung des Existenzrecht Israels darf dabei keine Phrase sein, sondern muss sich in einer konsequenten und wirksamen Iran-Politik der Bundesregierung widerspiegeln. Nur so kann der Iran eingehegt und weiterer von ihm ausgehender Terror verhindert werden.  Wir fordern die Listung der Revolutionsgarden auf europäischer sowie die Schließung des „Islamischen Zentrums“ in Hamburg auf nationaler Ebene.

Aktuelle Stunde: „Unzureichende Sportpolitik der Bundesregierung – Wege für einen Neustart suchen“.

Mehr als die Hälfte der laufenden Wahlperiode ist verstrichen, die sportpolitische Bilanz der Bundesregierung zeigt deutliche Defizite. Dies wird in drei wichtigen Handlungsfeldern der Sportpolitik besonders deutlich.

Erstens: Der Referentenentwurf des BMI vom 1. März 2024 – unter anderem zur Schaffung einer „unabhängigen Agentur“ für die Förderung im Spitzensport – wird von wesentlichen Akteuren wie dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Landes-Sportbünden deutlich kritisiert. Mit der neuen Agentur wird keine Bürokratie abgebaut, vielmehr wird eine zusätzliche Instanz geschaffen.

Zweitens: Der Entwicklungsplan Sport – nach dem Konzept des BMI ein Herzstück für die Stärkung des Breitensports in Deutschland – ist gescheitert. Die Länder haben die Zusammenarbeit mit dem BMI eingestellt, auch weil die Bundesregierung kein Geld für die Umsetzung des Plans zur Verfügung stellt.

Drittens: Mehr als 50 Jahre nach den letzten Olympischen Spielen in Deutschland – und wenige Monate, bevor Paris unter den Augen der Welt ein großartiges Sportfest feiert – stockt die Umsetzung der Pläne für eine deutsche Olympiabewerbung. Ein geplantes „Memorandum of Understanding“ von Bund und Ländern zur Vorbereitung einer Bewerbung kam bisher nicht zustande. Auch hier fühlen sich die Länder und der organisierte Sport vom BMI brüskiert. 

Wir fordern eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Sportpolitik: Im Spitzensport brauchen wir transparente Förderung und klare Verantwortlichkeiten. Die Schaffung neuer bürokratischer Strukturen lehnen wir ab. Die Bundesregierung muss ihre Kommunikation und Kooperation mit allen Beteiligten im Sport neu und vertrauensvoller ausrichten. Sie muss endlich die Bedeutung des Breitensports für unsere Kinder und Jugendlichen und für die Gesellschaft insgesamt anerkennen und entsprechend handeln. Ferner müssen die Planungen für internationale Sportereignisse, wie die Olympiabewerbung, verlässlich und in echter Partnerschaft mit allen Beteiligten erfolgen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Mit unserem Antrag Taten statt Worte – Für eine effektive Terrorabwehr in Deutschland fordern wir gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland und zur Stärkung unserer Sicherheitsbehörden. Die weltweite Sicherheitslage ist angespannt, Deutschland ist von diesen Sicherheitsherausforderungen direkt betroffen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Speicherung von IP-Adressen vorgibt und es unseren Sicherheitsbehörden ermöglicht, diese und weitere relevante Daten zur Terrorabwehr zu nutzen. Zudem wollen wir eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform einführen, um schon bei der Polizei vorhandene Daten effektiver zu nutzen und die Effizienz beim Datenabgleich zu steigern. Des Weiteren streben wir an, die Befugnisse zur Gesichtserkennung auszubauen. Wir wollen neue gesetzliche Grundlagen schaffen, um die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Extremismus zu verstärken. Die derzeitige Weigerung der Bundesregierung, notwendige Rechtsgrundlagen insbesondere im digitalen Bereich zu schaffen, ist unverständlich. Sie schwächt die Terrorabwehr und gefährdet die Sicherheit Deutschlands.

Mit unserem Antrag Für eine umfassende Wertschätzung – Einen nationalen Veteranentag einführen und die Versorgung der Veteranen und deren Familien verbessern – den wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen einbringen und in dieser Woche erstmalig beraten – setzen wir uns für einen nationalen Veteranentag am 15. Juni eines jeden Jahres ein. Damit wollen den Einsatz und die Opfer aller Bundeswehrsoldaten angemessen würdigen. Wir rücken so Respekt und Anerkennung für die Leistungen der Soldatinnen und Soldaten in den Vordergrund. Gleichzeitig ist es unser Anliegen, die Fürsorge bei im Dienst – insbesondere im Auslandseinsatz – erlittenen Schädigungen zu verbessern. Mit unserem Antrag streben wir eine sichtbare und öffentliche Durchführung dieses Gedenktages an, der Bildungs- und Informationsangebote umfasst und die Beteiligung der Länder und Kommunen vorsieht. Mit einem früheren, eigenen Antrag haben wir als Unionsfraktion den Auslöser für diesen fraktionsübergreifenden Antrag gesetzt. Unsere Initiative unterstreicht die breite Anerkennung der Verdienste aktiver und ehemaliger Bundeswehrangehöriger durch unsere Unionsfraktion und macht das kontinuierliche Engagement der Union für die Belange der Bundeswehr und der Soldatinnen und Soldaten sichtbar.

Seit über zwei Jahren führt Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Gründe für die Durchhaltefähigkeit Russlands sind vielfältig. Russland ist es gelungen, trotz Sanktionen seine militärisch-industrielle Produktion auszubauen und hochzufahren. Dies gelingt auch, weil russische Agrarexporte viele Milliarden Euro in die Kriegskasse Putins spülen. In erster Lesung debattieren wir deshalb in dieser Woche einen Antrag unserer Fraktion, in dem wir fordern: Strenge Sanktionen gegen Russland und Belarus im Agrarbereich einführen. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für ein vollumfängliches Importverbot auf alle Agrargüter und Lebensmittel aus Russland und Belarus einzusetzen. Parallel dazu soll die Bundesregierung bereits Vorkehrungen treffen, um noch bis Sommer 2024 auf nationaler Ebene – nach dem Vorbild Lettlands – ein Importverbot für alle Agrargüter und Lebensmittel aus Russland und Belarus einzuführen. So ist sie handlungsfähig, falls auf EU-Ebene absehbar wird, dass keine Einigung zustande kommt. Aus Sicht unserer Fraktion ist es notwendig, die Sanktionen der EU auch auf russische und belarussische Agrargüter und Lebensmittel auszudehnen.

Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir eine generelle Anpassung der Regelungen für die Wiederaufbauhilfe im Ahrtal nach der verheerenden Flut von 2021. Bund und Länder haben in großer Solidarität sehr schnell erhebliche Mittel für den Wiederaufbau nach den Flutereignissen im Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Nach zweieinhalb Jahren fällt jedoch auf, dass der Wiederaufbau im Ahrtal wesentlich schleppender verläuft als in den anderen betroffenen Regionen. Das liegt auch an dem hohen Grad der Zerstörungen, der in diesem Umfang nur im Ahrtal vorliegt. Eine weitere wichtige Rolle spielen aber auch Umsetzungsmängel auf Seiten der Landesregierung. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, gezielte Gespräche mit dem Land Rheinland-Pfalz aufzunehmen. Im Fokus sollen dabei praktische Erleichterungen und Verbesserungen bei der Abwicklung der Wiederaufbauhilfe stehen. Dies betrifft etwa die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Anlagen, die verbesserte Übernahme der Kosten von Aufrüstungen auf den aktuellen technischen Stand und die Vorfinanzierung von Projekten durch die Kommunen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundestag über den Fortschritt dieser Gespräche laufend zu unterrichten.

Für eine starke Batterieforschung in Deutschland. Batterietechnologie ist eine Schlüsselkomponente für zahlreiche Industriezweige in Deutschland – wie etwa Medizintechnik, Robotik und Automobilindustrie. Sie ist von fundamentaler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, für Planungs- und Handlungssicherheit in der Batterieforschung zu sorgen. Dies beinhaltet auch den Erhalt und Ausbau der Forschungskapazitäten. Zusätzlich brauchen wir Investitionen in den Aufbau der Produktionsstätten. Darüber hinaus kritisieren wir die jüngsten von der Bundesregierung vorgenommenen Kürzungen in der Batterieforschung.

Mit unserem Antrag Für die „Vision Zero“ und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr sprechen wir uns gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwertes im Blutserum von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml aus. Dieser Schritt würde die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Die Bundesregierung darf die Interessen der Cannabiskonsumenten nicht über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen. Wir fordern deshalb – im Sinne der „Vision Zero“, einer Strategie zur Vermeidung von schweren und tödlichen Unfällen im Straßenverkehr – auf die Anhebung des Grenzwertes zu verzichten. Wir plädieren dafür, ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten beizubehalten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml bereits vorsieht. Zusätzlich fordern wir, die Regelungen zur Eignungsprüfung bei cannabisbezogenen Verhaltens- und Verkehrsauffälligkeiten unverändert zu lassen und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht erst bei wiederholten Zuwiderhandlungen anzuordnen. Die vorgeschlagenen Lockerungen der Überwachungspraxis lehnen wir ab, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und das Ziel der „Vision Zero“ untergraben.

Mit unserem Antrag Für eine ambitionierte und strategische internationale Digitalpolitik setzen wir uns für eine konkrete und zielgerichtete Verbesserung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas ein. Die von den Ampelparteien getragene Bundesregierung hat eine Strategie für die internationale Digitalpolitik vorgestellt, die aus unserer Sicht zu allgemein bleibt und konkrete Umsetzungsziele vermissen lässt. Besonders kritisieren wir die unzureichende Berücksichtigung von Cybersicherheit und Desinformation sowie die nahezu vollständige Abhängigkeit von nicht-europäischen digitalen Infrastrukturen. Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir eine klare strategische Ausrichtung, die die digitale Souveränität stärkt, gegen die Fragmentierung des Internets eintritt, die Cybersicherheit verbessert, und die internationale Normierung und Standardisierung digitaler Technologien vorantreibt. Zusätzlich betonen wir die Notwendigkeit eines koordinierten Konzepts, das die zahlreichen nationalen Strategien der Bundesregierung effizient miteinander verbindet, um Deutschlands Position als führende Technologie-, Forschungs-, und Wirtschaftsnation international zu stärken.

Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten. Geothermie ist eine ganzjährig zur Verfügung stehende und erneuerbare inländische Energiequelle mit einem beträchtlichen Potenzial. Sie kann im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Sie ermöglicht es, den Wärmeertrag auf das bis zu 30-fache des Stromeinsatzes zu hebeln. Bei Bestandsgebäuden – die regelmäßig einen erhöhten Energiebedarf gegenüber Neubauten aufweisen – haben geothermische Lösungen den Vorteil, dass sie im Vergleich zu Luftwärmepumpen auch an kalten Tagen überwiegend mit Hebeln des Stromeinsatzes arbeiten. Deshalb tragen sie besonders in dem Zeitraum, in dem ohnehin besonders viel elektrische Energie benötigt wird, zur Einsparung von Strom bei. Anfängliche technisch-geologischen Probleme sind mittlerweile analysiert und beherrschbar. Allen Projekten ist auch bei größter technisch-geologischer Sorgfalt gemein, dass sie ein signifikantes Fündigkeits- und damit Finanzrisiko tragen, das dem dringend erforderlichen Ausbau der Tiefengeothermie entgegensteht. Mit unserem Antrag machen wir deshalb Vorschläge, wie wir die Potenziale der Geothermie heben können. Das betrifft beispielsweise konkrete Vorschläge der Risikoabsicherungen, der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Verzahnung mit dem Stromsystem oder die Stärkung von Forschung.


 

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender Lesung beraten wir in dieser Woche den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten vor. Die Laufzeit des Mandats beträgt ebenfalls erneut ein Jahr bis zum 30. April 2025.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung. Die Regelungen für Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) wurden in der Vergangenheit wiederholt angepasst. Deutliche Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten gab es insbesondere 2014 und dann erneut ab 2019, allerdings jeweils nur für Rentenneuzugänge, nicht aber für bereits laufend gezahlte Bestandsrenten. Mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz von 2022 wurden dann auch für EM-Bestandsrentenfälle mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 Verbesserungen in Form eines Rentenzuschlags ab dem 1. Juli 2024 beschlossen. Der Zuschlag sollte von den Rentenversicherungsträgern auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte (pEP) berechnet werden, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen. Das Verfahren zur Zuschlagsermittlung für ca. 3 Mio. Bestandsrenten sollte voll maschinell erfolgen. Zum damaligen Zeitpunkt ging die DRV davon aus, dass ein zeitlicher Vorlauf von zwei Jahren ausreichend wäre. Die Umsetzung des Zuschlags für Bestandsrenten über das IT-System der DRV hat sich aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands zwischenzeitlich als deutlich komplexer herausgestellt. Ziel des nun vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die Rentenzuschläge trotz der Umsetzungsschwierigkeiten der DRV pünktlich ab Juli 2024 an die berechtigten EM-Rentner auszuzahlen. Dazu sollen die Rentenzuschläge im Auftrag der Rentenversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (außerhalb des IT-Systems der DRV) berechnet und als gesonderter Betrag ausgezahlt werden. Der Renten Service soll den Rentenzuschlag zwischen dem 10. und dem 20. eines Monats gesondert von den regulären Renten auszahlen. In einer 2. Stufe ab Dezember 2025 soll der Zuschlag dann – wie ursprünglich bereits ab Juli 2024 geplant – auf Grundlage der pEP durch die Rentenversicherungsträger berechnet werden.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • /24. April: Mündliche Verhandlung des BVerfG in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“,
  • April: BK Scholz nimmt an der Auftaktveranstaltung zum Girls‘ Day teil,
  • April: BK Scholz spricht mit Vertretern der Klima-Allianz Deutschland,
  • April: Festakt der Hans-Böckler-Stiftung zu 75 Jahre Tarifvertragsgesetz mit BM Heil,
  • April: BM Baerbock, BM Paus, StM Roth besuchen Gedenkstätte Sachsenhausen,
  • April: Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur Wirtschaftsentwicklung,
  • April: Ministergespräch zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf Einladung des Bundeskanzlers,
  • April: BM Habeck besucht das Fintech-Festival,
  • April: BK Scholz besucht das Bundeskriminalamt,
  • April: BK Scholz spricht bei den „Familienunternehmer-Tagen 2024“ des Verbandes „Die Familienunternehmer“,
  • April: BK Scholz spricht bei der symbolischen Grundsteinlegung für ein neues Forschungszentrum der Firma Merck in Darmstadt,
  • April: Erster Spatenstich für den Neubau des Deutschen Herzzentrums der Charité mit BM Stark-Watzinger,
  • April: Vorstellung eines Konzepts zur Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte mit StM Roth,
  • April: Girls‘ Day und Boys’ Day, BM Stark-Watzinger bei Fraunhofer-Institut zu KI/Robotik,
  • April: Umweltkonferenz „Heute für morgen“ der Grünen-Bundestagsfraktion,
  • April: Verleihung der Grimme-Preise,
  • /28. April: FDP-Bundesparteitag,
  • April: Kleiner Parteitag der CSU,
  • April: BK Scholz zu Bürgerdialog in Lüneburg,
  • April: BK Scholz zum Auftakt des SPD Europawahlkampfs in Hamburg.
  1. Außen/EU:
  • April: Außenministerrat (Naher Osten, Sudan, Ukraine); gemeinsam mit Verteidigungsministern,
  • – 24. April: Besuch BPräs Steinmeier in der Türkei, am 22. April mit BM Lindner,
  • April: Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Bericht zum Verbot neuer Verbrenner- und Dieselfahrzeuge ab 2035,
  • April: Vierte Verhandlungsrunde über globales Plastikmüllabkommen in Ottawa (bis 29. April; Teilnahme BM Lemke geplant),
  • April: EU-KOM: Empfehlung zu integrierten Kinderschutzsystemen,
  • /24. April: Informeller Gesundheitsministerrat (Arbeitskräfte, Versorgungssicherheit Arzneimittel, Europäischer Plan zur Krebsbekämpfung),
  • April: Erste Runde der Präsidentschaftswahlen in Nordmazedonien. Amtsinhaber Pendarovski liegt in Umfragen deutlich hinter Herausforderin Siljanovska-Davkova (VMRO-DPMNE). Ein zweiter Wahlgang ist wahrscheinlich. Gleichzeitig auch Parlamentswahl,
  • April: Amnesty International veröffentlicht Jahresbericht zur globalen Lage der Menschenrechte,
  • April: US Supreme Court befasst sich mit Trumps Immunitätsfrage,
  • /26. April: Petersberger Klimadialog, Teilnahme BK Scholz am 26. April,
  • April: BK Scholz empfängt den Präsidenten von Aserbaidschan Ilham Alijew,
  • April: BK Scholz empfängt NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg,
  • – 30. April: Treffen der G7-Minister für Klima, Energie und Umwelt in Turin.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 9. April 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unsere Gesetzentwürfe und Anträge zur Bekämpfung des Antisemitismus.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus auf deutschen Straßen, in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie im Kunst- und Kulturbetrieb in erschreckender und alarmierender Weise zutage getreten. Jüdische Bürgerinnen und Bürger, Schüler, Lehrkräfte, Studenten und Wissenschaftler erfahren noch häufiger als zuvor Anfeindungen und Angriffe. In unserem Leitantrag zur Vereinbarten Debatte am 9. November 2024 – 85 Jahre nach der „Reichspogromnacht“ – haben wir festgehalten: Der Staat Israel und die Jüdinnen und Juden in Deutschland können sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Dieses Versprechen lösen wir ein. In unserem Leitantrag haben wir 49 Punkte für eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus niedergelegt.

Bedauerlicherweise waren die Fraktionen der Ampel-Koalition nicht bereit, mit uns ernsthaft über gemeinsame Positionen zur Bekämpfung des Antisemitismus zu sprechen. Wir werden deshalb in dieser Woche unsere eigenen Initiativen und Gesetzentwürfe erneut in den Deutschen Bundestag einbringen. Unsere Forderungen beinhalten insbesondere die Schließung von Strafbarkeitslücken bei antisemitischen Hassdemonstrationen, Anpassungen im Staatsangehörigkeitsrecht zur Verhinderung der Einbürgerung von Antisemiten und Hamas-Unterstützern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus in Bildung und Forschung.

Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft.

Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich die Aussichten für die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2024 weiter stark ein. Schon im Jahr 2023 schrumpfte sie um 0,3 Prozent, das produzierende Gewerbe sogar um 1,5 Prozent. Zahlreiche Unternehmen verlagern Teile oder gar die gesamte Produktion aufgrund der hierzulande ungünstiger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das europäische oder außereuropäische Ausland. Die Ampel-Regierung hat Deutschland auf einen Pfad der Rezession, der Deindustrialisierung und des wirtschaftlichen Abstiegs geführt. Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende. Wir sind ein starkes Land mit viel ökonomischer Substanz, tatkräftigen Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen. Zur Entfaltung dieser Stärke muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland deutlich verbessern. Unsere Vorschläge stellen wir mit einem Antrag zur Abstimmung im Deutschen Bundestag und geben der FDP-Bundestagsfraktion die Gelegenheit, sich diesem anzuschließen. Unser Sofortprogramm umfasst 12 Punkte: Darunter die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Vollzeitbeschäftigte; die Einführung von strengeren Sanktionen für Bürgergeldbezieher, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird; die vollständige Rücknahme der von der Ampel beschlossenen Steuererhöhung für Landwirte; sowie die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Halbierung der Netzentgelte.

Aktuelle Stunde: Ursachen und Konsequenzen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 – Steigende Kriminalität auch im Kontext der aktuellen Migrationslage nicht länger hinnehmen.

In dieser Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 bekannt. Die deutliche Zunahme der Kriminalität im zweiten Jahr in Folge ist besorgniserregend. Gerade die Höchststände bei der Gewaltkriminalität, bei Straftaten durch Kinder und Jugendliche sowie der überproportionale Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen sind erschreckend.

Die Zahlen belegen: Die Integrationskraft unseres Landes ist an seine Grenzen gelangt. Diese Entwicklungen bedürfen einer klaren und wirksamen politischen Reaktion: Die Bundesinnenministerin muss mit ihren Länderkollegen schnellstens einen Aktionsplan erarbeiten. Polizei und Justiz brauchen jetzt unsere maximale Unterstützung. Die Bundesregierung muss zudem endlich die illegale und unkontrollierte Migration als Sicherheitsrisiko anerkennen und wirksame Maßnahmen zu ihrer spürbaren Reduzierung ergreifen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In unserem Antrag Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen stellen wir fest: Die Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke im April 2023 – mitten in der Energiekrise – war ein Fehler. Ein Weiterbetrieb dieser Anlagen hätte entscheidend zur Sicherung der Energieversorgung, zur Senkung der Strompreise, zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Klimaschutz beigetragen. Deutschland kann auf die Kernenergie nicht verzichten – zumal viele andere europäische Länder die Laufzeiten ihrer Kraftwerke verlängern oder neue Anlagen planen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – betonen wir die Bedeutung der Kernenergie für eine emissionsarme Stromversorgung. Wir fordern, die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu stärken. Unser Ziel ist es, ein Rückbau-Moratorium für die zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke zu erwirken, die Förderung der Fusionsenergie voranzutreiben und den internationalen Austausch zur Nutzung der Kernenergie zu intensivieren.

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. In der letzten Legislaturperiode wurden auf Drängen der Union bestimmte Befugnisse der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Diese Erweiterung wurde aber auf Betreiben der SPD nur befristet für fünf Jahre festgeschrieben aufgenommen. Sie endet mithin am 11. Dezember 2024. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die zusätzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls entfristen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden mit Ablauf des 11. Dezembers 2024 die Möglichkeit genommen, Einbruchsdiebstähle in Wohnungen mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären. Häufig ist die Telekommunikationsüberwachung der einzige Ermittlungsansatz. Alle Praktiker und Kriminalistenverbände haben sich in der Anhörung des Rechtsausschusses für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen und auf die Wichtigkeit der Regelung hingewiesen.

Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen – Gesundheitswirtschaft nachhaltig stärken. Medizinprodukte leisten einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Gesundheitsversorgung. Sie sind ein bedeutender Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor in Deutschland. Seit Jahren bereitet sich die Medizintechnologie-Branche intensiv auf die EU-Verordnung 2017/745 – die sog. Medical Device Regulation, kurz MDR – vor. Die Kosten der Umsetzung liegen nach Schätzungen der Branchenverbände zwischen sieben und zehn Milliarden Euro. Eines der Hauptprobleme bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den sogenannten Benannten Stellen. Das sind staatlich autorisierte Stellen, die Medizinprodukte auf Konformität prüfen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir wesentliche Verbesserungen – insbesondere auf EU-Ebene. Dies betrifft vor allem eine zügige Anpassung der Kapazitäten der Benannten Stellen, den Abbau von Bürokratie sowie Sonderregelungen für Nischenprodukte. Wir wollen sicherstellen, dass die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Medizintechnologie gesichert bleibt.

Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland in bestimmten Fällen an das sog. Besserstellungsverbot zu halten. Dies gilt dann, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Damit werden die Arbeitsbedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mittelbar verbindlich. Sie dürfen keine vom TVöD abweichenden Leistungen (z.B. Altersversorgung) anbieten. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot zu erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte benachteiligt. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir diese Benachteiligung beseitigen. Wir schlagen eine pragmatische Problemlösung vor, die unverzüglich von der Bundesregierung umgesetzt werden könnte: Den § 2 des WissFG so zu fassen, dass neben den bereits aufgeführten Wissenschaftseinrichtungen auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, mit einbezogen sind. Die Resonanz auf unsere Vorschläge unter den betroffenen Forschungseinrichtungen ist außerordentlich positiv.

Eine deutsche Arktis-Strategie angesichts geostrategischer Herausforderungen. Die militärische Sicherheit in der Arktis, die auch die Nordostflanke der NATO betrifft, muss viel mehr als bisher ein Thema deutscher Politik werden. Seit 2014 nimmt Russland auch in der Arktis eine konfrontative Rolle ein, macht sehr weitgehende territoriale Ansprüche geltend und baut seine militärischen Fähigkeiten in der Region massiv aus. Auch China bezeichnet sich in seinem „Weißbuch zur arktischen Politik“ „arktisnah“ und als „wichtiger Beteiligter“. In anderen Regionen stellt China zudem mit der Schaffung von Fakten – trotz anderslautender Erklärungen – die Regeln der internationalen Ordnung in Frage. Chinesische und russische Kriegsschiffe dringen auch gemeinsam in arktische Gewässer vor. Angestoßen durch die dramatischen Klimaveränderungen, das Abschmelzen der polaren Eiskappen sowie einen erhöhten Bedarf an Ressourcen, drängen Russland wie China in die Arktis, um sich Rohstoffe und neue Einkommensquellen zu sichern und ihr Einflussgebiet auszuweiten. Vom Eis freigegebene Schifffahrtswege – wie die Nordost- und Nordwestpassage – eröffnen neue Handelsrouten. Diese bieten Alternativen etwa zum Suez- und Panama-Kanal. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – fordern wir deshalb: Die Ampel-Regierung muss der Arktis deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen. Deutschland muss sich überdies dafür einsetzen, dass das Seerechtsübereinkommen dahingehend ergänzt wird, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen dürfen und dass etwaige Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz). Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Gleichzeitig wird auch der Entwurf der Ampel-Koalition für Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht in abschließender Beratung behandelt. Mit einer Ergänzung dieses Gesetzentwurfs will die Koalition endlich auch eigene Regeln zur Umsetzung der Bezahlkarte für Bezieher von Asylbewerberleistungen einführen.

Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – zielen wir darauf ab, eine ausgewogene Regulierung im Umgang mit Mobilitätsdaten zu erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in einem Mobilitätsdatengesetz den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten sicherzustellen, ohne sensible Informationen offenzulegen. Zugleich soll das Eigentum an Mobilitätsdaten gewahrt bleiben, ohne Mobilitätsanbietern unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen. Wir betonen die Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu schützen und Schnittstellen sowohl zur Verkehrs- als auch zur digitalen Infrastruktur zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen legen wir eine Grundlage für zukünftige vernetzte Fahrzeuge und autonomes Fahren. Die Bundesregierung hat ihre Absichten in einem Eckpunktepapier und der Ankündigung eines Referentenentwurfs bisher nur vage formuliert. Wir hingegen treten mit unseren Forderungen für ein klares und zukunftsorientiertes Mobilitätsdatengesetz ein.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – das wir in dieser Woche erstmals beraten – soll laut der Bundesregierung der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche durch die Einführung einer Bannmeile von 100 Metern um diese Einrichtungen erleichtert werden. Dazu sollen in diesen Zonen bestimmte Handlungen als Ordnungswidrigkeit untersagt werden. Dazu zählen unter anderem das absichtliche Erschweren des Betretens, das ungebetene Aufdrängen der eigenen Meinung, Einschüchterungen oder die Übermittlung verwirrender bzw. beunruhigender Inhalte. Zusätzlich ist eine erweiterte Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen geplant. Wir stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Der Gesetzentwurf bewegt sich in einem engen Spannungsverhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten der Schwangeren und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Er sieht an einigen Stellen sehr weitreichende Einschränkungen vor. Wir zweifeln an der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht würde deshalb vielmehr eine Fortführung des bestehenden, gesellschaftlich akzeptierten Kompromisses zum Recht des Schwangerschaftsabbruchs zielführender sein.

Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir begleiten das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv und erkennen die unbestrittene Notwendigkeit einer Reform an.

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAP-Strategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der nun abschließend zu beratende Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine „Rosinenpickerei“ bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Mit diesem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – will die Ampel-Koalition das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • April: PK zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 mit BM Faeser,
  • April: Bertelsmann Stiftung stellt Studie zur Bevölkerungsprognose bis 2040 vor,
  • April: EU-KOM-Präs von der Leyen trifft BDA-Präsidium in Berlin,
  • April: BK Scholz nimmt an der Klausurtagung von BDA, BDI, DIHK, ZDH teil,
  • April: Fest des Fastenbrechens zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan,
  • April: BK Scholz spricht bei der Zentralen Abschlussveranstaltung für die Bundeswehreinsätze in Mali im Bendlerblock,
  • April: BK Scholz spricht mit Mitgliedern der Zukunftskommission Landwirtschaft,
  • April: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • April: Wohnungsbautag u.a. mit BM Geywitz, BM Habeck,
  • April: WeltTV-Duell: Mario Voigt gegen Björn Höcke,
  • April: PK Klima-Allianz Deutschland, DGB, AWO, Fridays For Future „Für einen Kurswechsel in der Finanz- und Haushaltspolitik“,
  • April: Landesparteitag CDU Niedersachsen,
  • April: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für März bekannt,
  • April: Landesparteitag CDU Mecklenburg-Vorpommern,
  • April: Gedenkfeier zum 79. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald am 11. April 1945.
  1. Außen/EU:
  • – 9. April: Informeller Landwirtschaftsministerrat,
  • /9. April: Anhörung zur Klage Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof,
  • April: Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimaklagen,
  • April: EU-KOM: Diskussion über die Zukunft des Binnenmarktes, Mitteilung zu den Clean-Transition-Dialogen,
  • /12. April: Wirtschafts-/Finanzministerrat (Aufbau- und Resilienzfaszilität, Ukraine, Vorbereitung G20-Finanzministertreffen) und Eurogruppe (Inflation, Wettbewerbsfähigkeit, Digitaler Euro),
  • /12. April: Informeller Telekommunikationsministerrat (Verantwortung der Online-Nutzer, wirtschaftliche Sicherheit, digitale Infrastruktur),
  • April: Gipfeltreffen der „Drei-Meere-Initiative“ (12 EU-Mitgliedstaaten zwischen Ostsee, Adria und Schwarzem Meer),
  • April: BK Scholz empfängt den Ministerpräsidenten von Georgien Irakli Kobachidse.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 9. April 2024

  1.  Kernbotschaften der Woche

Unsere Gesetzentwürfe und Anträge zur Bekämpfung des Antisemitismus.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus auf deutschen Straßen, in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie im Kunst- und Kulturbetrieb in erschreckender und alarmierender Weise zutage getreten. Jüdische Bürgerinnen und Bürger, Schüler, Lehrkräfte, Studenten und Wissenschaftler erfahren noch häufiger als zuvor Anfeindungen und Angriffe. In unserem Leitantrag zur Vereinbarten Debatte am 9. November 2024 – 85 Jahre nach der „Reichspogromnacht“ – haben wir festgehalten: Der Staat Israel und die Jüdinnen und Juden in Deutschland können sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Dieses Versprechen lösen wir ein. In unserem Leitantrag haben wir 49 Punkte für eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus niedergelegt.

Bedauerlicherweise waren die Fraktionen der Ampel-Koalition nicht bereit, mit uns ernsthaft über gemeinsame Positionen zur Bekämpfung des Antisemitismus zu sprechen. Wir werden deshalb in dieser Woche unsere eigenen Initiativen und Gesetzentwürfe erneut in den Deutschen Bundestag einbringen. Unsere Forderungen beinhalten insbesondere die Schließung von Strafbarkeitslücken bei antisemitischen Hassdemonstrationen, Anpassungen im Staatsangehörigkeitsrecht zur Verhinderung der Einbürgerung von Antisemiten und Hamas-Unterstützern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus in Bildung und Forschung.

Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft.

Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich die Aussichten für die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2024 weiter stark ein. Schon im Jahr 2023 schrumpfte sie um 0,3 Prozent, das produzierende Gewerbe sogar um 1,5 Prozent. Zahlreiche Unternehmen verlagern Teile oder gar die gesamte Produktion aufgrund der hierzulande ungünstiger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das europäische oder außereuropäische Ausland. Die Ampel-Regierung hat Deutschland auf einen Pfad der Rezession, der Deindustrialisierung und des wirtschaftlichen Abstiegs geführt. Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende. Wir sind ein starkes Land mit viel ökonomischer Substanz, tatkräftigen Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen. Zur Entfaltung dieser Stärke muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland deutlich verbessern. Unsere Vorschläge stellen wir mit einem Antrag zur Abstimmung im Deutschen Bundestag und geben der FDP-Bundestagsfraktion die Gelegenheit, sich diesem anzuschließen. Unser Sofortprogramm umfasst 12 Punkte: Darunter die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Vollzeitbeschäftigte; die Einführung von strengeren Sanktionen für Bürgergeldbezieher, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird; die vollständige Rücknahme der von der Ampel beschlossenen Steuererhöhung für Landwirte; sowie die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Halbierung der Netzentgelte.

Aktuelle Stunde: Ursachen und Konsequenzen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 – Steigende Kriminalität auch im Kontext der aktuellen Migrationslage nicht länger hinnehmen.

In dieser Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 bekannt. Die deutliche Zunahme der Kriminalität im zweiten Jahr in Folge ist besorgniserregend. Gerade die Höchststände bei der Gewaltkriminalität, bei Straftaten durch Kinder und Jugendliche sowie der überproportionale Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen sind erschreckend.

Die Zahlen belegen: Die Integrationskraft unseres Landes ist an seine Grenzen gelangt. Diese Entwicklungen bedürfen einer klaren und wirksamen politischen Reaktion: Die Bundesinnenministerin muss mit ihren Länderkollegen schnellstens einen Aktionsplan erarbeiten. Polizei und Justiz brauchen jetzt unsere maximale Unterstützung. Die Bundesregierung muss zudem endlich die illegale und unkontrollierte Migration als Sicherheitsrisiko anerkennen und wirksame Maßnahmen zu ihrer spürbaren Reduzierung ergreifen.

  1. Die Woche im Parlament

1. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In unserem Antrag Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen stellen wir fest: Die Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke im April 2023 – mitten in der Energiekrise – war ein Fehler. Ein Weiterbetrieb dieser Anlagen hätte entscheidend zur Sicherung der Energieversorgung, zur Senkung der Strompreise, zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Klimaschutz beigetragen. Deutschland kann auf die Kernenergie nicht verzichten – zumal viele andere europäische Länder die Laufzeiten ihrer Kraftwerke verlängern oder neue Anlagen planen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – betonen wir die Bedeutung der Kernenergie für eine emissionsarme Stromversorgung. Wir fordern, die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu stärken. Unser Ziel ist es, ein Rückbau-Moratorium für die zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke zu erwirken, die Förderung der Fusionsenergie voranzutreiben und den internationalen Austausch zur Nutzung der Kernenergie zu intensivieren.

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. In der letzten Legislaturperiode wurden auf Drängen der Union bestimmte Befugnisse der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Diese Erweiterung wurde aber auf Betreiben der SPD nur befristet für fünf Jahre festgeschrieben aufgenommen. Sie endet mithin am 11. Dezember 2024. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die zusätzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls entfristen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden mit Ablauf des 11. Dezembers 2024 die Möglichkeit genommen, Einbruchsdiebstähle in Wohnungen mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären. Häufig ist die Telekommunikationsüberwachung der einzige Ermittlungsansatz. Alle Praktiker und Kriminalistenverbände haben sich in der Anhörung des Rechtsausschusses für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen und auf die Wichtigkeit der Regelung hingewiesen.

Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen – Gesundheitswirtschaft nachhaltig stärken. Medizinprodukte leisten einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Gesundheitsversorgung. Sie sind ein bedeutender Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor in Deutschland. Seit Jahren bereitet sich die Medizintechnologie-Branche intensiv auf die EU-Verordnung 2017/745 – die sog. Medical Device Regulation, kurz MDR – vor. Die Kosten der Umsetzung liegen nach Schätzungen der Branchenverbände zwischen sieben und zehn Milliarden Euro. Eines der Hauptprobleme bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den sogenannten Benannten Stellen. Das sind staatlich autorisierte Stellen, die Medizinprodukte auf Konformität prüfen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir wesentliche Verbesserungen – insbesondere auf EU-Ebene. Dies betrifft vor allem eine zügige Anpassung der Kapazitäten der Benannten Stellen, den Abbau von Bürokratie sowie Sonderregelungen für Nischenprodukte. Wir wollen sicherstellen, dass die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Medizintechnologie gesichert bleibt.

Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland in bestimmten Fällen an das sog. Besserstellungsverbot zu halten. Dies gilt dann, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Damit werden die Arbeitsbedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mittelbar verbindlich. Sie dürfen keine vom TVöD abweichenden Leistungen (z.B. Altersversorgung) anbieten. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot zu erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte benachteiligt. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir diese Benachteiligung beseitigen. Wir schlagen eine pragmatische Problemlösung vor, die unverzüglich von der Bundesregierung umgesetzt werden könnte: Den § 2 des WissFG so zu fassen, dass neben den bereits aufgeführten Wissenschaftseinrichtungen auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, mit einbezogen sind. Die Resonanz auf unsere Vorschläge unter den betroffenen Forschungseinrichtungen ist außerordentlich positiv.

Eine deutsche Arktis-Strategie angesichts geostrategischer Herausforderungen. Die militärische Sicherheit in der Arktis, die auch die Nordostflanke der NATO betrifft, muss viel mehr als bisher ein Thema deutscher Politik werden. Seit 2014 nimmt Russland auch in der Arktis eine konfrontative Rolle ein, macht sehr weitgehende territoriale Ansprüche geltend und baut seine militärischen Fähigkeiten in der Region massiv aus. Auch China bezeichnet sich in seinem „Weißbuch zur arktischen Politik“ „arktisnah“ und als „wichtiger Beteiligter“. In anderen Regionen stellt China zudem mit der Schaffung von Fakten – trotz anderslautender Erklärungen – die Regeln der internationalen Ordnung in Frage. Chinesische und russische Kriegsschiffe dringen auch gemeinsam in arktische Gewässer vor. Angestoßen durch die dramatischen Klimaveränderungen, das Abschmelzen der polaren Eiskappen sowie einen erhöhten Bedarf an Ressourcen, drängen Russland wie China in die Arktis, um sich Rohstoffe und neue Einkommensquellen zu sichern und ihr Einflussgebiet auszuweiten. Vom Eis freigegebene Schifffahrtswege – wie die Nordost- und Nordwestpassage – eröffnen neue Handelsrouten. Diese bieten Alternativen etwa zum Suez- und Panama-Kanal. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – fordern wir deshalb: Die Ampel-Regierung muss der Arktis deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen. Deutschland muss sich überdies dafür einsetzen, dass das Seerechtsübereinkommen dahingehend ergänzt wird, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen dürfen und dass etwaige Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz). Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Gleichzeitig wird auch der Entwurf der Ampel-Koalition für Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht in abschließender Beratung behandelt. Mit einer Ergänzung dieses Gesetzentwurfs will die Koalition endlich auch eigene Regeln zur Umsetzung der Bezahlkarte für Bezieher von Asylbewerberleistungen einführen.

Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – zielen wir darauf ab, eine ausgewogene Regulierung im Umgang mit Mobilitätsdaten zu erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in einem Mobilitätsdatengesetz den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten sicherzustellen, ohne sensible Informationen offenzulegen. Zugleich soll das Eigentum an Mobilitätsdaten gewahrt bleiben, ohne Mobilitätsanbietern unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen. Wir betonen die Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu schützen und Schnittstellen sowohl zur Verkehrs- als auch zur digitalen Infrastruktur zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen legen wir eine Grundlage für zukünftige vernetzte Fahrzeuge und autonomes Fahren. Die Bundesregierung hat ihre Absichten in einem Eckpunktepapier und der Ankündigung eines Referentenentwurfs bisher nur vage formuliert. Wir hingegen treten mit unseren Forderungen für ein klares und zukunftsorientiertes Mobilitätsdatengesetz ein.

2. Sonstige Tagesordnungspunkte

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – das wir in dieser Woche erstmals beraten – soll laut der Bundesregierung der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche durch die Einführung einer Bannmeile von 100 Metern um diese Einrichtungen erleichtert werden. Dazu sollen in diesen Zonen bestimmte Handlungen als Ordnungswidrigkeit untersagt werden. Dazu zählen unter anderem das absichtliche Erschweren des Betretens, das ungebetene Aufdrängen der eigenen Meinung, Einschüchterungen oder die Übermittlung verwirrender bzw. beunruhigender Inhalte. Zusätzlich ist eine erweiterte Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen geplant. Wir stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Der Gesetzentwurf bewegt sich in einem engen Spannungsverhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten der Schwangeren und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Er sieht an einigen Stellen sehr weitreichende Einschränkungen vor. Wir zweifeln an der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht würde deshalb vielmehr eine Fortführung des bestehenden, gesellschaftlich akzeptierten Kompromisses zum Recht des Schwangerschaftsabbruchs zielführender sein.

Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir begleiten das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv und erkennen die unbestrittene Notwendigkeit einer Reform an.

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAP-Strategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der nun abschließend zu beratende Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine „Rosinenpickerei“ bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Mit diesem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – will die Ampel-Koalition das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

  • Wichtige Termine und Ausblick
  1. Inland:
  • April: PK zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 mit BM Faeser,
  • April: Bertelsmann Stiftung stellt Studie zur Bevölkerungsprognose bis 2040 vor,
  • April: EU-KOM-Präs von der Leyen trifft BDA-Präsidium in Berlin,
  • April: BK Scholz nimmt an der Klausurtagung von BDA, BDI, DIHK, ZDH teil,
  • April: Fest des Fastenbrechens zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan,
  • April: BK Scholz spricht bei der Zentralen Abschlussveranstaltung für die Bundeswehreinsätze in Mali im Bendlerblock,
  • April: BK Scholz spricht mit Mitgliedern der Zukunftskommission Landwirtschaft,
  • April: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • April: Wohnungsbautag u.a. mit BM Geywitz, BM Habeck,
  • April: WeltTV-Duell: Mario Voigt gegen Björn Höcke,
  • April: PK Klima-Allianz Deutschland, DGB, AWO, Fridays For Future „Für einen Kurswechsel in der Finanz- und Haushaltspolitik“,
  • April: Landesparteitag CDU Niedersachsen,
  • April: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für März bekannt,
  • April: Landesparteitag CDU Mecklenburg-Vorpommern,
  • April: Gedenkfeier zum 79. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald am 11. April 1945.
  1. Außen/EU:
  • – 9. April: Informeller Landwirtschaftsministerrat,
  • /9. April: Anhörung zur Klage Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof,
  • April: Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimaklagen,
  • April: EU-KOM: Diskussion über die Zukunft des Binnenmarktes, Mitteilung zu den Clean-Transition-Dialogen,
  • /12. April: Wirtschafts-/Finanzministerrat (Aufbau- und Resilienzfaszilität, Ukraine, Vorbereitung G20-Finanzministertreffen) und Eurogruppe (Inflation, Wettbewerbsfähigkeit, Digitaler Euro),
  • /12. April: Informeller Telekommunikationsministerrat (Verantwortung der Online-Nutzer, wirtschaftliche Sicherheit, digitale Infrastruktur),
  • April: Gipfeltreffen der „Drei-Meere-Initiative“ (12 EU-Mitgliedstaaten zwischen Ostsee, Adria und Schwarzem Meer),
  • April: BK Scholz empfängt den Ministerpräsidenten von Georgien Irakli Kobachidse.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 19. März 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Gesetzentwurf zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz („Bezahlkartengesetz“).

Erst auf großen Druck von CDU und CSU erklärte sich der Bundeskanzler in der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 dazu bereit, die Rechtsgrundlage für die bundesweite Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber zu schaffen. Mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bestand Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weiter einzuschränken. So sollen Anreize zur irregulären Migration nach Deutschland reduziert und auch der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimiert werden. Hierzu sollen bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen. Bisher liegt kein geeinter Gesetzentwurf der Regierungskoalition vor, da die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen der eigenen Bundesregierung die Zustimmung verweigert. Diese neueste Episode im endlosen Streit der Bundesregierung sagt viel aus über die mangelnde Autorität des Bundeskanzlers in seiner eigenen Koalition.

Die Tatenlosigkeit der Regierung im Bereich der Migrationspolitik ist nicht länger hinzunehmen. Dem Wunsch der Bundesländer folgend, legen wir nun einen eigenen Gesetzentwurf für eine rechtssichere Grundlage für die Einführung von Bezahlkarten vor. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen.

Aktuelle Stunde: Antisemitismus in allen Erscheinungsformen aktiv bekämpfen – Keine falsche Nachsicht in Kultur, Bildung und Wissenschaft.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus an deutschen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie im Kunst- und Kulturbetrieb in erschreckender und alarmierender Weise zutage getreten. Jüdische Schüler, Lehrkräfte, Studenten und Wissenschaftler erfahren noch häufiger als zuvor Anfeindungen und Angriffe. Antisemitische Vorfälle im Kulturbetrieb – etwa bei der documenta in Kassel oder jüngst bei der Preisverleihung der Berlinale in Berlin – bleiben in der eigenen „Szene“ zu oft unwidersprochen.

Antisemitismus ist in Deutschland generell – zu jeder Zeit und an jedem Ort – inakzeptabel. Dies gilt damit selbstverständlich auch in Bildungseinrichtungen, an Hochschulen sowie im Kunst- und Kulturbereich. Es braucht eine breite gesellschaftliche und parteiübergreifende Reaktion auf die neuerlichen, unerträglichen Vorfälle von Antisemitismus. Mit einer „Aktuellen Stunde“ auf Antrag unserer Fraktion fordern wir die Bundesregierung zum Handeln auf. Hochschulgesetze müssen angepasst werden, damit die Möglichkeit der Exmatrikulation insbesondere bei antisemitischen Gewalttaten besteht. Das staatlich vergebene Label der „Exzellenz“ in Wissenschaft und Forschung dürfen aus unserer Sicht künftig nur solche Einrichtungen erhalten, die konsequent gegen Antisemitismus vorgehen. Wir erwarten, dass künftig keine Bundesmittel an Kulturprojekte oder Einrichtungen fließen, die Antisemitismus eine Bühne bieten. Wenn Förderungen bereits erfolgt sind, müssen diese zurückgefordert werden. Wir brauchen eine einheitliche, verbindliche Verpflichtungserklärung gegen Antisemitismus für alle bundesgeförderten Kultureinrichtungen. Antisemitismus darf in Deutschland im Allgemeinen und in Bildungseinrichtungen, in Kunst und Kultur im Besonderen keinen Platz haben.

Unser Antrag: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern.

Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft – mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten.

Mit unserem Antrag fordern wir klare und effektive Regelungen, um das Wohlergehen der betroffenen Kinder zu schützen und gravierende Nachteile beim Schutz von Minderjährigen zu verhindern. Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben. Die Bundesregierung muss jetzt tätig werden und schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Rechte und das Wohlergehen der betroffenen Minderjährigen zu schützen. Eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ist unabdingbar, um schwerwiegende Folgen für das Kindeswohl und die Rechtslage in Deutschland zu vermeiden. Die Bundesregierung muss ihre Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen.

 

1. Die Woche im Parlament

1. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Deutschland aus der Baukrise führen – Jetzt wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen ergreifen. Deutschland ist in einer echten Wohnungsbaukrise. Die Lage ist dramatisch: Die Baugenehmigungszahlen brechen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen laufen leer und Projekte werden reihenweise storniert. Einige Unternehmen mussten bereits Insolvenz anmelden, viele andere sind in eine bedenkliche finanzielle Schieflage geraten. Es gibt bereits Kurzarbeit und erste Entlassungen. Wir brauchen jetzt einen Impuls für mehr und bezahlbaren Wohnungsbau. Die Ampel-Regierung hat bisher alle Hilferufe aus der Bauwirtschaft ungehört verhallen lassen. Leidtragende sind die vielen hunderttausend Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – stellen wir deshalb fest: Die Bauwirtschaft ist ein tragender Pfeiler unserer Konjunktur. Angesichts der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt muss gegengesteuert werden. Dafür ist ein Dreiklang aus steuerlichen Maßnahmen, gezielter Förderung und der Senkung von Bau- und Baunebenkosten nötig. Der Staat muss vom Kostentreiber des Wohnungsbaus zum Impulsgeber werden. So erhalten wir Baukapazitäten und schaffen Raum für bezahlbares Bauen und Wohnen. Der Bundeskanzler steht hier persönlich in der Verantwortung, denn er hatte sich im Bundestagswahlkampf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf die Fahnen geschrieben.

Mit unserem Antrag Agrardiesel-Steuerentlastung für unsere Landwirtschaft unverzichtbar – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – setzen wir uns entschieden für die Fortführung der steuerlichen Entlastung beim Agrardiesel ein. Wir beobachten mit Sorge, dass die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Deutschland – wie auch andere Wirtschaftszweige – sich in einer Krise befindet. Die geplante Abschaffung der Steuerentlastung beim Agrardiesel durch die Bundesregierung ist – ungeachtet der zwischenzeitlich erfolgten Abschwächung der Sonderbelastungen – ein erheblicher Nachteil für unsere Landwirtinnen und Landwirte und eine Schwächung der landwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die Agrardiesel-Steuerentlastung dauerhaft fortzuführen. Diese Maßnahme ist unverzichtbar, um die heimische Land- und Forstwirtschaft in diesen herausfordernden Zeiten zu unterstützen und ihren Beitrag zur Sicherung der Ernährung und zum Erhalt der Kulturlandschaft in Deutschland abzusichern.

Rückzug der Bundesregierung aus der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung stoppen – Deutsche Vermittlerorganisationen stärken. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag ein Versprechen abgegeben: „Wir werden die institutionelle Förderung von Deutschem Akademischen Austauschdienst (DAAD) und Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) analog zum Pakt für Forschung und Innovation erhöhen.“ (S. 19). In unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – stellen wir fest: Das Gegenteil ist der Fall. Die Regierungskoalition kürzt bei den beiden weltweit anerkannten deutschen Vermittlerorganisationen. Die AvH hat bereits öffentlich angekündigt, Konsequenzen für ihr Fördergeschäft ziehen zu müssen. So müsse u.a. das prestigeträchtige Bundeskanzler-Stipendium für Nachwuchsführungskräfte eingestellt werden. Diese Prioritätensetzung der aktuellen Bundesregierung ist aus unserer Sicht falsch. Sie schwächt Deutschland dabei, internationale Partnerschaften zur Lösung von großen globalen Herausforderungen – wie z.B. dem Klimawandel – zu vertiefen. Es gilt, die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung strategisch auszubauen und die herausragend wichtige Arbeit der AvH und des DAAD entsprechend zu stärken. Parallel dazu debattieren wir den Antrag der Ampelfraktionen Eine interessens- und wertegeleitete Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschulbildung.

Schiene in die Zukunft führen – Deutsche Bahn AG neu aufstellen. Die Deutsche Bahn befindet sich in der Krise. Unpünktlichkeit, kaputte Züge und Unzuverlässigkeit sind bei Zugreisen trauriger Alltag. Der Betrieb auf der Schiene ist notorisch überlastet, obwohl die angestrebte Verlagerung von anderen Verkehrsträgern auf die Schiene nicht erreicht wurde. Die Deutschen Bahn hat die notwendigen Investitionen in den Aus-, Um- und Neubau der Schiene nicht getätigt. Dabei hat sie vom Eigentümer Bund dafür viele Milliarden Euro erhalten, unter anderem über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen I bis III und das „1000 Bahnhöfe-Programm“. Die Ampel plant aktuell nur geringfügige Änderungen bei der Bahn. Von einer echten Reform sind die Vorschläge weit entfernt. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – stellen wir fest: Bei der Deutschen Bahn kann es nicht so weitergehen wie bisher. Das Unternehmen muss grundlegend neu aufgestellt werden. Es braucht einen echten Quantensprung im Personen- und Güterverkehr. In unserem Leitantrag schlagen wir deshalb vor, die Infrastruktur vollständig vom Transportbereich zu trennen. Die Struktur von über 700 Tochterunternehmen muss entflochten werden. Die Vorgaben des Bundes müssen künftig verbindlich umgesetzt werden. Der Verkehrsminister sollte hierfür mehr Einflussmöglichkeiten erhalten, dafür dann aber auch die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Bahnpolitik tragen.

Mit unserem Antrag Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit nachhaltig sichern – Strategie zur Stärkung der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie umgehend anpassen, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir die Überarbeitung des Strategiepapiers der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie. Angesichts neuer Bedrohungen muss die Bundesregierung die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als national unverzichtbare Schlüsselbranche anerkennen. Sie muss deren nachhaltige Förderung, Erhalt und Ausbau sicherstellen. Mit unserem Antrag betonen wir die Notwendigkeit eines nationalen Kompetenz- und Kapazitätsaufbaus, einer transparenten Ausfuhrkontrolle, sowie der Anpassung des Beschaffungsprozesses der Bundeswehr mit dem Ziel der frühzeitigen Einbeziehung der Industrie. Zudem kritisieren wir die Untätigkeit der Bundesregierung trotz der proklamierten Zeitenwende. Wir fordern ein klares Bekenntnis zur Nachhaltigkeit und eine verlässliche Exportpolitik, um deutsche Rüstungsunternehmen international wettbewerbsfähig zu halten. Dieser Ansatz ist essenziell für die Freiheit und den Wohlstand Deutschlands und bildet die Grundlage für eine gesamtstaatliche Resilienz.

Die Zeitenwende auch auf See umsetzen – Befugnisse der Bundespolizei erweitern und der Bedrohungslage anpassen. Mit unserem Antrag reagieren wir auf aktuelle Sicherheitsherausforderungen auf See – wie etwa der Sabotage von Unterwasserinfrastrukturen wie Kabel und Pipelines sowie auf die zunehmenden Bedeutung deutscher Seegebiete als Wirtschaftsraum. Wir stellen fest: Seegebiete und deren kritische Infrastrukturen, wie Offshore-Windkraftanlagen, Pipelines, Kabel und LNG-Terminals müssen besser geschützt werden. Die Ressourcen der Bundespolizei und anderer Sicherheitsbehörden müssen deshalb effizient auf den besseren Schutz dieser kritischen Infrastrukturen ausgerichtet werden. Dazu sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, ein Seesicherheitsgesetz vorzulegen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. Wir brauchen eine starke und koordinierte Antwort auf die Herausforderungen der Seesicherheit.

Die Rolle von Religionen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stärken. Religion hat für die überwältigende Anzahl der Menschen weltweit eine enorme Bedeutung. Wertebasierte Entwicklungspolitik muss diese Realität anerkennen. Religiöse und kulturelle Gegebenheiten in den Partnerländern müssen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) berücksichtigt werden. In Entwicklungsländern ist ohne die Einbeziehung religiöser Autoritäten vielfach kein Wandel möglich. Zudem können kirchliche Hilfswerke oft noch dort tätig sein, wo staatlicher EZ der Zugang versperrt ist. Es ist daher nötig, weiter den religiösen Dialog auch in der EZ zu fördern. Deshalb hat die unionsgeführte Bundesregierung 2016 die „International Partnership on Religion and Sustainable Development“ (PaRD) initiiert. PaRD leistet einen wichtigen Beitrag für den weltweiten interreligiösen Dialog. Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings, die hierfür zur Verfügung gestellten Mittel – eine über mehrere Jahre verteilte geringe Millionensumme – zu streichen. Mit unserem Antrag sprechen wir uns dafür aus, das deutsche Engagement beizubehalten und die entsprechenden Vorhaben weiter zu fördern. Wir setzen einen Kontrapunkt zur EZ der Bundesregierung, die dem Wertefaktor Religion kaum Bedeutung beimisst. Stattdessen rückt die Bundesregierung andere, eher ideologiegetriebene Themen in den Vordergrund. Wir setzen dem ein starkes Signal für eine wertebasierte Entwicklungszusammenarbeit entgegen.

Einjahresbilanz des sogenannten Bildungsgipfels – Jetzt eine PISA-Offensive für die frühkindliche Bildung starten. Am 14. März 2024 jährte sich der von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger einberufene sogenannte Bildungsgipfel. Zu diesem Anlass ziehen wir mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – Bilanz. Wir stellen fest, dass der Bildungsgipfel bis heute ohne Ergebnis blieb. Vielmehr führen Haushaltskürzungen, auslaufende Bildungsprogramme und fehlende Bekenntnisse zu versprochenen Bildungsmaßnahmen zu einer dramatischen Planungsunsicherheit für Länder, Kommunen, Kindertageseinrichtungen und Schulen. Doch statt einer engeren Zusammenarbeit setzte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger in den vergangenen zwölf Monaten seit dem Bildungsgipfel noch stärker auf eine Konfrontation mit den Ländern. Viel zu oft wurden durch die Ministerin Entscheidungen vertagt und gemachte Zusagen wieder infrage gestellt. Die Länder fordern zu Recht, sich endlich wieder auf gemachte Zusagen und Zeitpläne der Bundesbildungsministerin verlassen zu müssen. Die Bundesregierung scheint die wirtschaftlichen Auswirkungen der bildungspolitischen Herausforderungen zu unterschätzen. Wirtschaftsverbände schlagen längst Alarm. Betriebe bemängeln das dramatisch sinkende Kompetenzniveau von Schulabgängern und fürchten um ihren Fachkräftenachwuchs. Eine zentrale bildungspolitische Herausforderung ist die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der Unterstützung im Elternhaus, welche durch eine Stärkung der frühkindlichen Bildung gesenkt werden muss.

Mit unserem Antrag Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen adressieren wir das Problem der sich stark vermehrenden Kormoranpopulationen und deren negativen Einflüsse auf die Fischbestände in Deutschland. Wir erkennen an, dass der Kormoran, früher nahezu ausgerottet, heute durch Schutzmaßnahmen nicht mehr als gefährdet gilt. Jedoch führt der erhöhte Fraßdruck dieser Vögel zu ernsthaften Bedrohungen für die Artenvielfalt der Fischbestände sowie die Binnen- und Seefischerei. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, ein bundesweites Kormoranmanagement zu etablieren und einen „Aktionsplan Kormoran“ zu entwickeln. Dieser Plan soll Länderverordnungen harmonisieren und Maßnahmen zur Vergrämung sowie zur Eindämmung der Vermehrung des Kormorans beinhalten. Wir betonen die Wichtigkeit von schonenden, populationsbegrenzenden Maßnahmen, wie das Einölen von Eiern, und fordern eine Anpassung im Bundesnaturschutzgesetz, um solche Maßnahmen zu erleichtern. Außerdem soll die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Einordnung des Kormorans als bejagbare Art einsetzen, um den Schutz heimischer Fischarten zu gewährleisten.

In abschließender Beratung befassen wir in dieser Woche zudem mit unserem Antrag Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen – Belastung für Anwohner verringern – Landwirtschaftliche Aussaat sichern. Mit unserem Antrag fordern wir effektive Lösungen für die Probleme, die durch die stark wachsende Population der Saatkrähe in Deutschland verursacht werden. Wir fordern eine Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe, um eine kontrollierte Bestandsregulierung zu ermöglichen und die Bejagung der Art zu erlauben. Dies soll analog zu Regelungen erfolgen, wie es sie bereits in Ländern wie Schweden, Frankreich und der Slowakei gibt. Zudem soll die Bundesregierungen einen Gesetzesentwurf vorlegen, der Maßnahmen zur Verlagerung von Brutkolonien aus Wohngebieten und die Erleichterung der Entnahme umfasst. Die rapide Zunahme der Saatkrähen führt zu signifikanten Schäden in der Landwirtschaft und beeinträchtigt die Gesundheit sowie die Lebensqualität in städtischen Gebieten durch Verkotung öffentlicher Plätze. Wir wollen den Konflikt zwischen dem Schutz der Saatkrähen und den Interessen der Landwirtschaft und der Bevölkerung lösen.

2. Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Digitale-Dienste-Gesetz. Die Ampelkoalition will mit diesem Gesetz den nationalen Rechtsrahmen an die EU-Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste anpassen. Ziel der Regulierung ist die Schaffung eines sicheren, vertrauenswürdigen Online-Umfeldes in der EU. Der Gesetzentwurf sieht auch die Einsetzung eines Koordinators für digitale Dienste vor. Darüber hinaus werden die Diensteanbieter verpflichtet, Melde- und Abhilfeverfahren zur Bekämpfung illegaler Inhalte einzurichten. Zudem werden strengere Transparenzvorschriften im Bereich der Online-Werbung vorgeschrieben. Die Bundesregierung hat den Entwurf aufgrund langer interner Streitigkeiten bedauerlicherweise erst sehr spät auf den Weg gebracht. Eine zeitgerechte und rechtssichere Umsetzung des Gesetzes ist damit nicht gewährleistet. Darüber hinaus kritisieren wir fehlende Klarheit in den Anforderungen und Begriffsdefinitionen des Gesetzentwurfs, was die rechtssichere Umsetzung für Unternehmen erschwert und potenziell zu unklaren Zuständigkeiten führt.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten vor. Die Laufzeit des Mandats beträgt ebenfalls erneut ein Jahr bis zum 30. April 2025.

Außerdem befassen wir uns in abschließender Lesung mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung, dass Deutschland sich weiterhin an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS, United Nations Mission in the Republic of South Sudan) beteiligt. Das gegenwärtige Bundestagsmandat endet am 31. März 2024. Es soll bis zum 31. März 2025 verlängert werden. Die Mandatsobergrenze soll unverändert bei 50 belassen werden. Dieses Mandat umfasst die Bereiche Schutz von Zivilpersonen, Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte und die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses (Schutz-)Mandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen.

Schließlich beraten wir – ebenfalls in abschließender Lesung – das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer bis 31. März 2025. Das Mittelmeer bleibt eines der am stärksten befahrenen Seegebiete der Welt. Etwa ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Mittelmeeres sowohl von den anhaltenden Krisen in Nord- und Westafrika als auch von der regionalen Instabilität im Nahen Osten negativ beeinflusst. Sea Guardian leistet einen aktiven und wichtigen Beitrag zur Sicherung der Südflanke der NATO, an dem sich Deutschland weiterhin beteiligen sollte. Die personelle Mandatsobergrenze der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten bleibt bei 550. Der Auftrag, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten, bleibt unverändert.

 

  • Wichtige Termine und Ausblick
  1. Inland:
  • – 20. März: Programmkonferenz „Demokratie leben!“ des größten Präventionsprogramms des Bundes mit BM Paus (über 1000 Teilnehmer).
  • März: BK Scholz spricht zum 50-jährigen Jubiläum des Seeheimer Kreises,
  • März: BK Scholz spricht auf der Konferenz der Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung,
  • März: BK Scholz eröffnet die Konferenz „Europe 2024“ in Berlin (mit BM Habeck, BM Lemke, BM Özdemir),
  • März: BK Scholz eröffnet die Leipziger Buchmesse und spricht mit dem niederländischen Ministerpräsidenten Rutte (Gastland),
  • /21. März: Integrationsministerkonferenz,
  • März: Earth Hour-Aktion des WWF (für eine Stunde wird die Beleuchtung öffentlicher Gebäude ausgeschaltet).
  1. Außen/EU:
  • März: Rat für allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung Europäischer Rat, Europäisches Semester, Zukunft der EU),
  • März: BK Scholz spricht mit EST-Ministerpräsidentin Kaja Kallas,
  • März: Ramstein-Treffen der Ukraine-Kontaktgruppe,
  • März: EU-KOM: Aktionsplan Fach- und Arbeitskräftemangel, Biotechnologie,
  • März: Dreigliedriger Sozialgipfel (Präsidenten der EU-Organe und Vertreter der Sozialpartner),
  • /22. März: Europäischer Rat (Ukraine, Stärkung der Verteidigungsindustrie, Lage im Nahen Osten, Erweiterung, interne Reformen, 30 Jahre EWR, Austausch mit VN-Generalsekretär Guterres),
  • März: Euro-Gipfel (Wirtschaftslage, Kapitalmarktunion),
  • März: Präsidentenwahl in der Slowakei,
  • März: Präsidentschaftswahlen im Senegal,
  • /25. März: Informeller Fischereiministerrat.

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Kalender – Kommende Termine

25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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