Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 14. März 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Forschung zu Long COVID, ME/FCS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken.

Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID zu erfahren. Mit unserem Antrag fordern die Bundesregierung auf, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen. Zusätzlich muss die Bundesregierung eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long COVID unter gemeinsamer Federführung des Bundesforschungs- und des Bundesgesundheitsministeriums nach dem Vorbild der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“ aufsetzen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommen.

Aussprache zur Regierungserklärung zum Europäischen Rat.

Bei der Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2023 geht es insbesondere um die Themen Ukraine, europäische Wettbewerbsfähigkeit, Energiepolitik und Migration. In den vergangenen Wochen war die europapolitische Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung immer wieder Bestandteil breiter Debatten, zuletzt bei den Streitigkeiten um das Verbrenner-Aus bis zum Jahr 2035.

Wir fordern: Vom EU-Gipfel muss ein starkes Signal zur unverminderten europäischen Solidarität mit der Ukraine ausgehen. Hierzu gehört derzeit v.a. die rasche und substanzielle Unterstützung der Ukraine in Hinblick auf Munition. Nachdem die Bundesregierung durch ihre Panzerblockade Vertrauen unserer Partner aufs Spiel gesetzt hat, müssen dem Selbstanspruch einer deutschen Führungsrolle nun konkrete nächste Schritte bei der Unterstützung der Ukraine folgen.

Beim Thema Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarktstärkung und Wirtschaft geht es um nichts weniger als unseren künftigen Wohlstand. Mit dem Antrag „Eine europäische Antwort auf das U.S.-Gesetz zur Inflationsbekämpfung geben – Standort Europa stärken, transatlantische Partnerschaft ausbauen“ haben wir bereits konkrete Vorschläge vorgelegt.

Was wir nicht brauchen, sind neue EU-Schulden und die Einrichtung neuer EU-Fördertöpfe. Hier erwarten wir eine klare Positionierung der Bundesregierung. Eine eindeutige Haltung erwarten wir auch bei der anstehenden Neuausrichtung der EU-Fiskalregeln. Der EU-Gipfel soll hierfür Orientierung geben. Wir müssen Europa als Stabilitätsunion stärken. Die Bundesregierung muss allen Bestrebungen einer Schwächung der Verbindlichkeit der Regeln deshalb eine klare Absage erteilen.

Angesichts der angespannten Migrationslage ist entschlossenes Handeln auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich. Der Bundeskanzler muss hier vorangehen, die Migrationskrise zur Chefsache machen und sich u.a. mit Nachdruck für ein faires, funktionierendes und krisenfestes Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und den erfolgreichen Abschluss der hierzu laufenden Reformbemühungen bis Anfang 2024 einsetzen. Den Worten müssen endlich auch Taten folgen.

Aktuelle Stunde „Freiheit statt Verbote – Den mündigen Bürger stärken“.

Die Bundesregierung kündigt in den vergangenen Wochen – insbesondere auf Initiative von Bundesministern der Grünen – zahlreiche neue Verbote an. In einem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums und des Bauministeriums zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird bei neuen Heizungen ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % gefordert und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 damit praktisch verboten. Auf europäischer Ebene will die FDP das von SPD und Grünen mitgetragene Verbot der Neuzulassung von Verbrennermotoren trotz Zustimmung in den europäischen Trilogverhandlungen noch verhindern. Das Landwirtschaftsministerium kündigte unterdessen ein Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für „ungesunde“ Lebensmittel an.

Wir finden: Verbote sollten nicht das erste Mittel der Wahl sein. Durch die Bepreisung von CO2 und sinnvolle Förderprogramme zur Unterstützung der Dekarbonisierung im Gebäudebereich und im Verkehr können die Klimaziele gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie erreicht werden. Wir wollen den mündigen Verbraucher stärken. Werbeverbote tragen dazu nicht bei.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In erster Lesung debattieren wir das von unserer Fraktion erarbeitete Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung. Die Sicherheit der Energieversorgung steht aktuell vor großen Herausforderungen. Insbesondere zur Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 müssen rechtzeitig alle vorhandenen Potenziale genutzt werden. Eine sichere und verlässliche Energieversorgung ist eine Frage nationaler und europäischer Sicherheit und Souveränität. Der Gesetzentwurf sieht daher u. a. den temporären Weiterbetrieb der drei noch am Netz befindlichen AKWs bis Ende 2024 sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Senkung des Strompreises und zur Abschaffung der von der Ampel eingeführten Erlösabschöpfung vor. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir einen eigenen Vorschlag für eine sicherere Energieversorgung vor. Aktuell sind keine Initiativen der Bundesregierung zur Vorsorge auf den kommenden Winter bekannt.

Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag ein sog. Startchancen-Programm als zentrales bildungspolitisches Vorhaben der Legislaturperiode angekündigt. Bis heute gibt es hierzu kein ausgearbeitetes Konzept. Unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung eines etwaigen Programms ist zum avisierten Programmstart ein öffentlicher Streit in der Koalition ausgebrochen. Die Parteivorsitzende der SPD, Saskia Esken, hat sich im Dezember öffentlich klar für einen Start des Programms im Jahr 2023 ausgesprochen. Die Bundesregierung jedoch hat unter Leitung des zuständigen FDP-geführten Bundesministerium für Bildung und Forschung jedoch klargestellt, dass der Programmstart für das Schuljahr 2024/25 vorgesehen ist. Mit unserem Antrag Bildungschancen nicht verschlafen – Startchancenprogramm in 2023 starten fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, die Voraussetzungen zu schaffen, um mit der Umsetzung eines Startchancen-Programmes zu Beginn des Schuljahres 2023/24 zu starten und dazu zeitnah ein konkretes, bedarfsgerechtes und mit den Ländern abgestimmtes inhaltliches Konzept vorzulegen.

Mit unserem Antrag Landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig gestalten – Innovationsrahmen für neue genomische Techniken schaffen, den wir in dieser Woche in abschließender Lesung beraten, betonen wir die Chancen Neuer Genomischer Techniken (NGT) zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Ein Beispiel ist die Genschere Crispr/CAS. Damit können Pflanzen hervorgebracht werden, die mit wenig Wasser auskommen, resistent gegen Pilzbefall sind und dem Klimastress trotzen können. Dies dient der weltweiten Ernährungssicherung. Kern des Antrags ist die Aufforderung an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Modernisierung des EU-Gentechnikrechts einzusetzen, damit Neue Genomische Techniken schneller zugelassen werden können. Zudem fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine Kennzeichnung für Produkte aus den o.g. Verfahren zu schaffen sowie Anstrengungen zu unternehmen, Wissenschaftler auf diesem Gebiet in Deutschland zu halten.

Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden. Der Politische Islamismus – in Kreisen der Sicherheitsbehörden auch „legalistischer Islamismus“ genannt – gibt sich vordergründig gewaltfrei, sein Weltbild steht aber in fundamentalem Gegensatz zu Demokratie, Pluralismus und individuellen Freiheitsrechten. Der Politische Islamismus ist eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist zudem eine Last für den Großteil der Musliminnen und Muslime in Deutschland, die ihre Religion ungestört und im Einklang mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ausüben wollen. Unser Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fokussiert sich auf die Unterbindung der Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland. Wir nennen zahlreichen geeignete Maßnahmen, die von der Bundesregierung umzusetzen sind.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Bereits im Mai 2022 haben wir einen Antrag zur Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie (Drucksache 20/1727) mit der Forderung eingebracht, den ermäßigten Steuersatz zu entfristen. Im 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die Ampel den ermäßigten Steuersatz aber lediglich bis Ende 2023 verlängert. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir Planungssicherheit und sehen eine dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie vor.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2022 sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben. Bereits kurz nach dem Urteil des EuGH haben wir in unserem Antrag IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen gefordert: Bundeskanzler Scholz muss den Streit im Kabinett beenden und dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei soll der laut EuGH zulässige Spielraum ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Unser Antrag wurde an den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen und wird dort seit nunmehr zehn Sitzungswochen von der Ampelmehrheit blockiert. Deshalb debattieren wir in dieser Woche im Plenum einen Zwischenbericht zum Stand der Beratungen.

In erster Lesung debattieren wir unseren Antrag Glasfaser-Überbau einschränken. Zurzeit werden in Deutschland an vielen Orten Glasfaserleitungen für schnelles Internet verlegt. Doch Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Branchenverbände wundern sich: Erst verlegt ein Unternehmen Glasfaserleitungen, mitunter wird dann kurze Zeit später die Straße erneut aufgerissen und ein anderes Unternehmen legt eine weitere Glasfaserleitung daneben (sog. Überbau). Das alles, während viele Regionen in Deutschland noch über gar keinen Glasfaseranschluss erfolgen. Das ist vor allem für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, die noch immer auf einen Glasfaseranschluss wartet. Denn die benötigten Ressourcen für die in der Regel stattfindenden Tiefbauarbeiten sind knapp. Während der Glasfaser-Überbau betriebswirtschaftlich aus Sicht eines Unternehmens sinnvoll sein kann, ist er volkswirtschaftlich zumindest so lange fraglich, wie nicht ein Großteil der Bewohner dieses Landes mit einem Glasfaseranschluss versorgt ist. Wir fordern in unserem Antrag deshalb eine Regulierung des Überbaus von Glasfaser mit Augenmaß. Eine staatliche Regulierung des Überbaus von Glasfasernetzen muss deshalb mit der gebotenen Umsicht geschehen und zeitlich befristet sein. Sobald das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen erreicht ist, muss in erster Linie der freie Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen darüber entscheiden, ob und wo weitere Glasfaserkabel verlegt werden.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Gesetzentwurf befasst sich mit „Sanktionen“ im Sinne des Strafrechts und dient der Umsetzung von Vereinbarungen des Ampel-Koalitionsvertrages. Um Resozialisierung, Prävention und Schutz vor Diskriminierungen zu stärken, sollen der Umfang an zu verbüßenden Ersatzfreiheitsstrafen reduziert werden; auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung des Opfers bezogene „Hassmotive“ (insb. Frauenfeindlichkeit) strafschärfend berücksichtigt werden; die Möglichkeiten, bei Bewährungsaussetzungen und vorläufigen Einstellungsentscheidungen durch ambulante Maßnahmen spezialpräventiv auf Straftäter einzuwirken, verbessert werden und das Maßregelrecht, insb. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, überarbeitet und von sachwidrigen Fehlanreizen befreit werden.

Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz). Die Ampel möchte mit ihrem Entwurf zum sog. Demokratiefördergesetz – den wir in dieser Woche erstmalig beraten - die Förderlandschaft für die Zivilgesellschaft Deutschland nachhaltig verändern. Mit dem Gesetz erfolgt eine Festlegung des Staates zur Förderung demokratiebildender Projekte. Wesentliche inhaltliche Regelung lässt der Entwurf jedoch vermissen, ein Großteil der Fördervoraussetzungen wird auf die – zu einem späteren Zeitpunkt allein vom Familienministerium zu erlassenden – Förderrichtlinien nach § 5 des Gesetzes verschoben. Eine Extremismus-/Demokratieklausel fehlt ebenfalls. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus mehreren Gründen ab. Es fehlt nicht nur die Extremismusklausel, vielmehr entzieht sich der Großteil der Fördervoraussetzungen der demokratischen Kontrolle. Der Gesetzentwurf zum Demokratiefördergesetz enthält allenfalls Rahmenvoraussetzungen, die genauen Förderbedingungen sollen in den Förderrichtlinien festgelegt werden, die das BMFSFJ intern ausarbeitet. Daher ist zu befürchten, dass auch dieses Gesetz primär der Förderung linksgerichteter Projekte dienen soll. Hinzukommt die Befürchtung, dass durch die Art der Festlegungen eine institutionelle Förderung durch die Hintertür eintritt, die die komplette bisherige Förderlandschaft in Deutschland in Ungleichgewicht bringt und bestimmte Projekte und Institutionen einseitig bevorteilt.

Am 10. Februar 2023 hat der Bundesrat das von der Bundesregierung entworfene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden abgelehnt. Wir teilen das Anliegen, einen effektiven Hinweisgeberschutz zu gewährleisten. Das Gesetz in der von der Ampel-Bundesregierung vorgelegten Form lehnen wir jedoch ab, weil es in der Umsetzung über das europarechtlich Vorgegebene deutlich hinausgeht und gerade unserer mittelständischen Wirtschaft unangemessene Belastungen auferlegt. Leider hat die Bundesregierung aus der Schlappe im Bundesrat jedoch nicht gelernt und greift nun zu einem fragwürdigen Trick: Sie spaltet das Gesetz in zwei Teile auf: Einen wie bisher im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Teil – das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz – und einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil. Beide Teile bringt sie im Eilverfahren nun erneut in den Bundestag ein. Inhaltliche Nachbesserungen enthält das Gesetz keine. Wir werden es deshalb erneut ablehnen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • März: Wehrbeauftragte stellt Jahresbericht 2022 vor,
  • /15. März: Bildungsgipfel 2023: Chance Bildung mit BMin Stark-Watzinger, Ländern, Kommunalvertretern und Wissenschaft,
  • März: Jahres-PK des Bundesgerichtshofs,
  • März: voraussichtlicher Antragsstart 200 Euro Energiehilfen für Studenten und Fachschüler,
  • -17. März: Kultusministerkonferenz,
  • März: Ministerpräsidentenkonferenz (Energieversorgung, -preise, -netze, Planungsbeschleunigung, Migration),
  • März: Zinsentscheidung EZB,
  • März: FIFA-Kongress mit Präsidentenwahl,
  • März: Eurostat zu Inflation Februar.
  1. Außen/EU:
  • /14. März: Eurogruppe, Wirtschafts-/Finanzministerrat (haushaltspolitischen Leitlinien 2024, Inflation, wirtschaftspolitische Steuerung, Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, Vorbereitung G20-Finanzministertreffen und IWF-Tagung, Ukraine),
  • /14. März: Arbeits-/Sozial-/Gesundheitsministerrat (Ukraine, Europäisches Semester 2023, Strategie Globale Gesundheit),
  • -16. März: Reise BM Habeck und BM Özdemir nach Brasilien und Kolumbien,
  • März: BK Scholz empfängt aserbaidschanischen Staatspräsidenten Ilham Aliyev,
  • März: EU-KOM: Strommarktdesign, Mitteilung Migration (Grenzschutz, Rückführungen),
  • März: BK Scholz empfängt schwedischen MP Ulf Kristersson,
  • /16. März: Reise BPräs Steinmeier nach Estland,
  • März: EU-KOM: Netto-Null-Industrie-Gesetz, Gesetz über kritische Rohstoffe, Wettbewerbsstrategie, 30 Jahre Binnenmarkt,
  • März: Umweltministerrat (Richtlinie Industrieemissionen, Zertifizierung CO2-Entnahme, Verpackungsabfälle, kommunale Abwässer),
  • März: EU-Albanien Stabilitäts- und Assoziationsrat,
  • März: Internationale Geberkonferenz zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien in Brüssel,
  • 17: März: EU-Nordmazedonien Stabilitäts- und Assoziationsrat,
  • März: BK Scholz empfängt den Präsidenten des Europäischen Rats Charles Michel
  • /18. März: Reise BK Scholz nach Japan, Treffen mit MP Fumio Kishida,
  • März: Außenministerrat.

Kalender – Kommende Termine

26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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