Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 28. März 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag der Woche „Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie“.

Im Koalitionsvertrag wurde die Vorlage einer Nationalen Sicherheitsstrategie binnen eines Jahres angekündigt. Nach mehrfacher Verschiebung lässt ein strategiesetzendes Dokument, welches Deutschlands Interessen und Werte in einer unsicheren Welt definiert, weiter auf sich warten. Wenn die Zeitenwende gelingen soll, ist ein strategischer und institutioneller Kulturwandel in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik notwendig.

Für uns ist deshalb klar: Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie. In dieser müssen unsere Werte und Interessen, regionale und thematische Prioritäten sowie der konkrete Mitteleinsatz benannt werden. Konkret muss in der Nationalen Sicherheitsstrategie das 2-Prozent-Ziel bei den Verteidigungsausgaben festgeschrieben sein. Strategie braucht einen Ort: Ein Nationaler Sicherheitsrat, angesiedelt im Bundeskanzleramt, soll nach unserer Vorstellung in Zukunft einen Beitrag zu strategischer Vorausschau und Krisenprävention leisten. Er soll unter Beteiligung der Bundesländer ein umfassendes Lagebild zur inneren und äußeren Sicherheit erstellen sowie in Krisenlagen die operative Steuerung der Außen- und Sicherheitspolitik übernehmen. Des Weiteren bedarf es einer gesetzlichen Grundlage für die Nationale Sicherheitsstrategie, um eine stärkere Einbindung des Bundestags in außen- und sicherheitspolitischen Debatten sicherzustellen.

Wir hören zu: Unser Kommunalgipfel zur Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Deutschland ist ein starkes und hilfsbereites Land. Um unserer humanitären Verantwortung gegenüber Schutzbedürftigen gerecht zu werden, müssen wirksame Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung von irregulärer Migration getroffen werden – national, europäisch und international. Allein 2022 wurden in Deutschland 244.000 Asylanträge gestellt. Die faktischen Aufnahmekapazitäten stoßen vielerorts an ihre Grenzen. Wir müssen uns dieser Realität annehmen.

Wir haben deshalb als CDU/CSU-Bundestagsfraktion alle Landräte und Oberbürgermeister, die Präsidien der Kommunalen Spitzenverbände und viele weitere Bürgermeister und Kommunalpolitiker in den Deutschen Bundestag eingeladen. Wir möchten den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern zuhören und mit der Kommunalpolitik in einen offenen Austausch treten. Im Rahmen unseres Kommunalgipfels zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr in der Halle des Paul-Löbe-Hauses im Deutschen Bundestag werden Kommunalpolitiker am „offenen Mikrofon“ von der Situation vor Ort berichten. Anschließend werden wir in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Spitzenverbände, der Bundes- und Landespolitik konkrete Lösungsansätze diskutieren. Wir wollen und gemeinsam gute Ideen entwickeln, wie der Bund die Kommunen bestmöglich in der aktuellen Situation unterstützen kann. Diese Ideen werden wir anschließend mit einem Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Abschiebehürden beseitigen, Ausreisepflichten konsequent durchsetzen. In ihrem Koalitionsvertrag schreiben SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP: „Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.“ Die Realität sieht allerdings anders aus: 2022 wurden gerade einmal neun Gefährder zurückgeführt, während es im Jahr 2021 noch 22 Personen waren. Auch insgesamt zeigen die Abschiebezahlen unter der Ampelregierung das genaue Gegenteil einer Rückführungsoffensive und sind weiter rückläufig. Die aktuelle Situation unserer Kommunen im Hinblick auf gegenwärtig und absehbar fehlende Unterbringungskapazitäten lässt eine Durchsetzung von Ausreisepflichten umso dringlicher erscheinen. Mit unserem Antrag richten wir deshalb die folgenden wesentlichen Forderungen an die Bundesregierung: Die von der Ampel angekündigte Rückführungsoffensive muss umgehend auf den Weg gebracht werden; bei der Migrationszusammenarbeit müssen alle Kooperationsfelder einschließlich der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftsbeziehung einbezogen werden. Die Bundesregierung soll sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass pragmatische Lösungen für Rückführungen von ausreisepflichtigen Gefährdern und Straftätern nach Afghanistan gefunden werden sowie die Länder bei der Schaffung von ausreichenden Haftkapazitäten unterstützen.

Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen – Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch. Deutschland hat im Jahr 2022 über 1 Million Menschen aufgenommen, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Mehr als ein Drittel darunter waren Kinder und Jugendliche. Wenngleich die Solidarität allerorten groß ist, kommen Kommunen und staatliche Institutionen mittlerweile an die Grenzen der Kapazitäten für Unterbringung und soziale Infrastruktur. Um den schnellen Bau von Unterkünften zu ermöglichen, sind § 246 Baugesetzbuch bestimmte Sonderregelungen für den Bau von Unterkünften für Asylantragsteller festgelegt. Mit unserem Antrag fordern wir: Wir müssen jetzt die Verlängerung der Regelungen in § 246 BauGB beschließen, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Außerdem müssen die Sonderregelungen auch für den Bau von Kitas, Schulen und Obdachlosenheimen ausgeweitet werden, um zügigen Ausbau der überlasteten sozialen Infrastruktur zu ermöglichen.

Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen – Inflationszuschuss für Berufsgruppen einführen, die von der Bundesregierung nicht mit dem Coronabonus bedacht wurden. Vielen Beschäftigten wurde die Anerkennung für ihre jeweilige Leistung in der Corona-Pandemie durch einen Coronabonus verweigert. Dazu gehören u. a. medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte, Beschäftigte im Rettungswesen oder auch Pflegepersonal in Dialysezentren. Das ist falsch und weder für die Beschäftigten noch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Die Bundesregierung hat es in den vergangenen Monaten trotz mehrfacher Aufforderung aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion versäumt, das Pflegebonusgesetz entsprechend nachzubessern. Dies hat dazu geführt, dass es sogar in gemeinsamen Teams zu Ungleichbehandlungen bei der Auszahlung des Bonus gekommen ist. Die Folge ist eine hohe Frustration und oft sogar eine Spaltung unter den Beschäftigten. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich einen umfassenden, bundesweiten Zuschuss von mindestens 500 Euro im Rahmen des § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetzes (Inflationsausgleichspauschale) auf den Weg zu bringen und die Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen.

Sonnenpaket für Deutschland – Mehr Industrie, schnellerer Ausbau und höhere Akzeptanz durch Beteiligung. Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung der EEG-Novelle im letzten Jahr die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich erhöht (Drucksache 20/1630). Danach soll bis 2030 der Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Mit diesem Antrag legen wir Forderungen für ein Sonnenpaket mit Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Solarenergie vor. Dazu zählen Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage, wie z.B. vergünstigte KfW-Darlehen, Abbau von bürokratischen Hürden bei der Zertifizierung oder beim Mieterstrom sowie Verbesserungen bei Agri- und Freiflächen-PV. Aber auch Maßnahmen für eine Ansiedelung von Solarindustrie in Deutschland wurden aufgegriffen (z.B. bessere Forschungsförderung und generell ein investitionsfreundliches Klima). Mit dem Antrag füllen wir als CDU/CSU eine Lücke, die die Ampel nach Verabschiedung des Osterpakets letztes Jahr im Sommer hinterlassen hat.

Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115. Die EU-Kommission möchte mir der Verordnung die EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich verpflichten, den chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatz bis 2030 zu halbieren. Damit soll der Verlust an Biodiversität begrenzt werden. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, im EU-Agrarministerrat deutliche Verbesserungen für die Landwirte gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission zu erreichen. Konkret soll die Bundesregierung die Belastungen der Umwelt durch einen umfassenden Ansatz aus Innovationen in Züchtung, Pflanzenschutz, Digitalisierung und anderen Bereichen minimieren; sich gegen ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in landschaftlichen Schutzgebieten einsetzen sowie Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Fakten treffen.

Gesetz zu der Entschließung LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen von 1972. Bereits seit 2006 ist es im Rahmen des Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen möglich, Kohlendioxidströme in geeigneten Formationen des Meeresuntergrunds zu beseitigen. 2009 wurde durch eine neue Entschließung zum oben genannten Übereinkommen auch die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen zur Beseitigung ermöglicht, sofern die betroffenen Länder eine Übereinkunft eingegangen sind. Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf sollen die nach internationalem Recht geltenden Vereinbarungen ratifiziert und so der Export von Kohlendioxid aus Deutschland nach beispielsweise Norwegen oder Dänemark ermöglicht werden. Das ist ein notwendiger Schritt, um die Carbon-Capture-and-Storage(CCS)-Technologie voranzubringen. Die CO2-Abscheidung und Speicherung ist ein zentraler Bestandteil der Minderungspfade des Weltklimarates (IPPC). Ohne diese Technologie sei es nicht möglich, unvermeidbare Restemissionen zu minimieren und das 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaübereinkommens zu erreichen. Hinzustellen zu wir unseren Antrag Offensive für CO2-Speicherung und -Nutzung einleiten. Die Initiative stellt die aktuelle Situation für den Export von CO2 über Landesgrenzen hinweg dar. Derzeit ist eine Ausfuhr von Kohlendioxid zur unterirdischen Speicherung im Hoheitsgebiet eines anderen Staates ohne weitere Vereinbarungen nicht möglich. Mit unserem Antrag zielen wir darauf ab, die Bundesregierung zum Handeln zu zwingen.

Data Act – Für eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft. Im Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den Data Act vorgestellt. Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 seine Positionierung zum Data Act mit großer Mehrheit angenommen. Die Bundesregierung ist über den Rat an den Verhandlungen beteiligt. In den kommenden Wochen und Monaten stehen bei dem EU-Gesetzgebungsvorhaben zentrale Weichenstellungen an. Es ist zu erwarten, dass die Verordnung als komplexes Regelwerk die Spielregeln der europäischen Datenwirtschaft grundlegend verändern und Auswirkungen auf alle Branchen haben wird. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag stützt das Ansinnen des Data Acts, denn er hat das grundsätzliche Potenzial, erhobene Daten breiter und transparenter zu verwenden sowie den Datenzugang und die Datennutzung für Unternehmen und Verbraucher zu erleichtern. Gleichzeitig soll mit dem Data Act die Rechtssicherheit im Rahmen der gemeinsamen Nutzung von Daten erhöht werden, sodass auch öffentliche Stellen, bei Bedarf oder zur Verbesserung der Services, die Daten im Besitz von Unternehmen nutzen dürfen. Der Data Act muss so gestaltet sein, dass er die europäische Datenwirtschaft auf Augenhöhe mit den weltweit führenden Digitalstandorten bringt. Als größte Volkswirtschaft und bevölkerungsreichstes Land der EU muss die Bundesrepublik Deutschland daher den Anspruch verfolgen, den zukünftigen Rechtsrahmen der Datenwirtschaft mitzugestalten.

75 Jahre Marshallplan: Das transatlantische Bündnis als Rückgrat von Frieden und Freiheit in Europa stärken – Die einzigartige Partnerschaft festigen. Das Wirtschaftsförderungsprogramm der USA, benannt nach dem damaligen U.S. Außenminister George C. Marshall, legte den Grundstein für den Wiederaufbau Europas nach dem Zweiten Weltkrieg. Es war ein zentrales Element für die enge Partnerschaft, die Deutschland, Europa und die Vereinigten Staaten bis zum heutigen Tage verbindet. Das Wiederaufbauprogramm war ein Friedensprojekt, das mithalf, Westeuropa nach den verheerenden Gräueltaten und der Zerstörung durch das nationalsozialistische Deutschland zu befrieden. Der Marshall-Plan war damit Wegbereiter der wirtschaftlichen und politischen Integration Europas. Er gab Europäerinnen und Europäern Hoffnung auf eine bessere Zukunft in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand. US-Außenminister George C. Marshall bot auch den mittel- und osteuropäischen Staaten die Teilnahme am Marshall-Plan an, aufgrund des Drucks aus der Sowjetunion in Zeiten des Kalten Kriegs konnten diese jedoch nicht daran teilnehmen. Mit dem Antrag würdigen wir den 75. Jahrestag des Inkrafttretens des Marshall-Plans am 3. April 2023.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In dieser Woche beraten wir zudem über drei Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr: In erster Beratung befassen wir uns mit dem Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt.

Abschließend beraten wir zwei weitere Mandate: Die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer sowie die Beteiligung an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Verbreitung von Terrorismus und Waffenschmuggel und stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Der Einsatz der Bundeswehr beinhaltet dabei insbesondere die Lagebilderstellung, den Informationsaustausch, sowie Aufklärungs- und Schutzaufgaben. Das Einsatzgebiet der multilateralen Mission umfasst den gesamten Mittelmeerraum. Durch Patrouillen und die Kontrolle von Schiffen zeigt die Operation Präsenz und wirkt als Ordnungsfaktor im Einsatzgebiet. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 650 Soldaten. – Die Mission UNMISS der VN ist als Stabilitätsanker für die Unterstützung des Friedensabkommens für Südsudan von großer Bedeutung. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen.

Am 10. Februar 2023 hat der Bundesrat das von der Bundesregierung entworfene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden abgelehnt. Wir teilen das Anliegen, einen effektiven Hinweisgeberschutz zu gewährleisten. Das Gesetz in der von der Ampel-Bundesregierung vorgelegten Form lehnen wir jedoch ab, weil es in der Umsetzung über das europarechtlich vorgegebene deutlich hinausgeht und gerade unserer mittelständischen Wirtschaft unangemessene Belastungen auferlegt. Leider hat die Bundesregierung aus der Schlappe im Bundesrat jedoch nicht gelernt und greift nun zu einem fragwürdigen Trick: Sie spaltet das Gesetz in zwei Teile auf: Einen wie bisher im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Teil – das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz – und einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil. Beide Teile hat sie in der letzten Sitzungswoche im Eilverfahren erneut in den Bundestag eingebracht, bereits in dieser Woche steht die abschließende zweite und dritte Beratung an. Inhaltliche Nachbesserungen enthält das Gesetz keine. Wir werden es deshalb erneut ablehnen. Gleichzeitig stellen wir einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag im Hinblick auf das im Februar abgelehnte Gesetz.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

1.       Inland:

-          28. März: BK Scholz hält Festrede auf Jahresempfang des Bundes der Vertriebenen,

-          28. März: Großer Zapfenstreich für Christine Lambrecht,

-          28. März: 3. Treffen der Allianz für Transformation mit BK Scholz (Produktionskapazitäten, Fachkräfte für Energiewende),

-          28. März: Forschungsgipfel 2023 mit BK Scholz,

-          29. März: Regierungsbefragung mit BK Scholz,

-          29./30. März: Energieministerkonferenz,

-          29.-31. März: 23. Richter- und Staatsanwaltstag,

-          30. März: Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik mit BMin Faeser,

-          30. März: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für März 2023 bekannt,

-          31. März: BK Scholz bei FAZ-Leserkongress in Frankfurt,

-          31. März: Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Arbeitsmarktbericht März 2023.

2.       Außen/EU:

-          28. März: Energieministerrat (Gas-/Wasserstoffpaket, Gasnachfrage, Strommarktdesign),

-          28. März: BK Scholz empfängt den kenianischen Staatspräsidenten William Ruto,

-          29. März: EU-KOM: Richtlinie zur Digitalisierung im Gesellschaftsrecht,

-          30. März: BK Scholz empfängt König Charles III,

-          29./30. März: BK Scholz nimmt digital am zweiten "Gipfel für Demokratie" auf Einladung der USA teil, Co-Gastgeber sind Costa Rica, Niederlande, Sambia und Südkorea,

-          2. April: Parlamentswahlen in Bulgarien und Finnland.

Kalender – Kommende Termine

28.03.202420:00 - Uhr | Jagdgenossenschaft in Bensheim-Zell
02.04.202411:00 - Uhr | Eröffnung der Spargelsaison in Lampertheim
08.04.202413:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.04.202407:30 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202419:00 - Uhr | Historische Tafel in Lorsch
17.04.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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