Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 27. November 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Im Zentrum dieser Sitzungswoche steht die Haushaltspolitik.

Auch wenn die förmlichen Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 für diese Woche auf unseren Druck hin von der Tagesordnung abgesetzt wurden, steht diese Sitzungswoche dennoch ganz im Zeichen der Haushaltspolitik.

In dieser Woche wird der Bundeskanzler eine Regierungserklärung abgeben. Wir hatten ihn hierzu in der vergangenen Woche schriftlich aufgefordert. Unsere Erwartung ist eindeutig: Klarheit und Wahrheit sind nicht nur die richtigen Grundsätze in der Haushaltspolitik, sondern ein guter Maßstab für jedwedes politisches Handeln. Daran werden wir den Bundeskanzler messen.

Das Kabinett hat zudem im Umlaufverfahren einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Diesen werden wir am Donnerstag im Haushaltsausschuss beraten und am Freitag im Plenum diskutieren. Als konstruktive Opposition werden wir uns die Begründung der Bundesregierung für die – rückwirkende – Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 gewissenhaft anschauen.

Das Karlsruher Urteil ist eine krachende Niederlage für die Ampel. Erstmalig hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich über die Auslegung der Schuldenbremse geurteilt. Der Trickserei der Ampel, Notlagen-Mittel freihändig umzuwidmen und in Form von Sondervermögen überjährige Selbstbedienungstöpfe einzurichten, wurde ein Ende bereitet. Das Karlsruher Urteil ist eine gute Nachricht für die Steuerzahler und für die Finanzstabilität der Bundesrepublik Deutschland.

Der Einsatz für solide Haushalte gehört zum politischen Markenkern der Union. Die politische Bringschuld in dieser Situation bleibt jedoch dort, wo sie hingehört: bei der Bundesregierung. Die Bundesregierung ist nun gefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie ein verfassungskonformer Bundeshaushalt 2024 gestaltet werden kann.

Aktuelle Stunde: „Wirtschafts-Wende jetzt – Vorfahrt für Freihandel vor Parteipolitik“.

Die Grünen haben sich auf ihrem Parteitag gegen den Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens ausgesprochen. Diese Entscheidung ist sowohl inhaltlich falsch als auch politisch befremdlich.

Sie ist inhaltlich falsch, denn Handelspartnerschaften sind eine wichtige Grundlage für intensiveren wirtschaftlichen Austausch, die Mehrung des Wohlstands und politischen und gesellschaftlichen Dialog. Sie sind auch Kernelement zur Diversifizierung unserer Lieferketten und zur Stärkung der Resilienz unserer Volkswirtschaft. Für Deutschland und Europa ist die Partnerschaft mit Demokratien in Lateinamerika auch geopolitisch bedeutsam. Nur in Zusammenarbeit mit Wertepartnern wird der Erhalt der internationalen regelbasierten Ordnung und die Stärkung freiheitlich-demokratischer Gesellschaften in einer multipolaren Welt gelingen können.

Die Entscheidung der Grünen ist zudem politisch fragwürdig. Die Partei stellt den Bundeswirtschaftsminister und die Außenministerin – da läge es nahe, den wirtschaftspolitischen Schulterschluss mit unseren Partnern in der Welt zu suchen, damit Deutschland nicht den Anschluss verliert. Das Mercosur-Abkommen würde unsere Wirtschaft beleben und neue Absatzmärkte für deutsche Unternehmen erschließen. Die Bundesminister Habeck und Baerbock konnten sich dennoch nicht gegen die ideologischen Vorbehalte ihrer Partei durchsetzen. Schlecht für Deutschland, schlecht für unsere Wirtschaft und schlecht für unsere Arbeitsplätze.

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In dieser Woche debattieren wir die Antwort der Bundesregierung zu unserer Großen Antrage Weiteres Vorgehen der Bundesregierung hinsichtlich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bildet seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2007 die Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es ist ein Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft. Im Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien eine Novellierung des WissZeitVG angekündigt. Am 17. März 2023 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dazu ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Zwei Tage später wurden die vorgestellten Eckpunkte nach massiver Kritik aus der gesamten Breite der deutschen Wissenschaft zurückgezogen. Am 6. Juni 2023 hat das BMBF schließlich einen Referentenentwurf zur Novellierung des WissZeitVG der Öffentlichkeit vorgestellt – der nicht in Koalition abgestimmt wird. Ein Kabinettbeschluss liegt weiterhin nicht vor. Unsere Große Anfrage fasst hier nach und hinterfragt, ob die Novellierung des WissZeitVG weiterhin ein gemeinsames Koalitionsvorhaben darstellt und falls ja, wie das weitere Verfahren ablaufen soll.

Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie. Der Normenkontrollrat hat festgestellt: Die deutsche Wirtschaft sieht sich mit weiter steigenden Belastungen durch Bürokratie gegenüber. Der sogenannte Erfüllungsaufwand ist im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliarden Euro angestiegen (Jahresbericht 2022, Seite 4). Dieser Anstieg für unsere Unternehmen fällt deutlich höher aus als in den Jahren zuvor. Eine Steigerung verbleibt selbst noch nach Abzug der durch die Mindestlohnentwicklung verursachten Mehrkosten. Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten unsere Wirtschaft. Dies betrifft alle Bereiche, vom Selbstständigen bis hin zu großen Unternehmen. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und kostet Unternehmen unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb: In diesem Jahrzehnt müssen wir es schaffen, dass sich die Wirtschaft mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, neue Ideen umsetzen und Arbeitsplätze sichern kann. Behördenkommunikation und das Ausfüllen von Formularen dürfen nicht Überhand nehmen. Der Bürokratieabbau ist und bleibt eine Daueraufgabe. Er kostet wenig, kann erhebliche Erleichterungen bringen und wirkt wie ein Konjunkturprogramm. Richtig gemacht, kann er gerade in Krisenzeiten einen Beitrag zur Entfesselung der deutschen Wirtschaft und damit zu neuem Wirtschaftswachstum sowie für mehr Klimaschutz leisten.

Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Wirtschafts- und Sicherheitsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir: Der Deutsche Bundestag setzt eine „Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China“ ein. Damit wollen wir eine umfassende Prüfung einleiten, wie angesichts eines sich ändernden handels- und geopolitischen Umfelds und trotz eines globalen Wettbewerbs die Sicherheit und Verlässlichkeit unserer Wertschöpfungsketten, unserer Energie- und Rohstoffimporte im Rahmen der nationalen und europäischen Sicherheit verbessert werden können. Ziel der Kommission soll die rechtliche, ökonomische und politische Prüfung eines entsprechenden Handlungsbedarfes zu Anpassungen etwa im Außenwirtschaftsrecht sein. Die Kommission soll darauf aufbauend Handlungsoptionen möglichst im Konsens formulieren, die gegebenenfalls in förmliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Die Auswirkungen der Corona-Krise sowie die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben vielen Menschen vor Augen geführt, dass eine ausreichende Versorgung mit vielfältigen Lebensmitteln nicht selbstverständlich ist. Deutlich wurde auch, wie wichtig es ist, sich nicht in eine komplette Abhängigkeit zu einzelnen Drittstaaten zu begeben. Vielmehr gilt es dafür zu sorgen, dass Deutschland und die Europäische Union sich so weit wie irgend möglich selbständig mit Nahrungsmitteln versorgen beziehungsweise auf vielfältige Lieferketten und Handelspartner setzen können. Dies gilt es bei allen relevanten politischen Entscheidungen sicherzustellen. Mit unserem Antrag Nahrungsmittelversorgung sicherstellen – Selbstversorgungsgrad in Deutschland und Europa erhalten machen wir konkrete Vorschläge, wie wir die Ernährungssicherheit in Deutschland stärken können.

Mit unserem Antrag Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen stellen wir fest: Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen auch in Deutschland spürbar. Die Groß- und Kleinschadenereignisse, die sich auf Klima- und Wetterveränderungen zurückführen lassen, nehmen stetig zu. Dabei stellen insbesondere die zunehmende Zahl an Starkregenereignisse ein großes Problem dar. Die bei Elementarschadenereignissen auftretenden Schäden sind für die Eigentümerinnen und Eigentümer zunehmend von existenzieller Bedeutung und können schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Die einfache Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel nicht bei Überschwemmung und Starkregen, sondern lediglich bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Für den Schutz gegen Überschwemmung und Starkregen bedarf es einer Elementarschadenversicherung, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen eine Zusatzprämie angeboten wird. Lediglich etwa 50 Prozent der circa 8,5 Mio. Wohngebäudeversicherungen in Deutschland besitzen eine Elementarschadenabsicherung. Eine Ursache hierfür ist, dass sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer in der Sicherheit wiegen, dass auch bei zukünftigen katastrophalen Schadensereignissen für nicht versicherte Wohngebäude aus Billigkeitserwägungen staatliche Hilfen gezahlt würden. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb eine gesetzliche Regelung, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann (Opt-Out). Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die innerhalb einer gewissen Frist nach Belehrung über die Konsequenzen gleichfalls abgewählt werden kann.

Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken. Viele Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche erkranken im Laufe ihres Lebens an einer psychischen oder psychiatrischen Krankheit. Die Corona-Pandemie hat dies nochmal verstärkt – auch Jahre nach Beginn der Pandemie zeigen sich weiterhin deutliche Hinweise auf anhaltenden psychosomatischen Stress. Eine frühzeitige Diagnostik und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist zentral, um diese Herausforderungen zu meistern. Auch im Hinblick auf die vom Bundestag beschlossene notwendige Stärkung der Suizidprävention, ist es wichtig, Wege aus Krisen aufzuzeigen. Unser Antrag enthält vor diesem Hintergrund ein umfassendes Bündel an Maßnahmen, um die Versorgung von psychisch Kranken zu verbessern und insbesondere eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung qualitätsgerecht – ambulant, stationär und sektorenübergreifend – sicherzustellen sowie auftretende Wartezeiten zu reduzieren.

Der Bundesminister für Digitales und Verkehr muss sein Versprechen einlösen – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors. In der Europäischen Union (EU) dürfen ab dem Jahr 2035 nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden, die nicht mit Benzin oder Diesel fahren und die kein CO₂ ausstoßen. Darüber hinaus ist zwischen der EU und Deutschland vereinbart, bis Herbst 2024 eine neue Fahrzeugkategorie namens „E-Fuels only“ zu schaffen, im Rahmen derer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die ausschließlich mit klimafreundlichen Kraftstoffen betrieben werden können, auch über 2035 hinaus weiter neu zugelassen werden können. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing MdB hat öffentlich bekannt gegeben, dass als Ergebnis der Verhandlungen auf europäischer Ebene die Zukunft des Verbrennungsmotors auch über 2035 hinaus gesichert wurde. Er reklamiert dies als großen, eigenen Verhandlungserfolg von immenser Bedeutung für die deutschen Verbraucher sowie für die Automobil- und Zulieferindustrie. Gleichwohl gibt es keine rechtlich bindenden Vereinbarungen und keine belastbaren Garantien, dass eine entsprechende Regelung auf europäischer Ebene tatsächlich bis Herbst 2024 geschaffen wird. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – bringen wir 11 Forderungen an die Bundesregierung vor. Dabei geht es vornehmlich um die verbindliche Regelung von Möglichkeiten der Neuzulassung von ausschließlich mit klimafreundlichen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen auch über das Jahr 2035 hinaus und bezahlbare Mobilität sowie Technologieoffenheit.

Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern – Entscheidung des BMI bezüglich der polizeilichen Analyse-Software „Bundes-VeRA“ revidieren. Ein wichtiges Ziel der Modernisierung der polizeilichen IT-Infrastruktur besteht darin, dass polizeiliche Informationen zukünftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können. Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch stand auch im Mittelpunkt der Bemühungen des BMI, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) auf Bundesebene einzuführen. „VeRA“ wird ihn ähnlicher Form bereits von den Polizeien der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen genutzt. Die Software „Bundes-VeRA“ sollte dazu beitragen, die Analysefähigkeit der Polizeibehörden von Bund und Ländern zu verbessern, um schwere und organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Mit der Analyseplattform können verschiedene Polizei-Datenbanken gleichzeitig durchsucht werden und in Ermittlungsverfahren Querverbindungen sichtbar gemacht werden. In Hessen und NRW konnten bereits mehrere beachtliche Ermittlungserfolge erzielt werden. Dessen ungeachtet entschied Bundesinnenministerin Nancy Faeser Anfang Juli 2023, dem Bundeskriminalamt sowie der Bundespolizei die Einführung der Analyse-Plattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen. Stattdessen wolle man nun ein polizeiliches Analysetool „in eigener digitaler Kompetenz“ entwickeln. Wann dieses einsatzbereit sein würde, sagte das BMI jedoch nicht. Mit unserem Antrag stellen wir fest: Mehr denn je bedarf es handlungsfähiger und nach dem Stand der Technik ausgestatteter Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ist dafür zwingend. Die Strafverfolgungsbehörden brauchen insbesondere bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität, wie der Abwehr von Terrorismus, sexuellem Kindesmissbrauch oder der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, die dringend benötigten Analysetools.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz). Mit dem Entwurf – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – legt die Bundesregierung eine Sammlung von Einzelmaßnahmen zur besseren Umsetzung von Rückführungen vor. So soll u.a. die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten. Diese Maßnahme wurde bereits im Mai auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, erst jetzt – ein halbes Jahr später – beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Änderung ist nicht falsch, die quantitativen Auswirkungen auf Rückführungen dürften allerdings gering sein. Eine weitere Maßnahme: Bei Personen, die wegen eines Schleusungsdelikts mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer, was eine Abschiebung erleichtert. Auch soll die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen erleichtert und unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung möglich werden. Auch das ist grundsätzlich positiv, allerdings muss diese Regel erst noch den Praxistest bestehen. Eine Abschiebung soll bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter 12 Jahren. Auch das ist eine notwendige und richtige Regelung. Daneben plant die Ampel eine Sammlung weiterer kleiner Einzelmaßnahmen, die auch zusammengenommen absehbar nur geringe Auswirkungen auf die Durchführung von Rückführungen haben werden. Die Komplexität des Aufenthalts- und Rückführungsrechts wird durch zusätzliche Sonderregelungen sogar noch verschärft.

In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Im Kern will die Koalition die Anforderungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft deutlich absenken. Dies betrifft insbesondere: Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung auf die deutsche Staatsbürgerschaft auf in der Regel 5 Jahre (bisher 8). Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll sich der Zeitraum auf 3 Jahre verkürzen (bisher 6). Zudem soll eine allgemeine Härtefallregelung eingeführt werden: Wenn „trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen“ der Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse „nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert“ ist, dann wird auf schriftliche Deutschkenntnisse und den Einbürgerungstest verzichtet. Das bisher geltende Erfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ soll durch zwei definierte Ausschluss-Fälle ersetzt werden: Wenn der ausländische Staatsangehörige gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder „durch sein Verhalten [zeigt], dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet“. Darüber hinaus soll der Doppelpass generell zugelassen und die Optionspflicht abgeschafft werden. Auch bei den Anforderungen an die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nimmt die Ampel Änderungen vor. Künftig soll gelten: Die betreffende Person muss zwar in Vollzeit erwerbstätig sein und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate lang gewesen sein. Eine Aufstockung mit Sozialleistungen wird hier jedoch anerkannt – und zwar für den Einzubürgernden selbst wie auch für dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner, sofern eine familiäre Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind besteht. Für uns gilt allerdings: Die Einbürgerung ist Ergebnis und nicht Beginn gelungener Integration. Wir freuen uns, wenn Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach gelungener Integration Deutsche werden möchten. Wir freuen uns, wenn sie auf diesem Wege ein klares Bekenntnis zu Deutschland abgeben. Der Gesetzentwurf der Ampel genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht. Besonders kritisch sehen wir die Anpassungen bei der Lebensunterhaltssicherung. Für uns muss gelten: Eine volle Aufnahme von Arbeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen muss auf dem Weg zur Staatsangehörigkeit die Regel bleiben und darf nicht zur Ausnahme werden.

In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts. Ziel des Entwurfs ist laut Bundesregierung, Strafbarkeitslücken insbesondere im Hinblick auf den Einsatz sexueller Gewalt in Konflikten zu schließen sowie einen Gleichlauf zwischen dem Römischen Statut und dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch herzustellen. Darüber hinaus sollen Folgeänderungen aufgrund der Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen berücksichtigt werden. Zudem sollen von Völkerstraftaten Verletzte die Möglichkeit erhalten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anspruch auf Beiordnung eines für sie kostenlosen Rechtsbeistands oder einer psychosozialen Prozessbegleitung zu erhalten. Wir befürworten den Entwurf im Grundsatz, werden aber an einigen Stellen noch auf Verbesserungen dringen. In einer Anhörung wird zudem näher zu prüfen sein, ob die Ausweitung der Nebenklage und die Einführung von Filmaufnahmen der Verfahren sinnvoll sind. Der Deutsche Richterbund befürchtet, dass die Ausweitung der Nebenklagebefugnis und des Anspruchs auf voraussetzungslose Beiordnung eines Rechtsanwalts die Justiz überfordern werden. Die Filmaufnahmen lehnt der Deutsche Richterbund ebenfalls ab und sieht die Gefahr, dass die Wahrheitsfindung im Strafprozess beeinträchtigt und der Opferschutz massiv geschwächt werden könnte. Die Änderungen werden insoweit – anders als es der Titel des Gesetzentwurfs nahelegt – nicht nur Auswirkungen auf Verfahren wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch haben.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • November: Sonderparteitag CDU Bremen,
  • November: BK Scholz lädt zum Spitzengespräch der „Strategieplattform Transformation der Automobil- und Mobilitätswirtschaft“,
  • November: Press Freedom Awards Preisverleihung von Reporter ohne Grenzen,
  • November: Vorstellung des Monitoringberichts zu den Folgen des Klimawandels in Deutschland mit BM Lemke und UBA-Präs Messner,
  • November: Gewerkschaft GEW ruft Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder zu bundesweitem Bildungsstreiktag auf,
  • November: Kultur- und medienpolitischer Empfang der SPD-Bundestagsfraktion,
  • November: BVerfG verkündet Urteil zur Reform des Bundestagswahlrechts von 2020,
  • November: BK Scholz hält Festvortrag zum 75-jährigen Bestehen der KfW,
  • November: BK Scholz nimmt Weihnachtsbaum für das Bundeskanzleramt entgegen,
  • November: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für November bekannt,
  • November: Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Arbeitsmarktbericht November,
  • November: OVG Berlin-Brandenburg: Urteil auf Klagen von Umweltorganisationen für Sofortprogramm der Bundesregierung zum Klimaschutz,
  • November/1. Dezember: Umweltministerkonferenz (Wolf),
  • November: BK Scholz hält Eröffnungsrede bei der Preisverleihung des GermanDream-Awards (zivilgesellschaftliches Engagement),
  • Dezember: DOSB berät deutsche Olympiabewerbung.
  1. Außen/EU:
  • /27. November: BPräs Steinmeier in Israel (anschließend Oman, Katar),
  • November: Handelsministerrat (Handelsbeziehung USA, Vorbereitung WTO-Ministerkonferenz, Handelsabkommen Chile),
  • /28. November: Arbeits- und Sozialministerrat (Europäischer Behindertenausweis, Europäisches Semester, soziale Investitionen, Koordinierung Systeme sozialer Sicherheit, Plattformarbeit),
  • November: BM Faeser trifft Innenminister aus Österreich und Visegrad-Vier-Staaten,
  • /29. November: NATO-Außenministertreffen (Unterstützung Ukraine, Ausbau der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit),
  • November: BK Scholz empfängt den maltesischen Ministerpräsidenten Robert Abela,
  • November: Forum Außenpolitik der Körber-Stiftung mit BM Baerbock und LIT-Außenminister Landsbergis,
  • November: EU-KOM: Passagiermobilitätspaket (gemeinsamer europäischer Mobilitätsdatenraum, Überarbeitung von Pauschalreisen, Überprüfung des Fahrgastrechterahmens), Anti-Schmuggel-Paket, Erleichterung des Netzausbaus,
  • November: Beginn Weltklimakonferenz (COP28) in Dubai (bis 12. Dezember; 200 Staaten; bis zu 70.000 Teilnehmer; 1. Dezember: Teilnahme BK Scholz und BM Schulze),
  • November: Gesundheitsministerrat (strategische Autonomie, psychische Gesundheit),
  • November: Kohäsionsministerrat (Zukunft der Kohäsionspolitik),
  • November: OSZE-Außenministertreffen,
  • Dezember: EST-PM Kallas erhält Marion-Dönhoff-Preis.

Kalender – Kommende Termine

21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
22.05.202415:00 - Uhr | Mitgliederversammlung Senioren Union Bergstraße in Heppenheim
23.05.202412:00 - Uhr | Staatsakt 75 Jahre Grundgesetz in Berlin
25.05.202409:00 - Uhr | Infostand zur Europawahl in Zwingenberg
25.05.202410:30 - Uhr | Rundgang mit MdEP Michael Gahler in Bensheim
26.05.202410:00 - Uhr | Jubilarenehrung CDU in Bürstadt
26.05.202412:00 - Uhr | 90 Jahre DRK Ortsverein in Biblis
27.05.202419:00 - Uhr | Besuch Zollamt am Flughafen in Leipzig
28.05.202413:00 - Uhr | Besuchergruppe in Berlin
29.05.202410:30 - Uhr | Besuch Luftrettung in Mannheim
29.05.202415:00 - Uhr | Stadtumbau in Viernheim
29.05.202419:00 - Uhr | Gesundheitsforum Bergstraße in Bensheim
31.05.202411:00 - Uhr | Landratsamt in Heppenheim
31.05.202415:00 - Uhr | Besuch beim ESOC mit der Jungen Union in Darmstadt
31.05.202419:00 - Uhr | 50 Jahre Jugendfeuerwehr in Lampertheim

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