Meister kritisiert Wahlrechtsreform der Ampel

Berlin, 15.03.23 - Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) kritisiert die von der Ampel geplante Änderung des Wahlrechts. So wollen die Regierungsfraktionen mit ihrem Gesetzentwurf die Regelgröße des Deutschen Bundestages von aktuell 598 auf künftig 630 Sitze erhöhen. "Diese Anhebung der Regelgröße des Bundestages lehne ich ab", so Meister.
Aber auch weitere Punkte des Ampel-Vorschlags für eine Wahlrechtsreform, die an diesem Freitag im Parlament beschlossen werden soll, sind Dr. Meister ein Dorn im Auge:
Kandidaten einer politischen Gruppierung, die nur als Kandidaten im Wahlkreis antreten, ohne dass diese politische Gruppierung eine Landesliste vorlegt, werden bei Erfolg im Wahlkreis zur Regelgröße hinzugezählt. Dies soll die Kandidatur von Einzelbewerbern in Wahlkreisen ermöglichen. "Insofern kann der Bundestag auch künftig die Regelgröße von 630 Abgeordneten überschreiten. Diese Überschreitung der Regelgröße lehne ich ebenfalls ab", so Meister.
Der Bergsträßer Abgeordnete weist ferner darauf hin, dass die schwarz-rote Koalition in der vergangenen Wahlperiode die Anzahl der Wahlkreise ab der Bundestagswahl 2025 von 299 auf 270 reduziert hatte. "Diese Wahlkreisreduzierung wird von der Ampel nun rückgängig gemacht. Auch diesem Schritt kann ich nicht zustimmen."
Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sieht zudem vor, dass Wahlkreissieger einer politischen Gruppierung mit Landesliste nur dem Bundestag angehören, wenn diese Gruppierung hinreichend viele Zweitstimmen erzielt. "Ich vertrete die Position, dass ein Sieger im Wahlkreis auch künftig dem Bundestag angehören soll. Wenn ein Wahlrechtsvorschlag dazu führen kann, dass Bundestagsbewerber ihren Wahlkreis gewinnen, aber trotzdem kein Mandat erhalten, so ist dies völlig inakzeptabel."
Die Ampel schlägt außerdem vor, die sogenannte Grundmandatsklausel zu streichen. Erreicht eine Partei nach dieser geltenden Klausel drei oder mehr Direktmandate, so bleibt die Fünf-Prozent-Hürde außer Betracht und es erfolgt eine Mandatsvergabe nach dem Zweitstimmenergebnis. Ein Wegfall der Grundmandatsklausel kann beim Ampel-Wahlrecht im Ergebnis zu außergewöhnlichen Konstellationen führen: Tritt die CSU in den bayerischen Wahlkreisen an und reicht keine Landesliste ein und gewinnt 45 Wahlkreise, so gäbe es 45 CSU-Bundestagsabgeordnete. Der Bundestag würde dann 675 Mitglieder zählen, er hätte also 45 Abgeordnete mehr, als die Regelgröße vorsieht. Legt die CSU allerdings auch eine Landesliste vor und erreicht bundesweit 4,9 Prozent, so würde sie trotz 45 gewonnener Wahlkreise keinen einzigen Bundestagsabgeordneten stellen. "Absurder geht es nicht mehr", so Dr. Meister.
Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete tritt bei 270 Wahlkreisen für ein konsequentes Zwei-Stimmen-Wahlrecht ein, bei dem beide Stimmen vollkommen getrennt ausgewertet werden: "Dann gibt es 270 direkt gewählte Abgeordnete sowie 270 Abgeordnete über die Landeslisten der Parteien, gewählt über die Zweitstimme. Bei diesem Modell ist es ausgeschlossen, dass es mehr als 540 Abgeordnete gibt."

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