Lauterbach verschleppt Einführung von Organspende-Register

Berlin / Bergstraße, 17.04.23 – Bundesgesundheitsminister Lauterbach verzögert die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Das Gesetz wurde 2020 mehrheitlich vom Bundestag beschlossen und ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, regelmäßiger erfragt werden soll. Außerdem sieht das Gesetz die Einrichtung eines Online-Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vor.

Entgegen bisherigen Planungen wird das Organspende-Register aber voraussichtlich erst in knapp einem Jahr einsatzbereit sein, also mit großer Verzögerung. „Dass Lauterbach seiner Verantwortung als Bundesgesundheitsminister nicht nachkommt, das vom Bundestag längst beschlossene Gesetz umzusetzen, gegen das er als einfacher Abgeordneter gestimmt hatte, riecht nach bewusster Verschleppung. Erst recht, wenn er jetzt fordert, erneut über die Widerspruchslösung zu debattieren“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Bei der sogenannten Widerspruchslösung wäre jeder Organspender, der nicht widerspricht. Diese Regelung war damals vom Bundestag abgelehnt worden. In Deutschland gilt vielmehr die – auch von Dr. Meister befürwortete – Entscheidungslösung. Eine Organ- oder Gewebeentnahme darf nur erfolgen, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat oder stellvertretend die nächsten Angehörigen nach dem Tod der Person ihre Zustimmung erteilen.

Aufgrund der Verzögerung beim Organspende-Register und anderer Verzögerungen hat Minister Lauterbach das Gesetz schon als „gescheitert“ erklärt. Für den Bergsträßer Bundestagsabgeordneten ist das ein ungeheuerlicher Vorgang. „Der Bundesgesundheitsminister hat den Auftrag des Parlaments, die Entscheidungslösung bei der Organspende zu stärken, offensichtlich nicht zur Chefsache gemacht. Und dann erklärt er etwas als gescheitert, bevor es von ihm überhaupt umgesetzt worden ist. Das ist völlig absurd“, so Dr. Meister abschließend.

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