Friedrich Merz MdB, Vorsitzender
Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 21. Juni 2022
1. Kernbotschaften der Woche
Teuerspirale beenden - Bürgerinnen und Bürger schnell und wirksam entlasten.
Die Inflation ist auf dem höchsten Stand seit fast 50 Jahren. Im Mai lagen die Preise fast 8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Neben der Preissteigerung bei Lebensmitteln und Bedarfsgütern des Alltags tragen vor allem die explodierenden Energiepreise dazu wesentlich bei. Die Heizölpreise haben sich im Vergleich zum Mai 2021 fast verdoppelt, der Gaspreis ist um mehr als die Hälfte gestiegen. Auch Tanken ist und bleibt teuer.
Die Preissteigerung hat sich zum wichtigsten Alltagsproblem für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt. Sie entwertet Einkommen und Renten und verringert das Sparvermögen der Menschen in Deutschland. Was die Regierung gegen die Inflation vorlegt, wird dem Ernst der Lage nicht gerecht. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung sind Stückwerk und erreichen die Bürgerinnen und Bürger nur unzureichend. Wir brauchen jetzt eine wirksame Initiative gegen die Inflation, um einen dauerhaften Vermögens- und Wohlstandsverlust zu verhindern und eine Verschärfung der Inflations- und Schuldenkrise abzuwenden. Dazu zählt, dass die Bundesregierung ihre ausufernde Verschuldungspolitik beendet. Das Leben auf Kredit befeuert die Inflationsentwicklung.
Mit unserem Antrag Teuerspirale beenden – Bürgerinnen und Bürger schnell und wirksam entlasten richten wir konkrete Forderungen an die Bundesregierung: So muss die Energiepreispauschale auch Rentnerinnen und Rentnern, Versorgungsempfängern, Studierenden sowie Beziehern von Lohnersatzleistungen wie jungen Eltern zugutekommen. Die sog. kalte Progression muss kurzfristig, vollständig und rückwirkend ausgeglichen werden. Die Stromsteuer sowie der Industriestrompreis müssen gesenkt werden. Wir brauchen mehr Transparenz und Entlastung bei den Energiepreisen, eine bessere Förderung für private Photovoltaik und ein Programm der Bundesregierung zur Reduzierung des Gasverbrauchs.
Die Ukraine entschlossen unterstützen.
In einem ersten Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, dem Bundestagsbeschluss vom 28. April 2022 Rechnung zu tragen und das zugesagte Material samt schwerer Waffen zur Stärkung der Selbstverteidigungskräfte der Ukraine zu liefern. Wir fordern, dass die Bundesregierung ihren eigenen Ankündigungen sowie dem Beschluss des Deutschen Bundestages folgt. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt, dass Zusagen auch eingehalten werden. Daran messen wir die Bundesregierung.
In einem zweiten Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, der Ukraine und Moldau auf dem kommenden Europäischen Rat den Beitrittskandidatenstatus zu verleihen. Es ist uns ein Anliegen, dass der Deutsche Bundestag in dieser wichtigen Frage Farbe bekennt. Für alle Länder gilt uneingeschränkt die Erfüllung der „Kopenhagener Kriterien“. Darüber hinaus muss die Europäische Union in ihrer Aufnahmefähigkeit gestärkt werden. Ferner fordern wir – auch als Lehre aus den Erfahrungen mit Beitrittskandidaten des westlichen Balkans – ein neues Modell, damit die Kandidatenländer sukzessive an die europäische Gemeinschaft herangeführt werden. Zudem wollen wir auch Georgien dabei unterstützen, die Beitrittskriterien zu erfüllen.
2. Die Woche im Parlament
2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion
Mit einer engagierten Politik die EU-Perspektive für die Staaten des westlichen Balkans erneuern. Die Beitrittsprozesse der sechs Westbalkanstaaten – Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien – sind aus verschiedenen Gründen zum Erliegen gekommen. Diese Situation können wir uns im Hinblick auf das russische und chinesische Interesse in der Region nicht leisten. Europa darf den Westbalkan nicht verlieren. Mit unserem Antrag fordern wir von der Bundesregierung, dass die EU-Beitrittsperspektive für alle sechs Staaten des westlichen Balkans alsbald unzweideutig, glaubhaft und mit greifbaren Fortschritten untermauert wird. Zwischenzeitlich sollen geeignete Zwischenschritte der engeren Anbindung an die EU vereinbart werden. Dafür schlagen wir das Instrument einer assoziierten Mitgliedschaft vor. Die Bundesregierung muss insgesamt einfallsreicher, konsequenter und strategischer auf dem Westbalkan vorgehen.
Wir legen einen Antrag mit Ideen vor, wie wir Ostdeutschland zu einer der innovativsten und leistungsstärksten Regionen Europas machen können. Großansiedlungen wie Tesla in Brandenburg, Intel in Sachsen-Anhalt oder Vodafone in Sachsen geben einen Vorgeschmack darauf, welch enorme Innovationsdynamik in Ostdeutschland künftig entfaltet werden kann. Dies ist zuvorderst der Verdienst der Bürgerinnen und Bürger, die seit 1990 an der Erfolgsgeschichte der ostdeutschen Länder mitgeschrieben haben. Die positive Gesamtentwicklung Ostdeutschlands seit der Wiedervereinigung gilt es nun mit ganzer Kraft fortzuschreiben. Die Bundesregierung steht jetzt in der Pflicht, in Deutschland und der Europäischen Union die großen Weichenstellungen unserer Zeit vorzunehmen und damit auch nachkommenden Generationen ein Leben in Sicherheit und Wohlstand zu ermöglichen. Deswegen war es dringend geboten, dass Bundeskanzler Scholz und die ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs am 13. Juni 2022 die sog. „Riemser Erklärung“ beschlossen haben, die wir ausdrücklich begrüßen. Die Bundesregierung steht im Wort, nun rasch Taten folgen zu lassen.
Wir machen Vorschläge, wie der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch verbessert werden kann: Mit unserem Antrag Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen zeigen wir auf, welche Rechtsänderungen die Bundesregierung nun angehen muss. Die in den letzten Monaten aufgedeckten Missbrauchsfälle von Lügde, Münster, Staufen und zuletzt Wermelskirchen sind nur die ‚Spitze des Eisbergs‘: Die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik im vergangenen Jahr um 6,3 Prozent auf über 15.500 Fälle gestiegen. Viele Opfer leiden unter den physischen und psychischen Folgen dieser Taten ein Leben lang. Dabei sind die Aussagen von Ermittlern eindeutig: Die temporäre Speicherung von IP-Adressen ist notwendig und das mit Abstand wirksamste Instrument, um die Täter zu ermitteln. Denn vielfach ist die IP-Adresse – also jene Adresse, die Nutzer im Internet, beispielsweise beim Austausch von kinderpornografischem Material, hinterlassen – der einzige Ermittlungsansatz. Ohne diesen Ermittlungsansatz müssen Verfahren eingestellt werden, die Täter können nicht ermittelt werden. Wir brauchen deshalb – zum Schutz der Kinder – klare Regeln für die Speicherung und Erhebung dieser Daten. Die Bundesregierung muss jetzt handeln.
In erster Lesung befassen wir uns mit dem Antrag Stärkung der beruflichen Bildung – Strukturierte Berufsorientierung ermöglichen und gleichwertige Qualifikationen konsequent sicherstellen. Darin betonen wir die Bedeutung der beruflichen Ausbildung als ein Standbein des starken deutschen Mittelstandes. Um dem Fachkräftemangel zukünftig zu begegnen, muss die Attraktivität der beruflichen Bildung wie auch die optimale und effektive Zusammenführung von Ausbildungsplatzbewerbern und Ausbildungsbetrieben gestärkt werden. In diese Richtungen zielt der Antrag und setzt die Maßnahmen fort, die unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung bereits in der 18. und 19. Legislaturperiode begonnen worden.
Mit unserem Antrag Bewusste Kaufentscheidungen fördern – Verlässliche und relevante Verbraucherinformation stärken wollen wir die Informationen für Verbraucher beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen sowie beim Nutzen von digitalen Diensten stärken und verbessern. Ohne aussagekräftige und verlässliche Informationen können Verbraucher keine bewussten und selbstbestimmten Kaufentscheidungen treffen. Besonders hervorzuheben ist der Vorschlag für mehr Transparenz bei den Kraftstoffpreisen: Die Mineralölunternehmen sollen verpflichtet werden, ihre Preisbestandteile an die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt zu melden. So kann das Bundeskartellamt besser einschätzen, ob staatliche Entlastungen tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben werden. So stärken wir das Leitbild eines mündigen Verbrauchers.
Mit unserem Antrag Landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig gestalten – Innovationsrahmen für neue genomische Techniken schaffen betonen wir die Chancen Neuer Genomischer Techniken (NGT) zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Ein Beispiel ist die Genschere Crispr/CAS. Damit können Pflanzen hervorgebracht werden, die mit wenig Wasser auskommen, resistent gegen Pilzbefall sind und dem Klimastress trotzen können. Dies dient der weltweiten Ernährungssicherung. Kern des Antrags ist die Aufforderung an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Modernisierung des EU-Gentechnikrechts einzusetzen, damit Neue Genomische Techniken schneller zugelassen werden können. Zudem fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine Kennzeichnung für Produkte aus den o.g. Verfahren zu schaffen sowie Anstrengungen zu unternehmen, Wissenschaftler auf diesem Gebiet in Deutschland zu halten.
Energiewende in der Gebäudewirtschaft beschleunigen. Für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen von Bestandsgebäuden notwendig. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter auf 67 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden. Mit unserem Antrag zeigen wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht auf, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen: Für Vermieter gelten z.B. Ausgaben für energetische Modernisierungsmaßnahmen nach Erwerb einer Immobilie oft nicht als sofort abziehbarer Aufwand. Sofern Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes vorgenommen werden und die Aufwendungen hierfür (ohne Umsatzsteuer) 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, gelten diese Aufwendungen als sog. „anschaffungsnahe Herstellungskosten“. In vielen Fällen müssen die Aufwendungen im Ergebnis über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Das hemmt die energetische Sanierung im Bestand und ist für viele Eigenheimnutzer Grund, teure Sanierungen zu unterlassen. Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollen wir ändern.
Mit unserem Antrag Fahrpersonalmangel in der Verkehrswirtschaft bekämpfen machen wir deutlich: Der Mangel an Berufskraftfahrern ist für die Transport- und Logistikbranche existenzbedrohend. Im Rahmen einer Umfrage des Münchner Ifo-Instituts meldeten im Juli 2021 42,6 Prozent der Betriebe im Sektor Verkehr und Lagerei Probleme bei der Suche nach qualifiziertem Personal. Das ist der vierthöchste Anteil seit Beginn der Erhebung 2009 – Tendenz steigend. Zusätzlich zeichnet sich auch ein Mangel an technischem Personal in den Nutzfahrzeugwerkstätten ab. Das Problem drängt und muss deutlich in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt werden. Denn Transport ist für Volkswirtschaft und Gesellschaft eindeutig systemrelevant. Wir nennen konkrete Stellschrauben zur Bekämpfung dieser angespannten Situation: Wir brauchen ein attraktiveres Berufsbild mit guten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, geringere Führerscheinkosten und mehr gesellschaftliche Wertschätzung für die Berufsgruppe.
Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode. Gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen setzen wir einen Untersuchungsausschuss zur Evakuierungsmission aus Afghanistan und ihrer Vorgeschichte ein. Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild verschaffen zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr und weiterer NATO-Kräfte und Diplomaten sowie der Evakuierung von Menschen im Zusammenhang mit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Zuge des Doha-Abkommens.
2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte
In dieser Sitzungswoche befassen wir uns mit der Verlängerung zweier Mandate für Bundeswehreinsätze im Ausland: Der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) sowie der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Beide Mandate werden weitgehend unverändert verlängert. Außerdem befassen wir uns mit der Deutschen Beteiligung an der Mission EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt. Die Bundesregierung plant nun einen personellen Wiedereinstieg in die Mission mit einer Mandatsobergrenze von 50 Personen (faktisch voraussichtlich 20 Personen). Diese sollen überwiegend im Stab in Sarajewo beratend tätig sein.
In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Parallel dazu beraten wir unseren Antrag Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten. Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a des Strafgesetzbuches (StGB)) vor. Durch eine weitere Regelung sollen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Ampel ab und legen unsere differenzierte Position ausführlich im begleitenden Antrag dar. Die Vorschrift des § 219a StGB ist eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben. Wir wollen an dem befriedenden, vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 1993 definierten Kompromiss festhalten. Gleichzeitig legen wir mit unserem Antrag dar, wie Beratungsangebote weiter verbessert werden können, ohne das grundsätzliche Werbeverbot in Frage zu stellen.
In abschließender zweiter und dritter Beratung befassen wir uns mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Damit soll der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a der Abgabenordnung in Zukunft auf 0,15 Prozent pro Monat festgesetzt werden. Mit der Neuregelung wird den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. Wir stellen unseren Antrag Zinsregeln im Steuerrecht wirklichkeitsnah anpassen daneben und fordern, § 233a der Abgabenordnung, der die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen regelt, ersatzlos zu streichen. Die Bundesregierung soll außerdem einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Zinssatz für Stundungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen zeitnah und realitätsgerecht nach unten korrigiert wird.
Mit dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes befassen wir uns in abschließender zweiter und dritter Lesung. Die Bundesregierung will insbes. die Freibeträge (beim Einkommen von Eltern und Auszubildenden) um 20 Prozent und die Leistungen um fünf Prozent anheben, die Altersgrenze des Bezugsrechts auf 45 Jahre erhöhen und schließlich den Vermögensfreibetrag (für Geförderte) auf 45.000 Euro anheben. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Geförderten kontinuierlich zurückgegangen. Die Gründe dafür liegen auch in der Tatsache, dass Einkommen und Vermögen der Elterngeneration gestiegen und die Zahl der Kinder pro Familie zurückgegangen sind. Wir sind der Überzeugung: BAföG muss Sozialleistung bleiben, die von der individuellen Bedürftigkeit abhängt. In erster Lesung beraten wir außerdem das Achtundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Damit soll die Bundesregierung die Befugnis erhalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, das BAföG vorübergehend für einen Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen ist
In erster Lesung beraten wir drei unterschiedliche Entwürfe zur Regelung der Suizidhilfe: Das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung, das Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe, das Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. Zu dem erstgenannten Gesetz wird von derselben Gruppe ergänzend der Antrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen eingebracht. Bei den drei Gesetzentwürfen handelt es sich um Vorschläge von Abgeordnetengruppen, wie das Recht der Suizidbeihilfe neu geregelt werden könnte. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde der durch das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 eingefügte § 217 des Strafgesetzbuches für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Danach ist die „geschäftsmäßige“ Suizidhilfe, also eine auf wiederholte Hilfe zur Selbsttötung angelegte Tätigkeit von Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen, grundsätzlich wieder straffrei und ohne Regelungen zum Schutz der Freiverantwortlichkeit möglich. Vor diesem Hintergrund wurden die oben genannten Gruppenentwürfe vorgelegt.
3. Wichtige Termine und Ausblick
- Inland:
- Juni: SPD Hannover verhandelt über Parteiausschluss von Gerhard Schröder,
- /23. Juni: Gesundheitsministerkonferenz,
- Juni: PK BMDV Wissing und DB-Chef Lutz zur Zukunft der Bahn,
- Juni: Finanzministerkonferenz,
- -26. Juni: Bundesparteitag Die Linke,
- Juni: Ferienbeginn Nordrhein-Westfalen,
- Juni: Landesparteitag CDU Hamburg.
- EU/Außen:
- Juni: zweite Runde Parlamentswahl FRA,
- /21. Juni: Außenministerrat (UKR, Ägypten, Vorbereitung ER, Europäisches Semester, Integrität EU-Wahlen),
- Juni: EP-Abstimmung zu wichtigen Teilen des Fit-for-55-Pakets,
- Juni: EU-Westbalkan-Gipfel,
- /24. Juni: ER (UKR, Wirtschaftslage, Konferenz zur Zukunft Europas, Erweiterung),
- -28. Juni: G7-Gipfel in Elmau,
- /30. Juni: NATO-Gipfel in Madrid.