Aktuelles aus Berlin

Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2024

I. Kernbotschaften der Woche

Unsere Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung.

In dieser Woche werden wir drei wichtige Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung im Plenum des Deutschen Bundestages debattieren: Unseren Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeitsowie unseren Antrag „Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“. Darüber hinaus beraten wir auch einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der sich ebenfalls mit der Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen befasst.

Mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung wollen wir eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen einführen. Unsere Forderung nach einer IP-Adressen-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Europäischen Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. Denn IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet und weiterer schwerer Straftaten – wie etwa Terrorismus – oft der einzige Ermittlungsansatz. Ohne eine gesetzliche Speicherpflicht bleiben viele dieser abscheulichen Verbrechen unaufgeklärt. Zurzeit hängt es vom Zufall ab, ob die IP-Adressen bei Anfragen der Strafverfolgungsbehörden noch vorhanden sind. Der Gesetzentwurf des Bundesrats, den wir in verbundener Debatte ebenfalls beraten, geht in eine ähnliche Richtung. Bemerkenswert ist, dass dieser Entwurf im Bundesrat auch die Zustimmung von Ländern mit Regierungsbeteiligung von SPD und Grünen gefunden hat. Das zeigt: Die ideologische Ablehnungsfront der Rest-Ampel gegen die IP-Adressen-Speicherung bröckelt.

Mit unserem Antrag machen wir überdies wichtige Vorschläge, um die Vermögensabschöpfung zu stärken. Die Vermögensabschöpfung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Durch eine von der unionsgeführten Bundesregierung im Jahr 2017 vorgenommene Reform wurden bereits wesentliche Verbesserungen erzielt. Jährlich werden Vermögenswerte im Wert von über 1 Mrd. Euro eingezogen. Dennoch bestehen weiterhin Optimierungsbedarfe, wie die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeigen.

Die Speicherung von IP-Adressen ist unverzichtbar, um schwere Kriminalität im Internet zu bekämpfen. Straftäter dürfen im digitalen Raum nicht anonym bleiben. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine rechtssichere Basis, die Kinder schützt, Verbrechensaufklärung verbessert und den Rechtsstaat stärkt. Mit der Vermögensabschöpfung stärken wir überdies ein wirksames Instrument gegen Organisierte Kriminalität. Kriminelle dürfen sich nicht länger an illegal erworbenem Vermögen bereichern. Dazu schließen wir noch bestehende Gesetzeslücken. Illegales Vermögen gehört nicht den Tätern, sondern muss eingezogen werden.

Unser Antrag „Betroffene und Selbsthilfe stärker unterstützen – Erforschung, Diagnosestellung und Versorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen verbessern“.

Patientinnen und Patienten mit Seltenen Erkrankungen (SE) sowie deren Angehörige sind oft auf sich gestellt und fallen durch das Raster des Gesundheitssystems. Die Erkrankungen mögen im Vergleich zu den „Volkskrankheiten“ selten sein – in ihrer Zahl sind sie jedoch nicht zu vernachlässigen. Allein in Deutschland gibt es schätzungsweise mindestens 4,5 Mio. direkt Betroffene, wovon ein Großteil im Kindes- oder Jugendalter ist. Die Dunkelziffer ist auch hoch, weil es zu vielen fehlerhaften oder überhaupt keinen Diagnosen kommt. Daraus entwickelt sich für die Betroffenen und Angehörigen eine nachteilige Versorgungssituation und Ratlosigkeit. Zudem gibt es in der Regel zu wenig Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten. Oft ist auch nur eine Behandlung der Symptome, aber keine wirkliche Heilung möglich. Hinzu kommt: Fehlende Kenntnis über die SE führt dazu, dass eine Diagnose durchschnittlich erst nach fünf Jahren gestellt wird.

Die aktuelle Situation für SE-Betroffene ist unerträglich. Dies muss sich dringend ändern. Hierzu schlagen wir einen Maßnahmenkatalog vor, der u.a. folgende Aspekte umfasst:

  • die Förderung der Forschung im Bereich SE zu intensivieren und die Rahmenbedingungen zu verbessern (beispielsweise über Patenschaftsmodelle zwischen akademischer Forschung und pharmazeutischer Industrie);
  • das Neugeborenen-Screening auszuweiten und auf die vielen Möglichkeiten im Rahmen der Diagnostik von SE hinzuweisen;
  • die besondere Bedeutung von SE bei Kindern und Jugendlichen anzuerkennen und das Leben dieser jungen Menschen im Sinne einer besseren Teilhabe und Inklusion zu verbessern; und
  • Gesetzesvorhaben, die die Digitalisierung oder die Nutzung von Patientendaten betreffen, im Sinne der SE-Betroffenen schneller voranzubringen und ein nationales Patientenregister aufzubauen.

Menschen mit SE sind weder allein, noch dürfen sie in unserem Gesundheitssystem verloren gehen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich diesem Thema daher angenommen und einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Situation der Betroffenen und Angehörigen zu verbessern. Insbesondere braucht es mehr Bewusstsein für SE und mehr wissenschaftlich-fundiertes Wissen. Wichtig ist ein enger Dialog mit Betroffenen, der ärztlichen Selbstverwaltung, Medizinern, der Pharmabranche und Apothekern, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren und auf den Weg zu bringen. Besonders wichtig ist uns die Intensivierung der Forschung und der Fokus auf Kinder und Jugendliche.

 

II. Die Woche im Parlament

1.    Initiativen unser CDU/CSU-Fraktion

In erster Lesung befassen wir uns mit einem von unserer Fraktion erarbeiteten Antrag, dessen Kernforderung lautet: Kompetenzzentrum Leichte Sprache und Gebärdensprache jetzt richtig einrichten. In der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) ist das Recht von Menschen mit Behinderungen auf barrierefreie Kommunikation und Information völkerrechtlich verbrieft. Auf dieser Grundlage hat Deutschland als Vertragsstaat der UNBRK – als bislang einziges Land in Europa – Regelungen geschaffen und unter den letzten CDU/CSU-geführten Bundesregierungen sukzessive ausgebaut, mit denen die Leichte Sprache und die Deutsche Gebärdensprache im digitalen Raum gesetzlich verankert sind. Die aktuellen Entwicklungen durch den verstärkten Einsatz von generativer KI (Künstlicher Intelligenz) ermöglichen eine erhebliche Verbreitung und Stärkung der Leichten Sprache sowie der Deutschen Gebärdensprache in der digitalen Welt. In Ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel sich darauf verständigt, einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/Gebärdensprache einzurichten. Dieses Vorhaben wurde bis dato nicht umgesetzt. Die ehemalige Ampel-Koalition hat die aktuellen technischen Entwicklungen wieder einmal verschlafen. Als Union machen wir einen konstruktiven Vorschlag, wie das Kompetenzzentrum dienstleistend und beratend einen Beitrag zu mehr Teilhabe leisten und die Potenziale der Digitalisierung nutzen kann. Barrierefreiheit wird in einer inklusiven Gesellschaft immer bedeutender und ist der Union ein wichtiges Anliegen.

Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz). In dieser Woche bringen wir erneut unseren o.g. Entwurf in das Plenum des Deutschen Bundestages ein. Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers Habeck und der Bundesregierung gleichwohl seither – nichts. Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen). Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

Mit unserem Antrag Heimische Rohstoffe nutzen – Wertschöpfungsketten erhalten, auf- und ausbauen betonen wir die strategische Bedeutung heimischer Rohstoffe für Deutschlands Wirtschaft und Versorgungssicherheit. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt einen Rohstoffgipfel einzuberufen. Zudem setzen wir uns für eine ideologiefreie nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie ein, die Wettbewerb und Ressourceneffizienz in Einklang bringt. Der Ausbau der Recyclingwirtschaft und die Gleichstellung von qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen mit Primärbaustoffen stehen ebenfalls im Fokus. Angesichts globaler Unsicherheiten ist die Nutzung heimischer Rohstoffe unverzichtbar. Deshalb fordern wir Anpassungen im Bundesberggesetz sowie eine stärkere Berücksichtigung der Rohstoffgewinnung in der Raumordnung. Nur so sichern wir Arbeitsplätze und reduzieren Abhängigkeiten von Importen.

In dieser Woche werden wir unseren Antrag Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors in abschließender Lesung beraten. Wir wollen, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe.

Mit unserem Antrag Klimaneutrales Fliegen vorantreiben – Für einen Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen und wettbewerbsfähige Klimaschutzinstrumente setzen wir uns dafür ein, den Luftverkehr nachhaltiger zu gestalten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie zu erhalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) durch gezielte Förderprogramme und stabile Rahmenbedingungen voranzutreiben. Mit unserem Antrag lehnen wir eine nationale Kerosinsteuer ab, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrt gefährden würde. Stattdessen setzen wir auf Forschungsförderung, Innovation und den Ausbau eines einheitlichen europäischen Luftraums, um CO₂-Emissionen zu senken. Darüber hinaus verlangen wir eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um globale Lösungen für klimaneutrales Fliegen zu entwickeln. Die Modernisierung von Flugzeugflotten und die Förderung des Schienenverkehrs als Alternative auf Kurzstrecken ergänzen unser Konzept. Mit unserem Antrag machen wir deutlich, dass Klimaschutz, Luftverkehr und die wirtschaftliche Stärke des Standorts Deutschland Hand in Hand gehen müssen.

In erster Beratung befassen wir uns in dieser Woche mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel werden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Diese Frist ist aus unserer Sicht jedoch zu knapp bemessen. Im Regelfall liegt die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere von großen städtischen Anlagen, bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Daher wird ist die Verlängerung notwendig, um Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – schlagen wir daher eine Änderung des KWKG vor. Die Geltungsdauer der Förderregeln soll bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die KWK spielt eine Schlüsselrolle beim Abbau von Treibhausgasemissionen und der Energieeffizienzsteigerung. Sie ist zudem eine unverzichtbare Säule für ein zukunftsfähiges Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien. Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir für verlässliche Rahmenbedingungen für den Klimaschutz und schaffen Planungssicherheit – gerade bei den Kommunen. Zudem stärken wir die Energieversorgungssicherheit in Deutschland.

Mit unserem Antrag Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – reagieren wir auf die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland. Jede vierte Frau erlebt mindestens einmal im Leben Partnerschaftsgewalt, und alle 48 Stunden wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes Zuhause. Die steigende Zahl der Opfer verdeutlicht die Dringlichkeit eines umfassenden Handlungsansatzes. Wir setzen uns für einen dritten nationalen Aktionsplan ein, der eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern, präventive Bildungsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung beinhaltet. Deutschlandweit fehlen derzeit Tausende Frauenhausplätze. Wir fordern daher einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung von Schutzunterkünften. Präventionskampagnen und gezielte Schulungen sollen gesellschaftliche Stigmata abbauen und Gewalt vorbeugen. Zudem sind härtere Strafen für Stalking, Körperverletzung und digitale Gewalt, insbesondere Deepfake-Pornografie, dringend nötig. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen und eine vorbehaltlose Anwendung der Istanbul-Konvention stellen wir den Schutz von Frauen und ihren Kindern sicher und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Gewaltprävention und Opferunterstützung. Parallel zu unserem Antrag behandeln wir auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in verbundener Debatte. Wenngleich wir die Ziele dieses Entwurfs teilen, sehen wir ihn inhaltlich kritisch. Zunächst ist festzustellen, dass die Ampel-Bundesregierung und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin in den drei Jahren ihrer Amtszeit bisher exakt gar nichts für von Gewalt bedrohte Frauen erreicht haben. Der von der Rest-Ampel behauptete Zeitdruck ist daher künstlich gemacht. Kritisch anzumerken ist außerdem, dass die Hilfeleistung erst in die Zukunft – ab 2030 – wirksam werden soll. Der berechtigte Personenkreis ist überdies unklar und zu weit gefasst. Auch ist die Finanzierung nicht im Einvernehmen mit den Ländern geklärt – diese müssen dem Gesetz im Bundesrat aber zustimmen, was keinesfalls sicher ist.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Antrag Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen. Die Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist alarmierend. Die Zahl der Regelinsolvenzen ist 2024 dramatisch gestiegen. Lange haben Vertreter der Bundesregierung die steigende Zahl an Konkursen heruntergespielt und darauf verwiesen, dass ein Großteil des Anstiegs auf eine Normalisierung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Mittlerweile wurde jedoch das Vor-Corona-Niveau überschritten. Das zeigt: Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind für viele Betriebe in Deutschland existenzgefährdend. Mit unserem Antrag fordern wir ein sofortiges Belastungsmoratorium und die Abschaffung überbordender Regulierungen wie des Lieferkettengesetzes. Wir setzen uns für eine Senkung der Unternehmenssteuern und der Strompreise ein, etwa durch eine dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und eine bessere Abstimmung beim Ausbau erneuerbarer Energien. Arbeitskosten sollen durch eine Begrenzung der Sozialabgaben auf maximal 40 % des Bruttoarbeitslohns gesenkt werden. Zudem fordern wir eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, eine stärkere Förderung qualifizierter Zuwanderung und Anreize zur Arbeitsaufnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Auch Freihandelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften sollen intensiviert werden, um deutsche Unternehmen international wettbewerbsfähig zu halten. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir dringend benötigte Entlastung und stärken die wirtschaftliche Substanz Deutschlands.

Mit unserem Antrag Nordkoreas schädliche Außenpolitik einhegen reagieren wir auf die weiter zunehmende Gefahr, die von Nordkorea für die internationale Sicherheit ausgeht. Das Regime unter Kim Jong-un setzt seine aggressiven Raketentests fort und hat im Jahr 2024 bereits zum zweiten Mal Hyperschallwaffen getestet. Diese Handlungen bedrohen nicht nur Millionen Menschen in Südkorea und Japan, sondern untergraben auch die Stabilität in Ostasien. Gleichzeitig finanziert das Regime seine militärischen Ambitionen durch massive Cyberkriminalität und Waffenexporte. Besonders besorgniserregend sind die Verbindungen des Regimes zu Russland, einschließlich Waffenlieferungen und der Entsendung nordkoreanischer Soldaten in den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Mit unserem Antrag fordern wir eine wirksame Durchsetzung und Modernisierung internationaler Sanktionen gegen Nordkorea. Wir setzen uns für eine engere Kooperation mit Südkorea und Japan sowie eine verstärkte internationale Koordinierung ein, etwa durch die G7. Cyberkriminalität, die Nordkoreas Waffenprogramm maßgeblich finanziert, muss mit härteren Maßnahmen bekämpft werden. Zudem plädieren wir für die Schaffung eines Tribunals zur Untersuchung nordkoreanischer Menschenrechtsverbrechen und die Einrichtung einer neuen internationalen Beobachtungsinstanz zur Kontrolle der Sanktionsumgehungen. Mit diesen Maßnahmen wollen wir Nordkoreas destruktive Außenpolitik wirksam eindämmen.

2.2 Sonstige Tagungsordnungspunkte

In dieser Woche befassen wir uns in erster Lesung mit dem von einer Gruppe von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken erarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Entwurf sieht eine Neufassung des § 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) und eine Aufhebung der §§ 218a-219b StGB vor. § 218 StGB soll zukünftig auf Abbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren beschränkt sein. Abtreibungen mit dem Willen der Schwangeren sollen zukünftig ausschließlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt sein. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen Abtreibungen zukünftig ausdrücklich rechtmäßig sein. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen, die Frau bliebe straffrei. Die Kosten für eine Abtreibung sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Wir sehen diesen Entwurf sehr kritisch und lehnen ihn ab. Für uns ist klar: Ungewollte Schwangerschaften stellen insbesondere werdende Mütter, aber auch Väter, vor existenzielle Fragen. Die Frage, wie damit umzugehen ist, betrifft auch ein neues Leben – das sich selbst nicht äußern kann. Keine Frau macht sich in einer solchen Situation die Entscheidung leicht, die Schwangerschaft fortzusetzen oder aber abzubrechen. Wir wollen Frauen in dieser sensiblen Lage bestmöglich unterstützen. Sie sollen die notwendige Beratung und Hilfe bekommen, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Die geltende gesetzliche Regelung ermöglicht dies und sie schützt gleichzeitig das ungeborene Leben. Diese Regelung hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist gesellschaftlich akzeptiert. Ein Kind kann niemals ohne die Schwangere, sondern nur mit ihr geschützt werden. Es gibt deshalb derzeit keinen Regelungsbedarf. Den Vorstoß von SPD, Grünen und Linken, die Regelungen noch vor der Wahl und ohne ausreichende Beratungszeit im Bundestag zu ändern, lehnen wir ab. Dieses überhastete Vorgehen würde einen klugen und bewährten gesellschaftlichen Konsens aufkündigen und neue Unsicherheiten und Konflikte provozieren. Viele Länder beneiden uns um die befriedete gesellschaftliche Debatte. Wir brauchen keinen Kulturkampf, sondern praktische Hilfe für betroffene Frauen vor Ort, Vernunft statt Ideologie. Für uns steht im Vordergrund, die Versorgungslage für Frauen zu verbessern, denn hier gibt es tatsächlich Defizite. Wir wollen den Zugang zu Beratungsstellen, Unterstützungsangeboten und medizinischer Versorgung verbessern, um die werdenden Mütter in dieser Ausnahmesituation nicht allein zu lassen.

Mit dem Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung befassen wir uns in dieser Woche mit einem Gruppenantrag zum Thema Organspende. Die unterzeichnenden Abgeordneten wollen die Versorgung schwerkranker Menschen mit lebensrettenden Spenderorganen verbessern. Dazu führen sie an: Trotz eines Anstiegs der Organspenden im Jahr 2023 reichen die verfügbaren Spenderorgane bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Mehr als 8.400 Patientinnen und Patienten stehen auf der Warteliste. Viele stürben, weil kein passendes Organ verfügbar ist. Mit dem Entwurf wird deshalb die Einführung einer Widerspruchsregelung vorgeschlagen: Damit würde künftig jede Person als potenzielle Spenderin oder Spender betrachtet, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein zentraler Bestandteil ist das bereits eingeführte Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, das die jederzeitige Auffindbarkeit von Widersprüchen sicherstellt. Angehörige sollen überdies entlastet werden, da ihre Entscheidung in solchen Fällen nicht mehr erforderlich ist. Daneben spricht sich der Entwurf für mehr Aufklärung auf und erhofft sich so eine Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Organspende. Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen soll respektiert, aber gleichzeitig eine Kultur der Auseinandersetzung mit der Thematik Organspende geschaffen werden. So soll die lebensrettende Spendenbereitschaft nachhaltig erhöht werden.

In erster Beratung befassen wir uns mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr. Die aktuelle sicherheitspolitische Lage, geprägt durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, erfordert eine Verbesserung der Einsatzbereitschaft und der Kapazitäten der Bundeswehr. Die Bundesregierung schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des militärischen Dienstes vor, darunter die Ausweitung von Verpflichtungsprämien, verbesserte Vergütungen und erweiterte soziale Absicherungen für militärisches Personal. Zudem werden arbeitszeitrechtliche Anpassungen vorgenommen, um die Kaltstartfähigkeit und Flexibilität der Truppe zu gewährleisten. So will die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft durch personellen Aufwuchs, finanzielle Anreize und erweiterte Unterstützungsleistungen, insbesondere für Auslandseinsätze, verbessern. So soll die Bundeswehr in die Lage versetzt werden, ihren Beitrag zur Landes- und Bündnisverteidigung, beispielsweise mit der Stationierung einer Brigade in Litauen, effektiv zu leisten.

Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) wird die Richtlinie (EU) 2022/2557 in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus werden weitere Regelungen getroffen, um die Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland zu stärken. Ziel der Bundesregierung ist es, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für alle Sektoren kritischer Infrastruktur (KRITIS-Sektoren) zu schaffen, der den Schutz vor Naturgefahren, technischen Störungen sowie vorsätzlichen Angriffen sicherstellt und die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Funktionen gewährleistet. Diese neuen Schutzmaßnahmen ergänzen die bereits existierenden gesetzlichen Regelungen zu Cybergefahren nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und der BSI-KRITIS-Verordnung. Das neue KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zur Erstellung von Risikobewertungen und Resilienzplänen sowie zur Einhaltung sektorenübergreifender Mindestanforderungen. Ergänzt wird dies durch Rechtsverordnungen, branchenspezifische Standards und eine enge Zusammenarbeit der Behörden. Diese Regelungen werden erst in den nächsten Jahren wirksam. Eine zentrale Meldestelle soll erhebliche Störungen erfassen und den Informationsaustausch zwischen Betreibern und Behörden verbessern. Der Gesetzesentwurf orientiert sich am „All-Gefahren-Ansatz“ und ergänzt bestehende IT-Sicherheitsregelungen. Er soll dazu beitragen, die nationale Sicherheit zu stärken, die Versorgungsstabilität zu sichern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen in der gesamten Europäischen Union zu fördern.

III. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Innen:
  • Dezember: BK Scholz empfängt die deutsche Mannschaft der diesjährigen internationalen Weltmeisterschaften der Berufe (World Skills),
  • Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung,
  • -5. Dezember: World Space Forum „Sustainable Space for Sustainability on Earth“ von DLR und BMWK in Bonn,
  • Dezember: Regierungsbefragung mit BK Scholz,
  • Dezember: BM Lemke spricht zum 60. Jahrestag der Gründung der Stiftung Warentest,
  • Dezember: BM Heil nimmt an der Betriebsversammlung bei Volkswagen teil,
  • -6. Dezember: Innenministerkonferenz,
  • Dezember: BK Scholz empfängt Vertreter aller zivilen Freiwilligendienste,
  • Dezember: Wohngipfel der Bundesregierung mit BM Geywitz,
  • Dezember: Untersuchungsausschuss „Cum-Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft vernimmt BK Scholz als Zeugen,
  • Dezember: Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes mit Beschluss zu einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele,
  • Dezember: PK zur Vorstellung des AfD-Kanzlerkandidaten.
  1. Außen/EU:
  • -7. Dezember: Konferenz der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes,
  • /3. Dezember: BM Habeck reist nach Kenia,
  • -13. Dezember: Internationale Gerichtshof verhandelt zu Rechtsgutachtem im Auftrag der VN-Generalversammlung zu Klimaschutzverpflichtungen,
  • Dezember: Gesundheitsministerrat (Schutz vor Passivrauchen, Herz-Kreislauf-Gesundheit, Maßnahmenpaket Arzneimittel und Medizinprodukte, Organspende),
  • /4. Dezember: Treffen der NATO-Außenminister,
  • Dezember: Verkehrsministerrat (Fahrbefähigungsverlust, Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, Durchsetzung von Fahr- und Fluggastrechten),
  • Dezember: KOM-Präs. von der Leyen nimmt am Treffen der Mercosur Staaten teil,
  • Dezember: Telekommunikationsministerrat (Cybersicherheit, digitale Infrastruktur),
  • Dezember: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Ghana,
  • Dezember: Polens liberalkonservative Bürgerkoalition gibt Präsidentschaftskandidaten bekannt (mögliche Kandidaten für die Wahl im Mai 2025 sind Außenminister Sikorski und Warschaus Oberbürgermeister Trzaskowski),
  • Dezember: Wiedereröffnung der Kathedrale Notre Dame in Paris mit Präsident Macron.

Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 12. November 2024

1. Die Woche im Parlament

In dieser Woche fordern wir in einer von uns beantragten Aktuellen Stunde: Negative Auswirkungen auf die Innere Sicherheit ernst nehmen – Cannabis-Legalisierung aufheben. Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat die Ampel-Bundesregierung ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt und für kriminelle Banden gestartet. Die sogenannte „Trendwende in der Drogenpolitik“ hat in der Praxis genau das Gegenteil bewirkt: Der Schwarzmarkt floriert, kriminelle Banden expandieren, der Konsum hat zugenommen. Eigenanbau und die wenigen genehmigten Anbauvereine können den Konsum bei Weitem nicht decken. Die negativen Auswirkungen dieser verfehlten Drogenpolitik für die Innere Sicherheit sind vielfältig: Polizeiliche Kontrollen laufen ins Leere, da Dealer sich an die neuen, großzügigen Freimengen für den „Eigenbedarf“ halten und ihre Aktivitäten so legal wirken lassen. Der Polizei sind die Hände gebunden. Die organisierte Kriminalität ist in diesen neuen, noch lukrativeren Markt mit Druck eingestiegen. Sie agiert immer brutaler, um Marktanteile zu sichern und Revierkämpfe auszutragen. Währenddessen nutzen windige Telemediziner die neuen Regeln, um Cannabis ohne echte Indikation zu verschreiben, mitunter nur auf Basis eines ausgefüllten Fragebogens. Diese Fehlentwicklungen zeigen: Die Ampel-Bundesregierung hat nicht nur die negativen gesundheitlichen Folgen gerade für Jugendliche und Heranwachsende in unverantwortlicher Weise vernachlässigt, sondern es auch versäumt, die nachteiligen rechtlichen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Folgen ihrer Gesetzgebung zu bedenken. Die Cannabis-Teillegalisierung ist damit ein riesiges Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität. Ein nachhaltiges Konzept zur Bekämpfung des Schwarzmarktes und zur Durchsetzung der neuen Regeln – gerade zur Verhinderung des Konsums durch Jugendliche und junge Erwachsene – bleibt aus. Zum Schaden der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, der Inneren Sicherheit und des Rechtsstaats.

Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 befassen wir uns in zweiter Lesung. Mit dem Nachtragshaushalt für 2024 will die Bundesregierung die geplante Nettokreditaufnahme von ursprünglich 39 Milliarden Euro auf 50,3 Milliarden Euro erhöhen. Laut Entwurf sind für das laufende Jahr nunmehr Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro geplant. Dies bleibt – aufgrund der Konjunkturkomponente – im Rahmen der maximal zulässigen Höhe nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Die Anpassung wurde notwendig, da die schwache Konjunktur zu geringeren Steuereinnahmen führt, die nun auf 374,4 Milliarden Euro geschätzt werden – 3,2 Milliarden Euro weniger als geplant. Gleichzeitig steigen die Ausgaben, insbesondere für die Strompreisentlastung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds mit 19,4 Milliarden Euro (statt 10 Milliarden Euro) finanziert werden. Auch die Ausgaben für das Bürgergeld sowie Unterkunft und Heizung sind stärker gestiegen als von der Bundesregierung eingeplant. Sie werden um 3,7 Milliarden Euro auf insgesamt 50,5 Milliarden Euro erhöht. Die Befassung des Plenums in dieser Woche erfolgt aufgrund bestimmter technischer Vorschriften und Fristen der Geschäftsordnung. Anschließend wird die Vorlage wieder in den Haushaltsausschuss zurücküberwiesen.

In dieser Woche befassen wir uns abschließend mit dem Entwurf der Bundesregierung für eine 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Mit der Verordnung will die Bundesregierung auf neue Herausforderungen im Bereich der Exportkontrolle reagieren. Hierzu soll der Export von Technologien mit Dual-Use-Charakter – also solche Produkte und Gegenstände, die sowohl für zivile wie militärische Zwecke nutzbar sind – neu besser reguliert werden. Zentrale Maßnahmen umfassen die Erweiterung der nationalen Kontrollliste um bestimmte neuartige Technologien, die Anpassung an das EU-einheitliche Nummerierungssystem sowie die Umsetzung der im Wassenaar-Abkommen und den EU-Sanktionsbeschlüssen – insbesondere gegen Russland – verankerten Änderungen. Außerdem werden Änderungen am Waffenembargo gegenüber der Zentralafrikanischen Republik und Somalia innerstaatlich umgesetzt.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen. Die Höfeordnung ist partielles Bundesrecht – also Bundesrecht, das nur in einem Teil Deutschlands gilt. Dies betrifft die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Gegenstand des Gesetzes ist insbesondere ein Anerbenrecht für die Übergabe (unter Lebenden oder im Erbfall) von Höfen, die im Eigentum einer Einzelperson oder von Ehegatten sind. Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben. Die Höfeordnung steht in der langen Tradition der Anerbenrechte, die darauf abzielen, den geschlossenen Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden insbesondere Folgeänderungen infolge der Grundsteuerreform umgesetzt. Gleichfalls besonders wichtig ist jedoch eine weitere Regelung, die im Wege des Änderungsantrags noch nachträglich in dieses Gesetz – als Trägergesetz – eingefügt wurde: Wir wollen die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden stärken und schwere Kriminalität effizienter bekämpfen. Dazu verlängern wir die gesetzlichen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl. So stellen wir sicher, dass dieses wichtige Ermittlungsinstrument unserer Polizei auch weiterhin zur Verfügung steht.

2. Wichtige Termine und Ausblick

2.1     Inland

  • November: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für Oktober bekannt,
  • November: Dehoga-Branchentag mit BM Özdemir,
  • November: Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Solidaritätszuschlag,
  • November: Berliner Forum Außenpolitik der Körber-Stiftung mit BM Baerbock,
  • November: Vorstellung Lagebericht 2024 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik mit BM Faeser,
  • November: Feierliches Gelöbnis zum Gründungstag der Bundeswehr mit BM Pistorius, MP Weil,
  • November: Vorstellung DGB Index Gute Arbeit – Fachkräftemangel,
  • November: Regierungserklärung zur aktuellen Lage von BK Scholz,
  • November: BK Scholz nimmt das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegen,
  • November: BK Scholz spricht auf der Festveranstaltung anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Wirtschaftsvereinigung Stahl,
  • November: Verleihung des Leo-Baeck-Preises des Zentralrats der Juden an Hans-Joachim Watzke,
  • November: Handelskongress mit BM Habeck, BM Heil,
  • November: Strategiedialog Automobilwirtschaft mit MP Kretschmann, BM Habeck,
  • November: 100-jähriges Jubiläum der Friedrich-Ebert-Stiftung,
  • November: Eurostat veröffentlicht Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal,
  • November: BK Scholz lädt zum zweiten Treffen des „Industriegipfels“ mit Industrieverbänden, Gewerkschaften und einzelnen Unternehmen,
  • -17. November: Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen,
  • November: Bundesweiter Vorlesetag,
  • November: EU-Kommission legt Herbstprognose für die Wirtschaft vor,
  • November: BK Scholz empfängt den rumänischen Präsidenten Klaus Johannis,
  • /16. November: Landesparteitag der CDU Saarland,
  • November: Gedenkrede des rumänischen Staatspräsidenten Klaus Iohannis bei der Zentralen Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag im Deutschen Bundestag.

2.2     Außen/EU:

  • bis 16. November: Gipfeltreffen der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftskooperation in Lima,
  • bis 22. November: Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 29) in Baku (BK Scholz hat seine Teilnahme abgesagt),
  • November: Arabisch-islamischer Gipfel zum Krieg in Nahost (auf Einladung Saudi-Arabiens wollen Vertreter aus 50 Staaten über den Krieg in Nahost beraten),
  • November: Voraussichtlicher Abschluss der Anhörungen der designierten EU-Kommissare,
  • November: EU-KOM: elektronische Erklärung bei der Arbeitnehmerentsendung,
  • -15. November: 29. Iberoamerika-Gipfel (Treffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, Spaniens und Portugals),
  • November: Wirtschafts- und Finanzministerrat (EU-Haushalt 2025),

17.-19. November: G20-Gipfel in Rio de Janeiro

Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 5. November 2024

I. Kernbotschaften der Woche

Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken.

Insbesondere seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sehen wir eine deutliche Zunahme antisemitischer Straftaten und von Äußerungen des Judenhasses auf unseren Straßen. Das sichtbare Anwachsen des Antisemitismus ist nicht nur eine Bedrohung für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Es stellt auch einen Angriff auf die Werte und Grundsätze unserer gesamten Gesellschaft dar. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, jüdisches Leben in Deutschland aktiv zu schützen und weiter zu stärken.

Mit dem interfraktionellen Antrag „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ setzen die Fraktionen der demokratischen Mitte im Deutschen Bundestag ein klares Zeichen gegen jeden Antisemitismus und gegen eine antisemitisch motivierte Verurteilung Israels. Wir treten gemeinsam für einen besseren Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ein. Wir fordern, dass die Bundesregierung ihre Anstrengungen zur Förderung der jüdischen Kultur und Bildung intensiviert. Antisemitismus muss in allen Bereichen der Gesellschaft zurückgedrängt werden. Wo erforderlich, sind auch Gesetzeslücken zu schließen. In diesem Zusammenhang nennt der Antrag neben dem Strafrecht auch das Aufenthalts-, das Asyl- und das Staatsangehörigkeitsrecht.

Der Deutsche Bundestag stellt überdies erneut fest, dass die Bundesregierung die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) als maßgeblich heranzuziehen hat. Überdies verlangen wir den Ausschluss staatlicher Förderung für alle Organisationen, die mit der sogenannten BDS-Bewegung in Verbindung stehen, zum Boykott Israels aufrufen oder sonstige antisemitische Inhalte verbreiten. Ein klares Bekenntnis zu Israels Sicherheitsinteressen und Selbstverteidigungsrecht ist ebenfalls Teil des gemeinsamen Antrags.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben in unseren Gesetzesinitiativen und Anträgen seit dem 7. Oktober 2023 auch deutlich weitergehende Vorschläge zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorgelegt. Hinter diesen Vorschlägen stehen wir weiterhin uneingeschränkt. Gleichwohl haben wir uns intensiv für einen gemeinsamen Antrag eingesetzt. Dafür sind wir Kompromisse eingegangen. Denn für uns gilt: Die Fraktionen der demokratischen Mitte im Deutschen Bundestags und alle Bürgerinnen und Bürger müssen gegen Antisemitismus zusammenstehen.

Fraktionskongress, Initiativen und „Aktuelle Stunde“ zur Wirtschafts- und Energiepolitik.

Deutschland steckt in der Rezession. Arbeitsplätze gehen verloren. Industrie wandert ab. Der Arbeitsmarkt ist dysfunktional. In dieser Lage bräuchte unser Land eine handlungsfähige Bundesregierung, die mit einem Plan für Deutschland Entscheidungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes trifft. Das Gegenteil ist der Fall: Die Bundesregierung versinkt im Streit und Chaos, während die wirtschaftliche Position Deutschlands jeden Tag schwächer wird.

Wir machen die Wirtschafts- und Energiepolitik in dieser Sitzungswoche zu einem Schwerpunktthema. Am Dienstag richten wir unseren Fraktionskongress „Die Neue Energie-Agenda: Energiepolitik für ein klimaneutrales Industrieland“ aus, bei dem wir den Entwurf eines umfangreichen energiepolitischen Positionspapiers vorstellen. In diesem Positionspapier verdeutlichen wir: Deindustrialisierung ist nicht der Weg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Klimapolitik. Wirtschaft, Energie und Klima zusammen zu denken ist unser Anspruch. Sauberkeit, Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung sind kein Nullsummenspiel, sondern können als gleichrangige Ziele nur im Zusammenspiel erreicht werden. Darüber hinaus haben wir für Freitag eine „Aktuelle Stunde“ zum Thema „Kurs der Bundesregierung in der Wirtschaftskrise“ beantragt, um das Gipfelchaos innerhalb der Bundesregierung zu thematisieren und vor allem auch unsere eigenen wirtschaftspolitischen Vorschläge in den Vordergrund zu rücken.

Ferner werden wir anlässlich des bevorstehenden internationalen Klimaschutzgipfels in Baku vom 11.-22. November 2024 einen eigenen Klimaschutzantrag in den Bundestag einbringen. Zu unseren Forderungen zählt ein beschleunigter Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, die konsequente Anwendung der CO2-Bepreisung als Leitinstrument und die Rückgabe der hieraus resultierenden Einnahmen an die Bürger und Unternehmen, beispielsweise durch die Absenkung der Stromsteuer und der Netzentgelte.

Wir wollen Deutschland als Industrieland stärken und bis 2045 klimaneutral machen. Gelingen wird dies nur, wenn wir Wirtschaft, Energie und Klimaschutz als Einheit betrachten und auch danach handeln. Bezahlbare, saubere und sichere Energie ist eine Grundvoraussetzung für unsere Zukunft als Industrie- und Handelsnation. Das erfordert auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland und zur Stärkung von Mittelstand und Handwerk eine Verbesserung der Energieeffizienz, den systemdienlichen weiteren Ausbau aller erneuerbaren Energien sowie von steuerbaren Kraftwerken und Speichern. Auch der Aus- und Umbau der Übertragungs- und der Verteilnetze sowie die Errichtung einer Wasserstoff- und einer CO2-Infrastruktur sind von großer Bedeutung für den Energiestandort Deutschland.

35 Jahre Mauerfall – 35 Jahre Freiheit in ganz Deutschland – Verantwortung und Auftrag.

Mit dem Sturz der Berliner Mauer am 9. November 1989 durch die Menschen in der ehemaligen DDR öffnete sich für sie das Tor zur Freiheit. Der Tag des Mauerfalls war, zusammen mit dem Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990, ein Moment des großen Glücks für unser gesamtes Land – in Ost und West, Nord und Süd. Die Überwindung der kommunistischen Diktaturen in der DDR sowie in Mittel- und Osteuropa ist ein Meilenstein der europäischen Freiheitsgeschichte. Der dadurch möglich gewordene Prozess der europäischen Integration eröffnete vielen Menschen ein Leben in Freiheit, Sicherheit und Chancen. Aus dieser Erfahrung und Dankbarkeit erwächst die Verantwortung, auch heute denen in Europa zur Seite zu stehen, die noch immer um ihre Freiheit kämpfen – etwa den mutigen Menschen in Belarus.

Die DDR war ein Unrechtsstaat. Den Menschen, die in der SED-Diktatur aus Überzeugung und unter Einsatz ihres Lebens oder Inkaufnahme von Repressionen mutig Widerstand geleistet haben, gebührt Hochachtung und Wertschätzung. Noch immer leiden viele Opfer unter den Folgen von politischer Verfolgung, Zersetzung und Repression. Und noch immer gibt es gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Anerkennung und persönlichen Situation der Opfer. Zu all diesen Themen bringen wir in dieser Woche einen eigenen Antrag ein – auch, um die Bundesregierung an die bisher nicht umgesetzten Versprechen ihres Koalitionsvertrages zu erinnern.

Die Bundesregierung muss endlich tätig werden und ihre dazu vereinbarten Ziele zur Vollendung der inneren Einheit umsetzen. Was hindert sie daran, im Einvernehmen mit den Ländern die Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen für Opfer der SED-Diktatur zu erleichtern und ergänzend einen bundesweiten Härtefallfonds einzurichten? Was hindert die Bundesregierung daran, die Bundesstiftung Aufarbeitung zu stärken und der Geschichte der Demokratie in Deutschland und ihren Orten mehr Sichtbarkeit zu verleihen? Verantwortung für das Zusammenwachsen unseres Landes bleibt in der Ampel-Bundesregierung ein Lippenbekenntnis.

 

II. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Primärprävention stärken – Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung erhalten. Herz-Kreislauferkrankungen sind mit 358.000 Sterbefällen im Jahr 2022 die häufigste Todesursache in Deutschland. Nach Angaben der Deutschen Herzstiftung erfolgten im Jahr 2022 1.574.352 vollstationäre Krankenhausaufnahmen wegen Herzkrankheiten. Fast 217.000 Menschen sterben jedes Jahr an einer Herzkrankheit Das Risiko für eine Koronare Herzerkrankung oder einen Herzinfarkt sowie andere Erkrankungen kann jedoch durch einen gesunden Lebensstil erheblich verringert werden. Deshalb unterstützen wir mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – nicht nur den Erhalt der bestehenden Präventionsangebote, sondern setzen uns auch für deren Intensivierung ein. Gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), den maßgeblichen Verbänden, der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung wollen wir das Bewusstsein in der Bevölkerung für gesundheitliche Eigenvorsorge und Prävention weiter stärken. Parallel zu unserem Antrag debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit in erster Lesung. Kern des „Herzgesetzes“ ist eine bessere Vorsorge. Krankenkassen sollen ihre Versicherten im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zum Herz-Check einladen. Die Vorsorge sollen auch Apotheker machen dürfen. Der Entwurf basiert auf einem Impulspapier zur besseren Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im September 2023 publik gemacht hat. Krankenkassen sollen überdies verpflichtet werden, ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) anzubieten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Schlaganfälle und Herzinfarkte in Deutschland reduzieren. Das Ziel wird von unserer Fraktion unterstützt. Wir kritisieren allerdings die Art und Weise der Bekämpfung jedoch als „Staatsmedizin“ mit fragwürdiger Evidenz. Mit unserem Antrag nehmen wir eine Gegenposition ein, die nicht nur von den Präventionsverbänden, sondern auch von den Krankenkassen unterstützt wird.

Mit unserem Antrag Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit nachhaltig sichern, Strategie zur Stärkung der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie umgehend anpassen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, ihr Strategiekonzept für die Verteidigungsindustrie schnellstmöglich anzupassen. Wir setzen uns für den gezielten Aufbau und Erhalt nationaler Kompetenzen durch Anwendung von Art. 346 AEUV bei Schlüsseltechnologie-Vergaben ein. Das bedeutet: Wenn es für die Wahrung wesentlicher deutscher Sicherheitsinteressen erforderlich sind, kann bei der Beschaffung von Rüstungsgütern vom EU-Vergaberecht abgewichen werden. Weiterhin fordern wir, die Rüstungsindustrie als unverzichtbare Schlüsseltechnologie zu fördern. Die Effizienz bei Exportkontrollen muss gesteigert werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern. Es bedarf zudem eines optimierten Beschaffungsprozesses, einer klaren Exportpolitik und einer gesellschaftlichen Akzeptanz für eine starke Verteidigungsindustrie. Angesichts neuer Bedrohungen sehen wir die Untätigkeit der Bundesregierung kritisch und fordern die konkrete Umsetzung der in der Nationalen Sicherheitsstrategie angekündigten Maßnahmen.

In einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FPD mit dem Titel Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren setzen wir uns für eine umfassende Anerkennung und stärkere Aufarbeitung der NS-Verbrechen gegen die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation ein. Mit unserem Antrag fordern wir die bundesweite Sicherung von Akten und die Durchführung einer nationalen Fachtagung, um bestehende Forschungslücken zu schließen und die Aufklärung weiter voranzutreiben. Die Erinnerung an die etwa 700.000 Betroffenen und die Aufarbeitung dieser Verbrechen bleibt überparteiliche Verantwortung und darf niemals enden. Wir betonen zudem die Notwendigkeit, die Gedenkstättenarbeit weiter zu fördern. Der Berliner Gedenkort T4 für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde zeigt die Bedeutung der Erinnerungskultur. Bereits dieser wichtige Gedenkort geht auf einen interfraktionellen Beschluss von 2014 zurück.

In dieser Woche beraten wir drei wichtige wirtschaftspolitische Anträge und Gesetzentwürfe unserer Fraktion. Mit unserem Antrag Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, dringend Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen angesichts steigender Insolvenzzahlen zu ergreifen. Lange haben Vertreter der Regierung die steigende Zahl an Konkursen heruntergespielt und darauf verwiesen, dass ein Großteil des Anstiegs auf eine Normalisierung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Mittlerweile wurde jedoch das Vor-Corona-Niveau überschritten. Das zeigt: Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind für viele Betriebe in Deutschland existenzgefährdend. Insbesondere die hohen Energiepreise und immer weiter steigende Regulierungsanforderungen belasten die Unternehmen und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit. Hinzu kommen Eingriffe in die Lohnpolitik durch den politisch hochgesetzten Mindestlohn sowie Fehlanreize in der Sozialpolitik, insbesondere durch das Bürgergeld. Unser Antrag umfasst Forderungen wie ein sofortiges Belastungsmoratorium, eine Senkung der Unternehmenssteuern und Energiekosten sowie die Vereinfachung des Arbeitszeitgesetzes. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Liquidität für tragfähige Geschäftsmodelle zu sichern und so die wirtschaftliche Substanz Deutschlands langfristig zu erhalten.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir überdies unseren Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union (Handelsoffensivegesetz). Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu Drittstaaten vertiefen. Wir fordern die Ratifizierung von Wirtschaftspartnerschafts- und Investitionsschutzabkommen mit verschiedenen afrikanischen Staaten, sowie mit Singapur und Vietnam. Diese Abkommen sollen die Handelsmöglichkeiten verbessern, Handelshemmnisse beseitigen und Investitionssicherheit schaffen. Sie sind zentral für die Diversifizierungspläne für die wirtschaftliche Zukunft der EU und Deutschlands. Zudem sollen diese Abkommen helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen anzuziehen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Abkommen schnell zu ratifizieren.

Abschließend befassen wir uns mit unserem Antrag Exportnation Deutschland stärken mit regelbasierter Handelspolitik statt unrealistischen Forderungen. Das Scheitern der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie das zunehmend infrage stehende Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Raum müssen endlich zu einem handelspolitischen Erwachen und Umdenken der Bundesregierung führen. Handelsabkommen, die teilweise über Jahrzehnte verhandelt wurden, dürfen nicht länger zerredet, mit Nachforderungen im Nachhaltigkeitsbereich überfrachtet und damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Es gilt, diese Abkommen endlich zum Abschluss zu bringen und die Verhandlungen über andere wegweisende Handelsabkommen, wie z.B. mit Indien, schnellstmöglich voranzutreiben. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum des Deutsches Bundestages beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, geschlossen den Abschluss von Handelsabkommen vorantreiben und unterstützen. Deutschland muss hier auch innerhalb der EU eine Führungsrolle übernehmen. Nur mit dem Ausbau bestehender außenwirtschaftlicher Beziehungen mit gleichgesinnten Ländern sowie mit neuen Kooperationspartnern können Lieferketten diversifiziert, einseitige Abhängigkeiten reduziert und die Resilienz der Europäischen Union und Deutschlands erhöht werden.

Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz). Zum 18. November 2023 hat die Ampel-Koalition das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen. Die Streichung sollte – so die Begründung der Koalition – widerspiegeln, dass ein „modernes … Einwanderungsrecht ein wichtiges Anliegen und Ziel der Regierungskoalition“ sei (Bundestagsdrucksache 20/7394, S. 24). Die Ampel-Koalition verabschiedete das Gesetz mitten in einer der schwersten Migrationskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Allein im Jahr 2023 wurden über 350.000 Asylanträge gestellt. Die Bedeutung dieser migrationspolitischen Weichenstellung ist nicht zu unterschätzen: Die ausdrücklich genannten Zielbestimmungen des Aufenthaltsrechts sind nicht unverbindliche Aussagen des Gesetzgebers, sondern bilden vielmehr Richtpunkte und feste Vorgaben für die Gesetzesausführung und -auslegung. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Zielvorgabe der „Begrenzung“ der Zuwanderung wieder in das Gesetz aufnehmen. Dies wird flankiert von weiteren migrationsbegrenzenden Maßnahmen: So soll der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz beendet werden. Ferner soll die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (z.B. Bahnhöfe) antrifft. Diese Maßnahmen stellen – zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen – einen wesentlichen Schritt in Richtung eines Stopps der illegalen Migration nach Deutschland dar. Grenzkontrollen und Zurückweisungen sind allerdings auf Basis des geltenden Rechts bereits möglich, sodass insofern keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind.

Ermittlern notwendige Befugnisse zur Aufklärung von Straftaten geben – Straftatenkataloge in der Strafprozessordnung erweitern, Telekommunikationsüberwachung für den Wohnungseinbruchdiebstahl unbefristet ermöglichen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden stärken und schwere Kriminalität effizienter bekämpfen. Wir setzen uns insbesondere für die Entfristung der gesetzlichen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl ein. Diese Forderung ist besonders aktuell, denn gerade in dieser Woche plant die Ampel-Koalition eine gesetzliche Regelung für eine bloße Verlängerung der Befristung dieses wichtigen Ermittlungsinstruments. Darüber hinaus fordern wir, das Ermittlungsinstrument der Telekommunikationsüberwachung auch für Verbrechen wie den Enkeltrickbetrug und bestimmte schwere Vergehen zur Verfügung zu stellen. Zudem erneuern wir unsere Forderung nach einer Mindestspeicherfrist für IP-Adressen – nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs – zur Aufklärung schwerer Straftaten. Den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen wollen wir absichern und sprechen uns gegen die von der Ampel-Koalition geplanten neuen Erschwernisse für Polizei und Sicherheitsbehörden aus. Damit unterstützen wir praxistaugliche Rechtsgrundlagen für unsere Ermittlungsbehörden. Die müssen Gefahren abwehren, Kriminalität effektiv aufklären und die Sicherheit der Bürger gewährleisten.

In dieser Woche werden wir unseren Antrag Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors in abschließender Lesung beraten. Wir wollen, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe.

Vierter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit für den Zeitraum 2022 – 2024 innerhalb der 20. Wahlperiode vorlegen. Am 5. Januar 2022 berief das Bundeskabinett Frank Schwabe MdB zum Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Damit hat die Bundesregierung sich für eine Fortführung des Amtes entschieden und ist dem Antrag unserer Fraktion „Internationales Engagement für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortsetzen – Amt des Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit fortführen“ (Drs. 20/267) gefolgt. Dennoch war die Ampel-Koalition bisher nicht bereit, eine Debatte des mit Verzögerung vorgelegten dritten Berichts des Beauftragten im Plenum durchzuführen. Dies unterstreicht die erheblichen Mängel im Einsatz der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen Politikbereichen. Zudem drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung den vierten Bericht des Beauftragten in der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode gar nicht mehr vorlegen will. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, den Bericht zeitnah vorzulegen. Darüber wollen wir dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit mehr Gewicht im Rahmen deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik einräumen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit soll die Kooperation auch mit Religionsgemeinschaften fortgeführt werden, um ihre friedensstiftenden Potenziale zu fördern.

In abschließender Beratung befassen wir uns erneut mit unserem Antrag Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen. Darin adressieren wir das Problem der sich stark vermehrenden Kormoranpopulationen und deren negativen Einflüsse auf die Fischbestände in Deutschland. Wir erkennen an, dass der Kormoran, früher nahezu ausgerottet, heute durch Schutzmaßnahmen nicht mehr als gefährdet gilt. Jedoch führt der erhöhte Fraßdruck dieser Vögel zu ernsthaften Bedrohungen für die Artenvielfalt der Fischbestände sowie die Binnen- und Seefischerei. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, ein bundesweites Kormoranmanagement zu etablieren und einen „Aktionsplan Kormoran“ zu entwickeln. Dieser Plan soll Länderverordnungen harmonisieren und Maßnahmen zur Vergrämung sowie zur Eindämmung der Vermehrung des Kormorans beinhalten. Wir betonen die Wichtigkeit von schonenden, populationsbegrenzenden Maßnahmen, wie das Einölen von Eiern, und fordern eine Anpassung im Bundesnaturschutzgesetz, um solche Maßnahmen zu erleichtern. Außerdem soll die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Einordnung des Kormorans als bejagbare Art einsetzen, um den Schutz heimischer Fischarten zu gewährleisten.

Mit unserem Antrag Die Mittel aus dem Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung den Betroffenen zugutekommen lassen – den wir in dieser Woche erstmals beraten – knüpfen wir an zwei frühere Anträge zwei Anträge zum Härtefallfonds in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer an. Wir fordern wir die Wiederöffnung des Härtefallfonds, um die Unterstützung für die betroffenen Spätaussiedler, jüdischen Zuwanderer und Härtefälle zu verbessern. Über 105.400 Anträge wurde bisher entschieden. Jedoch wurden davon nur 33.586 Anträge bewilligt. 59.035 Anträge wurden abgelehnt. In weiteren 12.779 Fällen hat die Geschäftsstelle Anträge storniert. Von den vom Bund für die Stiftung bereitgestellten 500.000.000 Euro sind 416.035.000 Euro noch nicht verwendet worden. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, die Mittel für den Fonds auf die ursprünglich geplanten 1 Milliarde Euro zu erhöhen. Wir kritisieren die kurzen Antragsfristen. Dadurch wurden viele der hochbetagten Betroffenen an einer Antragstellung gehindert und damit von der Unterstützung ausgeschlossen. Überdies fordern wir eine Erhöhung der einschlägigen Einkommensgrenzen sowie den Ausbau von Informations- und Beratungsangeboten. Durch die erneute Öffnung des Fonds wollen wir sicherstellen, dass die noch vorhandenen Mittel von rund 416 Millionen Euro tatsächlich den Bedürftigen zugutekommen.

In abschließender Beratung befassen wir uns erneut mit unseren Antrag Versprechen der Bundesforschungsministerin einhalten – Zukunft der DDR-Forschung sicherstellen. Wir nehmen Bezug auf eine öffentliche Zusage von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zur Fortführung des Engagements des Bundes bei der Förderung der DDR-Forschung. Wir fordern die Bundesbildungsministerin auf, ihr Versprechen einzuhalten. Folgende Forderungen sind uns wichtig: Wir brauchen langfristige Förderung zur DDR-Forschung und müssen diese so aufzusetzen, dass nach Auslaufen der aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ keine Förderlücke entsteht. Darüber hinaus müssen alle relevanten Akteure im Bereich der DDR-Forschung frühzeitig in die Erarbeitung der versprochenen Förderlinien eingebunden werden und der Deutsche Bundestag detailliert über den Zeitplan und Fortgang des Arbeitsprozesses zu unterrichtet werden. Die Projektförderung des Bundes im Bereich der DDR-Forschung muss nahtlos fortgeführt werden.

2.2 Sonstige Tagungsordnungspunkte

Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandels-gesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG. Mit dem Gesetzentwurf will die Ampel-Koalition die Vorgaben der beiden Richtlinien (EU) 2023/958 (Luftfahrt) und (EU) 2023/959 (Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten) in nationales Recht umsetzen. Beide Richtlinien betreffen Änderungen der Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG. Emissionshandel ist ein marktbasiertes Instrument zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. Dabei wird eine Obergrenze für den CO2-Ausstoß festgelegt. Unternehmen erhalten Zertifikate, die ihnen erlauben, eine bestimmte Menge CO2 zu emittieren. Dieses System belohnt Emissionsreduktionen finanziell und macht klimaschädliches Verhalten teurer, wodurch es zur Senkung der Gesamt-Emissionen beiträgt. Zum einen soll mit der Änderung des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG) das Ziel verfolgt werden, die beiden Änderungsrichtlinien vollumfänglich umzusetzen. Zum anderen sollen über Änderungen des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) in Artikel 2 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) in den neuen europäischen Brennstoffemissionshandel geschaffen werden. Zugleich verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel einer Kontinuität der CO2-Bepreisung, damit sämtliche Brennstoffe, die der CO2-Bepreisung nach dem BEHG unterliegen, auch innerhalb des künftigen europäischen Emissionshandels einer CO2-Bepreisung unterliegen. Dies betrifft in Deutschland im Wesentlichen den Einsatz fossiler Brennstoffe in der Land- und Forstwirtschaft, im Schienenverkehr und Binnenschifffahrt sowie bei der Abfallverbrennung. Aus unserer Sicht bestehen an dem Entwurf mehrere Kritikpunkte: So haben wir bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Umsetzungsfristen für die Änderungen mittlerweile verstrichen sind. Daher wurden Vertragsverletzungsverfahren eröffnet bzw. drohen. Überdies kritisieren wir die Einbeziehung der Abfallverbrennung und prüfen kritisch die CO2-Bepreisung im Jahr 2026 im BEHG. Hier könnte aus Vereinfachungsgründen ein Festhalten am bisherigen Festpreissystem präferiert werden. Die gesamte Thematik des Übergangs vom nationalen auf den europäischen Emissionshandel werden wir in diesem parlamentarischen Verfahren einbeziehen. Wir werden kritisch das Verfahren begleiten und im Ausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Ampel beantragen.

 

III. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland
  • November: Vorstellung des „IEA World Energy Outlook & Energy Technology Perspectives 2024“ mit BM Habeck und IEA-Exekutivdirektor Birol,
  • -8. November: Energieministerkonferenz,
  • November: Steuerzahlerkongress des Bund der Steuerzahler Deutschland,
  • November: BK Scholz hält eine Rede beim Forum der Betriebsräte der Deutschen Telekom AG,
  • November: Deutscher Pflegetag mit BM Lauterbach,
  • November: Zentrale Gedenkfeier 35 Jahre friedliche Revolution und Mauerfall mit BPräs Steinmeier,
  • November: „Neuhardenberger Rede“ von BM Habeck und Diskussion mit Theo Koll,
  • November: BK Scholz spricht auf der Jubiläumsveranstaltung zum 75-jährigen Bestehen des Deutschen Journalisten-Verbands,
  • November: Dialogveranstaltung der SPD in Mainz mit PV Klingbeil, PV Esken, MP Schweitzer, BM Geywitz, GS Miersch,
  • -13. November: Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  1. Außen/EU:
  • November: US-Präsidentschaftswahlen und Wahlen zum Kongress,
  • November: Wirtschafts- und Finanzministerrat (Aufbau- und Resilienzfazilität, Mehrwertsteuer, Finanzierung der Klimapolitik, wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine),
  • November: BK Scholz empfängt den somalischen Staatspräsidenten Hassan Sheikh Mohamud,
  • November: Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (fünftes Treffen des durch den französischen Staatspräsidenten Macron ins Leben gerufenen Treffens; Themen: Sicherheit, Migration),
  • -8. November: Informeller Europäischer Rat (Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, transatlantische Beziehungen nach der US-Wahl),
  • -16. November: APEC-Gipfel in Lima,
  • November: Beginn der Weltklimakonferenz in Baku, Aserbaidschan.

Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender Zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2024

1. Kernbotschaften der Woche

Aktuelle Stunde: „Haltung der Bundesregierung zur Unterstützung des Selbstverteidigungsrechts Israels“.

Während die Bundesregierung 2023 noch Rüstungsgüter im Wert von 326,5 Millionen Euro nach Israel exportiert hat, waren es trotz der existenzbedrohenden Lage für die einzige Demokratie in der Region in diesem Jahr bis Mitte August nur Güter im Wert von 14,4 Millionen Euro. Selbst für dringend benötigte Ersatzteile wurden Exportgenehmigungen seit März nicht erteilt. Dabei ging die Verweigerung offensichtlich hauptsächlich vom Auswärtigen Amt sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus. Dies kommt einem stillen Waffenembargo gleich. Aufgrund unserer Kenntnis sehr konkreter Fälle hatten wir in der „Vereinbarten Debatte“ zum Jahrestag des schrecklichen Überfalls der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 deutliche Kritik an dieser Haltung der Bundesregierung geübt. Kurz darauf erteilte die Bundesregierung erste Genehmigungen für bislang blockierte Lieferungen von Verteidigungsgütern an Israel.

Die Vorwürfe gegen die Bundesregierung und besonders gegen die Bundesminister Baerbock und Habeck wiegen schwer. Wir fordern daher vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung zu den Beweggründen der Entscheidungsfindung der Bundesregierung und zur Grundhaltung der Bundesregierung zur Unterstützung von Israel. Unsere historische Verantwortung und Solidarität dürfen sich nicht nur in Worten, sondern müssen sich in konkretem Handeln widerspiegeln. Israel muss die Unterstützung erhalten, die es in Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts benötigt. Die Verweigerung von Rüstungsexporten durch die Bundesregierung über mehr als ein halbes Jahr hat das Vertrauen Israels in die Bundesrepublik Deutschland nachhaltig beschädigt. Auch muss der Bundeskanzler die Frage beantworten, warum er in dieser die Grundfesten bundesdeutschen Handelns berührenden Frage nicht von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht hat.

Das sogenannte „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung.

Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen am 23. August 2024 hatte sich die Bundesregierung auf ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ verständigt. Mehr als einen Monat nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag und nach wochenlangem Streit haben sich die Ampel-Parteien auf eine Abschwächung der geplanten Maßnahmen verständigt. Dies betrifft insbesondere:

(1) Zusätzliche Datenschutz-Hürden für den biometrischen Datenabgleich. Nun gilt insbesondere: Der Abgleich darf nicht mehr bei schweren Straftaten vorgenommen werden, sondern erst bei besonders schweren Straftaten. Er gilt also für weniger Fälle und weniger Täter. Auch die Anwendung des Datenabgleichs zur Identifizierung von Asylsuchenden wird weiter erschwert.

(2) Der ohnehin schon beschränkte Leistungsausschluss für Dublin-Fälle wird weiter abgeschwächt. Viele Ausreisepflichtige werden weiterhin in Deutschland Sozialleistungen erhalten.

(3) Bei der Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen von Asylsuchenden ins Herkunftsland bleiben ausdrücklich Ausnahmen möglich.

Das vermeintliche „Sicherheitspaket“ war schon in der Fassung der Regierung unzureichend. Die von den Koalitionsfraktionen zuletzt vereinbarten Änderungen schwächen das Paket weiter und machen es weitgehend wirkungslos. Misstrauen gegen unsere Sicherheitsbehörden, Datenschutz-Bedenken und eine grundsätzlich verfehlte Migrationspolitik haben sich in der Ampel-Regierung erneut durchgesetzt. In der nun weitgehend entkernten Fassung bezeichnet es der Deutsche Richterbund zutreffend nur noch als „Mini-Päckchen“.

Unsere Kritik an diesem „Mini-Päckchen“ bringen wir in zwei Entschließungsanträgen vor: Mit unserem Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ fordern wir die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet. Zudem wollen wir das Problem der massenhaften illegalen Zuwanderung und die daraus entstehenden Folgeprobleme endlich wirksam angehen und erneuern in diesem Antrag unsere Forderung nach umfassenden Zurückweisungen auch von Asylsuchenden an den Grenzen zu unseren europäischen Nachbarstaaten.

Die im Paket enthaltenen Maßnahmen im Waffenrecht lehnen wir ab. Unsere Kritik legen wir in einem weiteren Entschließungsantrag dar. Abgesehen von einigen wenigen sinnvollen Änderungen – insbesondere erweiterte Kontrollbefugnisse der Bundespolizei – drängt sich der Eindruck auf: SPD und Grüne wollen den Anschlag von Solingen nutzen, um lang geplante Änderungen im Waffenrecht gegen die FDP durchzusetzen. Allerdings hätten die geplanten Änderungen die Terroranschläge von Mannheim und Solingen nicht verhindert. Diese ineffektiven, bürokratischen und im Ergebnis unwirksamen Verschärfungen lehnen wir deshalb ab.

Es ist im Übrigen skandalös, dass die Ampel-Fraktionen unsere sicherheits- und migrationspolitischen Anträge nicht zur Abstimmung zulassen wollen. Das ist ein einmaliger Vorgang, der die Grundfesten parlamentarischer Gepflogenheiten berührt. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel zur Anwendung bringen, um unsere Minderheitenrechte im Deutschen Bundestag gegen diese willkürlichen Entscheidungen der Ampel-Mehrheit zu verteidigen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1    Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland – Für angemessene Standortkosten, effiziente Abfertigung und sichere Arbeitsplätze. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend im Plenum beraten – bringen wir fünf Kernforderungen zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland vor. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Reduzierung der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland einzusetzen sowie die Effizienz der Luftsicherheitskontrollen unter Beibehaltung der größtmöglichen Sicherheit zu steigern, um Abläufe zu optimieren und die Wartezeit für Fluggäste zu verkürzen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung die Revision der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer Ebene konstruktiv und im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs begleitet und dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Luftfahrtbranche entgegentritt. Flughäfen als Rückgrat der deutschen Luftverkehrsinfrastruktur müssen im weltweiten Wettbewerb unterstützt werden. Nur so können Beschäftigung und Wertschöpfung gesichert werden. Und nur so kann der Luftverkehr zügig in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht werden.

In dieser Woche befassen wir uns abschließend in zweiter und dritter Lesung mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz). Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Mit unserem Gesetzesentwurf haben wir ihm Gelegenheit gegeben, seinen eigenen Vorschlag zügig umzusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers Habeck und der Bundesregierung gleichwohl – nichts. Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen). Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

Darüber hinaus befassen wir uns abschließend mit drei wichtigen Anträgen zur Wirtschaftswende: Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft, Wirtschaftspolitische Orientierungslosigkeit der Bundesregierung beenden – Für eine echte ‚Wirtschaftswende‘, sowie Pakt für Wachstum und Wohlstand. Während die Weltwirtschaft und andere Industrieländer wachsen, trüben sich die wirtschaftlichen Aussichten für Deutschland weiter ein. Wir befinden uns im zweiten Jahr der Rezession. Bereits seit geraumer Zeit fordern wir Maßnahmen zugunsten einer echten „Wirtschaftswende“ und haben dazu umfangreiche Vorschläge gemacht. Zu nennen ist hier insbesondere der 12-Punkte-Reformplan für eine starke Wirtschaft. Wir nehmen die FDP-Minister in der Bundesregierung beim Wort und verleihen unseren Forderungen Nachdruck: Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Dazu braucht es kein Showfeuerwerk von Ankündigungen, sondern zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger.

In dieser Woche befassen wir uns abschließend mit unserem Antrag Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern. Wir wollen mit verbesserten Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige dafür sorgen, dass Mutterschaft und Unternehmertum besser unter einen Hut zu bekommen sind. Momentan können Schwanger- und Mutterschaft zur existenziellen Bedrohung für Selbstständige werden – gerade in der Gründungsphase. Dies stellt nicht nur ein persönliches bzw. betriebliches Problem dar – auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht viel Potenzial verloren. Deutschland braucht Gründungen und Selbstständigkeit von Frauen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere Anpassungen in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Außerdem fordern wir Möglichkeiten einer Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der PKV einschließlich einer verpflichtenden Aufklärung für Gründerinnen und Selbständige. Wir wollen außerdem die Lebensrealität von Selbstständigen beim Elterngeld besser in den Blick nehmen, indem bei Zahlungseingängen während des Elterngeldbezuges auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen abgestellt wird.

Mit unserem Antrag Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein – den wir in dieser Woche abschließend beraten – setzen wir uns für eine Reform der Fahrschulausbildung und Prüfungsverfahren ein. Wir wollen, dass Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum erschwinglich bleibt. Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Wartezeiten für Prüfungen haben sich verlängert. Das erschwert den Zugang zur Mobilität. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausbildung von Fahrlehrern zu Fahrprüfern zu erleichtern, mehr Prüftermine zu ermöglichen und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu flexibilisieren. Zudem soll das Antragsverfahren für Führerscheine digitalisiert und die Integration von Fahrsimulatoren in die Ausbildung ermöglicht werden. Ziel ist es, die Kosten zu senken, die Bürokratie zu reduzieren und die Ausbildungsqualität zu sichern. So fördern wir die individuelle Mobilität und erhöhen gleichzeitig die Verkehrssicherheit.

Flächendeckende Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland verbessern. Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung ist Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jede und jeder soll die Gewissheit haben, auf dem eigenen letzten Lebensweg nach den eigenen Wünschen begleitet zu sein und sich gut und individuell betreut und versorgt wissen, um Schmerzen zu lindern, Ängste zu nehmen und um letztendlich würdevoll sterben zu können. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – nehmen wir eine Bestandsaufnahme der bisher erreichten Maßnahmen vor. Darüber hinaus identifizieren wir Weiterentwicklungsperspektiven für die Palliativversorgung und Hospizarbeit und schlagen Maßnahmen vor, um die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland weiter zu stärken und auszubauen.

Mit unserem Antrag Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen – Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen setzen wir uns dafür ein, den Missbrauch von Online-Ticketbörsen einzudämmen und Verbraucher zu schützen. Diese Plattformen ermöglichen es, Tickets zu Höchstpreisen weiterzuverkaufen. Dies führt jedoch zu erheblichen Problemen für Verbraucher und Veranstalter. Besonders problematisch ist der Einsatz von „Bots“ und „Fake Accounts“, die den Ticketkauf für Privatpersonen erschweren. Mit unserem Antrag fordern wir Maßnahmen gegen überhöhte Zweitmarktpreise und intransparente Verkaufspraktiken, um faire Bedingungen zu schaffen. Wir fordern eine Anpassung der Rechtslage, um den Verbraucherschutz in Deutschland auf europäisches Niveau anzuheben und die Rechte von Verbrauchern und Veranstaltern gleichermaßen zu stärken. Deutschland muss die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um eine faire und transparente Marktumgebung zu schaffen, in der die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Interessen der Veranstalter gewahrt werden.

Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen. Körperliche Gesundheit und Erhalt der Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzung für ein langes Erwerbsleben. Ziel einer guten Sozialpolitik muss sein, Menschen ein langes Erwerbsleben unter guten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation sind aus diesem Grund zu stärken. Besonders verbesserungsbedürftig ist aus unserer Sicht die Situation erkrankter Erwerbstätiger mit hohen Behandlungsbedarfen. In vielen Fällen wäre eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich, wenn alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur zielgenauen Verbesserung der gesundheitlichen Lage genutzt würden. Es fehlt in der Regel an einer Stelle, von der die Behandlungsmaßnahmen und Prozesse gezielt koordiniert und gebündelt werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir: Schwer Erkrankte mit besonders komplexen Versorgungssituationen und ihre Angehörigen sollen durch ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen mit Information, Beratung und Anleitung individuell unterstützt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Rehabilitationsprozess ohne Verzögerung eingeleitet und fortlaufend zielgenau begleitet wird. Der Lotse übernimmt dabei die Koordination zwischen allen Beteiligten und ist Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Fragen. Die Etablierung des Lotsen kann eine wichtige Lücke schließen, da oftmals mangels Kenntnis nicht alle vorhandenen Reha-Möglichkeiten ausgenutzt werden.

Mit unserem Antrag India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die wirtschaftliche und diplomatische Verbindung zwischen Indien, dem Nahen Osten und Europa stärken. Wir fordern: Die Bundesregierung soll sich aktiv an der genauen Ausgestaltung und Umsetzung des IMEC beteiligen. Ziel ist es, durch direkte Verkehrs- und Wirtschaftsverknüpfungen neue Arbeitsplätze zu schaffen, Kosten zu senken und den Handel zu beschleunigen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien, z.B. durch eine geplante Wasserstoffpipeline zwischen Israel und Europa, besteht großes Potenzial. Wir betonen die Bedeutung des Projekts als strategische Alternative zur chinesischen Belt and Road Initiative.

Gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Wechseljahre der Frau – Für eine nationale Menopausen-Strategie nach internationalem Vorbild. Die Wechseljahre sind ein bedeutsamer Lebensabschnitt einer jeden Frau, der mit physischen, psychischen und sozialen Veränderungen einhergeht. In Deutschland gibt es insgesamt einen eklatanten Nachholbedarf für das wichtige Thema in seiner gesamtgesellschaftlichen Brisanz. Wir brauchen eine nationale Menopausen-Strategie, die internationale Erfahrungen und Beispiele guter Praxis aufgreift und daraus Leitlinien für eine neue Politik für die Frauengesundheit entwickelt. Dies sollte Teil einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsstrategie sein, in der die jeweils besonderen Belange adressiert werden. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmal im Plenum beraten – nehmen wir uns dieses Themas an und schlagen Maßnahmen vor, um Nachholbedarf aufzuholen und das Thema ins gesamtgesellschaftliche Bewusstsein zu bringen.

2.2    Sonstige Tagungsordnungspunkte

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um ein Mandat für die Fortsetzung des Auslandseinsatzes in Irak. Den entsprechenden Antrag beraten wir in dieser Woche abschließend. Das Mandat bleibt im Kern unverändert, soll aber eine Laufzeit von 15 Monaten bis zum 31. Januar 2026 haben. Damit wird der Bundestagswahl im kommenden Jahr Rechnung getragen. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig auszubauen bzw. weiterzuentwickeln. Allerdings fehlt der Bundesregierung weiter ein Konzept für den Irak, für die Kurdenfrage im Irak sowie für den Umgang mit dem Iran im Irak.

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten – zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft und ihre Finanzierung zu modernisieren. Durch die Einführung einer Vorhaltevergütung soll das Vorhalten von Krankenhausstrukturen unabhängig von der erbrachten Leistung finanziert werden. So will die Bundesregierung dem im aktuellen Fallpauschalensystem bestehenden ökonomischen Anreiz vorbeugen, Fallzahlen künstlich zu erhöhen, um die Einnahmen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Steigerung der Behandlungsqualität und zur Konzentration spezialisierter Leistungen auf wenige Kliniken gefördert werden, um Qualität zu erhöhen. Die Reform sieht auch eine engere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen vor. So hofft die Bundesregierung, Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse vorangetrieben – in der Hoffnung, so die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und bürokratischen Aufwand zu senken. Unsere Kritik an dem Reformgesetz von Bundesminister Lauterbach bringen wir in unserem Antrag Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern und in unserem Entschließungsantrag vor. Die Krankenhausreform von Minister Lauterbach ist unausgereift und greift weit in Länderkompetenzen ein. Ohne eine geeignete Übergangsfinanzierung wird sie zu einem kalten Strukturwandel und damit zu einem Krankenhaussterben führen. Wir halten sowohl Öffnungsklauseln als auch eine Übergangsfinanzierung für erforderlich, um den regional unterschiedlichen Bedingungen in der Krankenhauslandschaft gerecht zu werden. Außerdem fordern wir eine umfassende Bedarfs- sowie Auswirkungsanalyse und eine echte Einbindung von Kliniken, Ländern und weiteren Akteuren, um die Reform fundiert zu gestalten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt sich stattdessen über die Planungshoheit der Länder hinweg. Das schürt unnötige Konflikte mit den Ländern. Darüber hinaus befürchten wir infolge der vorgesehenen hälftigen Finanzierung des Transformationsfonds durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen steigende Kassenbeiträge. Eine nachhaltige Reform kann nur durch gemeinsames und überlegtes Handeln gelingen.

Mit ihrem Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung das Wehrdisziplinarrecht modernisieren und Wehrdisziplinarverfahren beschleunigen. Das Wehrdisziplinarrecht regelt die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen von Soldaten der Bundeswehr. Mit dem Gesetzentwurf soll Disziplinarvorgesetzten die Anwendung des Disziplinarrechts erleichtert werden, indem der Maßnahmenkatalog erweitert wird. So können einfache Disziplinarmaßnahmen auch in strengerer Form verhängt und öffentlich vor der Truppe bekannt gemacht werden. Zudem sollen Disziplinarmaßnahmen durch einen Disziplinargerichtsbescheid entschieden werden können. Durch eine einwöchige Frist für Berufungen wird das Verfahren gestrafft, und abgekürzte Urteile bei ausbleibender Berufung werden möglich. Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen werden gestärkt. Der Gesetzentwurf der Regierung stellt die erste grundlegende Reform der Wehrdisziplinarordnung (WDO) seit über 20 Jahren dar und folgt überwiegend den Beschlüssen der WDO-Expertengruppe, die im September 2021 ihren Abschlussbericht veröffentlichte. Die relevanten Verbände halten den Gesetzentwurf überwiegend für gelungen. Auch wir teilen die Ansicht, dass die Änderungen zur Entlastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften sowie der Truppendienstgerichte beitragen wird.

Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts – das wir in dieser Woche in abschließender zweiter und dritter Lesung beraten – will die Bundesregierung bestimmte Anpassungen bei der sozialen Versorgung von Soldaten vornehmen. Mit dem Entwurf sollen Dienstzeitregelungen und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verbessert werden. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Reservisten werden erhöht, eine finanzielle Benachteiligung von Reservisten im Vergleich zu aktiven Soldaten wird korrigiert. Der Erfüllungsaufwand soll durch die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren gesenkt werden. Dadurch können Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Aus unserer Sicht ist bedauerlich, dass Forderungen im Hinblick auf eine umfassende Anerkennung der Versorgungsansprüche für Auslandsverwendungen und die angekündigten Verbesserungen in der Versorgung von Veteranen bisher nicht im Gesetz berücksichtigt werden konnten. Wir werden diese weiter mit Nachdruck verfolgen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

1.   Inland:

  • Oktober: Eröffnung 8. Energieforschungsprogramm mit BM Habeck,
  • Oktober: Vorstellung 19. Shell-Jugendstudie mit BM Paus,
  • Oktober: BK Scholz nimmt an der Jahreskonferenz der Initiative „Chef:innensache“ teil,
  • Oktober: Festveranstaltung der acatech mit Rede von BM Lindner,
  • Oktober: BDI-Klimakongress mit BM Habeck, BM Geywitz,
  • Oktober: Übergabe der ersten Klimaschutzverträge durch BM Habeck,
  • Oktober: Festival für Finanzbildung mit BM Lindner, BM Stark-Watzinger,
  • -17. Oktober: BP Steinmeier führt die Amtsgeschäfte im Rahmen der „Ortszeit Deutschland“ aus Nordhorn,
  • Oktober: BK Scholz spricht bei der Festveranstaltung zum 150-jährigen Bestehen der Brenntag SE in Essen,
  • -20. Oktober: Frankfurter Buchmesse, Gastland Italien,
  • Oktober: Konstituierende Sitzung des neuen Landtags Brandenburg,
  • Oktober: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • Oktober: Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Inflation im September,
  • -20. Oktober: Bundesparteitag der Linken,
  • -20. Oktober: Bundeskongress der Grünen-Jugend,
  • -20. Oktober: Bundeskongress der Jungen Liberalen,
  • Oktober: Festakt zu 75 Jahre Bundespressekonferenz mit BPräs Steinmeier.

2.   Außen/EU:

  • Oktober: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER, Bekämpfung von Antisemitismus, Beziehungen zur Schweiz, Europäisches Semester),
  • Oktober: Energieministerrat (Wettbewerbsfähigkeit, Großhandelspreise für Strom Vorbereitungen für den Winter, Ukraine, Stand der Energieunion),
  • Oktober: Gipfeltreffen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat (verstärkte Kooperation, Naher Osten und Russland; es ist die erste Zusammenkunft dieser Art),
  • Oktober: NATO-Verteidigungsministertreffen (Themen u.a. Ukraine und Stärkung von Abschreckung und Verteidigung),
  • /18. Oktober: Europäischer Rat (illegale Migration, Naher Osten, Ukraine, Wettbewerbsfähigkeit) und Eurogipfel,
  • /18. Oktober: Nato-Verteidigungsministertreffen,
  • /18. Oktober: Informeller Handelsministerrat (China, ASEAN),
  • Oktober: BK Scholz reist in die Türkei und trifft Staatspräsident Erdogan,
  • Oktober: Präsidentenwahl und EU-Referendum in Republik Moldau.

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Kalender – Kommende Termine

14.12.202411:00 - Uhr | Inbetriebnahme Riedbahn in Gernsheim
14.12.202416:30 - Uhr | Weihnachtsmarkt in Birkenau
14.12.202418:30 - Uhr | Weihnachtsmarkt in Einhausen

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