Bericht des Vorsitzenden Friedrich Merz MdB, Vorsitzender zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2024
I. Kernbotschaften der Woche
Unsere Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung.
In dieser Woche werden wir drei wichtige Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung im Plenum des Deutschen Bundestages debattieren: Unseren Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit“ sowie unseren Antrag „Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“. Darüber hinaus beraten wir auch einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der sich ebenfalls mit der Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen befasst.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung wollen wir eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen einführen. Unsere Forderung nach einer IP-Adressen-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Europäischen Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. Denn IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet und weiterer schwerer Straftaten – wie etwa Terrorismus – oft der einzige Ermittlungsansatz. Ohne eine gesetzliche Speicherpflicht bleiben viele dieser abscheulichen Verbrechen unaufgeklärt. Zurzeit hängt es vom Zufall ab, ob die IP-Adressen bei Anfragen der Strafverfolgungsbehörden noch vorhanden sind. Der Gesetzentwurf des Bundesrats, den wir in verbundener Debatte ebenfalls beraten, geht in eine ähnliche Richtung. Bemerkenswert ist, dass dieser Entwurf im Bundesrat auch die Zustimmung von Ländern mit Regierungsbeteiligung von SPD und Grünen gefunden hat. Das zeigt: Die ideologische Ablehnungsfront der Rest-Ampel gegen die IP-Adressen-Speicherung bröckelt.
Mit unserem Antrag machen wir überdies wichtige Vorschläge, um die Vermögensabschöpfung zu stärken. Die Vermögensabschöpfung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Durch eine von der unionsgeführten Bundesregierung im Jahr 2017 vorgenommene Reform wurden bereits wesentliche Verbesserungen erzielt. Jährlich werden Vermögenswerte im Wert von über 1 Mrd. Euro eingezogen. Dennoch bestehen weiterhin Optimierungsbedarfe, wie die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeigen.
Die Speicherung von IP-Adressen ist unverzichtbar, um schwere Kriminalität im Internet zu bekämpfen. Straftäter dürfen im digitalen Raum nicht anonym bleiben. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine rechtssichere Basis, die Kinder schützt, Verbrechensaufklärung verbessert und den Rechtsstaat stärkt. Mit der Vermögensabschöpfung stärken wir überdies ein wirksames Instrument gegen Organisierte Kriminalität. Kriminelle dürfen sich nicht länger an illegal erworbenem Vermögen bereichern. Dazu schließen wir noch bestehende Gesetzeslücken. Illegales Vermögen gehört nicht den Tätern, sondern muss eingezogen werden.
Unser Antrag „Betroffene und Selbsthilfe stärker unterstützen – Erforschung, Diagnosestellung und Versorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen verbessern“.
Patientinnen und Patienten mit Seltenen Erkrankungen (SE) sowie deren Angehörige sind oft auf sich gestellt und fallen durch das Raster des Gesundheitssystems. Die Erkrankungen mögen im Vergleich zu den „Volkskrankheiten“ selten sein – in ihrer Zahl sind sie jedoch nicht zu vernachlässigen. Allein in Deutschland gibt es schätzungsweise mindestens 4,5 Mio. direkt Betroffene, wovon ein Großteil im Kindes- oder Jugendalter ist. Die Dunkelziffer ist auch hoch, weil es zu vielen fehlerhaften oder überhaupt keinen Diagnosen kommt. Daraus entwickelt sich für die Betroffenen und Angehörigen eine nachteilige Versorgungssituation und Ratlosigkeit. Zudem gibt es in der Regel zu wenig Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten. Oft ist auch nur eine Behandlung der Symptome, aber keine wirkliche Heilung möglich. Hinzu kommt: Fehlende Kenntnis über die SE führt dazu, dass eine Diagnose durchschnittlich erst nach fünf Jahren gestellt wird.
Die aktuelle Situation für SE-Betroffene ist unerträglich. Dies muss sich dringend ändern. Hierzu schlagen wir einen Maßnahmenkatalog vor, der u.a. folgende Aspekte umfasst:
- die Förderung der Forschung im Bereich SE zu intensivieren und die Rahmenbedingungen zu verbessern (beispielsweise über Patenschaftsmodelle zwischen akademischer Forschung und pharmazeutischer Industrie);
- das Neugeborenen-Screening auszuweiten und auf die vielen Möglichkeiten im Rahmen der Diagnostik von SE hinzuweisen;
- die besondere Bedeutung von SE bei Kindern und Jugendlichen anzuerkennen und das Leben dieser jungen Menschen im Sinne einer besseren Teilhabe und Inklusion zu verbessern; und
- Gesetzesvorhaben, die die Digitalisierung oder die Nutzung von Patientendaten betreffen, im Sinne der SE-Betroffenen schneller voranzubringen und ein nationales Patientenregister aufzubauen.
Menschen mit SE sind weder allein, noch dürfen sie in unserem Gesundheitssystem verloren gehen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich diesem Thema daher angenommen und einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Situation der Betroffenen und Angehörigen zu verbessern. Insbesondere braucht es mehr Bewusstsein für SE und mehr wissenschaftlich-fundiertes Wissen. Wichtig ist ein enger Dialog mit Betroffenen, der ärztlichen Selbstverwaltung, Medizinern, der Pharmabranche und Apothekern, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren und auf den Weg zu bringen. Besonders wichtig ist uns die Intensivierung der Forschung und der Fokus auf Kinder und Jugendliche.
II. Die Woche im Parlament
1. Initiativen unser CDU/CSU-Fraktion
In erster Lesung befassen wir uns mit einem von unserer Fraktion erarbeiteten Antrag, dessen Kernforderung lautet: Kompetenzzentrum Leichte Sprache und Gebärdensprache jetzt richtig einrichten. In der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) ist das Recht von Menschen mit Behinderungen auf barrierefreie Kommunikation und Information völkerrechtlich verbrieft. Auf dieser Grundlage hat Deutschland als Vertragsstaat der UNBRK – als bislang einziges Land in Europa – Regelungen geschaffen und unter den letzten CDU/CSU-geführten Bundesregierungen sukzessive ausgebaut, mit denen die Leichte Sprache und die Deutsche Gebärdensprache im digitalen Raum gesetzlich verankert sind. Die aktuellen Entwicklungen durch den verstärkten Einsatz von generativer KI (Künstlicher Intelligenz) ermöglichen eine erhebliche Verbreitung und Stärkung der Leichten Sprache sowie der Deutschen Gebärdensprache in der digitalen Welt. In Ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel sich darauf verständigt, einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/Gebärdensprache einzurichten. Dieses Vorhaben wurde bis dato nicht umgesetzt. Die ehemalige Ampel-Koalition hat die aktuellen technischen Entwicklungen wieder einmal verschlafen. Als Union machen wir einen konstruktiven Vorschlag, wie das Kompetenzzentrum dienstleistend und beratend einen Beitrag zu mehr Teilhabe leisten und die Potenziale der Digitalisierung nutzen kann. Barrierefreiheit wird in einer inklusiven Gesellschaft immer bedeutender und ist der Union ein wichtiges Anliegen.
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz). In dieser Woche bringen wir erneut unseren o.g. Entwurf in das Plenum des Deutschen Bundestages ein. Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers Habeck und der Bundesregierung gleichwohl seither – nichts. Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen). Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.
Mit unserem Antrag Heimische Rohstoffe nutzen – Wertschöpfungsketten erhalten, auf- und ausbauen betonen wir die strategische Bedeutung heimischer Rohstoffe für Deutschlands Wirtschaft und Versorgungssicherheit. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt einen Rohstoffgipfel einzuberufen. Zudem setzen wir uns für eine ideologiefreie nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie ein, die Wettbewerb und Ressourceneffizienz in Einklang bringt. Der Ausbau der Recyclingwirtschaft und die Gleichstellung von qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen mit Primärbaustoffen stehen ebenfalls im Fokus. Angesichts globaler Unsicherheiten ist die Nutzung heimischer Rohstoffe unverzichtbar. Deshalb fordern wir Anpassungen im Bundesberggesetz sowie eine stärkere Berücksichtigung der Rohstoffgewinnung in der Raumordnung. Nur so sichern wir Arbeitsplätze und reduzieren Abhängigkeiten von Importen.
In dieser Woche werden wir unseren Antrag Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors in abschließender Lesung beraten. Wir wollen, dass Deutschland zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität schafft, ohne auf Verbote von Verbrennungsmotoren zu setzen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft zu sichern. Wir stehen für eine technologieoffene Herangehensweise, bei der alle verfügbaren klimafreundlichen Antriebe und Kraftstoffe genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass klimafreundliche Kraftstoffe nicht bereits ab 2035 eine 100-prozentige CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette erfüllen müssen. Außerdem sollen vergleichbare Maßstäbe für die Bewertung von klimafreundlichen Kraftstoffen und alternativen Antriebssystemen angewendet werden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung der gesamten CO₂-Bilanz eines Fahrzeugs über seinen Lebenszyklus hinweg. Mit unserem Antrag fordern wir zudem eine Strategie zur Förderung des Markthochlaufs klimafreundlicher Kraftstoffe.
Mit unserem Antrag Klimaneutrales Fliegen vorantreiben – Für einen Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen und wettbewerbsfähige Klimaschutzinstrumente setzen wir uns dafür ein, den Luftverkehr nachhaltiger zu gestalten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie zu erhalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) durch gezielte Förderprogramme und stabile Rahmenbedingungen voranzutreiben. Mit unserem Antrag lehnen wir eine nationale Kerosinsteuer ab, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrt gefährden würde. Stattdessen setzen wir auf Forschungsförderung, Innovation und den Ausbau eines einheitlichen europäischen Luftraums, um CO₂-Emissionen zu senken. Darüber hinaus verlangen wir eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um globale Lösungen für klimaneutrales Fliegen zu entwickeln. Die Modernisierung von Flugzeugflotten und die Förderung des Schienenverkehrs als Alternative auf Kurzstrecken ergänzen unser Konzept. Mit unserem Antrag machen wir deutlich, dass Klimaschutz, Luftverkehr und die wirtschaftliche Stärke des Standorts Deutschland Hand in Hand gehen müssen.
In erster Beratung befassen wir uns in dieser Woche mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel werden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Diese Frist ist aus unserer Sicht jedoch zu knapp bemessen. Im Regelfall liegt die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere von großen städtischen Anlagen, bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Daher wird ist die Verlängerung notwendig, um Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – schlagen wir daher eine Änderung des KWKG vor. Die Geltungsdauer der Förderregeln soll bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die KWK spielt eine Schlüsselrolle beim Abbau von Treibhausgasemissionen und der Energieeffizienzsteigerung. Sie ist zudem eine unverzichtbare Säule für ein zukunftsfähiges Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien. Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir für verlässliche Rahmenbedingungen für den Klimaschutz und schaffen Planungssicherheit – gerade bei den Kommunen. Zudem stärken wir die Energieversorgungssicherheit in Deutschland.
Mit unserem Antrag Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – reagieren wir auf die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland. Jede vierte Frau erlebt mindestens einmal im Leben Partnerschaftsgewalt, und alle 48 Stunden wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes Zuhause. Die steigende Zahl der Opfer verdeutlicht die Dringlichkeit eines umfassenden Handlungsansatzes. Wir setzen uns für einen dritten nationalen Aktionsplan ein, der eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern, präventive Bildungsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung beinhaltet. Deutschlandweit fehlen derzeit Tausende Frauenhausplätze. Wir fordern daher einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung von Schutzunterkünften. Präventionskampagnen und gezielte Schulungen sollen gesellschaftliche Stigmata abbauen und Gewalt vorbeugen. Zudem sind härtere Strafen für Stalking, Körperverletzung und digitale Gewalt, insbesondere Deepfake-Pornografie, dringend nötig. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen und eine vorbehaltlose Anwendung der Istanbul-Konvention stellen wir den Schutz von Frauen und ihren Kindern sicher und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Gewaltprävention und Opferunterstützung. Parallel zu unserem Antrag behandeln wir auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in verbundener Debatte. Wenngleich wir die Ziele dieses Entwurfs teilen, sehen wir ihn inhaltlich kritisch. Zunächst ist festzustellen, dass die Ampel-Bundesregierung und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin in den drei Jahren ihrer Amtszeit bisher exakt gar nichts für von Gewalt bedrohte Frauen erreicht haben. Der von der Rest-Ampel behauptete Zeitdruck ist daher künstlich gemacht. Kritisch anzumerken ist außerdem, dass die Hilfeleistung erst in die Zukunft – ab 2030 – wirksam werden soll. Der berechtigte Personenkreis ist überdies unklar und zu weit gefasst. Auch ist die Finanzierung nicht im Einvernehmen mit den Ländern geklärt – diese müssen dem Gesetz im Bundesrat aber zustimmen, was keinesfalls sicher ist.
In erster Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Antrag Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen. Die Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist alarmierend. Die Zahl der Regelinsolvenzen ist 2024 dramatisch gestiegen. Lange haben Vertreter der Bundesregierung die steigende Zahl an Konkursen heruntergespielt und darauf verwiesen, dass ein Großteil des Anstiegs auf eine Normalisierung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Mittlerweile wurde jedoch das Vor-Corona-Niveau überschritten. Das zeigt: Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind für viele Betriebe in Deutschland existenzgefährdend. Mit unserem Antrag fordern wir ein sofortiges Belastungsmoratorium und die Abschaffung überbordender Regulierungen wie des Lieferkettengesetzes. Wir setzen uns für eine Senkung der Unternehmenssteuern und der Strompreise ein, etwa durch eine dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und eine bessere Abstimmung beim Ausbau erneuerbarer Energien. Arbeitskosten sollen durch eine Begrenzung der Sozialabgaben auf maximal 40 % des Bruttoarbeitslohns gesenkt werden. Zudem fordern wir eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, eine stärkere Förderung qualifizierter Zuwanderung und Anreize zur Arbeitsaufnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Auch Freihandelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften sollen intensiviert werden, um deutsche Unternehmen international wettbewerbsfähig zu halten. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir dringend benötigte Entlastung und stärken die wirtschaftliche Substanz Deutschlands.
Mit unserem Antrag Nordkoreas schädliche Außenpolitik einhegen reagieren wir auf die weiter zunehmende Gefahr, die von Nordkorea für die internationale Sicherheit ausgeht. Das Regime unter Kim Jong-un setzt seine aggressiven Raketentests fort und hat im Jahr 2024 bereits zum zweiten Mal Hyperschallwaffen getestet. Diese Handlungen bedrohen nicht nur Millionen Menschen in Südkorea und Japan, sondern untergraben auch die Stabilität in Ostasien. Gleichzeitig finanziert das Regime seine militärischen Ambitionen durch massive Cyberkriminalität und Waffenexporte. Besonders besorgniserregend sind die Verbindungen des Regimes zu Russland, einschließlich Waffenlieferungen und der Entsendung nordkoreanischer Soldaten in den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Mit unserem Antrag fordern wir eine wirksame Durchsetzung und Modernisierung internationaler Sanktionen gegen Nordkorea. Wir setzen uns für eine engere Kooperation mit Südkorea und Japan sowie eine verstärkte internationale Koordinierung ein, etwa durch die G7. Cyberkriminalität, die Nordkoreas Waffenprogramm maßgeblich finanziert, muss mit härteren Maßnahmen bekämpft werden. Zudem plädieren wir für die Schaffung eines Tribunals zur Untersuchung nordkoreanischer Menschenrechtsverbrechen und die Einrichtung einer neuen internationalen Beobachtungsinstanz zur Kontrolle der Sanktionsumgehungen. Mit diesen Maßnahmen wollen wir Nordkoreas destruktive Außenpolitik wirksam eindämmen.
2.2 Sonstige Tagungsordnungspunkte
In dieser Woche befassen wir uns in erster Lesung mit dem von einer Gruppe von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken erarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Entwurf sieht eine Neufassung des § 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) und eine Aufhebung der §§ 218a-219b StGB vor. § 218 StGB soll zukünftig auf Abbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren beschränkt sein. Abtreibungen mit dem Willen der Schwangeren sollen zukünftig ausschließlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt sein. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen Abtreibungen zukünftig ausdrücklich rechtmäßig sein. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen, die Frau bliebe straffrei. Die Kosten für eine Abtreibung sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Wir sehen diesen Entwurf sehr kritisch und lehnen ihn ab. Für uns ist klar: Ungewollte Schwangerschaften stellen insbesondere werdende Mütter, aber auch Väter, vor existenzielle Fragen. Die Frage, wie damit umzugehen ist, betrifft auch ein neues Leben – das sich selbst nicht äußern kann. Keine Frau macht sich in einer solchen Situation die Entscheidung leicht, die Schwangerschaft fortzusetzen oder aber abzubrechen. Wir wollen Frauen in dieser sensiblen Lage bestmöglich unterstützen. Sie sollen die notwendige Beratung und Hilfe bekommen, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Die geltende gesetzliche Regelung ermöglicht dies und sie schützt gleichzeitig das ungeborene Leben. Diese Regelung hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist gesellschaftlich akzeptiert. Ein Kind kann niemals ohne die Schwangere, sondern nur mit ihr geschützt werden. Es gibt deshalb derzeit keinen Regelungsbedarf. Den Vorstoß von SPD, Grünen und Linken, die Regelungen noch vor der Wahl und ohne ausreichende Beratungszeit im Bundestag zu ändern, lehnen wir ab. Dieses überhastete Vorgehen würde einen klugen und bewährten gesellschaftlichen Konsens aufkündigen und neue Unsicherheiten und Konflikte provozieren. Viele Länder beneiden uns um die befriedete gesellschaftliche Debatte. Wir brauchen keinen Kulturkampf, sondern praktische Hilfe für betroffene Frauen vor Ort, Vernunft statt Ideologie. Für uns steht im Vordergrund, die Versorgungslage für Frauen zu verbessern, denn hier gibt es tatsächlich Defizite. Wir wollen den Zugang zu Beratungsstellen, Unterstützungsangeboten und medizinischer Versorgung verbessern, um die werdenden Mütter in dieser Ausnahmesituation nicht allein zu lassen.
Mit dem Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung befassen wir uns in dieser Woche mit einem Gruppenantrag zum Thema Organspende. Die unterzeichnenden Abgeordneten wollen die Versorgung schwerkranker Menschen mit lebensrettenden Spenderorganen verbessern. Dazu führen sie an: Trotz eines Anstiegs der Organspenden im Jahr 2023 reichen die verfügbaren Spenderorgane bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Mehr als 8.400 Patientinnen und Patienten stehen auf der Warteliste. Viele stürben, weil kein passendes Organ verfügbar ist. Mit dem Entwurf wird deshalb die Einführung einer Widerspruchsregelung vorgeschlagen: Damit würde künftig jede Person als potenzielle Spenderin oder Spender betrachtet, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein zentraler Bestandteil ist das bereits eingeführte Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, das die jederzeitige Auffindbarkeit von Widersprüchen sicherstellt. Angehörige sollen überdies entlastet werden, da ihre Entscheidung in solchen Fällen nicht mehr erforderlich ist. Daneben spricht sich der Entwurf für mehr Aufklärung auf und erhofft sich so eine Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Organspende. Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen soll respektiert, aber gleichzeitig eine Kultur der Auseinandersetzung mit der Thematik Organspende geschaffen werden. So soll die lebensrettende Spendenbereitschaft nachhaltig erhöht werden.
In erster Beratung befassen wir uns mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr. Die aktuelle sicherheitspolitische Lage, geprägt durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, erfordert eine Verbesserung der Einsatzbereitschaft und der Kapazitäten der Bundeswehr. Die Bundesregierung schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des militärischen Dienstes vor, darunter die Ausweitung von Verpflichtungsprämien, verbesserte Vergütungen und erweiterte soziale Absicherungen für militärisches Personal. Zudem werden arbeitszeitrechtliche Anpassungen vorgenommen, um die Kaltstartfähigkeit und Flexibilität der Truppe zu gewährleisten. So will die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft durch personellen Aufwuchs, finanzielle Anreize und erweiterte Unterstützungsleistungen, insbesondere für Auslandseinsätze, verbessern. So soll die Bundeswehr in die Lage versetzt werden, ihren Beitrag zur Landes- und Bündnisverteidigung, beispielsweise mit der Stationierung einer Brigade in Litauen, effektiv zu leisten.
Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) wird die Richtlinie (EU) 2022/2557 in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus werden weitere Regelungen getroffen, um die Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland zu stärken. Ziel der Bundesregierung ist es, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für alle Sektoren kritischer Infrastruktur (KRITIS-Sektoren) zu schaffen, der den Schutz vor Naturgefahren, technischen Störungen sowie vorsätzlichen Angriffen sicherstellt und die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Funktionen gewährleistet. Diese neuen Schutzmaßnahmen ergänzen die bereits existierenden gesetzlichen Regelungen zu Cybergefahren nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und der BSI-KRITIS-Verordnung. Das neue KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zur Erstellung von Risikobewertungen und Resilienzplänen sowie zur Einhaltung sektorenübergreifender Mindestanforderungen. Ergänzt wird dies durch Rechtsverordnungen, branchenspezifische Standards und eine enge Zusammenarbeit der Behörden. Diese Regelungen werden erst in den nächsten Jahren wirksam. Eine zentrale Meldestelle soll erhebliche Störungen erfassen und den Informationsaustausch zwischen Betreibern und Behörden verbessern. Der Gesetzesentwurf orientiert sich am „All-Gefahren-Ansatz“ und ergänzt bestehende IT-Sicherheitsregelungen. Er soll dazu beitragen, die nationale Sicherheit zu stärken, die Versorgungsstabilität zu sichern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen in der gesamten Europäischen Union zu fördern.
III. Wichtige Termine und Ausblick
- Innen:
- Dezember: BK Scholz empfängt die deutsche Mannschaft der diesjährigen internationalen Weltmeisterschaften der Berufe (World Skills),
- Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung,
- -5. Dezember: World Space Forum „Sustainable Space for Sustainability on Earth“ von DLR und BMWK in Bonn,
- Dezember: Regierungsbefragung mit BK Scholz,
- Dezember: BM Lemke spricht zum 60. Jahrestag der Gründung der Stiftung Warentest,
- Dezember: BM Heil nimmt an der Betriebsversammlung bei Volkswagen teil,
- -6. Dezember: Innenministerkonferenz,
- Dezember: BK Scholz empfängt Vertreter aller zivilen Freiwilligendienste,
- Dezember: Wohngipfel der Bundesregierung mit BM Geywitz,
- Dezember: Untersuchungsausschuss „Cum-Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft vernimmt BK Scholz als Zeugen,
- Dezember: Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes mit Beschluss zu einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele,
- Dezember: PK zur Vorstellung des AfD-Kanzlerkandidaten.
- Außen/EU:
- -7. Dezember: Konferenz der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes,
- /3. Dezember: BM Habeck reist nach Kenia,
- -13. Dezember: Internationale Gerichtshof verhandelt zu Rechtsgutachtem im Auftrag der VN-Generalversammlung zu Klimaschutzverpflichtungen,
- Dezember: Gesundheitsministerrat (Schutz vor Passivrauchen, Herz-Kreislauf-Gesundheit, Maßnahmenpaket Arzneimittel und Medizinprodukte, Organspende),
- /4. Dezember: Treffen der NATO-Außenminister,
- Dezember: Verkehrsministerrat (Fahrbefähigungsverlust, Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, Durchsetzung von Fahr- und Fluggastrechten),
- Dezember: KOM-Präs. von der Leyen nimmt am Treffen der Mercosur Staaten teil,
- Dezember: Telekommunikationsministerrat (Cybersicherheit, digitale Infrastruktur),
- Dezember: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Ghana,
- Dezember: Polens liberalkonservative Bürgerkoalition gibt Präsidentschaftskandidaten bekannt (mögliche Kandidaten für die Wahl im Mai 2025 sind Außenminister Sikorski und Warschaus Oberbürgermeister Trzaskowski),
- Dezember: Wiedereröffnung der Kathedrale Notre Dame in Paris mit Präsident Macron.