Aktuelles aus Berlin

Fraktions-Briefing

Aktuelle politische Lage

Viele Menschen spüren: Unser Land steht vor großen Veränderungen, weil die Welt sich verändert. Als Koalition sind wir angetreten, um Deutschland voranzubringen. Das heißt, Probleme zu lösen, statt sie nur zu beschreiben. Dieser Gedanke verbindet die Reformen, die wir in den vergangenen Wochen und Monaten beschlossen haben. Dies wird der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung in dieser Woche deutlich machen.

Wir machen Deutschland sicherer und robuster gegenüber Krisen, indem wir unsere Bundeswehr stärken oder neue Handelsabkommen abschließen.
Wir entrümpeln das Land von Bürokratie und machen den Alltag einfacher, digitaler und bezahlbarer. Dafür hat die Bundesregierung eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen, diesen Weg setzen wir mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses weiter um, bspw. mit der breit angelegten Abschaffung von Berichtspflichten oder von Beauftragten. Wir bringen die Infrastruktur in Ordnung. Dafür haben wir unter anderem das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet.
Wir tun etwas für das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen: Wer arbeiten kann, sollte arbeiten. Ab dem 1. Juli gilt die neue Grundsicherung.

Es ist dieses Mitte-Prinzip, das uns von den Radikalen unterscheidet. Während die politischen Ränder auf Empörung und Polarisierung setzen, übernehmen wir Verantwortung. Wir führen unterschiedliche Positionen zusammen und setzen Reformen gemeinsam um. Auf Debatten folgen konkrete Entscheidungen.

Warum diese Reformen? Weil Nichtstun keine Option ist. Die demografische Entwicklung lässt die Kosten für Gesundheit, Pflege und Rente weiter steigen. Gleichzeitig setzen immer höhere Sozialabgaben Beschäftigte und Unternehmen unter Druck und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts.

Deshalb brauchen wir neues Wachstum. Denn nur eine wachsende Wirtschaft kann die Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme, unserer Infrastruktur und unserer Sicherheit dauerhaft gewährleisten. Im Kern geht es die Frage: Wie schaffen wir die Voraussetzungen für einen neuen Aufschwung?

Die 2020er-Jahre werden wahrscheinlich als Jahre des Umbruchs in Erinnerung bleiben. Unsere Aufgabe ist es, daraus gute 2030er-Jahre zu machen. So schaffen wir neues Vertrauen, neue Stärke und neue Zuversicht.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Stabile Beiträge zur GKV - erster großer Schritt zur umfassenden Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte „FinanzKommission Gesundheit“ hat am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen, um die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen umfasst das Gesetz ein breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und damit auch der Beiträge. Das Ziel, die Beitragssätze stabil zu halten, wird erreicht.
Der Fokus der Maßnahmen liegt auf einer Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik und somit einer Reduktion der Ausgabendynamik sowie einer Stabilisierung der Einnahmen. Zukünftig ist ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens zwingend erforderlich. So werden in allen Leistungsbereichen im Grundsatz Vergütungsanstiege auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt. Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden dagegen abgeschafft.
Wichtige Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind folgende:

o Der Bund gibt mehr Geld für Grundsicherungsempfänger: Für die Versorgung der Empfänger von Grundsicherung wird der Bund mehr Geld an die Krankenkassen
bezahlen als bisher geplant; 2027 wird es eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro sein. Die Summe wird in den Folgejahren stetig steigen; ab 2031 wären es
dann rund 2,75 Milliarden Euro.

o Zudem soll der Bundeszuschuss an die GKV weniger stark gekürzt werden: Statt zwei Milliarden Euro sollen es 2027 nur 1,35 Milliarden Euro sein.

o Eine Änderung gibt es auch beim Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner: Er wird nicht erhoben, wenn Kinder unter zwölf Jahren be-
treut werden, bisher sollte er ab sieben Jahren fällig werden. Der Zuschlag wird 2,5 Prozent betragen.
Alle weiteren Inhalte werden in einem Rundschreiben erläutert, das hierzu zeitnah ver-
sendet wird.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Wir wollen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz das alte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung abschaffen. Aufgrund eines Eilantrages der Fraktion Die Linke beim Bundesverfassungsgericht behalten wir uns die Aufsetzung des Gesetzes im Plenum aktuell noch vor. Im Ausschuss wurde der Gesetzentwurf aber beschlossen. Das neue Gesetz schafft technologieoffenere, flexiblere, praxistauglichere und einfachere Regelungen. Die bürokratischen und kleinteiligen Vorschriften des § 71, der §§ 71b-71p sowie der § 72 des Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung können weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Es wird ferner dafür Sorge getragen, dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt.

Für mehr Sicherheit im Alltag: Erste Reform des Bundespolizeigesetzes seit 1994
Mit der 2./3. Lesung zum Bundespolizeigesetz wird die rechtliche Grundlage der Bundespolizei erstmals seit mehr als 30 Jahren an die aktuellen Sicherheitsanforderungen angepasst. Diese Modernisierung ist in der Vergangenheit mehrfach angegangen worden – wir haben sie vollendet. Die Bundespolizei erhält zeitgemäße Befugnisse für den Schutz an Bahnhöfen, Flughäfen und Außengrenzen. Es war längst an der Zeit, dass Ermittlungs- und Einsatzmöglichkeiten mit den aktuellen technologischen Entwicklungen Schritt halten. Mit dem neuen Gesetz erhält die Bundespolizei die heute notwendigen Befugnisse, um unsere Bahnhöfe, Flughäfen, Grenzen und schließlich uns wirksamer zu schützen. Neu sind unter anderem: die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Kontrollen in Messerverbotszonen; die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr; eine Ausweitung der Befugnisse zur Abwehr von Drohnen; die Befugnis für Haftanträge von vollziehbar Ausreisepflichtigen; der Einsatz von automatisierter Videotechnik mit Blick auf das Erkennen von Gefahren, Gegenständen und Körperbewegungen an Bahnhöfen, Flughäfen; die Möglichkeit der biometrischen Echtzeitdetektion von Gesichtern bei laufenden Fahndungen (nur zur Gefahrenabwehr; nicht zur Strafverfolgung).

Wir stärken die Versorgungssicherheit
Wir bringen das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten zum Abschluss. Damit stellen wir sicher, dass ab Anfang der 2030er Jahre keine Versorgungslücke entsteht, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern. Mit dem Gesetz setzen wir den Rahmen für die Ausschreibung von sicher verfügbaren Kapazitäten, insbesondere Gaskraftwerken, aber auch Speichern. Die erste Ausschreibungsrunde soll noch in diesem Sommer starten. Ab 2032 wird ein vollständiger Kapazitätsmarkt eingeführt.

Wir entlasten Familien von Bürokratie
Wir beschließen diese Woche das antragslose Kindergeld. Zukünftig müssen Eltern in den meisten Fällen keinen Antrag auf Kindergeld mehr einreichen. Das antragslose Kindergeld geht im März 2027 an den Start und ist zunächst auf Geburten ab dem zweiten Kind beschränkt. Voraussichtlich ab Herbst 2027 wird das antragslose Kindergeld auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Dadurch schaffen wir gerade in der sensiblen Phase rund um die Geburt eines Kindes eine spürbare Entlastung für junge Familien und stärken zugleich das Vertrauen in eine moderne, digitale Verwaltung. Um Missbrauch zu verhindern, wird das Kindergeld zunächst nur antragslos ausgezahlt, wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt.

Wir unterstützen Länder und Kommunen
Wir schließen das Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen noch vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer ab und senden damit ein weiteres starkes Signal der
Unterstützung an Länder und Kommunen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund die Länder und Kommunen in dieser Wahlperiode neben einer Vielzahl anderer Unterstützungsmaßnahmen nochmals mit insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich finanziell hilft. Insbesondere erhalten finanzschwache Flächenländer insgesamt 250 Mio. Euro jährlich zur Entschuldung der Kommunen, die übermäßige Kassenkredite angehäuft haben.

Mehr Schutz für Unfallopfer – klare Regeln für E-Scooter
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr gleichen wir die Haftungsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge an den bewährten Rechtsrahmen für andere Kraftfahrzeuge an. Durch die Einführung einer Halterhaftung können Unfallopfer ihre Schadenersatzansprüche künftig deutlich einfacher durchsetzen. Damit schließen wir bestehende Schutzlücken und die Verantwortung wird dort verankert, wo sie hingehört. Für Elektrokleinstfahrzeuge gelten künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden folgt daraus ebenfalls. Das sorgt für Gerechtigkeit im Straßenverkehr und stärkt den Schutz derjenigen, die unverschuldet zu Schaden kommen.


Erste Lesungen der laufenden Sitzungswoche, u.a.:

Konsequent gegen extremistische Strukturen
In der ersten Lesung beraten wir das 3. Änderungsgesetz des Vereinsgesetzes, mit dem Ziel, die Vollständigkeit und Aktualität des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländervereinsregisters (AVR) zu verbessern. Hierfür sind zusätzliche Angaben von personenbezogenen Daten erforderlich, die einer gesonderten Rechtsgrundlage bedürfen. Das AVR gibt einen Überblick über die in Deutschland tätigen Ausländervereine und ausländischen Vereine, die im Bundesgebiet organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten. Es trägt regelmäßig dazu bei, vorhandene Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu ergänzen. Insofern ist das Register ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung verfassungswidriger, extremistischer und terroristischer Bestrebungen.

Ein weiterer Schritt zur Stärkung der inneren Sicherheit durch moderne Befugnisse
Die Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse teilt sich in drei eigenständige Gesetzesentwürfe, die wir in dieser Woche erstmals beraten: dem Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, dem Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und dem zur Änderung der Strafprozessordnung – Digitale Ermittlungsmaßnahmen. Die Gesetzesentwürfe umfassen die Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Dafür enthalten die Gesetzesentwürfe Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, im Bundespolizeigesetz, im Asylgesetz sowie in der Strafprozessordnung. Ziel der Entwürfe ist es, die Effektivität der Ermittlungsverfahren im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung deutlich zu steigern.

Verbesserung der Notfallversorgung
Der Gesetzentwurf setzt eine bereits seit vielen Jahren eingeforderte und auch im Koalitionsvertrag vorgesehene Verbesserung der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland um: Durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, durch die Digitalisierung der Prozesse und insbesondere durch digitale Ersteinschätzungsverfahren an allen zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung sollen eine gezieltere Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreicht werden. Dadurch sollen auch kostenintensive Fehlinanspruchnahmen der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes vermieden werden. Diese Maßnahmen werden zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beitragen.

Kabinett

In dieser Woche hat das Kabinett u.a. den Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Dieser wird nach der sitzungsfreien Zeit im Deutschen Bundestag beraten (Haushaltwoche I ab 7. September 2026).


Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

Zitate der Woche

Jens Spahn:

„Wir wollen Deutschland in Ordnung bringen, damit es wieder stark werden kann, damit wir wieder Aufschwung, Wachstum und Jobs haben. Wir wollen die Grundlagen legen, dass Deutschland wieder vorne mitspielt.“


„Die Rentenreform reiht sich ein in eine ganze Reihe von Reformschritten, die wir in diesen Tagen, Wochen, Monaten diskutieren und die wir auch schon gegangen sind. Die
Einführung eines neuen Wehrdienstes, die Migrationswende bei der inneren Sicherheit oder auch der neuen Grundsicherung.“

Alexander Hoffmann:

„Die neue Regelung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag wird maximal flexibel und maximal praxistauglich ausgestaltet. Niemand muss mit Fieber zum Arzt. Krankschreibungen können auch weiterhin per Videosprechstunde stattfinden und es bleibt dabei, dass Sonderregelungen in Tarifverträgen, in betrieblichen Vereinbarungen und sogar individuell in jedem Einzelfall getroffen werden können.“

Fraktionsbriefing

Aktuelle politische Lage

In dieser Woche hat die Alterssicherungskommission ihre Ergebnisse vorgelegt - und das einstimmig. Das ist ein sehr gutes Zeichen. Entstanden ist ein rundes Paket, das die Rente bezahlbar, gerechter und zukunftsfest macht. Es ist wichtig, sich immer wieder klarzumachen, was passieren würde, wenn wir nichts unternehmen würden: Die Beiträge würden immer weiter steigen, während das Rentenniveau sinkt. Wer ein Leben lang arbeitet, wer mit seiner Leistung dieses Land trägt, der muss sich darauf verlassen können, im Alter gut leben zu können. In der Koalition sind wir uns einig: Wir wollen die Vorschläge der Kommission in einem Paket umsetzen.

Die Rentenreform reiht sich ein in eine ganze Reihe von Reformschritten, die wir schon gegangen sind und noch gehen werden – von der Einführung des neuen Wehrdienstes über die Migrationswende bis hin zur neuen Grundsicherung. Bis zum Sommer wollen wir weitere Schritte gehen - bei der Gesetzlichen Krankenversicherung, bei den Themen Pflege und Haushalt sowie in den Bereichen Steuern, Arbeitsmarkt und Bürokratieabbau. Jeder Bürger spürt die Rezession im eigenen Portemonnaie. Die Leute bangen um ihre Jobs, sie haben Sorge, dass ihre Zukunft schlechter werden könnte als ihre Vergangenheit. Wir gehen diese Reformschritte, damit sich das ändert – um dem Land Aufschwung und den Menschen Zuversicht zu geben.

In dieser Sitzungswoche des Bundestags treffen wir wichtige Entscheidungen, die unser Land spürbar voranbringen – zum Beispiel für eine funktionierende, moderne Infrastruktur. Denn wir verabschieden endlich das Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Damit können Straßen und Schienen sehr viel schneller geplant, gebaut und saniert werden. Zudem gehen wir mit dem "Bundeserprobungsgesetz" neue Wege für schnellere Verfahren und Bürokratieabbau.

In dieser Woche führt der Deutsche Bundestag eine fraktionsübergreifend vereinbarte und ergebnisoffen angelegte Orientierungsdebatte zur Zukunft der Organspende in
Deutschland. Derzeit ist die sogenannte Entscheidungslösung maßgeblich. Danach setzt eine Organ- und Gewebespende die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person voraus.

Der Deutsche Bundestag hat sich bereits in mehreren Legislaturperioden mit der Frage einer Einführung der sogenannten Widerspruchslösung auseinandergesetzt. Dieses
Modell sieht vor, dass jede volljährige und einwilligungsfähige Person grundsätzlich als potenzieller Organspender gilt, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erklärt wurde.

Die Debatte wird allen Abgeordneten Gelegenheit bieten, die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Aspekte beider Regelungsansätze erneut eingehend zu erörtern.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Wir schaffen beste Voraussetzungen für die schnelle Verbesserung unserer Infra-
struktur

Mit dem neuen Infrastruktur-Zukunftsgesetz modernisieren wir die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten grundlegend. Sanierungs-, Neu- und Ausbaumaßnahmen bei Straßen, Schienen und Wasserstraßen sollen künftig schneller umgesetzt werden können. Unter anderem werden wesentliche Verkehrsinfrastruktur-projekte in das überragende öffentliche Interesse gestellt. In Abwägungsentscheidungen erhalten sie damit Vorrang vor anderen Belangen. Zudem sollen die Verfahren ein-
facher und effizienter werden, indem zum Beispiel Verfahrensdopplungen entfallen und Planfeststellungsverfahren nur noch digital durchgeführt werden. Ebenfalls werden umweltrechtliche Erleichterungen vorgesehen, insbesondere durch die Gleichstellung von Naturkompensationen und Ersatzgeld, wodurch Konflikte zwischen Verkehrsinfrastrukturvorhaben und Umweltbelangen einfacher aufgelöst werden können. Dadurch entstehen mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.

Fluggastabfertigung erleichtern

Mit dem Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung (2./3. Lesung) sorgen wir für einfachere und schnellere Abläufe und mehr Komfort für Passagiere an deutschen Flughäfen. Luftfahrtunternehmen wird die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Umständen Daten aus Reisepässen und Personalausweisen (insbesondere dem Chip) auszulesen sowie zu verarbeiten, um mit den Daten die Fluggastabfertigung künftig neben dem üblichen Verfahren zusätzlich auch digital durchführen zu können. Ziel ist es, den Check-in Prozess an Flughäfen sicher und deutlich effizienter digital zu gestalten. Zugleich soll die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschweren. Die Teilnahme bleibt für Passagiere freiwillig; die klassische Abfertigung bleibt weiterhin gleichwertig bestehen. Nach ex ante-Schätzung wird insgesamt ein jährliches Entlastungsvolumen von etwa 63 Millionen Euro für die Wirtschaft erwartet sowie Einsparungen bei den Bürgerinnen und Bürgern von etwa 1,1 Mio. Stunden Wartezeit pro Jahr.

Innovation braucht Freiraum - mehr probieren, weniger blockieren

Mit der 2./3. Lesung zum Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (jetzt: Bundeserprobungsgesetz) schaffen wir nach einem langen Abstimmungsprozess endlich mehr Freiräume für Innovationen und ermöglichen es, neue Technologien und Verwaltungsverfahren unter realen Bedingungen zu testen. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und regulatorisches Lernen systematisch zu fördern, damit gute Ideen schneller in die Praxis gelangen. Neben einer allgemeinen Standardexperimentierklausel eröffnen die im Gesetz vorgesehenen Experimentierklauseln von sieben Ressorts den Behörden von Bund und Ländern und mittelbar Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten, zukunftsweisende Lösungen zu erproben - damit der Staat mit dem technologischen Wandel Schritt hält.

Rechtsverfahren vereinfachen, Infrastrukturvorhaben beschleunigen

Mit dem Abschluss des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (2./3. Lesung) überarbeiten wir das Verbandsklagerecht und sorgen dafür, dass in Gerichtsverfahren schneller Klar-
heit herrscht und Verfahren maximal beschleunigt werden. So halten wir am bisherigen „Listenprinzip“ für die Klagegegenstände fest und schaffen damit Rechtssicherheit. Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Infrastrukturvorhaben sowie gegen Maßnahmen, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit, mit Ausnahme der Tierhaltung, dienen, fällt weg, auch bei Individualklagen. Wenn das Gericht Zweifel daran hat, dass eine Vereinigung die Voraussetzung für die Anerkennung erfüllt und damit klageberechtigt ist, muss die Anerkennungsbehörde prüfen. Der laufende Rechtsstreit wird während der Überprüfung nicht unterbrochen. Missbräuchlichen Verzögerungstaktiken von Klageverbänden schieben wir einen Riegel vor. Wir sorgen dafür, dass gerichtliche Verfahren straffer werden und stärker am Parteivortrag ausgerichtet werden. Gerichte müssen nicht mehr umfassend von Amts wegen ermitteln, sondern nur dort, wo konkreter Anlass besteht. Das Gesetz unterstützt damit maßgeblich eine deutlich schnellere Realisierung von Projekten und Infrastrukturvorhaben.

Reparieren statt Neukauf

Mit der 2./3. Lesung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren stärken wir die Rechte der Verbraucher und erleichtern die Reparatur defekter Produkte. Künftig sollen Reparaturen attraktiver und transparenter werden, damit Waren länger genutzt werden können. Das schont Ressourcen, vermei-
det unnötigen Abfall und unterstützt zugleich Reparaturbetriebe vor Ort. So verbinden wir Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Vernunft.

1. Lesungen der laufenden Sitzungswoche:

Digitale Spuren sichern und Täter endlich verfolgen

Nach jahrelangem Ringen um einen praktikablen Kompromiss zwischen den Belangen der Strafverfolgung und des Datenschutzes wird das Gesetz zur Einführung einer IP-
Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren in erster Lesung beraten. Mit der Einführung einer IP-Adressenspeiche-
rung schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Aufklärung schwerer Straftaten im digitalen Raum. IP-Adressen sind häufig der einzige Ermittlungsansatz, um Täter von Kindesmissbrauch, organisierter Kriminalität oder schweren Cyberangriffen zu identifizieren. Die Speicherung erfolgt unter klaren rechtsstaatlichen Vorgaben und dient aus-
schließlich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im gesetzlich legitimierten Rahmen. So stärken wir die Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und sorgen
einmal mehr dafür, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, denn Sicherheit ist die Voraussetzung für Freiheit.

Wir verbessern die Rahmenbedingungen für das Bauen

Mit der 1. Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts reformieren wir insbesondere das Baugesetzbuch. In Deutschland wird nach wie vor zu wenig, zu langsam und zu teuer gebaut. Die BauGB-Novelle soll hier Abhilfe schaffen. So soll u.a. zukünftig unter bestimmten Bedingungen ein überragendes öffentliches Interesse für Wohnbebauung angeordnet werden können. Gegen Schrottimmobilien gehen wir zukünftig härter vor. Zudem soll die Umweltprüfung vereinfacht und das Bauleitplanverfahren gestrafft werden. Darüber hinaus sollen Mehrfachbeteiligungen der Öffentlichkeit reduziert und Spielräume von Gemeinden bei der
Ausweisung von Baugebieten erhöht werden.

Wir stärken die Cybersicherheit

Wir erhöhen das Schutzniveau für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gegenüber wacsenden Bedrohungen im Cyberraum mit der 1. Lesung zum Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit. Ziel ist es, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei mit zeitgemäßen Befugnissen auszustatten, um die Detektion und Abwehr von Cyberangriffen frühzeitig zu ermöglichen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die IT-Sicherheit kritischer Systeme im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Sicherheit in der Infor-
mationstechnik weiterentwickelt und an die aktuelle Bedrohungslage angepasst. So schaffen wir mehr Resilienz gegenüber Cyberangriffen und stärken unsere digitale Handlungsfähigkeit.

Wir stärken Länder und Kommunen finanziell

Das Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen, das wir in dieser Woche erstmalig im Plenum beraten, sieht vor, dass der Bund die Länder und Kommunen in
dieser Wahlperiode neben einer Vielzahl anderer Unterstützungsmaßnahmen nochmals mit insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich unterstützt. Insbesondere erhalten finanzschwache Flächenländer insgesamt 250 Mio. Euro jährlich zur Entlastung der Kommunen, die übermäßige Kassenkredite angehäuft haben. Menschenhandel wirksam bekämpfen Mit der 1. Lesung zum Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie verbessern wir den Schutz der Betroffenen. Der Straftatbestand des § 232 StGB wird um die Ausbeutung von Leihmutterschaft, illegale Adoption und Zwangsheirat erweitert. Erstmals wird im deutschen Recht eine allgemeine Nachfragestrafbarkeit eingeführt. Wer die Dienste einer Person in Anspruch nimmt, von der die Person weiß oder wissen müsste, dass sie Opfer von Menschenhandel ist, macht sich künftig strafbar.

 

Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute u.a. das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Mit dem Energieeffizienzgesetz wird die Energieeffizienzrichtlinie (EED) vollständig umgesetzt und Vorschriften, die über die EED hinausgehen, zurückgeführt. Damit trägt das Gesetz zur Entlastung der Wirtschaft bei und setzt weiterhin einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele durch mehr Energieeffizienz.


Weitere Informationen zu den Kabinettsitzungen finden Sie hier.

Zitate der Woche

Jens Spahn:

„Jeder Bürger, jede Bürgerin spürt die Rezession im eigenen Portemonnaie. Viele bangen um ihre Jobs. Sie haben begründete Sorge, dass ihre Zukunft schlechter werden könnte als die Vergangenheit, nämlich dann, wenn wir nichts tun. Daher tun wir was. Wir arbeiten hart, damit das Morgen besser wird und um dem Land Aufschwung und wieder mehr Zuversicht zu geben.“

„Die Rentenreform selbst reiht sich in eine ganze Reihe von Reformschritten ein, die wir in diesen Tagen, Wochen, Monaten diskutieren und die wir auch schon gegangen sind. Die Einführung eines neuen Wehrdienstes, die Migrationswende bei der inneren Sicherheit oder auch der neuen Grundsicherung.“

Alexander Hoffmann:

„Der heutige Tag zeigt: Diese Koalition modernisiert das Land. Wir setzen die GKV-Reform um, erarbeiten eine Einkommensteuerreform, entbürokratisieren Deutschland und arbeiten an der Konsolidierung dieses Haushalts. Mit den Vorschlägen der Rentenkommission gehen wir einen nächsten großen Schritt und gestalten unsere Altersversorgung zukunftsfest und generationengerecht. Das alles zeigt: Diese Koalition trifft grundlegende Entscheidungen für die Zukunft unseres Landes, und zwar weit mehr, als man uns zugetraut hätte.“

 

 

Fraktions-Briefing

Aktuelle politische Lage

Viele Menschen hatten in den letzten Jahren das Gefühl, dass Probleme zwar beschrieben, aber nicht gelöst werden. Genau das ändern wir gerade. Unsere Koalition arbeitet an vielen entscheidenden Themen gleichzeitig. Dazu zählen bspw. die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz oder die Neuregelung zur Vaterschaftsanerkennung. Zudem finden Gespräche mit den Sozialpartnern zu anstehenden Reformen und ein Europäischer Rat zu vielen drängenden Themen wie der Lage im Iran oder der Ukraine statt. Jedes Thema für sich würde schon eine einzelne Woche gut füllen. Aber wir haben keine gewöhnlichen Zeiten. Deshalb erleben wir als Koalition gerade eine intensive Zeit. Unser übergeordnetes Ziel für unser Land lautet: Wir wollen wieder für Aufschwung sorgen, wollen Deutschland voranbringen. Aufschwung ist die Voraussetzung für: sichere Arbeitsplätze, steigende Löhne und die Gewissheit, dass sich Anstrengung wieder lohnt. Dafür sind in den kommenden Jahren Reformen nötig, die Wachstum ohne weitere neue Schulden schaffen. Deshalb ist es gut, dass unser Bundeskanzler am Mittwoch die Sozialpartner eingeladen hat. Wir haben den Wunsch, vor allem über Möglichkeiten und Gemeinsamkeiten zu reden. Es braucht jetzt weniger rote Linien und mehr Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Im Bundestag stehen diese Woche 13 erste Lesungen auf der Tagesordnung. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schaffen wir das alte Heizungsgesetz ab und beseitigen Bürokratiekosten von bis zu fünf Milliarden Euro. Viele Eigentümer wollten vor allem eines: wieder selbst entscheiden, was zu ihrem Haus und ihrer Lebenssituation passt.

Nächste Woche tagt der Europäische Rat. Es ist guter Brauch, dass der Bundeskanzler vorher dem Bundestag die Sicht und Position der Bundesregierung für dieses Treffen
mitteilt. Für uns gilt: Die Ukraine muss weiterhin nachhaltig unterstützt, Europas Verteidigungsfähigkeit gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Zugleich braucht die EU einen finanzpolitisch soliden Mehrjährigen Finanzrahmen, der klare Prioritäten bei Sicherheit, Innovation und Wachstum setzt. Europa muss schneller und stärker werden.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Klare Verhältnisse - Kein Aufenthaltsrecht durch Scheinvaterschaften Mit der 2./3. Lesung zum Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft schließen wir eine Lücke im Aufenthaltsrecht, die die zuständigen Behörden seit fast 20 Jahren beobachten. Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu begründen und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu erwirken.
Neu ist: Wenn ein Anlass für Missbrauch ersichtlich ist, ist die vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend erforderlich, damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird. Das Standesamt wird die Eintragung des Vaters also zurückweisen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vorliegt. Ausnahmen wird es in konkret umrissenen Fällen geben, etwa bei leiblicher Vaterschaft oder bei langem Zusammenleben mit der Mutter. Somit können künftig Scheinvaterschafts-Anerkennungen, die allein der Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile dienen, wirksamer erkannt und verhindert werden - und zwar ohne berechtigte familiäre Bindungen zu beeinträchtigen.

Ein weiterer Baustein zum Bürokratierückbau
Mit dem Abschluss des Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten treiben wir den Bürokratierückbau weiter voran. So schaffen wir die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und die Pflicht zur Anbringung von Etiketten durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger („Nationales Heizungslabel“) ab. Zudem werden weitere Berichtspflichten abgeschafft oder angepasst. Zusammen mit dem Gesetz bringen wir im Investitionsgesetz Kohleregionen eine Änderung für mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung ein, die in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen eine verlässliche, zugleich aber hinreichend flexible finanzielle Unterstützung durch den Bund ermöglicht.

Innovation durch Verlässlichkeit
Mit der 2./3. Lesung des KI - Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz setzen wir den europäischen AI-Act um. Wir sorgen für Rechtssicherheit und klare Aufsichtsstrukturen für KI-Anwendungen, ohne Innovationspotential und Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird daher ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung geschaffen, um alle anderen zuständigen Behörden bei ihren aus der KI-Verordnung resultierenden Aufgaben zu unterstützen und eine einheitliche Rechtsauslegung zu gewährleisten. Dadurch wird KI-Expertise zentral gebündelt, ressourcenschonend und bürokratiearm zur Verfügung gestellt. Erstmals wurden bei diesem Gesetzgebungsverfahren Praxis-Checks mit Unternehmen durchgeführt, um eine möglichst praxistaugliche Umsetzung zu gewährleisten.

Beitragssätze stabil halten
Mit der 1. Les. des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beginnen wir den Prozess der Reformen unserer Sozialversicherungen. Der Entwurf setzt Empfehlungen der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ um, wodurch die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft stabilisiert werden sollen.

Der Fokus liegt auf der Reduktion der Ausgabendynamik der GKV sowie einer Stabilisierung der Einnahmen. Ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens ist aktuell zwingend erforderlich. Wichtigstes Instrument ist dabei die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. So werden in allen Leistungsbereichen Vergütungsanstiege in Zukunft auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt. Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden abgeschafft. Vorgesehen sind daneben unter anderem eine zusätzliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze sowie der monatlichen Versicherungspflichtgrenze um rund 300 Euro, eine Erhöhung des seit rund 20 Jahren unveränderten pauschalen Beitragssatzes der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Die Beitragsfreiheit der Familienversicherung für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner wird unter anderem auf Personen im Rentenalter sowie auf Fälle begrenzt, in denen ein besonderer Sorge- und Betreuungsbedarf besteht. Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Ehepartners erhoben. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich erhalten. Zudem wird der Bund die Finanzierung der GKV für die Bezieher von Grundsicherung stärken und erhöht den Beitrag für diesen Personenkreis ab dem Jahr 2027. Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert. Das Gesetz schafft eine erste Grundlage für eine stabile Finanzierung der Gesundheitsversorgung in den kommenden Jahren.

Wir schaffen das Heizungsgesetz ab
Wir schaffen das Heizungsgesetz ab und bringen das Gebäudemodernisierungsgesetz ein, das technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher ist. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen des § 71, der §§ 71b – 71p sowie der § 72 des Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neuund Bestandsbauten entfällt. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Künftig können neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Es wird ferner dafür Sorge getragen, dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt.


Wir stärken die Versorgungssicherheit
Wir bringen das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten ein. Damit stellen wir sicher, dass ab Anfang der 2030er Jahre keine Versorgungslücke entsteht, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern. Mit dem Gesetz setzen wir den Rahmen für die Ausschreibung von sicher verfügbaren Kapazitäten, insbesondere Gaskraftwerken, aber auch Speichern. Die erste Ausschreibungsrunde soll noch in diesem Sommer starten. Ab 2032 wird ein vollständiger Kapazitätsmarkt eingeführt.

Wir treiben den Netzausbau voran
Mit der Einbringung der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes treiben wir den Stromnetzausbau voran. Der Gesetzentwurf zielt auf einen kosteneffizienten, bedarfsge-
rechten und beschleunigten Netzausbau ab und soll Impulse für die nächste Planung und Genehmigung von Netzausbauvorhaben setzen. Er enthält 39 Drehstrom-Maßnahmen, drei Interkonnektoren, eine Offshore-Anbindungsleitung sowie zwei Gleichstromleitungen. Letztere sollen aus Gründen der Kosteneffizienz entsprechend den Vorgaben im Koalitionsvertrag als Freileitungen realisiert werden.

Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute u.a. die Luftfahrtstrategie beschlossen. Diese hat das Ziel, Deutschland zu einem führenden Standort für eine wettbewerbsfähige, sichere und
nachhaltige Luftfahrt zu machen. Die Strategie dient dabei als Ordnungsrahmen für eine gut aufgestellte Luftfahrt (Luftverkehr, Luftfahrtindustrie und militärische Luftfahrt) und schafft Planungssicherheit für alle Stakeholder (Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Militär und Gesellschaft). Die Strategie enthält ein langfristiges Zielbild (Zeithorizont: 15 Jahre) sowie die daraus abgeleiteten konkreten Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig ergriffen werden müssen, um dieses Zielbild zu erreichen. Das Zielbild der vorliegenden Strategie basiert auf vier gleichwertigen Säulen und dient als strategische Richtschnur für die künftige Luftfahrtpolitik der Bundesregierung.

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Zitate der Woche

Jens Spahn:
„Wir brauchen Wachstum. Wachstum, das sichere Arbeitsplätze schafft, Wachstum, das es möglich macht, dass es bei Löhnen und Renten wieder mehr Spielraum gibt, dass die Menschen im Portemonnaie einen Unterschied merken können."

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schaffen wir das alte Heizungsgesetz ab und beseitigen Bürokratiekosten in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro. Viele Eigentümer wollen vor allem eines: wieder selbst entscheiden, was zu ihrem Haus und zu ihrer Lebenssituation passt. Diese Freiheit geben wir zurück.“

Alexander Hoffmann:
„Die Migrationswende nimmt weiter Fahrt auf! Die Grenzkontrollen wirken nachhaltig. Seit Alexander Dobrindt im Amt ist, wurden bis Ende Mai 2026 ca. 50.000 unerlaubte
Einreisen festgestellt und fast 37.000 Menschen zurückgewiesen. Auf europäischer Ebene haben wir eine Einigung über Abschiebezentren in Drittstaaten erzielt. Das ist ein
großartiger Durchbruch in der EU und die Wende in der Rückführungspolitik!“ 

Fraktions-Briefing

Aktuelle politische Lage

Während wir in Deutschland über Reformen diskutieren, dreht sich die Weltpolitik weiter. Beim Besuch von US-Präsident Trump in China standen sich erstmals seit Jahren die beiden mächtigsten Männer der Welt wieder persönlich gegenüber. Unmittelbar danach empfing Xi den russischen Präsidenten Putin. Diese nicht nur symbolischen Bilder zeigen: Machtverhältnisse verändern sich – mit direkten Folgen für uns, für die Lage um Taiwan, für die Entwicklung im Iran, für den Krieg in der Ukraine.

Unser Einfluss in der Welt ist nur so groß wie unsere wirtschaftliche Stärke. Ob man in Washington, Neu-Delhi oder Riad mit uns auf Augenhöhe spricht, entscheidet sich ganz maßgeblich an unserer wirtschaftlichen Kraft, an unserem Wachstum, an unserem BIP. Die wirtschaftliche Lage ist derzeit die größte Sorge der Deutschen. Hohe Kosten, Unsicherheit und die Frage, wie es in den nächsten Jahren weitergeht – das beschäftigt Familien und Unternehmen ganz konkret. Wenn wir nichts tun, wird am Ende die hart arbeitende Mitte die Rechnung zahlen – durch steigende Beiträge, weniger Wachstum und unsichere Arbeitsplätze. Deshalb müssen wir Deutschland durch Reformen wieder auf Wachstumskurs bringen. Für uns als Fraktion ist klar: Wir brauchen Wachstum ohne neue Schulden!

Vertrauen entsteht nicht durch Debatten, sondern durch gelöste Probleme. Um wieder zu Wachstum zu kommen, haben wir einen klaren Reformplan vereinbart: Wir stabilisieren die Beiträge in Gesundheit und Pflege. Wir konsolidieren den Haushalt. Wir entlasten Bürgerinnen und Bürger mit einer Steuerreform. Wir bauen Bürokratie ab. Und wir machen die Rente zukunftsfähig. Die entscheidende Antwort auf Populismus ist nicht Empörung, sondern Problemlösung.

Schwerpunkte der Sitzungswoche

Wir stärken den Luftverkehrsstandort Deutschland

Wir beschließen in dieser Woche in 2./3. Lesung die Absenkung der Luftverkehrsteuer (Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes) und senden dadurch ein wichtiges Signal für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Dabei senken wir die Luftverkehrsteuer auf das gesetzliche Niveau von vor der Erhöhung durch die Ampel zum 1. Mai 2024. Gerade mit Blick auf die fortdauernde Schließung der Straße von Hormus können dadurch Belastungen durch gestiegene Kosten abgefedert und weiter steigende Ticketpreise vermieden werden.

Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Apotheken und sichern damit eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (in 2./3. Lesung) verbessern wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden öffentliche Apotheken vor allem im ländlichen Raum gestärkt und Apothekerinnen und Apotheker können durch Bürokratieabbau ihre Versorgungsaufgaben mit mehr eigenverantwortung und Flexibilität wahrnehmen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem erleichterte Voraussetzungen für die Gründung von Apothekenstandorten in abgelegenen Gebieten, Regelungen zum vereinfachten Austausch von Arzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit verordneter Arzneimittel sowie die Einräumung der Möglichkeit für die Länder, im Rahmen einer Erprobungsklausel in Sonderkonstellationen eine Vertretung von Apothekenleitungen durch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten zu genehmigen. Außerdem erhalten zukünftig öffentliche Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung: So werden unter anderem erweiterte Impfmöglichkeiten, die Blutentnahme bei Erwachsenen für Diagnosefragen, die Durchführung von Schnelltests, die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich Prävention sowie die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung in begrenzten Situationen vorgesehen.

Weniger Bürokratie und weniger Medienbrüche für schnelle Verwaltungsverfahren

Mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern reduzieren wir unnötige Nachweis-, Dokumentations- und Verfahrenspflichten, beschleunigen Verwaltungsprozesse und schaffen damit spürbare Entlastungen für Bürger, Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung selbst. Weniger unnötige Verfahren bedeuten mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben von Verwaltung und Sicherheitsbehörden. Künftig wird die Kommunikation mit Behörden vom Antrag bis zur Nachweiserbringung ohne Schriftformerfordernis vollständig digital erfolgen. Aufbewahrungs- und Nachweispflichten werden verkürzt. Bürokratieabbau ist für uns kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für einen handlungsfähigen und modernen Staat. Bürger und Unternehmen erwarten zu Recht eine Verwaltung, die digitaler, einfacher und praxistauglicher arbeitet.

Wir stärken den Rechtsstaat vor Ort

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats (2./3. Lesung) stärken wir einen zentralen Pfeiler unseres Rechtsstaats. Wir schaffen modernere, praxistauglichere und digitale Rahmenbedingungen für Anwälte, die zugleich notarielle Aufgaben übernehmen. Gerade im ländlichen Raum sichern wir damit auch künftig eine verlässliche notarielle Versorgung für Bürger und Unternehmen. Das Gesetz verbindet Bürokratieabbau mit Rechtsstaatlichkeit - effizienter in den Verfahren aber ohne Abstriche bei Qualität und Rechtssicherheit.

Umweltgerechte Gestaltung von Produkten

Kernstück des neuen Gesetzes zur Umsetzung der neuen europäischen Regelungen zum Ökodesgin (2./3. Lesung) ist die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Bei der Umsetzung der Ökodesign-Regelungen werden wir als Fraktion darauf achten, dass diese bürokratiearm und mittelstandsfreundlich, ohne nationale Übererfüllung erfolgt. Mit diesem Gesetz beschließen wir weiterhin einen Änderungsantrag zur Anpassung des aktuell noch geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst wird. Mit der Anpassung des GEG wird das Wirksamwerden der Pflicht des § 71 Absatz 1 GEG am 1. Juli 2026 aus Gründen der Rechtssicherheit auf einen späteren Zeitpunkt (1. November 2026) verschoben, damit die 65%-EE-Anforderung beim Einbau einer Heizung nicht mehr Geltung erlangen kann, bevor § 71 GEG mit dem Inkrafttreten des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes zu einem späteren Zeitpunkt im Sommer aufgehoben wird. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossen und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.

Behördengänge vereinfachen

Wir bringen das antragslose Kindergeld in erster Lesung auf den Weg. Zukünftig müssen werdende Eltern in den meisten Fällen keinen Antrag auf Kindergeld mehr einreichen. Das antragslose Kindergeld ist zunächst auf Geburten ab dem zweiten Kind beschränkt, wird aber künftig auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Dadurch schaffen wir gerade in der sensiblen Phase rund um die Geburt eines Kindes eine spürbare Entlastung für junge Familien und stärken Zugleich das Vertrauen in eine moderne, digitale Verwaltung. 

Wir fördern den Spitzensport

Mit dem Sportfördergesetz (1. Lesung) stärken wir nicht nur den Spitzensport, sondern investieren in den gesellschaftlichen Zusammenhalt unseres Landes. Wer Medaillen will, muss Strukturen schaffen, die Leistung ermöglichen – modern, transparent und langfristig verlässlich. Sport ist für uns mehr als nur Wettbewerb: Er vermittelt Disziplin, Teamgeist und Respekt und erreicht Millionen Menschen in Deutschland. Dieses Gesetz setzt ein klares Signal: Deutschland will wieder sportlich erfolgreicher werden und den Athleten endlich bessere Rahmenbedingungen bieten.

Kabinett

In dieser Woche hat das Kabinett u.a. das Gesetz zur Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität beschlossen. Damit schafft das Gesetz die notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen für die Einführung der EUDI-Wallet im Januar 2027. Diese nationale Rechtsetzung ist für den Wallet-Start zwingend. Die EUDI-Wallet erlaubt in erstmaliger Kombination sicher das elektronische Identifizieren, Signieren/Siegeln und die Verwendung von Nachweisen.

Weiterhin wurden die Eckpunkte für den Pakt für Bevölkerungsschutz beschlossen. Kern des Vorhabens ist ein 3-Säulen-Modell, bestehend aus Auftrag, Ausstattung und Ausbildung. Ziel des Paktes ist es, zivile Abläufe im Ernstfall zu definieren. Bis 2029 sollen unter anderem 1000 neue Spezialfahrzeuge und 110.000 Feldbetten angeschafft sowie bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards für chemische, biologische, radiologische und nukleare Lagen (CBRN) etabliert werden. Zur besseren Verzahnung von ziviler und militärischer Verteidigung wird im Bundesministerium des Innern zudem eine neue Stabsstelle „Kommando zivile Verteidigung“ eingerichtet. Dieses Thema diskutieren wir in dieser Woche auch im Rahmen einer Aktuellen Stunde.

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Zitate der Woche

Jens Spahn: Es ist etwas Besonderes, an ein gemeinsames Statement unseres Bundeskanzlers und des SPD-Fraktionsvorsitzenden anknüpfen zu können. Das ist ein starkes Zeichen der Gemeinsamkeit und es ist ein gut gewählter Zeitpunkt, gut ein Jahr nach Start unserer gemeinsamer Regierungskoalition, nach dem Start unsererer gemeinsamen Arbeit." 

"Am Ende machen wir einen Unterschied im Alltag spürbar, wenn wir Wachstum bringen durch mehr im Portemonnaie, durch Industriejobs, die in Deutschland gesichert werden, durch mehr Spielraum - auch wieder für die Städte und Gemeinden. Und das ist der Grund, warum wir Reformen und Veränderungen anstreben."

Alexander Hoffmann:

"Die Gesundheitsministerin Nina Warken verantwortet eine der größten Sozialreformen in diesem Land seit Jahrzehnten und sie zeigt dabei sehr gut, wie es gehen kann."

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Kalender – Kommende Termine

03.08.202618:00 - Uhr | Sommertour CDU in Heppenheim
04.08.202613:00 - Uhr | Besuch Cansativa GmbH in Mörfelden-Walldorf
05.08.202613:30 - Uhr | Gespräch Agora Energiewende in Bensheim
05.08.202615:00 - Uhr | Barmer BEK in Bensheim
06.08.202610:00 - Uhr | Gespräch Demokratie Leben in Bensheim
06.08.202613:30 - Uhr | Rückbau KKW in Biblis
06.08.202616:00 - Uhr | Interview SüMo in Heppenheim
06.08.202618:00 - Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
07.08.202609:00 - Uhr | Besuch Amazon in Viernheim
09.08.202611:00 - Uhr | Sommerfest CDU in Neckarsteinach
10.08.202617:00 - Uhr | Staatssekretärsrunde in Berlin
12.08.202610:00 - Uhr | Bundeskabinett in Berlin
12.08.202617:00 - Uhr | Ständiger Beirat Bundesrat in Berlin
27.08.202618:00 - Uhr | Bürgersprechstunde in Viernheim
01.10.202618:00 - Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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