Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Zur Halbzeit der Wahlperiode – Deutschland kann es besser.

Deutschland ist ein starkes Land. Doch Europa und unser Land befinden sich in schwierigen Zeiten. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der terroristische Angriff der Hamas gegen die israelische Bevölkerung bestimmen die Weltlage ebenso wie die Sicherheitslage in Deutschland. Der Klimawandel verlangt nach effizienten Antworten. Inflation, Rezession und Wohnungsnot stellen Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Zudem erleben wir eine neue Migrationskrise. In dieser Situation bräuchte Deutschland eine Bundesregierung, die politische Führung übernimmt. Doch der ständige Streit der Ampel-Koalitionäre liegt wie Mehltau auf dem Land.

In unserem dieswöchigen Leitantrag lenken wir den Blick auf unsere konstruktive parlamentarische Arbeit zur Halbzeit dieser Wahlperiode. Wir haben zu allen wichtigen Politikbereichen eine große Zahl an eigenen Vorschlägen erarbeitet. Wir stehen ein für eine solide und seriöse Haushaltspolitik, die die Vorgaben des Grundgesetzes achtet und kommende Generationen nicht zusätzlich belastet. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik wollen wir Humanität und Ordnung wieder in Einklang bringen. Wir haben aufgezeigt, wie sich illegale Migration wirksam begrenzen lässt. Wir haben darauf gedrungen, die innere Sicherheit in Deutschland zu stärken und endlich wieder zur Priorität zu machen. Wir haben dargelegt, wie eine Wirtschafts-Wende hin zu mehr Wachstum gelingen, der Umstieg zum klimaneutralen Heizen technologieoffen, sozialverträglich und marktwirtschaftlich fortgesetzt, der Wasserstoffhochlauf beschleunigt und der Kohlenstoffkreislauf geschlossen werden kann. Wir fordern eine hervorragende Ausstattung für die Bundeswehr, um Deutschlands Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit herzustellen und im Sinne nachfolgender Generationen achten wir wie keine andere Fraktion auf nachhaltige Finanzen.

Wir werden diese Arbeit auch in den kommenden zwei Jahren fortsetzen und damit zeigen: Deutschland kann es besser!

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Vereinbarte Debatte zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Debatte findet anlässlich des Tages der Menschenrechte statt, der jährlich am 10. Dezember begangen wird. Vor 75 Jahren verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie bildet das Fundament liberaler Demokratien und die Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die Durchsetzbarkeit internationaler und europäischer Menschenrechtskonventionen steht in Anbetracht des Systemwettbewerbs zwischen liberalen Demokratien und autokratischen Staaten vor besonderen Herausforderungen, der Schutz der universellen Menschenrechte ist mehr denn je eine Aufgabe. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wird im ersten Halbjahr 2024 auf Initiative unserer Fraktion den Schwerpunkt seiner Arbeit darauf richten. Am 29. November 2023 fand aus Anlass des 75. Jahrestages der Kongress unserer Fraktion mit dem Titel „Menschenrechte – Fundament der Weltordnung“ statt.

Studierende finanziell entlasten – Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau wieder zu einem geeigneten Instrument der Studienfinanzierung machen. Studierende, die einen KfW-Studienkredit in der Niedrigzinsphase und im Zuge der pandemiebedingten Notlage abgeschlossen haben, geraten aktuell durch enorme Zinsanstiege in existentielle finanzielle Nöte. Nach Auskunft der Bundesregierung wurden zwischen Januar 2022 und Juni 2023 insgesamt 19.534 Darlehen zugesagt. Der Zinssatz hat sich in der Amtszeit von Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger aber mehr als verdoppelt. Lag der Zinssatz bei Neuverträgen im Oktober 2021 noch bei 3,76 Prozent, ist er zum 1. Oktober 2023 auf 9,01 Prozent gestiegen. Besonders hart trifft diese Entwicklung Studierende mit Bestandsverträgen und variablem Zinssatz. Teilweise müssen Studenten monatlich bis zu 300 EUR nur an Zinsen zahlen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich um die Lösung des Problems der Studierenden zu kümmern und den Betroffenen zu helfen. Die Bundesregierung muss darauf hinzuwirken, dass für bestehende wie neue Verträge des KfW-Studienkredites eine feste Zinsbindung gilt. Sie muss dem Deutschen Bundestag detailliert und fortlaufend über den Verhandlungsfortschritt mit der KfW unterrichten.

Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus: Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation. In der 19. Wahlperiode hat die vom damaligen Bundesinnenminister Seehofer eingesetzte Unabhängige Kommission Antiziganismus „Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“ einen umfangreichen Bericht vorgelegt. Über diesen Bericht beraten wir in dieser Woche im Plenum. Wir haben zusammen mit den Ampel-Fraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht. In diesem Antrag gehen wir auf die zentralen Empfehlungen des Berichts ein und erkennen das Unrecht, das den Sinti und Roma in der deutschen Geschichte angetan wurde, an.

Politischen Islamismus wirksam bekämpfen – Ausländische Einflussnahme auf deutsche Muslime zurückdrängen. Deutschland ist ein weltoffenes Land. Nach Jahrzehnten der Einwanderung hat heute ein Viertel der Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Diese kulturelle Vielfalt kann ein Gewinn für uns alle sein, wenn sie friedlich und auf dem Boden der deutschen Gesetze, insbesondere des Grundgesetzes, verläuft. Dennoch müssen wir uns bewusstwerden, dass ausländische Staaten aus ihren Ländern stammende Migranten zunehmend als Instrument der Einflussnahme nutzen: So warnt etwa der Bundesverfassungsschutz vor „Aktivitäten türkischer Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden durch Einflussnahmeversuche auf türkeistämmige Gemeinschaften in Deutschland, die auch Auswirkungen auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt haben können“ (Verfassungsschutzbericht 2022; S. 300 f.). Aufgrund der Pläne der Ampel-Bundesregierung zur noch leichteren Einbürgerung, insbesondere unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit, droht perspektivisch eine Verschärfung dieser Entwicklung. Ausländische Staaten können auch Religion zur illegitimen Beeinflussung der in Deutschland lebenden Migranten instrumentalisieren. In Deutschland gibt es keine Staatskirche (Artikel 140 des Grundgesetzes i.V.m. Artikel 137 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung). Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich bewusst entschieden, diese mittlerweile über 100 Jahre alte deutsche Verfassungstradition beizubehalten. Wenn das Grundgesetz also richtigerweise eine deutsche Staatskirche ausschließt, dann sind die Aktivitäten ausländischer Staatskirchen oder auf ähnlich enge Weise mit dem Herkunftsstaat verbundener Religionsgemeinschaften in unserem Land erst recht kritisch zu sehen. Der deutsche Staat muss sicherstellen, dass ausländische Regierungen hierzulande nicht über religiöse Einflussmöglichkeit verfügen, die dem deutschen Staat selbst Kraft der Verfassung zurecht verwehrt ist. Mit unserem Antrag schlagen wir eine Reihe von dringend erforderlichen Maßnahmen vor, um diesem Ziel näher zu kommen.

Auch im Ruhestand motiviert und mit Potenzial – Arbeitsmarkt für unsere pensionierten Soldaten öffnen. Vor allem bei Fachkräften mit Berufsausbildung oder Studium stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft eine immer größere Lücke zwischen dem Bedarf und dem vorhandenen Angebot an geeigneten Kandidaten fest. Der demographische Wandel wird diese Entwicklung noch weiter verschärfen. Unser Land kann es sich nicht leisten, geeigneten und motivierten Fachkräften den Weg in den Arbeitsmarkt zu versperren. Das gilt für alle Altersstufen. Auch Rentner und Pensionäre wollen häufig im Berufsleben aktiv bleiben, zumal sie mit ihrem umfangreichen Erfahrungsschatz einen unersetzbaren Mehrwert bieten. Wer im Ruhestand erwerbstätig ist und Gehalt hinzuverdient, sollte daher möglichst nicht mit Verlusten bei seinen Renten- und Pensionsbezügen sanktioniert werden. Für Rentner wurden die Hinzuverdienstgrenzen bereits abgeschafft: Wer eine Altersrente bezieht, kann ohne Kürzung seiner Bezüge Geld verdienen. Bei pensionierten Berufssoldaten ist die Lage anders. Sie sind zum Teil mit 55 Jahren im Ruhestand, etwa bei Unteroffizieren (vgl. § 45 Abs. 2 Nr. 5 SG). Sie haben eine exzellente Ausbildung und langjährige Erfahrung der Menschenführung. Inkohärente Regelungen bei Hinzuverdienstgrenzen machen eine berufliche Tätigkeit für sie allerdings oftmals unattraktiv. Mit unserem Antrag schlagen wir eine Reihe von Reformen vor, um das Potenzial pensionierter Berufssoldaten besser für den Arbeitsmarkt zu nutzen.

Mit unserem Antrag Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen und Zollpolizei schaffen greifen wir mehrere Punkte des im Zuge des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes eingebrachten Antrags „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ sowie unseres Entschließungsantrags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen/FIU) auf. Darüber bringen wir eine Vielzahl neuer Forderungen ein. Insbesondere fordern wir, eine Zollpolizei zu schaffen und diese mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen auszustatten. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sanktionen effektiv durchgesetzt und die Bekämpfung der Geldwäsche erleichtert wird. Parallel debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Wir debattieren unseren Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen. Im Nachweisgesetz ist vorgesehen, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen sind. Das umfasst auch Angaben über betriebliche Altersversorgung. Dieses Schriftformerfordernis schafft Bürokratie für die Arbeitgeberseite, die vermieden werden könnte. Die europäische Nachweisrichtlinie würde die Übersendung wesentlichen Arbeitsbedingungen auch in elektronischer Form zulassen. Die Ampel hat die Gelegenheit verstreichen lassen, die Übermittlung von Arbeitsbedingungen zu modernisieren. Mit unserem Gesetzentwurf setzten wir am Text der EU-Richtlinie an und übertragen diesen ins deutsche Recht. Es verbleibt eine Wahlmöglichkeit, ob die Schriftform oder elektronische Form gewählt wird. So leisten wir einen aktiven Beitrag zum Bürokratieabbau.

In dieser Woche beraten wir unseren Antrag Die Hisbollah als verlängerten Arm des Iran entschlossen bekämpfen – Stabilität und Demokratie im Libanon unterstützen. Die Hisbollah ist der verlängerte Arm und der Musterschüler Irans im Nahen und Mittleren Osten: Ein steter Dorn in der Flanke Israels, Erfüllungsgehilfe Russlands in Syrien, globaler Waffenschmuggler und Terrorexporteur. Im Libanon ist die Hisbollah ein nicht enden wollender Albtraum: Jeglicher politischer Fortschritt scheitert an der Miliz, die den Staat am liebsten genau so schwach hat, wie er zurzeit ist. Hinzu kommt die Verschärfung der Lage seit den Terrorangriffen auf Israel vom 7. Oktober. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich endlich entschlossen gegen die Hisbollah zu stellen. Der Libanon ist viel zu wichtig, um ihn aufzugeben. Die Sicherheits- und Migrationsrisiken aus dem Libanon heraus sind gewaltig, ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf die Region.

Unseren Antrag Hunger bekämpfen – Entwicklungspolitische Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherheit stärken beraten wir in dieser Woche erstmalig im Plenum. 2022 waren weltweit 735 Millionen Menschen von Hunger und Ernährungsunsicherheit betroffen. Die Zahlen sind – nach großen Erfolgen in den Jahren zuvor – durch die Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wieder drastisch gestiegen. Es ist absehbar, dass das Ziel der Agenda 2030, bis zum Ende dieses Jahrzehnts eine Welt ohne Hunger zu schaffen, nicht erreicht werden kann. In dieser Situation kürzt die Bundesregierung im Haushalt Mittelansätze für die weltweite Ernährung und stellt sich zudem Innovationen in der Agrarwirtschaft wie etwa der Genschere entgegen. Und das, obwohl diese einen großen Beitrag zur Sicherung der Welternährung leisten können. Hunger zu bekämpfen ist auch in unserem ureigenen Interesse, denn Hunger ist auch eine maßgebliche Fluchtursache, wie das Jahr 2015 eindrücklich gezeigt hat.

In dieser Sitzungswoche befassen wir uns abschließend mit vier grundlegenden Anträgen zum Thema Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion – über alle Lebensbereiche hinweg. Trotz vieler Maßnahmen und Programme der letzten Bundesregierungen – z.B. das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die „Initiative Sozialraum Inklusiv“ – gilt es, noch gezielter auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene den Sozialraum inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Daher greift unser Antrag Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum anhand der Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention verschiedene als besonders wichtig anzusehende Lebensbereiche heraus und fordert Verbesserungen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Mobilität, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Digitalisierung, Katastrophenschutz, aber auch Bewusstseinsbildung und politische Partizipation. Darüber hinaus fordern wir, das schon mehrfach angekündigte „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ seitens der Bundesregierung endlich umzusetzen. Mit unserem weiteren Antrag Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern stellen wir fest: Die Bundesregierung hat auch nach fast zwei Jahren im Amt noch keine messbaren Fortschritte bei Barrierefreiheit im Nahverkehr erzielt. Und das, obwohl sich die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen. Zwar hat die Bundesregierung mit der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit auch im Mobilitätssektor geschaffen. Die Maßnahmen im von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunktepapier sind ohne konkrete Umsetzungsperspektive formuliert. Mit unserem Antrag formulieren wir deshalb 20 Forderungen mit dem Ziel, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr zu verbessern: Für die stufenfreie Erreichbarkeit von Verkehrsmitteln, taktile Leitstreifen für sehbehinderte Menschen im Fußbodenbelag, Induktionsschleifen für hörbehinderte Menschen und Informationen in Leichter Sprache. Barrierefreiheit darf nicht nur auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auch auf Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ausgerichtet werden. Dafür braucht es mehr Anstrengungen von öffentlichen und privaten Anbietern. In unserem dritten Antrag Reisen und Kulturerlebnisse für alle möglich machen – Barrierefreiheit als Qualitätsstandard verankern legen wir dar: Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Reisen und Urlaub, aber auch damit einhergehende Kulturangebote, sind ein wichtiges Element dieser Teilhabe. Barrierefreiheit soll zu einem Qualitätsmerkmal des Deutschlandtourismus bei Reisezielen und Kulturstätten werden. Barrierefreie Angebote nützen auch Familien mit kleinen Kindern und Kinderwagen, Personen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen und älteren Menschen. Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, eine langfristige Finanzierung des Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ sicherzustellen. Zusammen mit den Bundesländern wollen wir auf bundesweit einheitliche, für die Tourismuswirtschaft einfach handhabbare Kriterien dieses Systems hinzuwirken. Außerdem soll die Bundesregierung in Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Tourismuswirtschaft, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern Konzepte entwickeln, wie entlang der gesamten touristischen Leistungskette Barrierefreiheit zum Standard gemacht und fester Bestandteil von Tourismuskonzepten werden kann. Schließlich debattieren wir abschließend unseren Antrag Kultur ohne Barrieren für alle zugänglich machen – Inklusion ist Handlungsauftrag. Im 21. Jahrhundert muss Deutschland als Kulturnation den Anspruch haben, Kulturangebote mindestens barrierearm zugänglich und die aktive Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen sichtbarer zu machen. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Kultur umzusetzen. Wir fordern eine Datenbank mit barrierefreien Kulturangeboten sowie die Bundesinitiative Barrierefreiheit um den Bereich Kultur zu ergänzen und Inklusionsprojekte auch in reguläre Förderprogramme des Bundes zu integrieren. Für uns als CDU/CSU-Fraktion ist es wichtig, das Thema Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen stärker in den Blick zu nehmen. Das betrifft auch den Kultur- und Medienbereich, wo es zwar Fortschritte, aber leider immer noch große Defizite gibt. Bislang bleibt es bei Lippenbekenntnissen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth.

Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital. Die Bundesregierung plant eine Novelle des Postgesetzes und hat kürzlich den Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Das derzeitige Postgesetz gilt seit 1997 bis auf wenige Ausnahmen unverändert. Der Antrag legt unsere Forderungen für die Reform des Postgesetzes dar. Wir wollen insbesondere die Regulierung im Postwesen auf das Notwendige begrenzen und Postmärkte, in denen der Wettbewerb funktioniert, aus der sektorspezifischen Regulierung entlassen. Die Paketbranche wollen wir aus dem gesondert regulierten Universaldienst grundsätzlich in den freien Markt entlassen, zugleich aber die Arbeitsbedingungen dort verbessern. Den Briefmarkt hingegen wollen wir in der sektorspezifischen Regulierung belassen. Den Fokus für die Qualitätsvorgaben für den Universaldienst wollen wir hingegen von einer möglichst schnellen zukünftig auf eine möglichst zuverlässige Zustellung von Briefsendungen legen. Briefsendungen sollen innerhalb von drei Werktagen nach Einwurf ihren Bestimmungsort erreichen. Die Laufzeitvorgabe soll künftig im Schnitt von 99 Prozent der Sendungen nicht überschritten werden dürfen. Dieser Wert soll nicht mehr im gesamten Bundesgebiet und im Jahresdurchschnitt, sondern in einem von der Bundesnetzagentur festgelegten Zustellgebiet im Quartalsdurchschnitt erreicht werden. Die Briefzustellung soll künftig an fünf Tagen in der Woche erfolgen. Zum Universaldienst soll künftig auch das Anbieten einer rudimentären Möglichkeit der digitalen Nachverfolgbarkeit von Briefsendungen gehören.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes. Infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 ist der Haushalt 2023 offenkundig verfassungswidrig. Um die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 2023 wiederherzustellen, soll ein Nachtragshaushalt verbunden mit einer sog. Notlagenerklärung nach Art. 115 GG Abs. 2 Satz 6 und 7 Grundgesetz eingebracht und verabschiedet werden. Die Schuldenbremse wird also von der Ampelmehrheit erneut ausgesetzt. Die erneute Aussetzung der Schuldenbremse (Notlagenerklärung) für das Jahr 2023 war im Koalitionsvertrag der Ampel bisher eigentlich ausgeschlossen, der Bundesfinanzminister wollte sie mit allen Mitteln vermeiden. Sie ist dennoch die einzig verbliebene Möglichkeit, die von der Ampel selbstverursachte Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023 noch zu heilen. Die sog. Notlagenerklärung ist durch das Urteil erzwungenermaßen konstruiert, um den Verfassungsbruch zu legitimieren. Zudem ist die rückwirkende Erklärung einer Notlage so in der Verfassung nicht vorgesehen. Sie bedeutet einen sehr harten Eingriff in das Budgetrecht des Parlaments.

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023). Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 muss die Bundesregierung ihre gesamte Haushaltsplanung überarbeiten und verfassungsfest machen. Dazu dient der Nachtragshaushalt inkl. dem Antrag auf „Aussetzen der Schuldenbremse“ (s.o.). Die Überarbeitung der bisherigen Haushaltsplanung infolge des Urteils gilt aber ebenso für den Haushalt 2024. Hierzu steht noch ein gesondertes parlamentarisches Verfahren aus.

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist zuzustimmen. Allerdings fehlen wichtige Bestandteile, wie etwa ein Maßnahmenpaket, das Ärzte bei der Digitalisierung unterstützt – ebenso wie die angekündigte Nutzerorientierung. Darüber hinaus bleibt der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten, die die Telemedizin und die Digitalisierung bereits heute bieten, zurück.

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz). Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Auch hier ist die grundsätzliche Zielrichtung des Entwurfes unterstützenswert. Jedoch ist der Gesetzentwurf wenig ambitioniert. Möglichkeiten zur Einbindung weiterer Sozialdatenbestände bleiben unberücksichtigt, die Nutzung von KI-Anwendungen wird somit erschwert. Ohnehin bleibt die konkrete Verknüpfung mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum offen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Dezember: BK Scholz nimmt auf Einladung des Zentralrats der Juden am Gemeindetag unter dem Motto „Gemeinsam leben“ teil und hält ein Grußwort (14. Dezember: Eröffnung mit BPräs Steinmeier, 15. Dezember: MP Wüst und BM Baerbock),
  • Dezember: OB-Stichwahl in Pirna,
  • Dezember: BVerfG-Urteil zur Bundestagswahl in Berlin.
  1. Außen/EU:
  • -12. Dezember: Präsidentschaftswahl in Ägypten (al-Sisi kandidiert für dritte Amtszeit; Wahlergebnis soll am 18. Dezember verkündet werden),
  • /12. Dezember: Konferenz 75 Jahre Allgemeine Menschenrechtserklärung in Genf,
  • Dezember: geplanter Abschluss der Weltklimakonferenz (COP28) in Dubai,
  • Dezember: Rat für Allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER, Europäisches Semester, Rechtsstaatlichkeitsdialog Erweiterung),
  • Dezember: EU-Westbalkangipfel mit BK Scholz (Ukraine, Ernährungssicherheit, Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie EU-Beitrittsperspektive),
  • Dezember: Weltflüchtlingsforum des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR in Genf,
  • /15. Dezember: Europäischer Rat (Lage in der Ukraine, Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau, Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens, Lage im Nahen Osten, Migration),
  • Dezember: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • Dezember: Parlamentswahlen in Serbien.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 27. November 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Im Zentrum dieser Sitzungswoche steht die Haushaltspolitik.

Auch wenn die förmlichen Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 für diese Woche auf unseren Druck hin von der Tagesordnung abgesetzt wurden, steht diese Sitzungswoche dennoch ganz im Zeichen der Haushaltspolitik.

In dieser Woche wird der Bundeskanzler eine Regierungserklärung abgeben. Wir hatten ihn hierzu in der vergangenen Woche schriftlich aufgefordert. Unsere Erwartung ist eindeutig: Klarheit und Wahrheit sind nicht nur die richtigen Grundsätze in der Haushaltspolitik, sondern ein guter Maßstab für jedwedes politisches Handeln. Daran werden wir den Bundeskanzler messen.

Das Kabinett hat zudem im Umlaufverfahren einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Diesen werden wir am Donnerstag im Haushaltsausschuss beraten und am Freitag im Plenum diskutieren. Als konstruktive Opposition werden wir uns die Begründung der Bundesregierung für die – rückwirkende – Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 gewissenhaft anschauen.

Das Karlsruher Urteil ist eine krachende Niederlage für die Ampel. Erstmalig hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich über die Auslegung der Schuldenbremse geurteilt. Der Trickserei der Ampel, Notlagen-Mittel freihändig umzuwidmen und in Form von Sondervermögen überjährige Selbstbedienungstöpfe einzurichten, wurde ein Ende bereitet. Das Karlsruher Urteil ist eine gute Nachricht für die Steuerzahler und für die Finanzstabilität der Bundesrepublik Deutschland.

Der Einsatz für solide Haushalte gehört zum politischen Markenkern der Union. Die politische Bringschuld in dieser Situation bleibt jedoch dort, wo sie hingehört: bei der Bundesregierung. Die Bundesregierung ist nun gefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie ein verfassungskonformer Bundeshaushalt 2024 gestaltet werden kann.

Aktuelle Stunde: „Wirtschafts-Wende jetzt – Vorfahrt für Freihandel vor Parteipolitik“.

Die Grünen haben sich auf ihrem Parteitag gegen den Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens ausgesprochen. Diese Entscheidung ist sowohl inhaltlich falsch als auch politisch befremdlich.

Sie ist inhaltlich falsch, denn Handelspartnerschaften sind eine wichtige Grundlage für intensiveren wirtschaftlichen Austausch, die Mehrung des Wohlstands und politischen und gesellschaftlichen Dialog. Sie sind auch Kernelement zur Diversifizierung unserer Lieferketten und zur Stärkung der Resilienz unserer Volkswirtschaft. Für Deutschland und Europa ist die Partnerschaft mit Demokratien in Lateinamerika auch geopolitisch bedeutsam. Nur in Zusammenarbeit mit Wertepartnern wird der Erhalt der internationalen regelbasierten Ordnung und die Stärkung freiheitlich-demokratischer Gesellschaften in einer multipolaren Welt gelingen können.

Die Entscheidung der Grünen ist zudem politisch fragwürdig. Die Partei stellt den Bundeswirtschaftsminister und die Außenministerin – da läge es nahe, den wirtschaftspolitischen Schulterschluss mit unseren Partnern in der Welt zu suchen, damit Deutschland nicht den Anschluss verliert. Das Mercosur-Abkommen würde unsere Wirtschaft beleben und neue Absatzmärkte für deutsche Unternehmen erschließen. Die Bundesminister Habeck und Baerbock konnten sich dennoch nicht gegen die ideologischen Vorbehalte ihrer Partei durchsetzen. Schlecht für Deutschland, schlecht für unsere Wirtschaft und schlecht für unsere Arbeitsplätze.

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In dieser Woche debattieren wir die Antwort der Bundesregierung zu unserer Großen Antrage Weiteres Vorgehen der Bundesregierung hinsichtlich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bildet seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2007 die Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es ist ein Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft. Im Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien eine Novellierung des WissZeitVG angekündigt. Am 17. März 2023 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dazu ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Zwei Tage später wurden die vorgestellten Eckpunkte nach massiver Kritik aus der gesamten Breite der deutschen Wissenschaft zurückgezogen. Am 6. Juni 2023 hat das BMBF schließlich einen Referentenentwurf zur Novellierung des WissZeitVG der Öffentlichkeit vorgestellt – der nicht in Koalition abgestimmt wird. Ein Kabinettbeschluss liegt weiterhin nicht vor. Unsere Große Anfrage fasst hier nach und hinterfragt, ob die Novellierung des WissZeitVG weiterhin ein gemeinsames Koalitionsvorhaben darstellt und falls ja, wie das weitere Verfahren ablaufen soll.

Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie. Der Normenkontrollrat hat festgestellt: Die deutsche Wirtschaft sieht sich mit weiter steigenden Belastungen durch Bürokratie gegenüber. Der sogenannte Erfüllungsaufwand ist im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliarden Euro angestiegen (Jahresbericht 2022, Seite 4). Dieser Anstieg für unsere Unternehmen fällt deutlich höher aus als in den Jahren zuvor. Eine Steigerung verbleibt selbst noch nach Abzug der durch die Mindestlohnentwicklung verursachten Mehrkosten. Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten unsere Wirtschaft. Dies betrifft alle Bereiche, vom Selbstständigen bis hin zu großen Unternehmen. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und kostet Unternehmen unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb: In diesem Jahrzehnt müssen wir es schaffen, dass sich die Wirtschaft mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, neue Ideen umsetzen und Arbeitsplätze sichern kann. Behördenkommunikation und das Ausfüllen von Formularen dürfen nicht Überhand nehmen. Der Bürokratieabbau ist und bleibt eine Daueraufgabe. Er kostet wenig, kann erhebliche Erleichterungen bringen und wirkt wie ein Konjunkturprogramm. Richtig gemacht, kann er gerade in Krisenzeiten einen Beitrag zur Entfesselung der deutschen Wirtschaft und damit zu neuem Wirtschaftswachstum sowie für mehr Klimaschutz leisten.

Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Wirtschafts- und Sicherheitsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir: Der Deutsche Bundestag setzt eine „Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China“ ein. Damit wollen wir eine umfassende Prüfung einleiten, wie angesichts eines sich ändernden handels- und geopolitischen Umfelds und trotz eines globalen Wettbewerbs die Sicherheit und Verlässlichkeit unserer Wertschöpfungsketten, unserer Energie- und Rohstoffimporte im Rahmen der nationalen und europäischen Sicherheit verbessert werden können. Ziel der Kommission soll die rechtliche, ökonomische und politische Prüfung eines entsprechenden Handlungsbedarfes zu Anpassungen etwa im Außenwirtschaftsrecht sein. Die Kommission soll darauf aufbauend Handlungsoptionen möglichst im Konsens formulieren, die gegebenenfalls in förmliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Die Auswirkungen der Corona-Krise sowie die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben vielen Menschen vor Augen geführt, dass eine ausreichende Versorgung mit vielfältigen Lebensmitteln nicht selbstverständlich ist. Deutlich wurde auch, wie wichtig es ist, sich nicht in eine komplette Abhängigkeit zu einzelnen Drittstaaten zu begeben. Vielmehr gilt es dafür zu sorgen, dass Deutschland und die Europäische Union sich so weit wie irgend möglich selbständig mit Nahrungsmitteln versorgen beziehungsweise auf vielfältige Lieferketten und Handelspartner setzen können. Dies gilt es bei allen relevanten politischen Entscheidungen sicherzustellen. Mit unserem Antrag Nahrungsmittelversorgung sicherstellen – Selbstversorgungsgrad in Deutschland und Europa erhalten machen wir konkrete Vorschläge, wie wir die Ernährungssicherheit in Deutschland stärken können.

Mit unserem Antrag Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen stellen wir fest: Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen auch in Deutschland spürbar. Die Groß- und Kleinschadenereignisse, die sich auf Klima- und Wetterveränderungen zurückführen lassen, nehmen stetig zu. Dabei stellen insbesondere die zunehmende Zahl an Starkregenereignisse ein großes Problem dar. Die bei Elementarschadenereignissen auftretenden Schäden sind für die Eigentümerinnen und Eigentümer zunehmend von existenzieller Bedeutung und können schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Die einfache Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel nicht bei Überschwemmung und Starkregen, sondern lediglich bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Für den Schutz gegen Überschwemmung und Starkregen bedarf es einer Elementarschadenversicherung, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen eine Zusatzprämie angeboten wird. Lediglich etwa 50 Prozent der circa 8,5 Mio. Wohngebäudeversicherungen in Deutschland besitzen eine Elementarschadenabsicherung. Eine Ursache hierfür ist, dass sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer in der Sicherheit wiegen, dass auch bei zukünftigen katastrophalen Schadensereignissen für nicht versicherte Wohngebäude aus Billigkeitserwägungen staatliche Hilfen gezahlt würden. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb eine gesetzliche Regelung, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann (Opt-Out). Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die innerhalb einer gewissen Frist nach Belehrung über die Konsequenzen gleichfalls abgewählt werden kann.

Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken. Viele Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche erkranken im Laufe ihres Lebens an einer psychischen oder psychiatrischen Krankheit. Die Corona-Pandemie hat dies nochmal verstärkt – auch Jahre nach Beginn der Pandemie zeigen sich weiterhin deutliche Hinweise auf anhaltenden psychosomatischen Stress. Eine frühzeitige Diagnostik und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist zentral, um diese Herausforderungen zu meistern. Auch im Hinblick auf die vom Bundestag beschlossene notwendige Stärkung der Suizidprävention, ist es wichtig, Wege aus Krisen aufzuzeigen. Unser Antrag enthält vor diesem Hintergrund ein umfassendes Bündel an Maßnahmen, um die Versorgung von psychisch Kranken zu verbessern und insbesondere eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung qualitätsgerecht – ambulant, stationär und sektorenübergreifend – sicherzustellen sowie auftretende Wartezeiten zu reduzieren.

Der Bundesminister für Digitales und Verkehr muss sein Versprechen einlösen – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors. In der Europäischen Union (EU) dürfen ab dem Jahr 2035 nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden, die nicht mit Benzin oder Diesel fahren und die kein CO₂ ausstoßen. Darüber hinaus ist zwischen der EU und Deutschland vereinbart, bis Herbst 2024 eine neue Fahrzeugkategorie namens „E-Fuels only“ zu schaffen, im Rahmen derer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die ausschließlich mit klimafreundlichen Kraftstoffen betrieben werden können, auch über 2035 hinaus weiter neu zugelassen werden können. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing MdB hat öffentlich bekannt gegeben, dass als Ergebnis der Verhandlungen auf europäischer Ebene die Zukunft des Verbrennungsmotors auch über 2035 hinaus gesichert wurde. Er reklamiert dies als großen, eigenen Verhandlungserfolg von immenser Bedeutung für die deutschen Verbraucher sowie für die Automobil- und Zulieferindustrie. Gleichwohl gibt es keine rechtlich bindenden Vereinbarungen und keine belastbaren Garantien, dass eine entsprechende Regelung auf europäischer Ebene tatsächlich bis Herbst 2024 geschaffen wird. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – bringen wir 11 Forderungen an die Bundesregierung vor. Dabei geht es vornehmlich um die verbindliche Regelung von Möglichkeiten der Neuzulassung von ausschließlich mit klimafreundlichen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen auch über das Jahr 2035 hinaus und bezahlbare Mobilität sowie Technologieoffenheit.

Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern – Entscheidung des BMI bezüglich der polizeilichen Analyse-Software „Bundes-VeRA“ revidieren. Ein wichtiges Ziel der Modernisierung der polizeilichen IT-Infrastruktur besteht darin, dass polizeiliche Informationen zukünftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können. Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch stand auch im Mittelpunkt der Bemühungen des BMI, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) auf Bundesebene einzuführen. „VeRA“ wird ihn ähnlicher Form bereits von den Polizeien der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen genutzt. Die Software „Bundes-VeRA“ sollte dazu beitragen, die Analysefähigkeit der Polizeibehörden von Bund und Ländern zu verbessern, um schwere und organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Mit der Analyseplattform können verschiedene Polizei-Datenbanken gleichzeitig durchsucht werden und in Ermittlungsverfahren Querverbindungen sichtbar gemacht werden. In Hessen und NRW konnten bereits mehrere beachtliche Ermittlungserfolge erzielt werden. Dessen ungeachtet entschied Bundesinnenministerin Nancy Faeser Anfang Juli 2023, dem Bundeskriminalamt sowie der Bundespolizei die Einführung der Analyse-Plattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen. Stattdessen wolle man nun ein polizeiliches Analysetool „in eigener digitaler Kompetenz“ entwickeln. Wann dieses einsatzbereit sein würde, sagte das BMI jedoch nicht. Mit unserem Antrag stellen wir fest: Mehr denn je bedarf es handlungsfähiger und nach dem Stand der Technik ausgestatteter Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ist dafür zwingend. Die Strafverfolgungsbehörden brauchen insbesondere bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität, wie der Abwehr von Terrorismus, sexuellem Kindesmissbrauch oder der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, die dringend benötigten Analysetools.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz). Mit dem Entwurf – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – legt die Bundesregierung eine Sammlung von Einzelmaßnahmen zur besseren Umsetzung von Rückführungen vor. So soll u.a. die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten. Diese Maßnahme wurde bereits im Mai auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, erst jetzt – ein halbes Jahr später – beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Änderung ist nicht falsch, die quantitativen Auswirkungen auf Rückführungen dürften allerdings gering sein. Eine weitere Maßnahme: Bei Personen, die wegen eines Schleusungsdelikts mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer, was eine Abschiebung erleichtert. Auch soll die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen erleichtert und unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung möglich werden. Auch das ist grundsätzlich positiv, allerdings muss diese Regel erst noch den Praxistest bestehen. Eine Abschiebung soll bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter 12 Jahren. Auch das ist eine notwendige und richtige Regelung. Daneben plant die Ampel eine Sammlung weiterer kleiner Einzelmaßnahmen, die auch zusammengenommen absehbar nur geringe Auswirkungen auf die Durchführung von Rückführungen haben werden. Die Komplexität des Aufenthalts- und Rückführungsrechts wird durch zusätzliche Sonderregelungen sogar noch verschärft.

In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Im Kern will die Koalition die Anforderungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft deutlich absenken. Dies betrifft insbesondere: Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung auf die deutsche Staatsbürgerschaft auf in der Regel 5 Jahre (bisher 8). Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll sich der Zeitraum auf 3 Jahre verkürzen (bisher 6). Zudem soll eine allgemeine Härtefallregelung eingeführt werden: Wenn „trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen“ der Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse „nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert“ ist, dann wird auf schriftliche Deutschkenntnisse und den Einbürgerungstest verzichtet. Das bisher geltende Erfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ soll durch zwei definierte Ausschluss-Fälle ersetzt werden: Wenn der ausländische Staatsangehörige gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder „durch sein Verhalten [zeigt], dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet“. Darüber hinaus soll der Doppelpass generell zugelassen und die Optionspflicht abgeschafft werden. Auch bei den Anforderungen an die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nimmt die Ampel Änderungen vor. Künftig soll gelten: Die betreffende Person muss zwar in Vollzeit erwerbstätig sein und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate lang gewesen sein. Eine Aufstockung mit Sozialleistungen wird hier jedoch anerkannt – und zwar für den Einzubürgernden selbst wie auch für dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner, sofern eine familiäre Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind besteht. Für uns gilt allerdings: Die Einbürgerung ist Ergebnis und nicht Beginn gelungener Integration. Wir freuen uns, wenn Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach gelungener Integration Deutsche werden möchten. Wir freuen uns, wenn sie auf diesem Wege ein klares Bekenntnis zu Deutschland abgeben. Der Gesetzentwurf der Ampel genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht. Besonders kritisch sehen wir die Anpassungen bei der Lebensunterhaltssicherung. Für uns muss gelten: Eine volle Aufnahme von Arbeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen muss auf dem Weg zur Staatsangehörigkeit die Regel bleiben und darf nicht zur Ausnahme werden.

In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts. Ziel des Entwurfs ist laut Bundesregierung, Strafbarkeitslücken insbesondere im Hinblick auf den Einsatz sexueller Gewalt in Konflikten zu schließen sowie einen Gleichlauf zwischen dem Römischen Statut und dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch herzustellen. Darüber hinaus sollen Folgeänderungen aufgrund der Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen berücksichtigt werden. Zudem sollen von Völkerstraftaten Verletzte die Möglichkeit erhalten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anspruch auf Beiordnung eines für sie kostenlosen Rechtsbeistands oder einer psychosozialen Prozessbegleitung zu erhalten. Wir befürworten den Entwurf im Grundsatz, werden aber an einigen Stellen noch auf Verbesserungen dringen. In einer Anhörung wird zudem näher zu prüfen sein, ob die Ausweitung der Nebenklage und die Einführung von Filmaufnahmen der Verfahren sinnvoll sind. Der Deutsche Richterbund befürchtet, dass die Ausweitung der Nebenklagebefugnis und des Anspruchs auf voraussetzungslose Beiordnung eines Rechtsanwalts die Justiz überfordern werden. Die Filmaufnahmen lehnt der Deutsche Richterbund ebenfalls ab und sieht die Gefahr, dass die Wahrheitsfindung im Strafprozess beeinträchtigt und der Opferschutz massiv geschwächt werden könnte. Die Änderungen werden insoweit – anders als es der Titel des Gesetzentwurfs nahelegt – nicht nur Auswirkungen auf Verfahren wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch haben.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • November: Sonderparteitag CDU Bremen,
  • November: BK Scholz lädt zum Spitzengespräch der „Strategieplattform Transformation der Automobil- und Mobilitätswirtschaft“,
  • November: Press Freedom Awards Preisverleihung von Reporter ohne Grenzen,
  • November: Vorstellung des Monitoringberichts zu den Folgen des Klimawandels in Deutschland mit BM Lemke und UBA-Präs Messner,
  • November: Gewerkschaft GEW ruft Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder zu bundesweitem Bildungsstreiktag auf,
  • November: Kultur- und medienpolitischer Empfang der SPD-Bundestagsfraktion,
  • November: BVerfG verkündet Urteil zur Reform des Bundestagswahlrechts von 2020,
  • November: BK Scholz hält Festvortrag zum 75-jährigen Bestehen der KfW,
  • November: BK Scholz nimmt Weihnachtsbaum für das Bundeskanzleramt entgegen,
  • November: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für November bekannt,
  • November: Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Arbeitsmarktbericht November,
  • November: OVG Berlin-Brandenburg: Urteil auf Klagen von Umweltorganisationen für Sofortprogramm der Bundesregierung zum Klimaschutz,
  • November/1. Dezember: Umweltministerkonferenz (Wolf),
  • November: BK Scholz hält Eröffnungsrede bei der Preisverleihung des GermanDream-Awards (zivilgesellschaftliches Engagement),
  • Dezember: DOSB berät deutsche Olympiabewerbung.
  1. Außen/EU:
  • /27. November: BPräs Steinmeier in Israel (anschließend Oman, Katar),
  • November: Handelsministerrat (Handelsbeziehung USA, Vorbereitung WTO-Ministerkonferenz, Handelsabkommen Chile),
  • /28. November: Arbeits- und Sozialministerrat (Europäischer Behindertenausweis, Europäisches Semester, soziale Investitionen, Koordinierung Systeme sozialer Sicherheit, Plattformarbeit),
  • November: BM Faeser trifft Innenminister aus Österreich und Visegrad-Vier-Staaten,
  • /29. November: NATO-Außenministertreffen (Unterstützung Ukraine, Ausbau der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit),
  • November: BK Scholz empfängt den maltesischen Ministerpräsidenten Robert Abela,
  • November: Forum Außenpolitik der Körber-Stiftung mit BM Baerbock und LIT-Außenminister Landsbergis,
  • November: EU-KOM: Passagiermobilitätspaket (gemeinsamer europäischer Mobilitätsdatenraum, Überarbeitung von Pauschalreisen, Überprüfung des Fahrgastrechterahmens), Anti-Schmuggel-Paket, Erleichterung des Netzausbaus,
  • November: Beginn Weltklimakonferenz (COP28) in Dubai (bis 12. Dezember; 200 Staaten; bis zu 70.000 Teilnehmer; 1. Dezember: Teilnahme BK Scholz und BM Schulze),
  • November: Gesundheitsministerrat (strategische Autonomie, psychische Gesundheit),
  • November: Kohäsionsministerrat (Zukunft der Kohäsionspolitik),
  • November: OSZE-Außenministertreffen,
  • Dezember: EST-PM Kallas erhält Marion-Dönhoff-Preis.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 14. November 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag „Der Ukraine zum Sieg verhelfen – für eine umfassende und kontinuierliche Unterstützung der Ukraine“.

Seit fast zwei Jahren verteidigen die Ukrainer ihr Land gegen den völkerrechtswidrigen und brutalen Angriff Russlands. Die Ukraine verteidigt dabei nicht nur ihr eigenes Territorium, sondern auch unsere Freiheit und die europäische Sicherheitsarchitektur. Aktuell ist die ukrainische Gegenoffensive ins Stocken geraten. Umso wichtiger ist es, die Ukraine weiter entschlossen und wirkungsvoll zu unterstützen.

Unser Ziel ist und bleibt die Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen. Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen. Sie muss die dafür notwendige politische, militärische und finanzielle Unterstützung erhalten. Dabei kommt es insbesondere auf den Faktor Zeit sowie die Qualität und Quantität der Unterstützung an. Im Gegensatz zur Bundesregierung legen wir ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, mit dem wir die Ukraine kurz-, mittel- und langfristig in ihrem Freiheitskampf unterstützen. Das heißt auch, dass der Ukraine endlich und unverzüglich die lang erbetenen TAURUS-Marschflugkörper im größtmöglichen Umfang geliefert werden müssen. Zusätzlich ist es unerlässlich, die Ukraine in eine Sicherheitsarchitektur einzubinden. Die EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine muss mit Leben gefüllt und formale Beitrittsgespräche aufgenommen werden. Dabei ist klar, dass auf dem weiteren Weg die Beitrittskriterien erfüllt und die Integrationsfähigkeit der Europäischen Union berücksichtigt werden müssen.

Unser Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland ist aktuell sehr hoch. Die Länder und Kommunen sind inzwischen zunehmend überfordert. Ihre Infrastruktur, also z.B. das Schulsystem, die Kitas und auch Teile der Gesundheitsversorgung, gelangen an ihre Grenzen. Ein Grund für die große Zahl der Asylberber in Deutschland ist eine hohe Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten. Diese Sekundärmigration beruht u.a. auf unseren großzügigen Sozialleistungen: Bereits nach 18 Monaten werden bisher aus „Asylbewerberleistungsberechtigen“ sogenannte „Analogleistungs-berechtigte“, die einen Anspruch auf Leistungen in Höhe des Bürgergeldes haben.

Wir wollen die Bezugsdauer der Asylbewerberleistungen von 18 auf 36 Monate ausweiten. Das umfasst auch die verringerten medizinischen Leistungen. Grund dafür ist neben den o.g.  Argumenten auch, dass sich die Laufzeit der Asylverfahren in Deutschland, die ein Grund für die Dauer der abgesenkten Leistungen ist, teilweise deutlich verlängert hat.

Wir müssen derzeit alles tun, was dazu beträgt, die Zahl der Asylbewerber in Deutschland zu reduzieren, um unsere Infrastruktur vor dem Kollaps zu bewahren und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung zu erhalten. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer für abgesenkte Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz setzten wir zügig eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern um. Dies ist jedoch nur eine erste Maßnahme, ein Anfang. Weitere Regelungen müssen folgen.

Unsere Gesetzentwürfe zum Kampf gegen Antisemitismus.

Wir blicken mit Abscheu auf den aus Anlass des Hamas-Terrors bei Kundgebungen und Demonstrationen in Deutschland offen zutage tretenden Hass und Antisemitismus. Die Zurschaustellung von Freude über Tod von Jüdinnen und Juden ist unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechtsstaats möglichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Bedauerlicherweise hat sich gezeigt, dass die strafrechtlichen Sanktionen und ausländerrechtlichen Handlungsmöglichkeiten des deutschen Rechtsstaats noch nicht den Erfordernissen genügen. Deshalb bringen wir in dieser Woche zwei Vorlagen mit dringend notwendigen Gesetzesverschärfungen in den Deutschen Bundestag ein: Das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze“ sowie das „Gesetz zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer“.

Beide Gesetzentwürfe greifen den Regelungsbedarf auf, den wir bereits in der vergangenen Woche in unserem Entschließungsantrag zur Vereinbarten Debatte „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“ festgestellt haben: Im Strafrecht braucht es Anpassungen bei den Delikten der Volksverhetzung, des Landfriedensbruchs und der Sympathiewerbung für Terrororganisationen. Im Ausländerrecht wollen wir sicherstellen, dass antisemitische Ausländer nicht eingebürgert werden können und bei antisemitischen Straftaten unser Land wieder verlassen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Rückzug der Bundesregierung aus der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung stoppen – Deutsche Vermittlerorganisationen stärken. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag ein Versprechen abgegeben: „Wir werden die institutionelle Förderung von Deutschem Akademischen Austauschdienst (DAAD) und Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) analog zum Pakt für Forschung und Innovation erhöhen." (S. 19). In unserem Antrag stellen wir fest: Das Gegenteil ist der Fall. Die Regierungskoalition kürzt bei den beiden weltweit anerkannten deutschen Vermittlerorganisationen. Die AvH hat bereits öffentlich angekündigt, Konsequenzen für ihr Fördergeschäft ziehen zu müssen. So müsse u.a. das prestigeträchtige Bundeskanzler-Stipendium für Nachwuchsführungskräfte eingestellt werden. Diese Prioritätensetzung der aktuellen Bundesregierung ist aus unserer Sicht falsch. Sie schwächt Deutschland dabei, internationale Partnerschaften zur Lösung von großen globalen Herausforderungen wie z.B. den Klimawandel zu vertiefen. Es gilt, die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung strategisch auszubauen und die herausragend wichtige Arbeit der AvH und des DAAD entsprechend zu stärken. Parallel dazu debattieren wir den Antrag der Ampelfraktionen Eine interessens- und wertegeleitete Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschulbildung.

Fairen Strukturwandel in den ostdeutschen Kohleregionen ermöglichen – Verunsicherungen beenden. Mit dem Strukturstärkungsgesetz wurde im Jahr 2020 der Rahmen für die Gestaltung und finanzielle Absicherung des Strukturwandels in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bis 2038 gesetzt. Durch eine vorherige sorgfältig austarierte Einigung zwischen Wirtschaft, Politik, Klimaschützern und Wissenschaftlern wurde der Zeitpunkt 2038 als Ergebnis der sogenannten Kohlekommission vereinbart – ein beispielhaft breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Regionen in Ostdeutschland haben sich entsprechend zu dem geplanten Ausstieg bis 2038 bekannt. Die aktuell von der Bundesregierung begonnene Debatte um einen noch früheren Ausstiegszeitpunkt lehnen wir deshalb ab. Diese Diskussion konterkariert die Gestaltung des Strukturwandels in den ostdeutschen Kohleregionen. Es verkennt die wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs für Ostdeutschland vollständig und blendet Fragen der Energieversorgungssicherheit aus. Zudem wird dadurch der politische und gesellschaftliche Konsens zum Kohleausstieg in den Regionen und mit den Regionen insgesamt gefährdet.

Wiederaufbau der Ukraine fördern – Gewährleistungsrahmen des Bundes nutzen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch die Wirtschaft des Landes schwer getroffen. Dies betrifft auch die Landwirtschaft der Ukraine, die oftmals als die Kornkammer Europas bezeichnet wird und die auch für die Versorgung vieler Menschen im Globalen Süden von enormer Bedeutung ist. Bereits heute sollten wir ­die Landwirtschaft in der Ukraine dabei unterstützen, die Folgen des Krieges zu überwinden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir, dass Deutschland hierbei eine führende Rolle übernimmt. Der Antrag zeigt auf, wie privatwirtschaftliche Investitionen mit Fokus auf den Agrarsektor in der Ukraine mit Unterstützung des Bundes gefördert werden können: Durch die Öffnung des Gewährleistungsrahmens des Bundes für Geschäfte der Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG). Die DEG, die sich als Tochter der KfW-Entwicklungsbank in staatlicher Hand befindet, kann bei der Schaffung des Rahmens für die notwendigen Investitionen in die Wirtschaft der Ukraine einerseits unterstützen. Mit unserem Antrag – den wir abschließend beraten – zeigen wir auf, wie wir den Wiederaufbau der Ukraine und damit gleichzeitig die weltweite Lebensmittelversorgung unterstützen können. Parallel bringen wir zudem unseren Antrag Unterstützung für die Ukraine konsequent fortsetzen – Lieferung des TAURUS-Marschflugkörper entscheiden ein. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, endlich die TAURUS-Marschflugkörper an die Ukraine zu liefern.

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 244 132 Anträge gestellt. Seit Mitte 2022 hat sich diese Entwicklung noch einmal stark beschleunigt. Darunter sind immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz liegen insbesondere bei Antragstellern aus Georgien und der Republik Moldau nur in wenigen Einzelfällen vor. Im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 war dies nur in 24 von 14 180 entschiedenen Asylverfahren (0,17 Prozent) von georgischen Staatsangehörigen und nur in sechs von 11 498 entschiedenen Asylverfahren (0,05 Prozent) von moldawischen Staatsangehörigen der Fall. Durch die zahlreichen aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies geht im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wir wollen Georgien und Moldau deshalb als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Die politische Entscheidung seitens der Bundesregierung für eine Einstufung wurde bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai getroffen. Es ist vollkommen unverständlich, warum die Koalition bis jetzt gebraucht hat, um diesen simplen Gesetzentwurf abzuschließen. Nicht nachvollziehbar ist zudem, warum die Koalition unseren Entwurf ausgebremst hat, um ihren eigenen weitgehend gleichlautenden Entwurf einzubringen.

Digitalstrategie zur Chefsache machen. Der Digital-Gipfel der Bundesregierung findet am 20./21. November 2023 in Jena statt. Aus Anlass des Gipfels ziehen wir eine Zwischenbilanz nach zwei Jahren Ampel-Digitalpolitik. Als Ergebnis stellen wir unserem Antrag fest: Deutschland verschläft unter der Ampel-geführten Bundesregierung die Digitalisierung. Die Bundesregierung ruht sich ausschließlich auf den Fortschritten der vorherigen, CDU/CSU-geführten Bundesregierung aus. Eigene Projekte: Fehlanzeige. Fortgesetzt von den Projekten der Vorgängerregierung wird dagegen in Ansätzen etwa die Breitbandförderung – leider nur eingeschränkt mit Antragsstopp im Jahr 2022 und einem sehr späten Start kurz vor Ostern im Jahr 2023. Ob und wie die digitale Bildung, welche die CDU/CSU-geführte Bundesregierung u.a. mit dem Digitalpakt Schule vorangetrieben hatte, durch die Ampel fortgesetzt wird, ist bis heute offen. Auch im OZG-Prozess – der flächendeckenden Digitalisierung von Verwaltungsleistungen – hat die Bundesregierung Tempo und Verbindlichkeit herausgenommen und die Mittel reduziert. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Registermodernisierung wird seit zwei Jahren aufgehalten.

Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken. Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, fordern wir: Die Arbeitende Mitte muss durch Senkung der Steuerbelastung gestärkt werden. Hierzu fordern wir die Bundesregierung auf, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 12 Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grenzübergreifende Vereine; hier: Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit). Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sieht die Schaffung einer neuen Rechtsform für Vereine ohne Erwerbszweck vor. Die Mitgliedstaaten sollen in ihrem Rechtssystem die Rechtsform „europäischer grenzübergreifender Verein – „European cross-border association“ (ECBA) – festlegen. Diese neue Rechtsform überlagert die nationalen Rechtsformen für Vereine ohne Erwerbszweck. Die gewählte Regelungsmethode, eine neue Rechtsform durch die verpflichtende Integration in die mitgliedsstaatlichen Rechtssysteme durch eine Richtlinie zu schaffen, ändert nichts daran, dass der ECBA im Kern eine neue europäische Rechtsform ist. Aus unserer Sicht ist dieser Richtlinienvorschlag abzulehnen, denn er verstößt gegen den EU-rechtlichen Grundsatz der Subsidiarität. Die Schaffung einer neuen Rechtsform, welche die nationalen Rechtsformen für Vereine ohne Erwerbszweck überlagert, kann nicht auf Art. 114 AEUV gestützt werden. Schließlich ist der Richtlinienvorschlag auch unverhältnismäßig, da er die Möglichkeit von Vereinsverboten – ein wichtiges Mittel im Kampf gegen politischen Extremismus – stark einschränkt.

Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen – Strukturen erhalten. Die Betreuervergütung ist nach einer Erhöhung im Jahr 2019 unverändert geblieben; seither haben sich die Kosten für Organisation, Fahrtkosten, Tarifsteigerungen und Energiekosten stark erhöht. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, substanzielle Verbesserungen für die Betreuer zu erreichen. Die öffentliche Anhörung zu unserem Vorschlag – unter Beteiligung zahlreicher Experten – hat ergeben, dass die Finanzierungssituation der Betreuungsvereine und freien Betreuer prekär ist. Parallel dazu debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes.

Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten. In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – werden angesichts der sich verstetigenden Medikamentenengpässe zahlreiche Maßnahmen gefordert, um die Rahmenbedingungen für Arzneimittelhersteller zu verbessern. Auch soll der Pharmadialog als Dialogformat wiederbelebt werden. Zugleich sollen die Vor-Ort-Apotheken eine stärkere Stellung erhalten, um die Abgabe von Arzneimittel besser bewerkstelligen zu können. Insbesondere auf Kinderarzneimittel legen wir unserem Antrag einen Fokus. Wir fordern eine ausgewogene Mischung von Maßnahmen, die zur Bewältigung von Lieferengpässen und Versorgungsmängeln bei Arzneimitteln beitragen. Wir greifen zudem viele Punkte auf, die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November im Beschluss „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung“ gefordert wurden und damit für die Bundesregierung und die Koalition eigentlich selbstverständlich sein müssten.

Generalverdacht gegen den öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen. An der Integrität unserer Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten gibt es keine ernsthaften Zweifel. Alle Untersuchungen und Lageberichte der letzten Jahre zeigen übereinstimmend, dass unsere Staatsdienerinnen und -diener bis auf sehr wenige Ausnahmen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Unter Demokraten sollte aber Einigkeit herrschen: Jeder extremistische Einzelfall ist einer zu viel. Menschen mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Ansichten und Handlungen haben im Staatsdienst nichts verloren. Wer hoheitlich tätig wird, darf dies ausschließlich in dem vom Grundgesetz vorgegebenen und durch Recht und Gesetz ausgestalteten Rahmen tun. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – verfolgen wir deshalb das Ziel, Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen und möglichen Tendenzen bereits im Vorfeld konsequent entgegenzuwirken. Parallel dazu debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung führt zu einer Änderung dahingehend, dass mit einer Abschaffung der Disziplinarklage Bundesbeamtinnen und -beamte zunächst der Entscheidung der Dienstbehörde ausgesetzt wären und sich nur durch eine Klage gegen ihre Behörde im Dienstverhältnis halten können. Diesen Entwurf lehnen wir ab. Er wird von den Beamtengewerkschaften als nicht geeignet kritisiert und ist Ausdruck des Misstrauens gegen unsere Beamtinnen und Beamten. Der Bund ginge mit dem Gesetzentwurf einen Sonderweg mit ungewissem Ausgang und würde damit den verfassungs- und dienstrechtlichen Konsens in Bund und Ländern brechen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag. Mit dem Gesetz will die Ampel das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Bei Verstößen gegen das Offenbarungsverbot, bei denen eine schädigende Absicht gegen die betroffene Person vorliegt, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Enge Verwandte sind vom Offenbarungsverbot ausgenommen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland sichern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aktie als Vermögensanlage verbessern. Dies betrifft insbesondere die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den persönlichen Vermögensaufbau und damit auch die Altersvorsorge. Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Dazu sollen Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt werden. Wir schlagen in unseren Anträgen zahlreiche Verbesserungen vor.

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Ziel des Vorschlags der Bundesregierung ist, die Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland zu schaffen und die Treibhausgasneutralität der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben. Nach dem Gesetzentwurf sind die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen und bis 2030 und 2040 Wärmenetze mit einem Anteil von 30 bzw. 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme zu speisen. Das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze kann ein wichtiger Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende und zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2045 werden. Entfaltungspotential und gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende hängen maßgeblich davon ab, dass das Gesetz nicht nur gut gedacht, sondern vor allem gut gemacht ist. Nach dem Fiasko bei der GEG-Novelle hat die Ampel-Regierung allerdings immer noch nicht verstanden, was das bedeutet: Ein inhaltlich tragfähiges, handwerklich solides und bei Menschen, Kommunen und Wirtschaft akzeptiertes Gesetz vorzulegen. Für das Wärmeplanungsgesetz bedeutet dies konkret, dass Chancengleichheit, Versorgungsvielfalt, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sein müssen. Das ist im vorgelegten Entwurf nicht der Fall – es wurden falsche strategische Entscheidungen getroffen, handwerkliche Fehler bei der Gesetzgebung gemacht und die Kritik von Sachverständigen ignoriert. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Ampel daher nicht nur weiteres Vertrauen verspielen, sondern auch den Klimaschutz nicht voranbringen.

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine "Rosinenpickerei" bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.

In dieser Woche beraten wir zudem in abschließender zweiter und dritter Lesung zwei Entwürfe der Bundesregierung zum Nachrichtendienstrecht: Das Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts sowie das Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes. Das Nachrichtendienstrecht ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an einigen Stellen anzupassen. Mit Beschluss vom 28. September 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Übermittlungsvorschriften – also die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei – in Staatsschutzangelegenheiten für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daher sind die Übermittlungsvorschriften an diese Vorgaben im BND-Gesetz, im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Artikel 10-Gesetz anzupassen. 

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz). Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung endlich zur bisherigen Aufnahmepraxis von Spätaussiedlern zurückkehren. Dabei geht es um die Frage, wie die Zugehörigkeit zum deutschen Volks­tum festgestellt wird, wenn in den lokalen Personaldokumenten des Antragstellers eine andere (nicht-deutsche) Nationalität oder Volkszugehörigkeit eingetragen ist. Viele Personen im postsowjetischen Raum haben aus Furcht vor Diskriminierung oder Stigmatisierung eine andere als die deutsche Volkszugehörigkeit eintragen lassen, obwohl sie sich dem deutschen Volkstum zugehörig fühlten und fühlen. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 wurden an die Nachweisführ­ung zur Widerlegung der Eintragung in den Personaldokumenten erhöhte Anforderungen gestellt (sog. Gegenbekenntnis). Dies hatte zu Ablehnungsbescheiden des BVA geführt. Es ist gut, dass die Ampel-Regierung mit dem Entwurf endlich unseren intensiv vorgetragenen Forderungen nachgibt und zur bisherigen Anerkennungspraxis zurückkehrt.

Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (Preisbremsenverlängerungsverordnung). Die Bundesregierung hat beschlossen, mit diesem Verordnungsentwurf den zeitlichen Anwendungsbereich der Energiepreisbremsen bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung des Bundestages. Im Dezember 2022 haben wir der Einführung der Preisbremsen nicht zugestimmt. Wir haben sowohl die Komplexität als auch die vergessene Unterstützung für Pellet- und Ölheizungen kritisiert. Zwar wurde mittlerweile mehrfach bei den Preisbremsen nachgesteuert. Sie bleiben trotzdem sehr komplex, betrugsanfällig und decken nicht alle Haushalte ab. Nun will die Ampelkoalition die Energiepreisbremsen verlängern und so Entlastungen ins Schaufenster stellen. Sie erhöht aber im selben Winter die Energiekosten durch die vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen. Bei vielen Verbrauchern wird die Bremse wohl nicht greifen, die höhere Mehrwertsteuer aber ganz sicher. Unterm Strich ist das damit mehr Preiserhöhung als Preisbremse. Das ganze Vorgehen ist damit nicht nur völlig widersprüchlich, sondern auch ein Etikettenschwindel. Mitten in einer Heizperiode sorgt die Ampel so statt für Verlässlichkeit für neue Verunsicherung.

Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf soll ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen werden ("Wir machen Strafprozesse noch effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden. Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden."). Es soll eine gesetzliche Grundlage für eine digitale Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten geschaffen und ausgestaltet werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Er wird auch von der Justiz ganz überwiegend kritisiert. So weist der deutsche Richterbund richtigerweise darauf hin: "Auch im Gewand eines „Optionsmodells“ führt eine Videoaufzeichnung des Strafprozesses zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz, verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, droht im Einzelfall die Wahrheitsfindung im Strafprozess zu beeinträchtigen und den Opferschutz massiv zu schwächen. Eine optionale audiovisuelle Dokumentation ist daher nur eine Scheinlösung, die einen „Video-Dokumentations-Flickenteppich“ in der Strafjustiz befürchten lässt.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • -15. November: Tagung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland,
  • November: Urteilsverkündung des BVerfG in der Sache 2. Nachtragshaushalt 2021,
  • November: Regierungsbefragung mit BK Scholz,
  • November: BK Scholz spricht auf dem HDE-Handelskongress,
  • November: BK Scholz hält Impulsvortrag auf der Konferenz „Ostdeutschland 2030 – Heimat und Zukunft“,
  • -19. November: Bundesparteitag Die Linke,
  • -19. November: Juso-Bundeskongress,
  • November: Landesparteitag CDU Thüringen,
  • November: Landesparteitag CDU Baden-Württemberg.
  1. Außen/EU:
  • /14. November: Außen-/Verteidigungsministerrat (Ukraine, Aserbaidschan/Armenien, Lage in Israel, außenpolitische Dimension der wirtschaftlichen Sicherheit),
  • /14. November: Informeller Wohnungsbauministerrat (bezahlbares Wohnen),
  • – 17. November: Euro-Finance-Week in Frankfurt,
  • November: BK Scholz empfängt den griechischen Ministerpräsidenten Mitsotakis,
  • November: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Vorbereitung ER am 14./15. Dezember, EU-Wahlrecht, Rechtsstaatlichkeit Polen und Ungarn, Arbeitsprogramm 2024 der KOM),
  • November: EU-KOM: Paket zur Mobilität von Talenten, Herbstprognose für Wirtschaftswachstum und Inflation,
  • -17. November: Gipfel der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft Apec in San Francisco (dabei Treffen Biden-Xi),
  • November: BK Scholz empfängt den türkischen Präsidenten Erdogan,
  • November: Zweite Runde der Präsidentenwahl in Argentinien.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 7. November 2023

 

1. Kernbotschaften der Woche

Vereinbarte Debatte und unser Entschließungsantrag: „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“

Seit dem 7. Oktober 2023 wütet der Terror der Hamas gegen Israel. Die Ermordung Unschuldiger, die Tötung ganzer Familien und willkürliche Geiselnahmen zeigen die menschenverachtende Brutalität dieser islamistischen Terrorgruppe. Die Hamas setzt ihre Angriffe gegen Israel unvermindert fort. Israel antwortet darauf im Rahmen seines in der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung. 

Zur gleichen Zeit tritt bei Kundgebungen und Demonstrationen in Deutschland Antisemitismus offen zu Tage, Freude über den Tod von Jüdinnen und Juden wird zur Schau gestellt. Das ist unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechtsstaats möglichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Am Donnerstagvormittag dieser Sitzungswoche findet eine „Vereinbarte Debatte“ unter dem Titel „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“ statt. In diese Debatte bringen wir unseren dieswöchigen Leitantrag ein, der insgesamt 49 Maßnahmen zur Unterstützung Israels und zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorschlägt.

Der Staat Israel muss sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Für die Offensive gegen die Hamas muss Israel die militärische Unterstützung erhalten, die das Land zur Wiederherstellung seiner Sicherheit benötigt. Deutschland muss zudem seinen Einfluss in den internationalen Organisationen geltend machen und unmissverständlich Position zugunsten des angegriffenen Staates Israel beziehen. Die Enthaltung der deutschen Bundesregierung bei der einschlägigen Resolution der Vereinten Nationen ist beschämend. Denn es darf keinen Zweifel geben, wo die demokratischen Kräfte in Deutschland stehen: An der Seite Israels und an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland.

Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Deshalb fordern wir in 49 Punkten eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus.

Aktuelle Stunde „Jetzt entschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration treffen“

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat in der Nacht auf den 7. November 2023 gemeinsam mit dem Bundeskanzler eine Reihe von Beschlüssen zur Migrationspolitik gefasst. Diese Beschlüsse betreffen vorrangig die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten, die Frage der Sozialleistungen für Asylsuchende sowie die Verfahrensbeschleunigung und -digitalisierung.

Der MPK voraus gingen viele Wochen, in denen weder das Ziel noch die konkreten Lösungsansätze des Bundeskanzlers in Anbetracht der drängenden Migrationskrise sichtbar waren. Bereits am 6. September 2023, also vor mehr als zwei Monaten, hat Bundeskanzler Scholz im Plenum des Deutschen Bundestages der Opposition einen Deutschland-Pakt angeboten – ohne jedoch konkrete Maßnahmen vorzulegen. Wir waren gesprächsbereit – unter der Maßgabe, dass am Ende wirksame Maßnahmen stehen, welche die Zahlen der illegalen Migration nach Deutschland senken.

Der Bundeskanzler möchte den Eindruck erwecken, die Beschlüsse der MPK seien ein signifikanter Fortschritt auf diesem Weg – weshalb er sogar die Überschrift „Humanität und Ordnung“ von uns entlehnt hat. Tatsächlich wird aber nur ein Bruchteil unserer 26 Forderungen für eine wirkliche Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik aufgegriffen.

Die Beschlüsse der MPK sind deshalb nicht mehr als ein erster Schritt auf dem Weg zu einer raschen und spürbaren Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland. Die Einigung wärmt viele altbekannte Ankündigungen aus früheren Vereinbarungen auf, die auch nach Monaten noch nicht umgesetzt sind. Die Kraft des Bundeskanzlers zur Änderung seiner Migrationspolitik scheint bereits beim kleinsten gemeinsamen Nenner erschöpft. Wir fordern auch weiterhin: Die Zahlen müssen runter.

Unser Antrag: „Für Deutschlands Sicherheit – nachhaltige Finanzierung für eine einsatzbereite und einsatzfähige Bundeswehr“

Nach Ende des bipolaren Konflikts profitierte Deutschland von der sogenannten „Friedensdividende“. Wir lebten in der Illusion vom „Ende der Geschichte“, in welchem es keine existenziellen militärischen Bedrohungen mehr geben würde. Spätestens mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben sich die sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundannahmen jedoch fundamental verschoben. Deutschland braucht eine Bundeswehr, die die Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung erfüllen kann. Der Weg dahin ist steinig, der Reform- und Nachholbedarf immens. Neben ausreichend Ressourcen sind effiziente Prozesse und klare Strukturen notwendig.

Die „Zeitenwende“ erfordert raschen und einschneidenden Wandel in der Bundeswehr. Nur so kann auf die grundlegende Lageänderung reagiert und die Bundeswehr schnellstmöglich auf die Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gibt es dabei nicht zum Nulltarif. Es erfordert eine schmerzhafte, aber dringend notwendige finanzielle Unterfütterung im Bundeshaushalt. Das durch alle NATO-Mitgliedstaaten vereinbarte Zwei-Prozent-Ziel, also die Aufwendung von mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für verteidigungsrelevante Ausgaben, ist hierfür zentral. Die Verteidigungsausgaben müssen, wie vom Verteidigungsminister selbst gefordert, ab 2024 substanziell, d.h. um jährlich mindestens zehn Milliarden Euro erhöht werden, und zwar zusätzlich zum Sondervermögen. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, dem Wort der „Zeitenwende“ endlich auch konkrete Taten bei der Reform der Bundeswehr folgen zu lassen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Belarus in die europäische Völkerfamilie zurückführen – Den Freiheitswillen der Menschen unterstützen.  Die Bürger von Belarus haben sich im Sommer 2020 in ihrer überwiegenden Mehrheit für einen demokratischen Wechsel gestimmt und nehmen dafür große Entbehrungen in Kauf. Sie haben Lukaschenka und seinem Regime das Vertrauen und die Unterstützung entzogen und mit ihren friedlichen Protesten und Massenstreiks gezeigt, dass sie sich ein modernes, weltoffenes Land wünschen. Vom erzwungenen Exil aus setzen sich die demokratischen Kräfte, darunter vor allem Sviatlana Tsikhanouskaya – die legitime Gewinnerin der Wahlen von 2020 – sowie das im Sommer 2022 gegründete Übergangskabinett und der Koordinierungsrat weiter für diesen Wandel ein. Auch im Land selbst setzen mutige Initiativen im Untergrund die Arbeit fort. Deshalb fordern wir unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, weiterhin harte und gezielte Sanktionen gegen den gesamten belarussischen Sicherheits- und Geheimdienstapparat, der das Zentrum des Lukaschenka-Regimes bildet. Außerdem sollen den Opfern von Gewalt, Repression und Folter großzügige Unterstützung gewährt werden. Die Einreise für belarussische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nachweislich politisch verfolgt sind, ist zu erleichtern. Die Unterstützung für die demokratischen Kräfte, insbesondere für das von Sviatlana Tsikhanouskaya geleitete Übergangskabinett im Exil, für die belarussische Zivilgesellschaft und für freie Medien ist politisch und finanziell unvermindert fortzusetzen und auszubauen. Parallel debattieren wir später erstellten Antrag der Ampel-Fraktionen Für ein demokratisches Belarus in der europäischen Familie, der weitgehend unserem Antrag entspricht.

Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen. Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein gesetzliches Rahmenwerk für die Ausgabe eines digitalen Euro vorgelegt. Die Digitalisierung des Euro wird der weitreichendste Eingriff in unser Währungssystem seit der Einführung des Euro. Dennoch sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission nationale Parlamente kein Mitspracherecht bei der Entscheidung über Einführung und Ausgestaltung des digitalen Euro haben. Die Bundesregierung scheint sich die Position der Kommission zu eigen zu machen und verweist lediglich auf die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme durch den Deutschen Bundestag. Das genügt nicht. Mit unserem Antrag stellen wir fest: Die Einführung eines digitalen Euro ist in ihrer Bedeutung für das „System Euro“ mindestens gleichrangig zur Erweiterung des Währungsgebietes zu beurteilen – also muss der Deutsche Bundestag auch beteiligt werden. Das Verfahren der Kommission und der Bundesregierung wird der Bedeutung der anstehenden Entscheidung daher nicht gerecht.

Verschiebebahnhof Arbeitsagentur verhindern – Vermittlung stärken, statt Arbeitslosigkeit verwalten. Arbeitsminister Heil wollte die Betreuung von unter 25-jährigen Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsagenturen durchführen lassen. So sollten 900 Mio. Euro/Jahr aus der Steuerkasse eingespart werden. Die Kosten sollten stattdessen die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Pläne des Ministers sind wegen des öffentlichen Protests gescheitert. Doch Minister Heil will die Pläne dem Grunde nach beibehalten: Nun sollen Weiterbildung und Reha Langzeitarbeitsloser ab 2025 im SGB III statt SGB II verwaltet werden. In unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, stellen wir fest: Eine fachliche Begründung der Pläne des Arbeitsministers gibt es nicht. Es sind Verschlechterungen für die Betroffenen zu erwarten, durch neue Schnittstellen und eine Vielzahl von Ansprechpartnern. Wir kritisieren zudem die Mittelkürzungen im Eingliederungs- und Verwaltungstitel der Jobcenter. Für die Vermittlung in Arbeit stehen 700 Mio. Euro weniger zur Verfügung als im Vorjahr. Es steht zu befürchten, dass sich die Vermittlung in Arbeit spürbar verschlechtern wird.

Finanzierung der Forschungsverbünde zur DDR-Forschung sicherstellen – Kommunismus-Forschung stärken – Vermittlungsarbeit zur Willkür in der DDR verstärken. Die unionsgeführte Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode mit der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der DDR und dem SED-Unrecht vorangetrieben. Unser Ziel ist, eine stärkere Verankerung der nur schwach entwickelten DDR-Forschung in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft zu etablieren. Insbesondere für die Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer – und damit für die Vermittlung dieser Themen in den Schulen – sind Kenntnisse über das SED-Unrecht von großer Bedeutung. Leider geht die Bundesregierung einen anderen Weg: Statt die Förderung der DDR-Forschung fortzuführen oder gar auszuweiten, hat die Bundesregierung im Haushalt 2023 eine deutliche Kürzung der Forschungsförderung vorgenommen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, die in der ersten Förderrunde bereitgestellten Mittel für die „Forschungsverbünde SED-Unrecht“ auch in der zweiten Förderrunde in mindestens gleicher Höhe zur Verfügung zu stellen und die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Den Fortbestand des Deutschen Weinbaus schützen – Pflanzenschutzmittelreduktion und Weinbau in Deutschland zukunftssicher vereinbaren. Derzeit finden auf EU-Ebene die Verhandlungen zur Maßnahmenverordnung „Sustainable Use Regulation“ (SUR) statt. Dabei geht es um die Regulierung der Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Wir sprechen uns gegen ein Totalverbot von zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten, wie z.B. Natur-, Vogel- und Wasserschutzgebieten, aus. Zudem treten wir für eine bürokratiearme Umsetzung der SUR in der Praxis ein, damit zusätzliche Dokumentationspflichten und Risiken im Datenschutz vermieden werden. Dies betrifft insbesondere die Winzerinnen und Winzer. Vor dem Hintergrund der erwartbaren weitreichenden Folgen des SUR-Verordnungsentwurfs für den deutschen Weinbau fordern wir in unserem Antrag, dass die berechtigten Interessen des Weinbaus bei der weiteren Ausgestaltung des SUR-Verordnungsentwurfs angemessene Berücksichtigung finden.

Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie schärfere Grenzwerte vor, die sich stärker an den 2021 veröffentlichten Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. So soll z.B. der zulässige durchschnittliche Jahreswert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft auf 20 Mikrogramm gesenkt werden. Neben dem Fokus auf der verpflichtenden Einhaltung von Grenzwerten auch an hoch belasteten – zum Beispiel verkehrsnahen – Standorten sieht der Richtlinienentwurf zudem eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Belastung mit Luftschadstoffen (z.B. Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM2,5)) bis zur Erreichung der WHO-Richtwerte vor. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich bei den Verhandlungen im Rat grundsätzlich für Technologieoffenheit, realistisch erreichbare Grenzwerte, längere Übergangszeiten, mehr Spielräume für die Kommunen bei der Erstellung von Luftreinhalteplänen und gegen flächendeckende Fahrverbote einzusetzen.

Exportnation Deutschland stärken mit regelbasierter Handelspolitik statt unrealistischen Forderungen. Das Scheitern der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie das zunehmend in Frage stehende Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Raum müssen endlich zu einem handelspolitischen Erwachen und Umdenken der Bundesregierung führen. Handelsabkommen, die teilweise über Jahrzehnte verhandelt wurden, dürfen nicht länger zerredet, mit Nachforderungen im Nachhaltigkeitsbereich überfrachtet und damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Es gilt, diese Abkommen endlich zum Abschluss zu bringen und die Verhandlungen über andere wegweisende Handelsabkommen, wie z.B. mit Indien, schnellstmöglich voranzutreiben. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, geschlossen den Abschluss von Handelsabkommen vorantreiben und unterstützen. Deutschland muss hier auch innerhalb der EU eine Führungsrolle übernehmen. Nur mit dem Ausbau bestehender außenwirtschaftlicher Beziehungen mit gleichgesinnten Ländern sowie mit neuen Kooperationspartnern können Lieferketten diversifiziert, einseitige Abhängigkeiten reduziert und die Resilienz der Europäischen Union und Deutschlands erhöht werden.

Net-Zero Industry Act zum Motor für den Industriestandort Deutschland machen – Effizient, bürokratiearm und technologieoffen. Die Europäische Kommission hat den sog. Net-Zero Industry Act (NZIA) vorgeschlagen. Damit will sie Null-Emmissionstechnologien fördern. Ziel ist, dass die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Technologien – wie Photovoltaik, Windkraft, Batterien und Wärmepumpen – bis 2030 mindestens 40 Prozent des Bedarfs der EU erreicht. Der NZIA stützt sich auf mehrere Säulen, darunter günstige Investitionsbedingungen, Beschleunigung der CO2-Abscheidung, leichterer Marktzugang und bessere Qualifikationen. Mit unserem Antrag fordern wir: Deutschland muss sich bei der Ausgestaltung des NZIA strategisch einbringen, damit die Maßnahmen ihre Wirkung für den Standort Deutschland nicht verfehlen und die Umsetzung der Maßnahmen so schnell und reibungslos wie möglich verläuft. Wenn dies gelingt, können die vereinfachten Prozesse des NZIA (One-Stop-Shop) und die Ansprüche an Digitalisierung, Transparenz, Funktionalität und Effizienz als Bestandteil einer modernen Industriepolitik zum Vorbild für eine effiziente Verwaltung in ganz Deutschland werden. Die Bundesregierung ist bisher hier komplett untätig.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Unserer Sicht ist der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfes zuzustimmen. Allerdings fehlen wichtige Bestandteile. Dazu gehört insbesondere ein Maßnahmenpaket, das Ärzte bei der Digitalisierung unterstützt.

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Auch hier ist die grundsätzliche Zielrichtung des Entwurfes unterstützenswert. Stand jetzt ist aber beispielsweise das Verhältnis der Kranken- und Pflegekassen, die neue Befugnisse erhalten sollen, im Vergleich zu Ärzten und Psychotherapeuten noch nicht zufriedenstellend geregelt.

Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof. Massenverfahren stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Es handelt sich dabei um massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche (zum Beispiel im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen). Meist stellen sich in diesen Verfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof höchstrichterlich geklärt, so können gleichlautende Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, anhand dieser Leitentscheidung ohne weiteres zügig entschieden werden. Bisher können etwa durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden. Ohne eine höchstrichterliche Klärung bleiben die Instanzgerichte jedoch immer wieder mit neuen Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten belastet. Deshalb will die Bundesregierung nun ein Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof einführen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf indes ab. Massenverfahren stellen ohne Frage ein großes Problem für die Justiz dar. Das Problem wurde auch schon durch die Union in einem eigenen Antrag thematisiert (Drs. 20/5560). Die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung hat jedoch ergeben, dass Leitentscheidungsverfahren nicht der richtige Weg sind, da die Verfahren nach dem Durchlaufen des Instanzenzuges erst viel zu spät beim Bundesgerichtshof ankommen. Hierzu bedarf es eines Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • November: BK Scholz spricht auf der Festveranstaltung „20 Jahre Deutscher BetriebsräteTag“,
  • November: Vorstellung des 1. Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors durch BM Paus und StM Alabali-Radovan,
  • November: Deutscher Maschinenbaugipfel des VDMA mit BM Habeck und BM Lindner,
  • November: BK Scholz nimmt Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegen,
  • November: BK Scholz nimmt an der Eröffnung der neuen „Gigafactory“ von Siemens Energy für die Produktion von Elektrolyseuren in Berlin teil,
  • November: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für Oktober bekannt,
  • November: BK Scholz spricht auf der zentralen Gedenkveranstaltung anlässlich des 85.Jahrestages der Reichspogromnacht in Berlin,
  • November: BK Scholz spricht bei der jährlichen Bundeswehrtagung in Berlin,
  • November: Justizministerkonferenz,
  • November: BK Scholz hält Rede beim European Round Table for Industry auf Einladung der Mercedes-Benz Group AG,
  • November: BK Scholz besucht Heilbronner Stimme für ein Live-Bühnengespräch.
  1. Außen/EU:
  • /7. November: BMin Schulze in Jordanien,
  • /7. November: informeller Raumfahrtministerrat (Weltraumbasierte Infrastruktur),
  • November: 42. Generalkonferenz der UNESCO in Paris (Fokus auf Klimawandel und Zukunftstechnologien)
  • /8. November: Treffen der G7-Außenminister in Japan (Themen: Lage im Nahen Osten, Ukraine, Lage im Indopazifik, wirtschaftliche Sicherheit)
  • -10. November: Eurogruppe, Wirtschafts-/Finanzministerrat (Reform wirtschafts­politische Steuerung, europäisches Semester, Ukraine, Aufbau- und Resilienzfazilität, Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Entwicklung, Unionshaushalt 2024),
  • November: EU-KOM: EU-Erweiterungspaket, Fortschrittsbericht Ukraine und Moldau, Strategie für die Verteidigungsindustrie,
  • November: BK Scholz empfängt das norwegische Kronprinzenpaar,
  • November: BK Scholz empfängt NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg,
  • /11. November: BK Scholz reist nach Spanien zu Gesprächen mit dem spanischen Ministerpräsidenten Sánchez und dem portugiesischen Ministerpräsidenten Costa,
  • /11. November: Pariser Friedensforum (jährliches Format, das 2018 durch Macron etabliert wurde; Themen: Klimawandel, Entwicklungsziele und Digitalisierung).

Unterkategorien

Kalender – Kommende Termine

07.08.202412:00 - Uhr | Besuch Zollamt am Flughafen in Köln
07.08.202419:30 - Uhr | Gespräch JU Ried in Biblis
08.08.202409:00 - Uhr | Gespräch Bürgermeister Kohl in Gorxheimertal
08.08.202411:00 - Uhr | Diakonie Bergstraße in Bensheim
08.08.202419:00 - Uhr | Besuch Kloster in Lorsch
09.08.202415:00 - Uhr | Wahlveranstaltung in Chemnitz
12.08.202411:00 - Uhr | Besuch Zollkriminalamt in Köln
12.08.202418:00 - Uhr | Sommertour CDU in Lampertheim
14.08.202410:30 - Uhr | Gespräch Prof. Schön in München
15.08.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Viernheim
18.09.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
22.10.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim

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