Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 14. Mai 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Aktuelle Stunde: Kernkraft-Aus – Vorgänge um Bundesminister Habeck und Bundesministerin Lemke transparent aufklären.

Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine führten im Jahr 2022 zu einer Energiekrise. Bundesminister Habeck beteuerte, einen möglichen Weiterbetrieb der Kernkraft in Deutschland ergebnisoffen prüfen zu wollen. Anfang März 2022 veröffentlichten die federführenden Bundesministerien von Robert Habeck und Steffi Lemke einen „Prüfvermerk“, in welchem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke rigoros abgelehnt wurde. Zu den Hintergründen dieser Ablehnung hat Bundesminister Habeck die Herausgabe von Unterlagen lange verweigert. Journalisten haben nun vor Gericht die Herausgabe erzwungen und nachgewiesen, dass beide Ministerien nicht aufgrund von fachlichen Erwägungen, sondern aus rein ideologischen Gründen zu einer Ablehnung des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke gekommen sind.

Die uns vorliegenden Informationen drängen die Schlussfolgerung auf, dass die Bundesregierung in einer Frage der nationalen Energiesicherheit nicht zum Wohle Deutschlands, sondern ausschließlich unter Gesichtspunkten der grünen Parteipolitik entschieden hat. Die deutsche Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie und warum die Bundesregierung in einer Lage von Krieg in Europa zu dieser Frage der nationalen Energiesicherheit entschieden hat. Robert Habeck und Steffi Lemke müssen die Vorgänge in ihren Ministerien und vor allem auch ihre eigene Rolle transparent und vollumfänglich aufklären. Viele Fragen sind unbeantwortet, zugesagte Unterlagen wurden nicht übersandt. Wir werden diese Vorgänge in dieser Sitzungswoche in einer „Aktuellen Stunde“ thematisieren. Wenn die Regierung nicht vollständige Transparenz schafft, dann liefert sie selbst den Grund für eine umfassende parlamentarische Untersuchung.

 

Koalitionsstreit zum Bundeshaushalt 2025.

Die Haushaltssituation des Bundes ist dramatisch. Bereits vor den Haushaltsanmeldungen der Ressorts klaffte im Etat 2025 eine Lücke von 25 Mrd. Euro. Mittlerweile ist diese noch größer geworden, denn statt – wie von Bundesfinanzminister Lindner erbeten – Einsparvorschläge zu unterbreiten, haben allein das Bundesentwicklungsministerium sowie das Auswärtige Amt jeweils mehr als 2 Mrd. Euro „Mehrbedarf“ angemeldet. Zusätzlich wären für eine echte Wirtschaftswende milliardenschwere Entlastungen erforderlich.

Die Bundesregierung hat keinen Plan, wie die bestehende Haushaltslücke geschlossen werden soll. Ein öffentlicher Streit zwischen den Ampelpartnern ist die Folge, und das Bundesfinanzministerium blockiert angesichts der Mehrforderungen aus den Ressorts die Kabinettbefassung des sogenannten „Rentenpakets II“. Die Ampel-Koalition zeigt erneut ihre Unfähigkeit zur Erarbeitung tragfähiger Lösungen für die Staatsfinanzen. Der öffentliche Streit um den Bundeshaushalt 2025 wird einem verantwortungsvollen Regierungshandeln nicht gerecht. Dazu gehört auch: Die Menschen in Deutschland müssen sich darauf verlassen können, dass die Rente finanziell langfristig gesichert ist. Mit der Ampel ist die Rente nicht sicher. Entscheidend ist jetzt, eine nachhaltige Lösung für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Finanzplanung bis 2028 zu finden und der Rentenversicherung eine langfristige Sicherheit zu verschaffen.

Unser Antrag: Den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen.

Islamisten skandieren auf deutschen Straßen Forderungen nach einem islamischen Gottesstaat und der Einführung der Scharia. Ende April zogen über 1.000 Demonstranten unter dem Motto „Das Kalifat ist die Lösung“ durch Hamburg. Am vergangenen Wochenende gab es erneut Kundgebungen mit etwa 2.000 Teilnehmern. Diese extremistischen Gruppierungen und ihre Anhänger sind eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Forderung nach Errichtung eines islamistischen Terrorstaats ist dennoch bei uns bisher nicht strafbar – anders als etwa in Österreich.

Der Rechtsstaat muss auf die wachsende Bedrohung durch den politischen Islam reagieren. Allerdings ergreifen bisher weder die von der SPD geführte Landesregierung in Hamburg noch die ebenfalls von der SPD geführte Bundesregierung wirksame Maßnahmen gegen diese Umtriebe auf deutschen Straßen. Wir stehen für die entschlossene Verteidigung unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Werte und setzen auf Taten statt Worte: Zukünftig soll es strafbar sein, öffentlich die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Errichtung eines Gottesstaates zu fordern. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die solche extremistischen Positionen unterstützen, sollen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Das sogenannte „Islamische Zentrum“ in Hamburg, eine Außenstelle des iranischen Regimes, muss sofort geschlossen werden. Der Staat muss ein klares Signal senden: Für Extremisten ist in Deutschland kein Platz.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Pflegebedürftigkeit frühestmöglich verhindern – Gesundheits-förderung und Prävention in der Pflege stärken. Durch gezielte Prävention und neue präventive Ansätze in der Pflegepolitik kann der Anteil der Pflegebedürftigen deutlich reduziert werden. Bedauerlicherweise kommt die Prävention in der Pflege in der Diskussion oft zu kurz, obgleich das bisherige Präventionsgesetz bereits viele Anknüpfungspunkte bietet. Daher haben wir in diesem Antrag auf der Grundlage unseres Pflegepositionspapiers aus dem vergangenen Jahr unsere Überlegungen zur Prävention in der Pflege näher konkretisiert. Wir fordern ein ressortübergreifendes, integriertes Präventionskonzept, das alle Lebensbereiche umfasst. Zudem soll die Bundesregierung in ihrer Pflegepolitik dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärker Rechnung tragen. Innovative Wohnformen, wie beispielsweise ambulant betreute Pflege-WGs, sollen besser gefördert werden. Zudem sollen Präventionsmaßnahmen auch für pflegende Angehörige gefördert werden, da diese häufig psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind.

75 Jahre Grundgesetz – Unsere parlamentarische Demokratie bewahren und sicher für die Zukunft aufstellen. Aus Anlass des 75. Jahrestages des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 legen wir eine umfassende Bestandsaufnahme zu 75 Jahren gelebter Verfassungstradition vor. Unser parlamentarisch-demokratisches System hat sich bewährt. Die Gewaltenteilung, der Grundrechtsschutz und ein plurales Parteiensystem haben zur institutionellen und politischen Stabilität beigetragen. Dem Deutschen Bundestag kommt eine zentrale Rolle bei der demokratischen Legitimation und Kontrolle zu. Diese wird durch Transparenz des parlamentarischen Verfahrens und die aktive Beteiligung der Opposition gewährleistet, die alternative Lösungen und Kritik einbringt. Trotz der bestehenden Stabilität gibt es Herausforderungen wie Politikverdrossenheit und eine Schwächung der parlamentarischen Prozesse durch externe Beratungsgremien und Missachtung traditioneller Verfahren. Mit unserem Antrag betonen wir die Notwendigkeit, die parlamentarische Demokratie und die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages kontinuierlich zu verbessern und so die Legitimation und Effektivität des parlamentarischen Systems zu erhalten. Parallel in verbundener Debatte bringen wir unseren Antrag Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band stärken – Tag des Grundgesetzes am 23. Mai als Gedenktag aufwerten erneut ins Plenum. Gerade in Zeiten einer zunehmenden Polarisierung und Fragmentierung unserer Gesellschaft können das Grundgesetz als unsere Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band starke Integrations- und Identifikationspotentiale zum Wohle von Staat und Gesellschaft entfalten. Diese Potentiale sollten auf keinen Fall den gesellschaftlichen Rändern überlassen werden. Patriotismus trägt zudem zum Erhalt und zur Stabilisierung unseres Gemeinwesens bei. Unsere zentrale Forderung ist, den „Tag des Grundgesetzes“ – den 23. Mai – als jährlichen nationalen Gedenktag einzuführen.

Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – betonen wir das strategische Ziel des Staates eine individuelle Ausbildungsförderung zu leisten, „wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen“. So ist es auch in § 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) festgeschrieben. Das BAföG ist keine Sozialleistung und soll es auch nicht werden. Gleichwohl muss sichergestellt sein, dass die BAföG-Regelsätze zum Leben reichen und fortlaufend angepasst werden. Wir wollen deshalb die Regelsätze vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und einer hohen Inflationsrate bedarfsgerecht ausgestalten. Die Höhe der BAföG-Regelsätze ist künftig regelmäßig durch eine unabhängige Kommission auf Angemessenheit hin zu überprüfen. Darüber hinaus soll durch Verlängerung von Bewilligungszeiten sowie Selbsterklärungen mit Stichprobenprüfungen den Aufwand für Folgeanträge massiv reduziert werden. Die BAföG-Antragstellung soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres einen Sachstandsbericht mit substanziellen Vorschlägen zur Vereinfachung und Beschleunigung des BAföG-Antragsprozesses vorlegen. Parallel zu unserem Antrag debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei der Ampel beim BAföG allerdings weit auseinander. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition bleibt inhaltlich weit hinter dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das BAföG grundlegend zu reformieren, zurück. Ebenso gibt der Gesetzentwurf keinen neuen Schwung für die dringend erforderliche vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens.

Für transparente Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformationen und Verschwörungstheorien. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen über ein Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konsequent für den Präventionsansatz – der umfassenden Vorbeugung von Pandemien – einzutreten. Die WHO muss durch das Abkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit der nationalen Gesundheitspolitik der Mitgliedsstaaten erfolgt und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, auf eine enge Abstimmung zwischen dem Globalen Pandemieabkommen und den internationalen Gesundheitsvorschriften zu dringen.

In dieser Woche nehmen wir unseren Antrag Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken erneut auf die Tagesordnung und beraten ihn abschließend. Darin fordern wir: Die Arbeitende Mitte muss durch Senkung der Steuerbelastung gestärkt werden. Hierzu fordern wir die Bundesregierung auf, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 12 Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.

Aufbau einer Drohnenarmee. Drohneneinsatz und -abwehr sind in modernen Streitkräften nicht mehr wegzudenken. Es muss eine Jedermann-Aufgabe in der Bundeswehr werden. Neben der Beschaffung ist auch die Weiterentwicklung von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen durch die deutsche Industrie zu forcieren. Zeitenwende muss auch bedeuten, dass zukünftige Sicherheitsherausforderungen angenommen werden. Erkenntnisse aus aktuellen Konflikten – etwa in Bergkarabach und der Ukraine – müssen für die Bundeswehr umgesetzt werden. Die Bundesregierung reagiert bislang allerdings unzureichend und zu langsam auf die Erkenntnisse zur Realität des Drohneneinsatzes in aktuellen Kriegen und Konflikten.

Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen. Körperliche Gesundheit und Erhalt der der Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzung für ein langes Erwerbsleben. Ziel einer guten Sozialpolitik muss sein, Menschen ein langes Erwerbsleben unter guten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Prävention und Rehabilitation sind aus diesem Grund zu stärken. Besonders verbesserungsbedürftig ist aus unserer Sicht die Situation erkrankter Erwerbstätiger mit hohen Behandlungsbedarfen. In vielen Fällen wäre eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich, wenn alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur zielgenauen Verbesserung der gesundheitlichen Lage genutzt würden. Es fehlt in der Regel an einer Stelle, von der die Behandlungsmaßnahmen und Prozesse gezielt koordiniert und gebündelt werden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir: Schwer Erkrankte mit besonders komplexen Versorgungssituationen und ihre Angehörigen sollen durch ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen mit Information, Beratung und Anleitung individuell unterstützt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der Rehabilitationsprozess ohne zeitliche Verzögerungen eingeleitet und fortlaufend zielgenau begleitet wird. Der Lotse übernimmt dabei die Koordination zwischen allen Beteiligten und ist Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Fragen. Die Etablierung des Lotsen kann eine wichtige Lücke schließen, da oftmals mangels Kenntnis nicht alle vorhandenen Reha-Möglichkeiten ausgenutzt werden.

Kommunale Entwicklungspolitik stärken. Das aktuelle Engagement vieler deutscher Kommunen in der Ukraine zeigt, dass die kommunale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) eine wichtige Ergänzung zu der auf nationaler Ebene koordinierten Entwicklungspolitik darstellen kann. Durch die kommunale EZ werden durch die gute, oft auf engen persönlichen Beziehungen fußende Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnergemeinden dringend benötigte Güter und Expertise schnell und zielgerichtet auf den Weg gebracht. Hilfreich ist, dass die Kommunen die Bedarfe gerade im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge am besten kennen. Nötig sind dafür nicht große neue finanzielle Mittel, sondern nicht zuletzt eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen, die die Kommunen in ihrem Engagement unterstützen sollen. Dieses kommunale Engagement in einem weiteren Kontext nutzbar zu machen und zu unterstützen, ist Ziel unseres Antrags. Wir beraten diesen Antrag in dieser Woche erstmals im Plenum des Deutschen Bundestags.

In dieser Woche beraten wir erstmalig unseren Antrag Versprechen der Bundesforschungsministerin einhalten – Zukunft der DDR-Forschung sicherstellen. Wir nehmen Bezug auf eine öffentliche Zusage von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zur Fortführung des Engagements des Bundes bei der Förderung der DDR-Forschung. Wir fordern die Bundesbildungsministerin auf, ihr Versprechen einzuhalten. Folgende Forderungen sind uns wichtig: Wir brauchen langfristige Förderung zur DDR-Forschung und müssen diese so aufzusetzen, dass nach Auslaufen der aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ keine Förderlücke entsteht. Darüber hinaus müssen alle relevanten Akteure im Bereich der DDR-Forschung frühzeitig in die Erarbeitung der versprochenen Förderlinien eingebunden werden und der Deutsche Bundestag detailliert über den Zeitplan und Fortgang des Arbeitsprozesses zu unterrichtet werden. Die Projektförderung des Bundes im Bereich der DDR-Forschung muss nahtlos fortgeführt werden.

Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland – Für angemessene Standortkosten, effiziente Abfertigung und sichere Arbeitsplätze. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – bringen wir fünf Kernforderungen zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland vor. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Reduzierung der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland einzusetzen sowie die Effizienz der Luftsicherheitskontrollen unter Beibehaltung der größtmöglichen Sicherheit zu steigern, um Abläufe zu optimieren und die Wartezeit für Fluggäste zu verkürzen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung die Revision der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer Ebene konstruktiv und im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs zu begleitet und dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Luftfahrtbranche entgegentritt. Flughäfen als Rückgrat der deutschen Luftverkehrsinfrastruktur müssen im weltweiten Wettbewerb unterstützt werden.  Nur so können Beschäftigung und Wertschöpfung gesichert werden. Und nur so kann der Luftverkehr zügig in Einklang mit den Klimaschutzzielen gebracht werden.

Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmals beraten, fordern wir: Die Handelsbeziehungen zu China müssen einer besonderen Analyse unterzogen werden. Eine unabhängige Chinapolitische Expertenkommission soll dem Deutschen Bundestag eine umfassende Analyse unterbreiten. Diese soll Wertschöpfungsketten, insbesondere bei Energie- und Rohstoffimporten und im Hinblick auf wirtschaftlich und sicherheitspolitisch maßgebliche Technologien betrachtet. Zudem soll sie auf den Exportumfang, den Absatzes der Industrie und die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland eingehen. Darüber hinaus müssen wir die bestehenden Investitionen und Investitionsmöglichkeiten von chinesischen Investoren in die kritische Infrastruktur Deutschlands, einschließlich des Rahmens für Investitionsprüfungen, kritisch evaluieren. Dieser Bericht sollte neben der Identifikation von Abhängigkeiten auch Handlungsoptionen zur Verringerung solcher Abhängigkeiten – eine sogenannte De-Risking-Strategie – darlegen. Ziel der Kommission soll auch die rechtliche, ökonomische und politische Prüfung von Anpassungen etwa im Außenwirtschaftsrecht sein. Angesichts eines sich ändernden handels- und geopolitischen Umfelds kann diese Kommission einen wertvollen Beitrag leisten, die Sicherheit und Verlässlichkeit unserer Wertschöpfungsketten, unserer Energie- und Rohstoffimporte im Rahmen der nationalen und europäischen Sicherheit zu verbessern.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In dieser Woche debattieren wir in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit dem Entwurf soll zunächst der Rechtsanspruch des Bürgers gegenüber Unternehmen auf Auskunftserteilung über seine vorgehaltenen Daten konkretisiert werden, wie er sich aus Art. 15 DS-GVO ergibt. Im Übrigen werden auch Regelungen zum Scoring-Verfahren bei der Festlegung der Kreditwürdigkeit geändert. Ziel der Änderungen soll es sein, die besonderen Risiken und Auswirkungen des Scoring-Prozesses durch Mitteilungs- und Transparenzpflichten für betroffene Personen zu verdeutlichen und zu verbessern. Zwar sind die Änderungen prinzipiell zu begrüßen, aus unserer Sicht sind sie jedoch handwerklich schlecht gemacht. Im Hinblick auf die Interessenabwägung beim Auskunftsanspruch geht die Regelung über die Festlegungen der EU hinaus. Die Regelung zum Scoring-Prozess unterliegt einem redaktionellen Fehler, durch den der Minderjährigenschutz ausgehebelt werden könnte. Wir fordern zudem, dass durch Stärkung der Datenschutzkonferenz eine Harmonisierung des zwischen dem Bundesbeauftragten (BfDI) und den 16 Landesbeauftragten zersplitterten Aufsichtsrechts betrieben werden müssen.

In erster Lesung beraten wir den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft, mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Wir haben die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rechtslage nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Die Fraktionen der Ampel-Koalition kommen dem nun auf die allerletzte Minute nach. Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben.

Erstes Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes. Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes – das wir in dieser Woche erstmalig im Plenum beraten – beabsichtigt die Bundesregierung, die Datengrundlage zur Bautätigkeit zu verbessern. Künftig sollen auch unterjährig valide und präzise Zahlen zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungsbau vorliegen, erstmals auch präzise Aussagen über Entwicklung der Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Mai: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für April bekannt,
  • Mai: Urteil im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke erwartet,
  • Mai: Veranstaltung „Wirtschaftswende jetzt – für mehr Resilienz und Wachstum“ der FDP-Fraktion mit BM Buschmann im PLH,
  • /15. Mai: Deutscher Stiftungstag 2024 mit BM Lindner, BM Stark-Watzinger, MP Weil,
  • Mai: BK Scholz spricht beim IHK-Tag 2024 der DIHK, weitere Rede BM Habeck,
  • Mai: Energietage 2024 mit BM Habeck, BM Lemke, BM Geywitz,
  • Mai: PK des Sachverständigenrats zum Frühjahrsgutachten,
  • Mai: „Mittelstandsgipfel“ Peak des Mittelstandsverbunds mit BM Habeck,
  • – 17. Mai: Energieministerkonferenz,
  • – 17. Mai: Deutscher Verwaltungsgerichtstag in Würzburg,
  • /16. Mai: Konferenz der KAS zur Rolle Deutschlands in der internationalen Sicherheitspolitik,
  • Mai: BK Scholz spricht anlässlich der Verabschiedung von Hasso Plattner von SAP und trifft sich mit Betriebsräten von SAP,
  • Mai: Ergebnisse Arbeitskreis Steuerschätzung und PK mit BM Lindner,
  • /17. Mai: Jahreskongress des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie mit BM Habeck, BM Lemke, BM Lindner, PV Esken,
  • Mai: Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Inflation April.
  1. Außen/EU:
  • – 14. Mai: NATO-Übung SWIFT RESPONSE in Ungarn und Rumänien (größte Luftlandeoperation in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg),
  • /14. Mai: BK Scholz reist nach Schweden und trifft die Regierungschefs Dänemarks, Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu einem gemeinsamen Gespräch, besucht das Telekommunikationsunternehmen Ericsson und den schwedischen Ministerpräsidenten Ulf Kristersson zu einem bilateralen Gespräch,
  • /14. Mai: Bildungs-/Jugend-/Sportministerrat (KI in Bildung und Kultur, Inklusion),
  • /14. Mai: Eurogruppe und Wirtschafts-/Finanzministerrat (wirtschaftliche Lage, Bankenunion, Wettbewerbsfähigkeit, Kapitalmarktunion, Quellensteuer, Mehrwertsteuerpaket, UKR-Fazilität, Tragfähigkeit/Demographie),
  • Mai: EU-KOM: Bericht zur „Sicherheits-Union“, Lage der „Gesundheits-Union“, Frühjahrsprognose für das Wirtschaftswachstum und die Inflation,
  • Mai: BK Scholz empfängt die Bundespräsidentin der Schweiz Viola Amherd,
  • Mai: 3. Lesung des umstrittenen Gesetzes zu ausländischem Einfluss auf die Zivilgesellschaft in Georgien,
  • Mai: BK Scholz empfängt die Staatspräsidentin der Republik Moldau Maia Sandu.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 23. April 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unser Leitantrag: „Wirtschaftspolitische Orientierungslosigkeit der Bundesregierung beenden – Für eine echte ‚Wirtschaftswende‘“.

Während die Weltwirtschaft und andere Industrieländer wachsen, trüben sich die wirtschaftlichen Aussichten für Deutschland weiter ein. Vor diesem Hintergrund streiten Bundesfinanzminister Lindner und Bundeswirtschaftsminister Habeck über ein sog. „Dynamisierungspaket“. Außerdem kommen von Bundesfinanz­minister Lindner und vom FDP-Präsidium – passend zum FDP-Parteitag – eine ganze Reihe von Ankündigungen und Forderungen. Diese reichen von einer Erhöhung des Grundfreibetrags sowie des Kindergeldes über einen automatischen Abbau der sog. kalten Progression bis hin zu erheblichen steuerlichen Entlastungen der Wirtschaft, einem stufenweisen Abbau des Solidaritäts­zuschlages, Bürokratieentlastungen und Steuererleichterungen für Überstunden.

Die Union fordert bereits seit geraumer Zeit Maßnahmen zugunsten einer echten „Wirtschaftswende“ ein und hat hierzu auch umfangreiche Vorschläge gemacht. Zu nennen ist hier insbesondere der 12-Punkte-Reformplan für eine starke Wirtschaft. Mit unserem Leitantrag nehmen wir die FDP beim Wort und verleihen unseren Forderungen Nachdruck: Der Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland muss endlich wieder auf Wachstumskurs gebracht werden. Dazu braucht es kein Showfeuerwerk von Ankündigungen, sondern zeitnah echte Entlastungen für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger.

Unsere Anträge zur Sanktionierung des Irans und zur Unterstützung der Revolutionsbewegung.

Der Iran hat erst erstmals direkt von seinem Staatsgebiet aus Israel mit Drohnen und Raketen angegriffen. Dieser Angriff ist der vorläufige Höhepunkt einer stetig zunehmenden und von Iran ausgehenden Eskalation. Gemeinsam mit seinen bewaffneten Unterstützern im Libanon, Jemen, Syrien und den Palästinensischen Gebieten schürt der Iran Konflikte und Hass im gesamten Nahen und Mittleren Osten.

Zu lange wurde im Umgang mit dem Iran Nachsicht geübt, auch in der Hoffnung, vielleicht doch noch ein Atomabkommen zu erreichen. Spätestens jetzt muss die Bundesregierung ihre Iran-Politik korrigieren und mit einem umfassenden Sanktionspaket entschieden handeln.

Wir stehen an der Seite Israels. Die Verteidigung des Existenzrecht Israels darf dabei keine Phrase sein, sondern muss sich in einer konsequenten und wirksamen Iran-Politik der Bundesregierung widerspiegeln. Nur so kann der Iran eingehegt und weiterer von ihm ausgehender Terror verhindert werden.  Wir fordern die Listung der Revolutionsgarden auf europäischer sowie die Schließung des „Islamischen Zentrums“ in Hamburg auf nationaler Ebene.

Aktuelle Stunde: „Unzureichende Sportpolitik der Bundesregierung – Wege für einen Neustart suchen“.

Mehr als die Hälfte der laufenden Wahlperiode ist verstrichen, die sportpolitische Bilanz der Bundesregierung zeigt deutliche Defizite. Dies wird in drei wichtigen Handlungsfeldern der Sportpolitik besonders deutlich.

Erstens: Der Referentenentwurf des BMI vom 1. März 2024 – unter anderem zur Schaffung einer „unabhängigen Agentur“ für die Förderung im Spitzensport – wird von wesentlichen Akteuren wie dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Landes-Sportbünden deutlich kritisiert. Mit der neuen Agentur wird keine Bürokratie abgebaut, vielmehr wird eine zusätzliche Instanz geschaffen.

Zweitens: Der Entwicklungsplan Sport – nach dem Konzept des BMI ein Herzstück für die Stärkung des Breitensports in Deutschland – ist gescheitert. Die Länder haben die Zusammenarbeit mit dem BMI eingestellt, auch weil die Bundesregierung kein Geld für die Umsetzung des Plans zur Verfügung stellt.

Drittens: Mehr als 50 Jahre nach den letzten Olympischen Spielen in Deutschland – und wenige Monate, bevor Paris unter den Augen der Welt ein großartiges Sportfest feiert – stockt die Umsetzung der Pläne für eine deutsche Olympiabewerbung. Ein geplantes „Memorandum of Understanding“ von Bund und Ländern zur Vorbereitung einer Bewerbung kam bisher nicht zustande. Auch hier fühlen sich die Länder und der organisierte Sport vom BMI brüskiert. 

Wir fordern eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Sportpolitik: Im Spitzensport brauchen wir transparente Förderung und klare Verantwortlichkeiten. Die Schaffung neuer bürokratischer Strukturen lehnen wir ab. Die Bundesregierung muss ihre Kommunikation und Kooperation mit allen Beteiligten im Sport neu und vertrauensvoller ausrichten. Sie muss endlich die Bedeutung des Breitensports für unsere Kinder und Jugendlichen und für die Gesellschaft insgesamt anerkennen und entsprechend handeln. Ferner müssen die Planungen für internationale Sportereignisse, wie die Olympiabewerbung, verlässlich und in echter Partnerschaft mit allen Beteiligten erfolgen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Mit unserem Antrag Taten statt Worte – Für eine effektive Terrorabwehr in Deutschland fordern wir gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland und zur Stärkung unserer Sicherheitsbehörden. Die weltweite Sicherheitslage ist angespannt, Deutschland ist von diesen Sicherheitsherausforderungen direkt betroffen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Speicherung von IP-Adressen vorgibt und es unseren Sicherheitsbehörden ermöglicht, diese und weitere relevante Daten zur Terrorabwehr zu nutzen. Zudem wollen wir eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform einführen, um schon bei der Polizei vorhandene Daten effektiver zu nutzen und die Effizienz beim Datenabgleich zu steigern. Des Weiteren streben wir an, die Befugnisse zur Gesichtserkennung auszubauen. Wir wollen neue gesetzliche Grundlagen schaffen, um die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Extremismus zu verstärken. Die derzeitige Weigerung der Bundesregierung, notwendige Rechtsgrundlagen insbesondere im digitalen Bereich zu schaffen, ist unverständlich. Sie schwächt die Terrorabwehr und gefährdet die Sicherheit Deutschlands.

Mit unserem Antrag Für eine umfassende Wertschätzung – Einen nationalen Veteranentag einführen und die Versorgung der Veteranen und deren Familien verbessern – den wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen einbringen und in dieser Woche erstmalig beraten – setzen wir uns für einen nationalen Veteranentag am 15. Juni eines jeden Jahres ein. Damit wollen den Einsatz und die Opfer aller Bundeswehrsoldaten angemessen würdigen. Wir rücken so Respekt und Anerkennung für die Leistungen der Soldatinnen und Soldaten in den Vordergrund. Gleichzeitig ist es unser Anliegen, die Fürsorge bei im Dienst – insbesondere im Auslandseinsatz – erlittenen Schädigungen zu verbessern. Mit unserem Antrag streben wir eine sichtbare und öffentliche Durchführung dieses Gedenktages an, der Bildungs- und Informationsangebote umfasst und die Beteiligung der Länder und Kommunen vorsieht. Mit einem früheren, eigenen Antrag haben wir als Unionsfraktion den Auslöser für diesen fraktionsübergreifenden Antrag gesetzt. Unsere Initiative unterstreicht die breite Anerkennung der Verdienste aktiver und ehemaliger Bundeswehrangehöriger durch unsere Unionsfraktion und macht das kontinuierliche Engagement der Union für die Belange der Bundeswehr und der Soldatinnen und Soldaten sichtbar.

Seit über zwei Jahren führt Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Gründe für die Durchhaltefähigkeit Russlands sind vielfältig. Russland ist es gelungen, trotz Sanktionen seine militärisch-industrielle Produktion auszubauen und hochzufahren. Dies gelingt auch, weil russische Agrarexporte viele Milliarden Euro in die Kriegskasse Putins spülen. In erster Lesung debattieren wir deshalb in dieser Woche einen Antrag unserer Fraktion, in dem wir fordern: Strenge Sanktionen gegen Russland und Belarus im Agrarbereich einführen. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für ein vollumfängliches Importverbot auf alle Agrargüter und Lebensmittel aus Russland und Belarus einzusetzen. Parallel dazu soll die Bundesregierung bereits Vorkehrungen treffen, um noch bis Sommer 2024 auf nationaler Ebene – nach dem Vorbild Lettlands – ein Importverbot für alle Agrargüter und Lebensmittel aus Russland und Belarus einzuführen. So ist sie handlungsfähig, falls auf EU-Ebene absehbar wird, dass keine Einigung zustande kommt. Aus Sicht unserer Fraktion ist es notwendig, die Sanktionen der EU auch auf russische und belarussische Agrargüter und Lebensmittel auszudehnen.

Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fordern wir eine generelle Anpassung der Regelungen für die Wiederaufbauhilfe im Ahrtal nach der verheerenden Flut von 2021. Bund und Länder haben in großer Solidarität sehr schnell erhebliche Mittel für den Wiederaufbau nach den Flutereignissen im Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Nach zweieinhalb Jahren fällt jedoch auf, dass der Wiederaufbau im Ahrtal wesentlich schleppender verläuft als in den anderen betroffenen Regionen. Das liegt auch an dem hohen Grad der Zerstörungen, der in diesem Umfang nur im Ahrtal vorliegt. Eine weitere wichtige Rolle spielen aber auch Umsetzungsmängel auf Seiten der Landesregierung. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, gezielte Gespräche mit dem Land Rheinland-Pfalz aufzunehmen. Im Fokus sollen dabei praktische Erleichterungen und Verbesserungen bei der Abwicklung der Wiederaufbauhilfe stehen. Dies betrifft etwa die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Anlagen, die verbesserte Übernahme der Kosten von Aufrüstungen auf den aktuellen technischen Stand und die Vorfinanzierung von Projekten durch die Kommunen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundestag über den Fortschritt dieser Gespräche laufend zu unterrichten.

Für eine starke Batterieforschung in Deutschland. Batterietechnologie ist eine Schlüsselkomponente für zahlreiche Industriezweige in Deutschland – wie etwa Medizintechnik, Robotik und Automobilindustrie. Sie ist von fundamentaler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung auf, für Planungs- und Handlungssicherheit in der Batterieforschung zu sorgen. Dies beinhaltet auch den Erhalt und Ausbau der Forschungskapazitäten. Zusätzlich brauchen wir Investitionen in den Aufbau der Produktionsstätten. Darüber hinaus kritisieren wir die jüngsten von der Bundesregierung vorgenommenen Kürzungen in der Batterieforschung.

Mit unserem Antrag Für die „Vision Zero“ und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr sprechen wir uns gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwertes im Blutserum von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml aus. Dieser Schritt würde die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Die Bundesregierung darf die Interessen der Cannabiskonsumenten nicht über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen. Wir fordern deshalb – im Sinne der „Vision Zero“, einer Strategie zur Vermeidung von schweren und tödlichen Unfällen im Straßenverkehr – auf die Anhebung des Grenzwertes zu verzichten. Wir plädieren dafür, ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten beizubehalten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml bereits vorsieht. Zusätzlich fordern wir, die Regelungen zur Eignungsprüfung bei cannabisbezogenen Verhaltens- und Verkehrsauffälligkeiten unverändert zu lassen und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht erst bei wiederholten Zuwiderhandlungen anzuordnen. Die vorgeschlagenen Lockerungen der Überwachungspraxis lehnen wir ab, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und das Ziel der „Vision Zero“ untergraben.

Mit unserem Antrag Für eine ambitionierte und strategische internationale Digitalpolitik setzen wir uns für eine konkrete und zielgerichtete Verbesserung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas ein. Die von den Ampelparteien getragene Bundesregierung hat eine Strategie für die internationale Digitalpolitik vorgestellt, die aus unserer Sicht zu allgemein bleibt und konkrete Umsetzungsziele vermissen lässt. Besonders kritisieren wir die unzureichende Berücksichtigung von Cybersicherheit und Desinformation sowie die nahezu vollständige Abhängigkeit von nicht-europäischen digitalen Infrastrukturen. Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir eine klare strategische Ausrichtung, die die digitale Souveränität stärkt, gegen die Fragmentierung des Internets eintritt, die Cybersicherheit verbessert, und die internationale Normierung und Standardisierung digitaler Technologien vorantreibt. Zusätzlich betonen wir die Notwendigkeit eines koordinierten Konzepts, das die zahlreichen nationalen Strategien der Bundesregierung effizient miteinander verbindet, um Deutschlands Position als führende Technologie-, Forschungs-, und Wirtschaftsnation international zu stärken.

Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten. Geothermie ist eine ganzjährig zur Verfügung stehende und erneuerbare inländische Energiequelle mit einem beträchtlichen Potenzial. Sie kann im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Sie ermöglicht es, den Wärmeertrag auf das bis zu 30-fache des Stromeinsatzes zu hebeln. Bei Bestandsgebäuden – die regelmäßig einen erhöhten Energiebedarf gegenüber Neubauten aufweisen – haben geothermische Lösungen den Vorteil, dass sie im Vergleich zu Luftwärmepumpen auch an kalten Tagen überwiegend mit Hebeln des Stromeinsatzes arbeiten. Deshalb tragen sie besonders in dem Zeitraum, in dem ohnehin besonders viel elektrische Energie benötigt wird, zur Einsparung von Strom bei. Anfängliche technisch-geologischen Probleme sind mittlerweile analysiert und beherrschbar. Allen Projekten ist auch bei größter technisch-geologischer Sorgfalt gemein, dass sie ein signifikantes Fündigkeits- und damit Finanzrisiko tragen, das dem dringend erforderlichen Ausbau der Tiefengeothermie entgegensteht. Mit unserem Antrag machen wir deshalb Vorschläge, wie wir die Potenziale der Geothermie heben können. Das betrifft beispielsweise konkrete Vorschläge der Risikoabsicherungen, der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Verzahnung mit dem Stromsystem oder die Stärkung von Forschung.


 

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In abschließender Lesung beraten wir in dieser Woche den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten vor. Die Laufzeit des Mandats beträgt ebenfalls erneut ein Jahr bis zum 30. April 2025.

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung. Die Regelungen für Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) wurden in der Vergangenheit wiederholt angepasst. Deutliche Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten gab es insbesondere 2014 und dann erneut ab 2019, allerdings jeweils nur für Rentenneuzugänge, nicht aber für bereits laufend gezahlte Bestandsrenten. Mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz von 2022 wurden dann auch für EM-Bestandsrentenfälle mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 Verbesserungen in Form eines Rentenzuschlags ab dem 1. Juli 2024 beschlossen. Der Zuschlag sollte von den Rentenversicherungsträgern auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte (pEP) berechnet werden, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen. Das Verfahren zur Zuschlagsermittlung für ca. 3 Mio. Bestandsrenten sollte voll maschinell erfolgen. Zum damaligen Zeitpunkt ging die DRV davon aus, dass ein zeitlicher Vorlauf von zwei Jahren ausreichend wäre. Die Umsetzung des Zuschlags für Bestandsrenten über das IT-System der DRV hat sich aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands zwischenzeitlich als deutlich komplexer herausgestellt. Ziel des nun vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die Rentenzuschläge trotz der Umsetzungsschwierigkeiten der DRV pünktlich ab Juli 2024 an die berechtigten EM-Rentner auszuzahlen. Dazu sollen die Rentenzuschläge im Auftrag der Rentenversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (außerhalb des IT-Systems der DRV) berechnet und als gesonderter Betrag ausgezahlt werden. Der Renten Service soll den Rentenzuschlag zwischen dem 10. und dem 20. eines Monats gesondert von den regulären Renten auszahlen. In einer 2. Stufe ab Dezember 2025 soll der Zuschlag dann – wie ursprünglich bereits ab Juli 2024 geplant – auf Grundlage der pEP durch die Rentenversicherungsträger berechnet werden.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • /24. April: Mündliche Verhandlung des BVerfG in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“,
  • April: BK Scholz nimmt an der Auftaktveranstaltung zum Girls‘ Day teil,
  • April: BK Scholz spricht mit Vertretern der Klima-Allianz Deutschland,
  • April: Festakt der Hans-Böckler-Stiftung zu 75 Jahre Tarifvertragsgesetz mit BM Heil,
  • April: BM Baerbock, BM Paus, StM Roth besuchen Gedenkstätte Sachsenhausen,
  • April: Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur Wirtschaftsentwicklung,
  • April: Ministergespräch zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf Einladung des Bundeskanzlers,
  • April: BM Habeck besucht das Fintech-Festival,
  • April: BK Scholz besucht das Bundeskriminalamt,
  • April: BK Scholz spricht bei den „Familienunternehmer-Tagen 2024“ des Verbandes „Die Familienunternehmer“,
  • April: BK Scholz spricht bei der symbolischen Grundsteinlegung für ein neues Forschungszentrum der Firma Merck in Darmstadt,
  • April: Erster Spatenstich für den Neubau des Deutschen Herzzentrums der Charité mit BM Stark-Watzinger,
  • April: Vorstellung eines Konzepts zur Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte mit StM Roth,
  • April: Girls‘ Day und Boys’ Day, BM Stark-Watzinger bei Fraunhofer-Institut zu KI/Robotik,
  • April: Umweltkonferenz „Heute für morgen“ der Grünen-Bundestagsfraktion,
  • April: Verleihung der Grimme-Preise,
  • /28. April: FDP-Bundesparteitag,
  • April: Kleiner Parteitag der CSU,
  • April: BK Scholz zu Bürgerdialog in Lüneburg,
  • April: BK Scholz zum Auftakt des SPD Europawahlkampfs in Hamburg.
  1. Außen/EU:
  • April: Außenministerrat (Naher Osten, Sudan, Ukraine); gemeinsam mit Verteidigungsministern,
  • – 24. April: Besuch BPräs Steinmeier in der Türkei, am 22. April mit BM Lindner,
  • April: Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Bericht zum Verbot neuer Verbrenner- und Dieselfahrzeuge ab 2035,
  • April: Vierte Verhandlungsrunde über globales Plastikmüllabkommen in Ottawa (bis 29. April; Teilnahme BM Lemke geplant),
  • April: EU-KOM: Empfehlung zu integrierten Kinderschutzsystemen,
  • /24. April: Informeller Gesundheitsministerrat (Arbeitskräfte, Versorgungssicherheit Arzneimittel, Europäischer Plan zur Krebsbekämpfung),
  • April: Erste Runde der Präsidentschaftswahlen in Nordmazedonien. Amtsinhaber Pendarovski liegt in Umfragen deutlich hinter Herausforderin Siljanovska-Davkova (VMRO-DPMNE). Ein zweiter Wahlgang ist wahrscheinlich. Gleichzeitig auch Parlamentswahl,
  • April: Amnesty International veröffentlicht Jahresbericht zur globalen Lage der Menschenrechte,
  • April: US Supreme Court befasst sich mit Trumps Immunitätsfrage,
  • /26. April: Petersberger Klimadialog, Teilnahme BK Scholz am 26. April,
  • April: BK Scholz empfängt den Präsidenten von Aserbaidschan Ilham Alijew,
  • April: BK Scholz empfängt NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg,
  • – 30. April: Treffen der G7-Minister für Klima, Energie und Umwelt in Turin.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 9. April 2024

 

1. Kernbotschaften der Woche

Unsere Gesetzentwürfe und Anträge zur Bekämpfung des Antisemitismus.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus auf deutschen Straßen, in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie im Kunst- und Kulturbetrieb in erschreckender und alarmierender Weise zutage getreten. Jüdische Bürgerinnen und Bürger, Schüler, Lehrkräfte, Studenten und Wissenschaftler erfahren noch häufiger als zuvor Anfeindungen und Angriffe. In unserem Leitantrag zur Vereinbarten Debatte am 9. November 2024 – 85 Jahre nach der „Reichspogromnacht“ – haben wir festgehalten: Der Staat Israel und die Jüdinnen und Juden in Deutschland können sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Dieses Versprechen lösen wir ein. In unserem Leitantrag haben wir 49 Punkte für eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus niedergelegt.

Bedauerlicherweise waren die Fraktionen der Ampel-Koalition nicht bereit, mit uns ernsthaft über gemeinsame Positionen zur Bekämpfung des Antisemitismus zu sprechen. Wir werden deshalb in dieser Woche unsere eigenen Initiativen und Gesetzentwürfe erneut in den Deutschen Bundestag einbringen. Unsere Forderungen beinhalten insbesondere die Schließung von Strafbarkeitslücken bei antisemitischen Hassdemonstrationen, Anpassungen im Staatsangehörigkeitsrecht zur Verhinderung der Einbürgerung von Antisemiten und Hamas-Unterstützern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus in Bildung und Forschung.

Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft.

Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich die Aussichten für die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2024 weiter stark ein. Schon im Jahr 2023 schrumpfte sie um 0,3 Prozent, das produzierende Gewerbe sogar um 1,5 Prozent. Zahlreiche Unternehmen verlagern Teile oder gar die gesamte Produktion aufgrund der hierzulande ungünstiger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das europäische oder außereuropäische Ausland. Die Ampel-Regierung hat Deutschland auf einen Pfad der Rezession, der Deindustrialisierung und des wirtschaftlichen Abstiegs geführt. Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende. Wir sind ein starkes Land mit viel ökonomischer Substanz, tatkräftigen Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen. Zur Entfaltung dieser Stärke muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland deutlich verbessern. Unsere Vorschläge stellen wir mit einem Antrag zur Abstimmung im Deutschen Bundestag und geben der FDP-Bundestagsfraktion die Gelegenheit, sich diesem anzuschließen. Unser Sofortprogramm umfasst 12 Punkte: Darunter die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Vollzeitbeschäftigte; die Einführung von strengeren Sanktionen für Bürgergeldbezieher, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird; die vollständige Rücknahme der von der Ampel beschlossenen Steuererhöhung für Landwirte; sowie die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Halbierung der Netzentgelte.

Aktuelle Stunde: Ursachen und Konsequenzen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 – Steigende Kriminalität auch im Kontext der aktuellen Migrationslage nicht länger hinnehmen.

In dieser Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 bekannt. Die deutliche Zunahme der Kriminalität im zweiten Jahr in Folge ist besorgniserregend. Gerade die Höchststände bei der Gewaltkriminalität, bei Straftaten durch Kinder und Jugendliche sowie der überproportionale Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen sind erschreckend.

Die Zahlen belegen: Die Integrationskraft unseres Landes ist an seine Grenzen gelangt. Diese Entwicklungen bedürfen einer klaren und wirksamen politischen Reaktion: Die Bundesinnenministerin muss mit ihren Länderkollegen schnellstens einen Aktionsplan erarbeiten. Polizei und Justiz brauchen jetzt unsere maximale Unterstützung. Die Bundesregierung muss zudem endlich die illegale und unkontrollierte Migration als Sicherheitsrisiko anerkennen und wirksame Maßnahmen zu ihrer spürbaren Reduzierung ergreifen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In unserem Antrag Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen stellen wir fest: Die Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke im April 2023 – mitten in der Energiekrise – war ein Fehler. Ein Weiterbetrieb dieser Anlagen hätte entscheidend zur Sicherung der Energieversorgung, zur Senkung der Strompreise, zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Klimaschutz beigetragen. Deutschland kann auf die Kernenergie nicht verzichten – zumal viele andere europäische Länder die Laufzeiten ihrer Kraftwerke verlängern oder neue Anlagen planen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – betonen wir die Bedeutung der Kernenergie für eine emissionsarme Stromversorgung. Wir fordern, die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu stärken. Unser Ziel ist es, ein Rückbau-Moratorium für die zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke zu erwirken, die Förderung der Fusionsenergie voranzutreiben und den internationalen Austausch zur Nutzung der Kernenergie zu intensivieren.

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. In der letzten Legislaturperiode wurden auf Drängen der Union bestimmte Befugnisse der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Diese Erweiterung wurde aber auf Betreiben der SPD nur befristet für fünf Jahre festgeschrieben aufgenommen. Sie endet mithin am 11. Dezember 2024. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die zusätzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls entfristen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden mit Ablauf des 11. Dezembers 2024 die Möglichkeit genommen, Einbruchsdiebstähle in Wohnungen mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären. Häufig ist die Telekommunikationsüberwachung der einzige Ermittlungsansatz. Alle Praktiker und Kriminalistenverbände haben sich in der Anhörung des Rechtsausschusses für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen und auf die Wichtigkeit der Regelung hingewiesen.

Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen – Gesundheitswirtschaft nachhaltig stärken. Medizinprodukte leisten einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Gesundheitsversorgung. Sie sind ein bedeutender Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor in Deutschland. Seit Jahren bereitet sich die Medizintechnologie-Branche intensiv auf die EU-Verordnung 2017/745 – die sog. Medical Device Regulation, kurz MDR – vor. Die Kosten der Umsetzung liegen nach Schätzungen der Branchenverbände zwischen sieben und zehn Milliarden Euro. Eines der Hauptprobleme bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den sogenannten Benannten Stellen. Das sind staatlich autorisierte Stellen, die Medizinprodukte auf Konformität prüfen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir wesentliche Verbesserungen – insbesondere auf EU-Ebene. Dies betrifft vor allem eine zügige Anpassung der Kapazitäten der Benannten Stellen, den Abbau von Bürokratie sowie Sonderregelungen für Nischenprodukte. Wir wollen sicherstellen, dass die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Medizintechnologie gesichert bleibt.

Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland in bestimmten Fällen an das sog. Besserstellungsverbot zu halten. Dies gilt dann, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Damit werden die Arbeitsbedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mittelbar verbindlich. Sie dürfen keine vom TVöD abweichenden Leistungen (z.B. Altersversorgung) anbieten. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot zu erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte benachteiligt. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir diese Benachteiligung beseitigen. Wir schlagen eine pragmatische Problemlösung vor, die unverzüglich von der Bundesregierung umgesetzt werden könnte: Den § 2 des WissFG so zu fassen, dass neben den bereits aufgeführten Wissenschaftseinrichtungen auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, mit einbezogen sind. Die Resonanz auf unsere Vorschläge unter den betroffenen Forschungseinrichtungen ist außerordentlich positiv.

Eine deutsche Arktis-Strategie angesichts geostrategischer Herausforderungen. Die militärische Sicherheit in der Arktis, die auch die Nordostflanke der NATO betrifft, muss viel mehr als bisher ein Thema deutscher Politik werden. Seit 2014 nimmt Russland auch in der Arktis eine konfrontative Rolle ein, macht sehr weitgehende territoriale Ansprüche geltend und baut seine militärischen Fähigkeiten in der Region massiv aus. Auch China bezeichnet sich in seinem „Weißbuch zur arktischen Politik“ „arktisnah“ und als „wichtiger Beteiligter“. In anderen Regionen stellt China zudem mit der Schaffung von Fakten – trotz anderslautender Erklärungen – die Regeln der internationalen Ordnung in Frage. Chinesische und russische Kriegsschiffe dringen auch gemeinsam in arktische Gewässer vor. Angestoßen durch die dramatischen Klimaveränderungen, das Abschmelzen der polaren Eiskappen sowie einen erhöhten Bedarf an Ressourcen, drängen Russland wie China in die Arktis, um sich Rohstoffe und neue Einkommensquellen zu sichern und ihr Einflussgebiet auszuweiten. Vom Eis freigegebene Schifffahrtswege – wie die Nordost- und Nordwestpassage – eröffnen neue Handelsrouten. Diese bieten Alternativen etwa zum Suez- und Panama-Kanal. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – fordern wir deshalb: Die Ampel-Regierung muss der Arktis deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen. Deutschland muss sich überdies dafür einsetzen, dass das Seerechtsübereinkommen dahingehend ergänzt wird, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen dürfen und dass etwaige Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz). Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Gleichzeitig wird auch der Entwurf der Ampel-Koalition für Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht in abschließender Beratung behandelt. Mit einer Ergänzung dieses Gesetzentwurfs will die Koalition endlich auch eigene Regeln zur Umsetzung der Bezahlkarte für Bezieher von Asylbewerberleistungen einführen.

Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – zielen wir darauf ab, eine ausgewogene Regulierung im Umgang mit Mobilitätsdaten zu erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in einem Mobilitätsdatengesetz den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten sicherzustellen, ohne sensible Informationen offenzulegen. Zugleich soll das Eigentum an Mobilitätsdaten gewahrt bleiben, ohne Mobilitätsanbietern unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen. Wir betonen die Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu schützen und Schnittstellen sowohl zur Verkehrs- als auch zur digitalen Infrastruktur zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen legen wir eine Grundlage für zukünftige vernetzte Fahrzeuge und autonomes Fahren. Die Bundesregierung hat ihre Absichten in einem Eckpunktepapier und der Ankündigung eines Referentenentwurfs bisher nur vage formuliert. Wir hingegen treten mit unseren Forderungen für ein klares und zukunftsorientiertes Mobilitätsdatengesetz ein.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – das wir in dieser Woche erstmals beraten – soll laut der Bundesregierung der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche durch die Einführung einer Bannmeile von 100 Metern um diese Einrichtungen erleichtert werden. Dazu sollen in diesen Zonen bestimmte Handlungen als Ordnungswidrigkeit untersagt werden. Dazu zählen unter anderem das absichtliche Erschweren des Betretens, das ungebetene Aufdrängen der eigenen Meinung, Einschüchterungen oder die Übermittlung verwirrender bzw. beunruhigender Inhalte. Zusätzlich ist eine erweiterte Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen geplant. Wir stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Der Gesetzentwurf bewegt sich in einem engen Spannungsverhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten der Schwangeren und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Er sieht an einigen Stellen sehr weitreichende Einschränkungen vor. Wir zweifeln an der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht würde deshalb vielmehr eine Fortführung des bestehenden, gesellschaftlich akzeptierten Kompromisses zum Recht des Schwangerschaftsabbruchs zielführender sein.

Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir begleiten das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv und erkennen die unbestrittene Notwendigkeit einer Reform an.

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAP-Strategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der nun abschließend zu beratende Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine „Rosinenpickerei“ bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Mit diesem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – will die Ampel-Koalition das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • April: PK zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 mit BM Faeser,
  • April: Bertelsmann Stiftung stellt Studie zur Bevölkerungsprognose bis 2040 vor,
  • April: EU-KOM-Präs von der Leyen trifft BDA-Präsidium in Berlin,
  • April: BK Scholz nimmt an der Klausurtagung von BDA, BDI, DIHK, ZDH teil,
  • April: Fest des Fastenbrechens zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan,
  • April: BK Scholz spricht bei der Zentralen Abschlussveranstaltung für die Bundeswehreinsätze in Mali im Bendlerblock,
  • April: BK Scholz spricht mit Mitgliedern der Zukunftskommission Landwirtschaft,
  • April: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • April: Wohnungsbautag u.a. mit BM Geywitz, BM Habeck,
  • April: WeltTV-Duell: Mario Voigt gegen Björn Höcke,
  • April: PK Klima-Allianz Deutschland, DGB, AWO, Fridays For Future „Für einen Kurswechsel in der Finanz- und Haushaltspolitik“,
  • April: Landesparteitag CDU Niedersachsen,
  • April: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für März bekannt,
  • April: Landesparteitag CDU Mecklenburg-Vorpommern,
  • April: Gedenkfeier zum 79. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald am 11. April 1945.
  1. Außen/EU:
  • – 9. April: Informeller Landwirtschaftsministerrat,
  • /9. April: Anhörung zur Klage Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof,
  • April: Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimaklagen,
  • April: EU-KOM: Diskussion über die Zukunft des Binnenmarktes, Mitteilung zu den Clean-Transition-Dialogen,
  • /12. April: Wirtschafts-/Finanzministerrat (Aufbau- und Resilienzfaszilität, Ukraine, Vorbereitung G20-Finanzministertreffen) und Eurogruppe (Inflation, Wettbewerbsfähigkeit, Digitaler Euro),
  • /12. April: Informeller Telekommunikationsministerrat (Verantwortung der Online-Nutzer, wirtschaftliche Sicherheit, digitale Infrastruktur),
  • April: Gipfeltreffen der „Drei-Meere-Initiative“ (12 EU-Mitgliedstaaten zwischen Ostsee, Adria und Schwarzem Meer),
  • April: BK Scholz empfängt den Ministerpräsidenten von Georgien Irakli Kobachidse.

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 9. April 2024

  1.  Kernbotschaften der Woche

Unsere Gesetzentwürfe und Anträge zur Bekämpfung des Antisemitismus.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus auf deutschen Straßen, in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie im Kunst- und Kulturbetrieb in erschreckender und alarmierender Weise zutage getreten. Jüdische Bürgerinnen und Bürger, Schüler, Lehrkräfte, Studenten und Wissenschaftler erfahren noch häufiger als zuvor Anfeindungen und Angriffe. In unserem Leitantrag zur Vereinbarten Debatte am 9. November 2024 – 85 Jahre nach der „Reichspogromnacht“ – haben wir festgehalten: Der Staat Israel und die Jüdinnen und Juden in Deutschland können sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Dieses Versprechen lösen wir ein. In unserem Leitantrag haben wir 49 Punkte für eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus niedergelegt.

Bedauerlicherweise waren die Fraktionen der Ampel-Koalition nicht bereit, mit uns ernsthaft über gemeinsame Positionen zur Bekämpfung des Antisemitismus zu sprechen. Wir werden deshalb in dieser Woche unsere eigenen Initiativen und Gesetzentwürfe erneut in den Deutschen Bundestag einbringen. Unsere Forderungen beinhalten insbesondere die Schließung von Strafbarkeitslücken bei antisemitischen Hassdemonstrationen, Anpassungen im Staatsangehörigkeitsrecht zur Verhinderung der Einbürgerung von Antisemiten und Hamas-Unterstützern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus in Bildung und Forschung.

Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft.

Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich die Aussichten für die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2024 weiter stark ein. Schon im Jahr 2023 schrumpfte sie um 0,3 Prozent, das produzierende Gewerbe sogar um 1,5 Prozent. Zahlreiche Unternehmen verlagern Teile oder gar die gesamte Produktion aufgrund der hierzulande ungünstiger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das europäische oder außereuropäische Ausland. Die Ampel-Regierung hat Deutschland auf einen Pfad der Rezession, der Deindustrialisierung und des wirtschaftlichen Abstiegs geführt. Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende. Wir sind ein starkes Land mit viel ökonomischer Substanz, tatkräftigen Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen. Zur Entfaltung dieser Stärke muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland deutlich verbessern. Unsere Vorschläge stellen wir mit einem Antrag zur Abstimmung im Deutschen Bundestag und geben der FDP-Bundestagsfraktion die Gelegenheit, sich diesem anzuschließen. Unser Sofortprogramm umfasst 12 Punkte: Darunter die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Vollzeitbeschäftigte; die Einführung von strengeren Sanktionen für Bürgergeldbezieher, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird; die vollständige Rücknahme der von der Ampel beschlossenen Steuererhöhung für Landwirte; sowie die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Halbierung der Netzentgelte.

Aktuelle Stunde: Ursachen und Konsequenzen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 – Steigende Kriminalität auch im Kontext der aktuellen Migrationslage nicht länger hinnehmen.

In dieser Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 bekannt. Die deutliche Zunahme der Kriminalität im zweiten Jahr in Folge ist besorgniserregend. Gerade die Höchststände bei der Gewaltkriminalität, bei Straftaten durch Kinder und Jugendliche sowie der überproportionale Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen sind erschreckend.

Die Zahlen belegen: Die Integrationskraft unseres Landes ist an seine Grenzen gelangt. Diese Entwicklungen bedürfen einer klaren und wirksamen politischen Reaktion: Die Bundesinnenministerin muss mit ihren Länderkollegen schnellstens einen Aktionsplan erarbeiten. Polizei und Justiz brauchen jetzt unsere maximale Unterstützung. Die Bundesregierung muss zudem endlich die illegale und unkontrollierte Migration als Sicherheitsrisiko anerkennen und wirksame Maßnahmen zu ihrer spürbaren Reduzierung ergreifen.

  1. Die Woche im Parlament

1. Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In unserem Antrag Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen stellen wir fest: Die Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke im April 2023 – mitten in der Energiekrise – war ein Fehler. Ein Weiterbetrieb dieser Anlagen hätte entscheidend zur Sicherung der Energieversorgung, zur Senkung der Strompreise, zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Klimaschutz beigetragen. Deutschland kann auf die Kernenergie nicht verzichten – zumal viele andere europäische Länder die Laufzeiten ihrer Kraftwerke verlängern oder neue Anlagen planen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – betonen wir die Bedeutung der Kernenergie für eine emissionsarme Stromversorgung. Wir fordern, die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu stärken. Unser Ziel ist es, ein Rückbau-Moratorium für die zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke zu erwirken, die Förderung der Fusionsenergie voranzutreiben und den internationalen Austausch zur Nutzung der Kernenergie zu intensivieren.

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. In der letzten Legislaturperiode wurden auf Drängen der Union bestimmte Befugnisse der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Diese Erweiterung wurde aber auf Betreiben der SPD nur befristet für fünf Jahre festgeschrieben aufgenommen. Sie endet mithin am 11. Dezember 2024. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die zusätzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls entfristen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden mit Ablauf des 11. Dezembers 2024 die Möglichkeit genommen, Einbruchsdiebstähle in Wohnungen mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären. Häufig ist die Telekommunikationsüberwachung der einzige Ermittlungsansatz. Alle Praktiker und Kriminalistenverbände haben sich in der Anhörung des Rechtsausschusses für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen und auf die Wichtigkeit der Regelung hingewiesen.

Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen – Gesundheitswirtschaft nachhaltig stärken. Medizinprodukte leisten einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Gesundheitsversorgung. Sie sind ein bedeutender Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor in Deutschland. Seit Jahren bereitet sich die Medizintechnologie-Branche intensiv auf die EU-Verordnung 2017/745 – die sog. Medical Device Regulation, kurz MDR – vor. Die Kosten der Umsetzung liegen nach Schätzungen der Branchenverbände zwischen sieben und zehn Milliarden Euro. Eines der Hauptprobleme bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den sogenannten Benannten Stellen. Das sind staatlich autorisierte Stellen, die Medizinprodukte auf Konformität prüfen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir wesentliche Verbesserungen – insbesondere auf EU-Ebene. Dies betrifft vor allem eine zügige Anpassung der Kapazitäten der Benannten Stellen, den Abbau von Bürokratie sowie Sonderregelungen für Nischenprodukte. Wir wollen sicherstellen, dass die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Medizintechnologie gesichert bleibt.

Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland in bestimmten Fällen an das sog. Besserstellungsverbot zu halten. Dies gilt dann, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Damit werden die Arbeitsbedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mittelbar verbindlich. Sie dürfen keine vom TVöD abweichenden Leistungen (z.B. Altersversorgung) anbieten. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot zu erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte benachteiligt. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir diese Benachteiligung beseitigen. Wir schlagen eine pragmatische Problemlösung vor, die unverzüglich von der Bundesregierung umgesetzt werden könnte: Den § 2 des WissFG so zu fassen, dass neben den bereits aufgeführten Wissenschaftseinrichtungen auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, mit einbezogen sind. Die Resonanz auf unsere Vorschläge unter den betroffenen Forschungseinrichtungen ist außerordentlich positiv.

Eine deutsche Arktis-Strategie angesichts geostrategischer Herausforderungen. Die militärische Sicherheit in der Arktis, die auch die Nordostflanke der NATO betrifft, muss viel mehr als bisher ein Thema deutscher Politik werden. Seit 2014 nimmt Russland auch in der Arktis eine konfrontative Rolle ein, macht sehr weitgehende territoriale Ansprüche geltend und baut seine militärischen Fähigkeiten in der Region massiv aus. Auch China bezeichnet sich in seinem „Weißbuch zur arktischen Politik“ „arktisnah“ und als „wichtiger Beteiligter“. In anderen Regionen stellt China zudem mit der Schaffung von Fakten – trotz anderslautender Erklärungen – die Regeln der internationalen Ordnung in Frage. Chinesische und russische Kriegsschiffe dringen auch gemeinsam in arktische Gewässer vor. Angestoßen durch die dramatischen Klimaveränderungen, das Abschmelzen der polaren Eiskappen sowie einen erhöhten Bedarf an Ressourcen, drängen Russland wie China in die Arktis, um sich Rohstoffe und neue Einkommensquellen zu sichern und ihr Einflussgebiet auszuweiten. Vom Eis freigegebene Schifffahrtswege – wie die Nordost- und Nordwestpassage – eröffnen neue Handelsrouten. Diese bieten Alternativen etwa zum Suez- und Panama-Kanal. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – fordern wir deshalb: Die Ampel-Regierung muss der Arktis deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen. Deutschland muss sich überdies dafür einsetzen, dass das Seerechtsübereinkommen dahingehend ergänzt wird, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen dürfen und dass etwaige Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz). Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Gleichzeitig wird auch der Entwurf der Ampel-Koalition für Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht in abschließender Beratung behandelt. Mit einer Ergänzung dieses Gesetzentwurfs will die Koalition endlich auch eigene Regeln zur Umsetzung der Bezahlkarte für Bezieher von Asylbewerberleistungen einführen.

Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – zielen wir darauf ab, eine ausgewogene Regulierung im Umgang mit Mobilitätsdaten zu erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in einem Mobilitätsdatengesetz den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten sicherzustellen, ohne sensible Informationen offenzulegen. Zugleich soll das Eigentum an Mobilitätsdaten gewahrt bleiben, ohne Mobilitätsanbietern unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen. Wir betonen die Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu schützen und Schnittstellen sowohl zur Verkehrs- als auch zur digitalen Infrastruktur zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen legen wir eine Grundlage für zukünftige vernetzte Fahrzeuge und autonomes Fahren. Die Bundesregierung hat ihre Absichten in einem Eckpunktepapier und der Ankündigung eines Referentenentwurfs bisher nur vage formuliert. Wir hingegen treten mit unseren Forderungen für ein klares und zukunftsorientiertes Mobilitätsdatengesetz ein.

2. Sonstige Tagesordnungspunkte

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – das wir in dieser Woche erstmals beraten – soll laut der Bundesregierung der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche durch die Einführung einer Bannmeile von 100 Metern um diese Einrichtungen erleichtert werden. Dazu sollen in diesen Zonen bestimmte Handlungen als Ordnungswidrigkeit untersagt werden. Dazu zählen unter anderem das absichtliche Erschweren des Betretens, das ungebetene Aufdrängen der eigenen Meinung, Einschüchterungen oder die Übermittlung verwirrender bzw. beunruhigender Inhalte. Zusätzlich ist eine erweiterte Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen geplant. Wir stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Der Gesetzentwurf bewegt sich in einem engen Spannungsverhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten der Schwangeren und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Er sieht an einigen Stellen sehr weitreichende Einschränkungen vor. Wir zweifeln an der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht würde deshalb vielmehr eine Fortführung des bestehenden, gesellschaftlich akzeptierten Kompromisses zum Recht des Schwangerschaftsabbruchs zielführender sein.

Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir begleiten das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv und erkennen die unbestrittene Notwendigkeit einer Reform an.

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAP-Strategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der nun abschließend zu beratende Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine „Rosinenpickerei“ bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Mit diesem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – will die Ampel-Koalition das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

  • Wichtige Termine und Ausblick
  1. Inland:
  • April: PK zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 mit BM Faeser,
  • April: Bertelsmann Stiftung stellt Studie zur Bevölkerungsprognose bis 2040 vor,
  • April: EU-KOM-Präs von der Leyen trifft BDA-Präsidium in Berlin,
  • April: BK Scholz nimmt an der Klausurtagung von BDA, BDI, DIHK, ZDH teil,
  • April: Fest des Fastenbrechens zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan,
  • April: BK Scholz spricht bei der Zentralen Abschlussveranstaltung für die Bundeswehreinsätze in Mali im Bendlerblock,
  • April: BK Scholz spricht mit Mitgliedern der Zukunftskommission Landwirtschaft,
  • April: EZB-Ratssitzung mit Zinsentscheidung,
  • April: Wohnungsbautag u.a. mit BM Geywitz, BM Habeck,
  • April: WeltTV-Duell: Mario Voigt gegen Björn Höcke,
  • April: PK Klima-Allianz Deutschland, DGB, AWO, Fridays For Future „Für einen Kurswechsel in der Finanz- und Haushaltspolitik“,
  • April: Landesparteitag CDU Niedersachsen,
  • April: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für März bekannt,
  • April: Landesparteitag CDU Mecklenburg-Vorpommern,
  • April: Gedenkfeier zum 79. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald am 11. April 1945.
  1. Außen/EU:
  • – 9. April: Informeller Landwirtschaftsministerrat,
  • /9. April: Anhörung zur Klage Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof,
  • April: Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimaklagen,
  • April: EU-KOM: Diskussion über die Zukunft des Binnenmarktes, Mitteilung zu den Clean-Transition-Dialogen,
  • /12. April: Wirtschafts-/Finanzministerrat (Aufbau- und Resilienzfaszilität, Ukraine, Vorbereitung G20-Finanzministertreffen) und Eurogruppe (Inflation, Wettbewerbsfähigkeit, Digitaler Euro),
  • /12. April: Informeller Telekommunikationsministerrat (Verantwortung der Online-Nutzer, wirtschaftliche Sicherheit, digitale Infrastruktur),
  • April: Gipfeltreffen der „Drei-Meere-Initiative“ (12 EU-Mitgliedstaaten zwischen Ostsee, Adria und Schwarzem Meer),
  • April: BK Scholz empfängt den Ministerpräsidenten von Georgien Irakli Kobachidse.

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Kalender – Kommende Termine

07.08.202412:00 - Uhr | Besuch Zollamt am Flughafen in Köln
07.08.202419:30 - Uhr | Gespräch JU Ried in Biblis
08.08.202409:00 - Uhr | Gespräch Bürgermeister Kohl in Gorxheimertal
08.08.202411:00 - Uhr | Diakonie Bergstraße in Bensheim
08.08.202419:00 - Uhr | Besuch Kloster in Lorsch
09.08.202415:00 - Uhr | Wahlveranstaltung in Chemnitz
12.08.202411:00 - Uhr | Besuch Zollkriminalamt in Köln
12.08.202418:00 - Uhr | Sommertour CDU in Lampertheim
14.08.202410:30 - Uhr | Gespräch Prof. Schön in München
15.08.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Viernheim
18.09.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
22.10.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim

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