Aktuelles aus Berlin

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2021

 

1. Die politische Lage in Deutschland

Dank an unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel für 16 gute Jahre.

In dieser Woche endet die Kanzlerschaft Angela Merkels. Damit geht eine Ära zu Ende: 16 Jahre Bundeskanzlerin, 18 Jahre Parteivorsitzende, 31 Jahre Abgeordnete. Sie hat das Amt der Bundeskanzlerin länger bekleidet als Konrad Adenauer, nur wenige Tage weniger als Helmut Kohl.

Nach sieben Männern war sie die erste Frau in diesem wichtigsten politischen Amt. Es gab seit 2005 wechselnde politische Koalitionen, unzählige Höhen und Tiefen, Gipfelgespräche und internationale Krisen. Eine Konstante war unsere Bundeskanzlerin. Angela Merkel hat Deutschland und Europa entscheidend geprägt.

Wenn man auf die vergangenen 16 Jahre zurückblickt, wird uns klar, wie gut und wohin Angela Merkel unser Land geführt hat:

Deutschland wurde unter rot-grün als „der kranke Mann Europas“ bezeichnet aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Probleme. Die Arbeitslosenquote hat sich von 11,7 % im Jahr 2005 auf 5,8 % im Jahr 2021 halbiert. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist um 7 Millionen auf nunmehr 33,3 Millionen gestiegen. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf ist in dieser Zeit um 44 % gestiegen. Dieser Aufschwung der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt hat es uns ermöglicht, zu investieren und unsere sozialen Sicherungssysteme weiterzuentwickeln.

Wir haben sechsmal hintereinander die Schwarze Null gehalten von 2014 bis 2019 und somit generationengerecht gehaushaltet. Das gab es noch nie in der Geschichte der Republik. Wir haben zugleich Kommunen und Länder in historisch einmaliger Höhe entlastet.

Wir haben die Ausgaben für Forschung und Entwicklung etwa verdoppelt. Wir haben die Hightech-Strategie 2005 aufgesetzt und Milliarden in die digitale Ausstattung der Schulen investiert. Die Investitionen für Straßen, Bahn und Wasserstraßen haben wir auf ein Rekordniveau angehoben.

Wir haben den Ausstieg aus der Atomenergie und der Kohle beschlossen. Die Treibhausgasemissionen sind um ein Viertel gesunken, und der Anteil der erneuerbaren Energien ist von 10 % auf 45 % gestiegen.

Wir haben bei der Migration Humanität und Ordnung erreicht und vielen Menschen in Not geholfen. Die Entwicklungshilfe haben wir seit 2005 mehr als verdreifacht auf nunmehr 12,4 Milliarden Euro. Wir haben die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland erleichtert und das Amt der Integrations-Staatsministerin geschaffen, da immer mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland leben.

Die Verteidigungsausgaben haben wir seit 2005 verdoppelt und die Wehrpflicht wurde ausgesetzt. Die Bundeswehr war in zahlreichen Auslandseinsätzen aktiv und ist es bis heute.

Die Anzahl der Straftaten pro Jahr ist um über 1 Million gesunken. Wir haben die Einbruchszahlen deutlich gesenkt. Zugleich haben wir die Sicherheitsbehörden des Bundes im fünfstelligen Bereich personell verstärkt. Wir haben einen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen, um die Justiz zu stärken.

Wir haben bei der Rente enormes geleistet: das Renteneintrittsalter in einem noch laufenden Prozess auf 67 Jahre angehoben, um der steigenden Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Wir haben die Mütterrente eingeführt, um die Erziehungszeit von Kindern besser zu berücksichtigen. Dank des Wirtschaftswachstums sind die Renten deutlich gestiegen. Wir haben die Rentenangleichung Ost – West beschlossen, die bis 2024 vollendet ist. Wir haben entsprechend eines Parteitagsbeschlusses den Mindestlohn zur Bekämpfung des Lohndumpings eingeführt.

Wir haben dafür gesorgt, dass unser Gesundheitssystem eines der besten der Welt ist. Gerade im internationalen Vergleich hat es in der Corona-Pandemie seine Qualitäten unter Beweis gestellt. Unter anderem mit einer Reform der Pflegeberufe werden wir absehbar für mehr Pflegekräfte sorgen. Wir haben das Recht für Menschen mit Behinderung modernisiert.

Wir haben den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz eingeführt und mit vielen Milliarden den Ausbau auch in die Tat umgesetzt. Und wir haben noch im September 2021 den Anspruch auf Nachmittagsbetreuung in Grundschulen beschlossen. Wir haben das Elterngeld und die Elternzeit eingeführt. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind ist von 154 Euro im Jahr 2005 auf 219 Euro im Jahr 2021 gestiegen.

Wir haben Landwirte und ihre Familien durch ein eigenständiges System sozial abgesichert. Wir haben beim Tierschutz z.B. das Verbot des Kükentötens erreicht und den tiergerechten Umbau von Ställen auf den Weg gebracht.

Wir haben den Kulturetat enorm gesteigert und die Förderung des Spitzensports ausgebaut.

Angela Merkel hat sich in der EU nie laut, aber immer konstruktiv und vermittelnd eingesetzt und hat immer an der Erarbeitung von Kompromissen mitgewirkt. Sie hatte stets die Interessen kleiner und großer, westlicher und östlicher, nördlicher und südlicher Staaten im Blick. Sie hat entscheidend daran mitgewirkt, die Eurokrise zu überwinden und nach dem gescheiterten EU-Verfassungsvertrag den Vertrag von Lissabon zu schließen.

Unsere Bundeskanzlerin hat auf der internationalen Bühne Deutschland eine vielbeachtete Stimme gegeben und sie ist zu Recht als „Kanzlerin der freien Welt“ bezeichnet worden.

Wir danken Dir, liebe Angela, für Deinen unermüdlichen persönlichen Einsatz für unser Land und für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Wir sind stolz auf 16 gemeinsame Jahre verlässliche Politik für die Mitte unserer Gesellschaft. Es war uns eine Freude und Ehre, mit Dir für unser Land arbeiten zu dürfen.

Konsequente Bekämpfung der Pandemie.

Es scheint, als ob auch die neue Bundesregierung endlich den Ernst der aktuellen Corona-Lage erkannt hat. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz gehen in die richtige Richtung. Deshalb werden wir die neue Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes gewissenhaft prüfen und, wo nötig, durch eigene konkrete Lösungsvorschläge flankieren. Denn das Entscheidende ist, dass Bund und Länder gemeinsam die aktuelle Lage in den Griff bekommen, damit sich die Situation auf den Intensivstationen des Landes schnell und nachhaltig bessert.

Glückwunsch an die neue Bundesregierung.

Wir werden der neuen Bundesregierung gratulieren und ihr viel Erfolg für unser Land wünschen. Als führende Oppositionskraft werden wir die Arbeit der neuen Bundesregierung kritisch und konstruktiv begleiten. Dort, wo sie gute Lösungen vorschlägt, werden wir mitgehen. Dort, wo wir anderer Meinung sind, werden wir das klar benennen und bessere Lösungen einfordern.  

 

2. Die Woche im Parlament

2. 1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Mobilität für alle bezahlbar halten, Pendler und Wirtschaftsverkehr schützen. Wir wollen Bezahlbarkeit der Mobilität und ein bedarfsgerechten Mobilitätsangebots in Stadt und Land sicherstellen. Mit diesem Antrag bringen wir zielgerichtete Vorschläge und klare Forderungen an die Ampel-Regierung ein. Wir fordern, dass der Umstieg auf die CO2-neutrale Mobilität attraktiv gestaltet wird – zum Beispiel durch den Ausbau des Ladensäulennetzes. Dabei dürfen Fahrer von Benzin- und Dieselfahrzeugen in privater oder land- und forstwirtschaftlicher Nutzung nicht weiter belastet werden. Ein Dieselfahrverbot müssen wir verhindern. Weiterhin muss an der Pendlerpauschale festgehalten und das Flottenerneuerungsprogramm für LKW verlängert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der ÖPNV sowie der Schienenpersonennah- und Fernverkehr attraktivere Alternativen zum individuellen Verkehr bietet und der Nationale Radverkehrsplan umgesetzt und fortgeschrieben wird.

Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen. Die steuerberatenden Berufe sind aufgrund der Abwicklung der Corona-Hilfspakete weiterhin sehr stark belastet, zum Jahresende 2021 stehen mehrere gleichzeitige Fristabläufe an. Mit einer Entzerrung dieser Fristen stellen wir sicher, dass eine sachgerechte Beratung erfolgen kann und dass Privatleuten und Unternehmern aufgrund dieser Fristenballung keine Nachteile entstehen. Wir bringen deshalb einen Antrag ein, mit dem wir die Bundesregierung auffordern, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenden Fällen bis zum 31. August 2022 zu verlängern. Außerdem sollen die die Fristen für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 auf sechs Monate verlängert und im Rahmen der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Justiz auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 verzichtet werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Berichtigung der Strafprozessordnung. In erster Lesung und ohne Debatte beraten wir diesen von unserer CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem fehlerhafte Verweisungen in dem am 24. Juni 2021 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Bundestagsdrucksachen 19/28678 und 19/30943, Bundesratsdrucksache 573/21) korrigiert werden sollen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. In erster Lesung bringt die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf ein, mit dem verschiedene Vorschriften des zuletzt am 18. November 2021 beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes nachgebessert werden sollen.

Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie der Instrumenten­kasten der Länder situationsangemessen erweitert werden: Es sollen zum einen die Handlungsmöglichkeiten der Länder, die von der neuen Länderöffnungsklausel Gebrauch machen, erweitert werden (bspw. Zulässigkeit zeitlich befristeter Schließungen von gastronomischen Einrichtungen). Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die von einzelnen Ländern auf der Grundlage des alten Rechts beschlossenen strikten Maßnahmen auch über den 15. Dezember 2021 hinaus in Kraft bleiben können.

Weiter soll zum 15. März 2022 eine sektorbezogene Impfpflicht, v.a. für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, eingeführt werden. Darüber hinaus sollen künftig zur Erhöhung des Impftempos bei der anwachsenden Impfnachfrage auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker zur Impfung berechtigt sein.

Zusätzlich sind Regelungen zur finanziellen Entlastung für Krankenhäuser vorgesehen, wenn diese zur Erhöhung der Behandlungskapazitäten planbare Operationen verschieben – sofern bei ihnen ein Belegungsrückgang eintritt. Die Ausgleichszahlungen sollen insbesondere diejenigen Krankenhäuser unterstützen, die zwar nicht primär in die Versorgung von Covid-Patienten eingebunden sind, aktuell und perspektivisch jedoch stark belastetet sind. Und schließlich werden u.a. die Übergangsregelung zu den Mehrbedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten, ebenso wie die Regelungen zum erleichterten Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen, bis zum 31. März 2022 erneut verlängert.

Damit zeigt sich erneut, dass eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die bessere Lösung gewesen wäre. Denn die Rechtslage wäre dann deutlicher klarer und die Länder hätten alle Maßnahmen zur Verfügung, um die Pandemie vor Ort sachgerecht eindämmen zu können.

Der Gesetzentwurf soll in einem beschleunigten Verfahren bereits bis Ende der Woche abgeschlossen werden.

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – § 126a. Aufgrund der allgemeinen Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie gilt seit Ende März 2020 die – seinerzeit durch unsere Fraktion maßgeblich erarbeitete – Sonderregelung des § 126a der Geschäftsordnung des Bundestages. Die Sonderregelung ermöglicht digitale und hybride Sitzungen der Ausschüsse. So stellen wir die Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Bundestages auch unter den Bedingungen der Pandemie sicher. Auf Antrag der Ampelkoalition werden die Regelungen nun mit geringfügigen Anpassungen verlängert.

Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes. Die Ampelkoalition bringt in erster Lesung einen Gesetzentwurf ein, der die Befristungsregelung im Stabilisierungsfondsgesetz (SfFG) bis zum 30. Juni 2022 verlängern soll. Dies erfolgt unter der Bedingung der Einfügung einer Antragsfrist. Angesichts der zeitlich begrenzten Verlängerung ist geplant, den Maximalbetrag für Garantien, die der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) begeben darf, von 400 Milliarden Euro auf 100 Milliarden Euro zu reduzieren. Zugleich soll die Kreditermächtigung zur Deckung von Inanspruchnahmen nach § 21 StFG (Gewährleistungsermächtigung) und von Aufwendungen und von Maßnahmen nach § 22 StFG (Rekapitalisierung) von 100 Milliarden Euro auf 50 Milliarden Euro reduziert werden. Daneben sollen die Erleichterungen des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes. Mit diesem in erster Lesung von der Ampelkoalition vorgelegten Gesetzentwurf werden die im Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz vorgesehenen Fristen für die Verausgabung der Mittel zum Zwecke der Beschleunigung des Ganztagsinfrastrukturausbaus über den 31. Dezember 2021 hinaus um 1 Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Der Gesetzentwurf entsprich dabei weitgehend dem bereits am 18. November 2021von unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegten Entwurf. Die Zusammenführung von Bonus- und Basistopf – also eine wesentliche Erleichterung für die Abwicklung der Förderung – haben die Familienpolitiker von CDU/CSU bereits im parlamentarischen Verfahren zum Ganztagsförderungsgesetz im Juni 2021 eingefordert. Seinerzeit hatte Bundesfinanzminister Scholz eine Zusammenführung noch abgelehnt.

 

3. Daten und Fakten

Kontinuierlicher Anstieg von unter 3-Jährigen in der Kindertagesbetreuung – bei verbessertem Betreuungsschlüssel. Über das vergangene Jahrzehnt ist die Betreuungsquote von Kindern bis 3 Jahre im gesamten Bundesgebiet angestiegen. Den größten Anstieg im Verhältnis zur Gesamtzahl an Kindern pro Bundesland hat Hamburg zu verzeichnen, wo die Betreuungsquote von 22,2 % (2009) auf 46,6 % (2019) wuchs. Berlin verzeichnet die geringste Veränderung und liegt heute bei 43,8 %. Bundesweit wurden 2020 34,3 % der Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut. Währenddessen sank der Betreuungsschlüssel kontinuierlich von durchschnittlich 5,7 (2007) Kindern pro Betreuer im Bundesgebiet auf 4,1 (2020). Am meisten entlastet sind Betreuer in Baden-Württemberg, die im Schnitt auf 3 Kinder aufpassen müssen. Dagegen ist der Betreuungsschlüssel in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Wert von 5,9 im Vergleich mit den anderen Bundesländern am höchsten. Insgesamt werden zurzeit 3,8 Millionen Kinder in 58.500 Kitas betreut. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Deutschlands weitgehend stabile Mittelschicht. Deutschland verzeichnet insbesondere seit Mitte der 2000er Jahre hohe Einkommenszuwächse breiter Bevölkerungsteile. Während die Realeinkommen der einkommensreichsten zehn Prozent zwischen 2005 und 2018 um knapp elf Prozent stiegen und diejenigen der unteren zehn Prozent um sieben Prozent, stieg das Medianeinkommen um 15 Prozent. Wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weiter mitteilt, hielten sich Auf- und Abstiege aus der Mittelschicht im Zeitraum zwischen 2010 und 2018 die Waage. Die Sorgen der Mittelschicht bezüglich Finanzen und Arbeitsplatz sind zurückgegangen. Auf das Gesamtbild haben zudem zahlreiche weitere Faktoren Einfluss, wie etwa Zuwanderung und andere struktureller Veränderungen in der Gesellschaft. Nach wie vor ist Qualitätsbildung eine der wichtigsten Voraussetzungen, um mittlere und obere Einkommensschichten zu erreichen. Deshalb dringt das IW darauf, dass pandemiebedingte Bildungsrückstände bei Kindern aus unterschiedlichen sozialen Milieus gezielt aufgeholt werden.
(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft)

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag am 17. November 2021

 

1. Die politische Lage in Deutschland

Corona-Krise entschlossen bekämpfen – links-gelb springt zu kurz.

Die aktuelle Corona-Lage ist sehr besorgniserregend. Die Lage in immer mehr Regionen unseres Landes wird von Tag zu Tag angespannter. Nun ist entschlossenes Handeln von Bund und Ländern erforderlich. Daher erwarten wir von dem Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und dem Vize-Kanzler klare Entscheidungen und wirksame Maßnahmen. Angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen im ganzen Bundesgebiet braucht es schnelle, wirksame und möglichst bundesweite Lösungen. 

Unsere Linie ist klar: In dieser Lage wollen wir im Bundestag den Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellen. Diese Feststellung haben wir mehrfach seit März 2020 im Deutschen Bundestag getroffen. Sie ist heute leider richtiger denn je. Ein Auslaufenlassen der epidemischen Lage durch links-gelb ist fahrlässig. Denn die epidemische Lage von nationaler Tragweite aktiviert einen wirksamen und bewährten Instrumentenkasten. Er ist rechtssicher und ein verlässlicher Rahmen zur Pandemiebekämpfung.

Das links-gelbe Bündnis hat bei der Änderung des Infektionsschutzgesetz einen Teil unserer Änderungswünsche in seinen Gesetzestext aufgenommen etwa beim Fragerecht für alle Arbeitgeber, ob ihre Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sind. Allerdings wird der Werkzeugkasten zur Bekämpfung der Pandemie für die Länder eingeschränkt, so dass wir im Ergebnis diesem Gesetz nicht zustimmen können.

Die vierte Pandemie-Welle wartet nicht auf die Regierungsbildung. Familien, Schüler, Studenten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen jetzt Klarheit, um sicher durch den Winter zu kommen.

Union hält Wort beim Ganztagsausbau.

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen mit Milliardensummen beim schrittweisen Ausbau der Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Wir stehen bei Eltern, Kindern, Lehrern, Landräten und Bürgermeistern im Wort. Aufgrund der angespannten Lage im Handwerk können viele Mittel für den Infrastrukturausbau derzeit nicht rechtzeitig abgerufen und eingesetzt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt deshalb in dieser Sitzungswoche einen Gesetzentwurf zur Beratung vor. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund in Abstimmung mit den Bundesländern die vorgesehene Frist für den Mittelabruf über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Corona-Infektionszahlen steigen in Deutschland weiterhin stark an. Die Ampel wird der dramatischen Entwicklung der Fallzahlen bisher nicht gerecht. Die liberale Anti-Corona-Strategie des links-gelben Bündnisses wird nicht aufgehen. Jeden Tag kündigt sie deshalb eine neue Idee zur Eindämmung der Pandemie an. Die Unionsfraktion wird sich für die Verlängerung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November ausläuft, einsetzen. Diese war seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 die parlamentarische Grundlage für eine schnelle und situationsangemessene Reaktion. Sie wurde mehrfach um je drei Monate verlängert. Angesichts von Rekordinzidenzen und zunehmender Belastung der Intensivstationen wäre ein Auslaufen der epidemischen Lage zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur sachlich, sondern auch kommunikativ das völlig falsche Signal.

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, soll ein Vorschlag für die Schließung aller erdenklichen Strafbarkeitslücken bei Impfpassfälschungen gemacht und das Strafmaß erhöht werden. Als Reaktion auf unseren Entwurf haben die Ampel-Fraktionen in aller Eile eigene Vorschläge in den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingefügt und unsere inhaltlichen Anliegen teilweise übernommen (s.u.). Hintergrund unserer Initiativ ist ein aktueller Beschluss des Landgerichts Osnabrück. Das Gericht hat die Nutzung gefälschter Impfpässe im privaten Bereich (z.B. gegenüber Apotheken oder Gastwirten) für nicht strafbar gehalten. Die Entscheidung ist in der Fachwelt umstritten und noch nicht rechtskräftig; die Generalstaatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt. Dennoch müssen wir schon jetzt handeln und die Strafbarkeitslücken schließen.

Gesetz zur Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Legislaturperiode mit dem Ganztagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 auf den Weg gebracht. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei diesem Ausbau mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Aufgrund der Lage im Handwerk können viele Mittel für den Infrastrukturausbau derzeit nicht rechtzeitig abgerufen und verausgabt werden. Unseren diesbezüglichen Antrag aus der letzten Sitzungswoche ergänzen wir nun mit einem konkreten Gesetzentwurf, über den wir in erster Lesung beraten. So wollen wir erreichen, dass der Bund in Abstimmung mit den Bundesländern die vorgesehene Frist für die Verausgabung der Mittel um eine angemessene Zeit über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert. 

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Vor einer Woche haben wir dieses Gesetz in erster Lesung beraten. Seither sind die Infektionszahlen weiter dramatisch gestiegen und die Corona-Lage hat sich nochmals verschärft. Der Gesetzentwurf, den wir nun in zweiter und dritter Lesung beraten, wurde zwar an einigen Stellen auf unsere Anregungen hin nachgebessert. Wichtige Änderungen fehlen aber noch: So mangelt es weiterhin an einer klugen Länder-Öffnungsklausel. Diese würde den Ländern die erforderliche Flexibilität geben, um auf die Lage vor Ort adäquat zu reagieren. Andere Kernforderungen unserer Fraktion – wie etwa das Auskunftsrecht der Arbeitgeber und 3G am Arbeitsplatz – wurden hingegen übernommen. Ob der Entwurf von SPD, Grünen und FDP ausreicht, um das Infektionsgeschehen effektiv eindämmen zu können, ist mehr als zweifelhaft.

Verordnung zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses nach § 221a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 (Bundeszuschussverordnung 2022). Wir stimmen über die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses für die Sozialversicherung ab. Angesichts der angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung soll der Bundeszuschuss für 2022 nochmals um sieben Milliarden Euro erhöht werden. Zusammen mit dem gesetzlich vorgesehenen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds und dem bereits beschloss­enen Sonderzuschuss von 7 Mrd. Euro ergibt sich nun eine Zahlung von insgesamt 28,5 Milliarden Euro. Ohne zusätzliche Finanzmittel des Bundes für das Jahr 2022 wären erhebliche Zusatzbeitragssteigerungen zu erwarten. Zudem würden auch die Lohnnebenkosten für die Wirtschaft steigen. So leistet der Bund einen Beitrag zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten unter 40 Prozent und damit zur Erholung der Wirtschaft.

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 haben wir neue Rahmenbedingungen für die Durchschnittsbesteuerung geschaffen und der Bundesregierung aufgegeben, die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschal besteuerten Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten zu überprüfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, über den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, wird den Vorgaben des Unionsrechts Rechnung getragen. Der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte soll auf den jeweils aktuellen Wert angepasst werden. Für das Jahr 2022 wird ein Steuersatz von 9,5 Prozent vorgesehen. Inwieweit die zugrundeliegende Berechnung angemessen ist, ließ sich im parlamentarischen Verfahren nicht zufriedenstellend aufklären. Daneben muss die Richtlinie (EU) 2021/1159 vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

 

3. Daten und Fakten

Klimakonferenz COP26 in Glasgow endet am 13. November 2021 mit Abschlusserklärung. Die wichtigsten Verhandlungsziele Deutschlands und der EU konnten erreicht werden. Nicht nur die EU, sondern auch andere Staaten wie insb. China, Indien, und USA bekennen sich zu ambitionierteren Klimazielen. Insbesondere legen sich die Parteien fest, ihre jeweiligen Klimaziele bereits 2022 nachzuschärfen – eine deutliche Beschleunigung gegenüber dem ursprünglichen Pariser Abkommen. Auch der Abschluss des Regelbuchs ist ein großer Erfolg. Das Pariser Klimaabkommen wird so voll funktionsfähig und die Regeln für Klimabilanzen klar definiert. Er bietet Rechtssicherheit und die Voraussetzung für Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Auch wenn die Formulierung zum Kohleausstieg abgeschwächt wurde, ist das Ziel benannt. Auch China und Indien haben sich zu einem Herunterfahren der Kohleverstromung bekannt. Wichtig ist auch:  Beschlossene Initiativen zeigen, dass es Initiativen der Willigen möglich sind. Diese können später Vorreiter für globale Vereinbarungen sein.

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag am 10. November 2021

 

1. Die politische Lage in Deutschland

Kritisch, aber konstruktiv mit Ampelgesetz zu Corona umgehen.

Die Corona-Pandemie hat Deutschland erneut fest im Griff. Rasant steigende Fallzahlen belasten bundesweit die Intensivstationen, Kindergärten und Schulen. Unsere oberste Priorität bleibt der Schutz von Kindern ohne Impfmöglichkeit und von Älteren mit einer schwachen Immunabwehr. Die Ampel macht es sich zu leicht, wenn sie nur die vermeintlich angenehmen Botschaften verkündet.

Wir beraten den von den Ampelfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zu Corona kritisch und konstruktiv. Einige unserer Punkte hat die Ampel schon aufgegriffen wie etwa die eindeutige Strafbarkeit der Nutzung gefälschter Impfpässe. Andere Punkte fehlen im Gesetzentwurf: Erstens das Fragerecht aller Arbeitgeber, ob ihre Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sind; nur so macht eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz Sinn. Zweitestens werden die Länder in ein zu enges Korsett bis zum nächsten Frühjahr gezwängt, mit dem sie die Pandemie in den Griff bekommen sollen. Wir brauchen klare politische Führung und möglichst einheitliche Absprachen der Länder. Nur so können die Interessen der großen Gruppe der Stillen, der Geimpften und Genesenen, der Kinder und Älteren, berücksichtigt werden und die vierte Welle gebrochen werden.

Belarus entgegentreten - Migration weiterhin ordnen und begrenzen.

Das Regime in Belarus benutzt Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten, um den Migrationsdruck auf die EU zu erhöhen. Die Aktionen aus Minsk gerade in den letzten Tagen sprechen für sich. Wir verurteilen scharf dieses menschenverachtende Handeln. Migranten werden herabgewürdigt zu einem Werkzeug belarussischer Erpressungspolitik.

In der Migrationspolitik ist unsere Linie klar: Der unionsgeführten Koalition ist es in der vergangenen Legislaturperiode gelungen, die Migrationszahlen deutlich zu senken und ein gutes Gleichgewicht zwischen Humanität und Ordnung herzustellen. Diesen Erfolg wollen wir dauerhaft sichern. Eine einladende Migrationspolitik der Ampel setzt genau das falsche Signal. Angesichts der dramatischen Entwicklungen an der polnischen EU-Außengrenze brauchen wir eine geschlossene europäische Haltung gegenüber Belarus, harte Sanktionen und eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen – im engen Schulterschluss mit Polen, Litauen und Lettland.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen. In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht Osnabrück die Nutzung gefälschter Impfpässe im privaten Bereich (z.B. gegenüber Apotheken oder Gastwirten) für nicht strafbar gehalten. Die Entscheidung ist in der Fachwelt umstritten und noch nicht rechtskräftig; die Generalstaatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt. Mit dem Gesetzentwurf, über den wir in 1. Lesung beraten, soll ein Vorschlag für die Schließung aller erdenklichen Strafbarkeitslücken gemacht und das Strafmaß für Impfpassfälschungen erhöht werden. Als Reaktion auf unseren Entwurf haben die Ampel-Fraktionen in aller Eile einen eigenen Entwurf erstellt und unsere inhaltlichen Anliegen teilweise in den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes übernommen (siehe unten).

Migration ordnen, steuern und begrenzen – Neue Pullfaktoren verhindern – Lukaschenko stoppen. Im Lauf der 19. Legislaturperiode ist es der unionsgeführten Bundesregierung gelungen, die Migrationszahlen deutlich zu senken und ein gutes Gleichgewicht zwischen Humanität und Ordnung herzustellen. Kein anderes Land in Europa hat in den letzten Jahren mehr Flüchtlinge aufgenommen als Deutschland und somit für die tatsächlich Verfolgten eine große humanitäre Leistung vollbracht. Derzeit steigen die Migrationszahlen wieder an. Ein erheblicher Teil der aktuell in Deutschland ankommenden Migranten ist über Belarus in die EU gelangt. Der Antrag stellt das Erfordernis einer weiteren intensiven Einwirkung auf das Lukaschenko-Regime und die mit dem Migrationsgeschehen verbundenen Verkehrsunternehmen in den Vordergrund. Die Ampel-Parteien werden aufgefordert, keine neuen Pullfaktoren z.B. durch Spurwechsel und Ausweitung von Sozialleistungen zu setzen.

Planungssicherheit für Familien und Kommunen – Frist für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung verlängern. Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Legislaturperiode mit dem Ganztagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 auf den Weg gebracht. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei diesem Ausbau mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Ein Teil der Mittel wurde 2020 im Rahmen es Corona-Konjunkturpakets bereitgestellt. Aufgrund der Lage im Handwerk können viele Mittel für den Infrastrukturausbau derzeit nicht rechtzeitig abgerufen und verausgabt werden. Mit diesem Antrag, den wir in erster Lesung beraten, wollen wir erreichen, dass der Bund in Abstimmung mit den Bundesländern die vorgesehene Frist für die Verausgabung der Mittel um eine angemessene Zeit über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert.  

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Einsetzung eines Hauptausschusses, eines Petitionsausschusses sowie eines Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Mit der Einsetzung der drei Ausschüsse stellen wir die grundlegende Arbeitsfähigkeit des 20. Deutschen Bundestages her. Der Hauptausschuss vereint für eine Übergangszeit die Zuständigkeiten aller Fachausschüsse. So kann der Bundestag auch vor der Wahl eines Bundeskanzlers und damit der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung auf dringende Entwicklungen reagieren. Wenn die neue Bundesregierung im Amt ist und die Zuschnitte der Ressorts feststehen, werden auch die Fachausschüsse wieder eingesetzt. Ergänzend werden wir auch das Verfahren für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen in den Ausschüssen und den Zeitplan des Deutschen Bundestages für das Jahr 2022 festlegen.

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weitere Gesetze anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die aktuelle Corona-Lage bereitet uns erhebliche Sorge. Die vierte Welle rollt mit voller Wucht, die Ansteckungszahlen sind derzeit so hoch wie nie. Trotz der von der unionsgeführten Bundesregierung organisierten und erfolgreichen Impfkampagne seit Jahresanfang müssen wir unsere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erneut auf den Prüfstand stellen und unsere Anstrengungen nochmal verstärken. Als Union sind wir dazu bereit.

Die drei Ampel-Fraktionen planen ungeachtet der dramatischen Infektionslage, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ zum 25. November 2021 nicht zu verlängern und auslaufen zu lassen. Die Ampel macht es sich zu leicht: Allein mit der Aufhebung von Einschränkungen und der Ankündigung weiterer Ausgleichzahlungen wird die Ampel unsere Bevölkerung nicht schützen können.      

Die Ampel-Parteien halten die Voraussetzungen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr für gegeben und möchten mit Basis-Maßnahmen – etwa der Maskenpflicht, Abstandsgebot, 3G – sicher durch Herbst und Winter kommen. Hier steht zu befürchten, dass das wenig engagierte Herangehen der Ampel-Fraktionen zu einem leichtfertigen Umgang mit der Pandemie verleitet. Weiter wollen sie die Rolle der Länder bei der Pandemiebekämpfung schwächen: SPD, Grüne und FDP haben vor, die Länder in ihren Möglichkeiten einzuschränken, bei der Gefahr einer erneuten starken Ausbreitung von Corona vor Ort die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei ist die größte Kompetenz zur effizienten Eindämmung einer Akut-Lage stets vor Ort zu finden. Kluge und wirksame Regelungen in der gegenwärtigen Situation auszusetzen, zeugt nicht von Weitsicht. Und: SPD, Grüne und FDP haben bisher keinen Vorschlag zur weiteren Unterstützung unserer Krankenhäuser vorgelegt. Aus unserer Sicht muss eine weitere Unterstützung für Krankenhäuser, die deren Mehrbelastung durch Corona-Patienten finanziell abfedert, mitbetrachtet werden. Außerdem fehlen einige wesentliche Aspekte zur Eindämmung der Pandemie im Gesetzentwurf der Ampel-Parteien komplett (beispielsweise bundesweite Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen, klare Regelung für 2G/3G oder Auskunftsrecht über Impfstatus für alle Arbeitgeber).

Unser Ziel ist gleichwohl, diesen Gesetzentwurf konstruktiv zu begleiten. Wir sind deshalb mit den Fraktionen im Gespräch und bemüht, unsere Punkte in den Gesetzentwurf einzubringen. Zu diesen zählen insbesondere die von der Wirtschaft gewünschte, rechtlich abgesicherte Berechtigung aller Arbeitgeber, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfragen, und eine Rechtsgrundlage für eine bundesweit zulässige Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen.

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 haben wir der Bundesregierung aufgegeben, die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschal besteuerten Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten zu überprüfen. Mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in 1. Lesung beraten, wird den Vorgaben des EU-Rechts Rechnung getragen. Der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird auf den jeweils aktuellen Wert angepasst. Für das Jahr 2022 beträgt der maßgebliche Durchschnittssatz 9,5 Prozent. Daneben muss die Richtlinie (EU) 2021/1159 vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

 

3. Daten und Fakten

Vor 10 Jahren: Aufdeckung des NSU-Morde. Die rechtsextreme Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ermordete von 2000 bis 2007 zehn Menschen. Der NSU wurde im November 2011 aufgedeckt. Im Juli 2018 wurde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe schuldig gesprochen und als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Vier Mitangeklagte wurden ebenfalls verurteilt. Knapp 1.400 Seiten umfasst der Abschlussbericht des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum NSU, der von den Obleuten aller Fraktionen am 22. August 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Untersuchung möglicher Versäumnisse der betroffenen Verfassungsschutz-, Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden brachte als wesentlichen Kritikpunkt die mangelnde länderübergreifenden Behördenkooperation zutage. Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses wurden in mehreren Gesetzen umgesetzt, insbesondere im „Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages“ vom Juni 2015. 
(Quelle: bpb; Deutscher Bundestag)

Außenhandel: Importpreise im September 2021 +17,7 % gegenüber September 2020: Die Importpreise waren im September 2021 um 17,7 % höher als im September 2020. Eine höhere Vorjahresveränderung hatte es zuletzt im August 1981 im Rahmen der zweiten Ölpreiskrise gegeben (+19,5 % gegenüber August 1980). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr im August 2021 bei +16,5 % gelegen, im Juli 2021 bei +15,0 %. Gegenüber dem Vormonat August 2021 stiegen die Importpreise im September 2021 um 1,3 %.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 22. Juni 2021

 

I. Die politische Lage in Deutschland

Unser Gestaltungswille reicht weit über den Tag hinaus.

Wir gehen in die letzte reguläre Sitzungswoche der Legislaturperiode. Der Deutsche Bundestag, seine Ausschüsse und Arbeitsgruppen ringen bis zuletzt um Lösungen in wichtigen Fragen. Und mittendrin ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion - ein Hort der Stabilität und gleichzeitig immer wieder entscheidender Impulsgeber. Den Auftrag unserer Wählerinnen und Wähler erfüllen wir mit hohem Engagement und mit großer innerer Geschlossenheit. Und wir wollen unsere erfolgreiche Politik für die Mitte der Gesellschaft auch nach dem Wahltag fortsetzen. Wichtige Projekte wie etwa die Modernisierung unseres Staatswesens werden in ihrer Umsetzung weit in die kommende Legislaturperiode reichen.

Politik mit Augenmaß: Klimaschutz, Arbeitsplätze, neue Technologien.

Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche wichtige energie- und klimapolitische Weichenstellungen für Deutschlands klimaneutrale Zukunft. Dazu gehören u.a. der Markthochlauf von Wasserstofftechnologien, das Repowering von Windkraftanlagen, die Digitalisierung der Energieversorgung und Entlastungen für Unternehmen im internationalen Wettbewerb (Carbon-Leakage-Verordnung). Mit Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz konkretisieren wir unsere Klimaschutzziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 mit klaren Festlegungen und jährlichen Minderungszielen. Mit unserer Politik sorgen wir dafür, dass Deutschland beim Klimaschutz konsequent vorangeht, immer anschlussfähig für europäische und internationale Entwicklungen.

Union steht für einen starken Staat.

Wir setzen uns für einen wehrhaften Staat ein, der seine Bürgerinnen und Bürger wirksam schützen kann. Zwei aktuelle Beispiele: Wir stellen so genannte Internet-Feindeslisten, mit denen politisch missliebige Personen gekennzeichnet werden, endlich unter Strafe. Wir wollen außerdem durch eine Änderung des Strafgesetzbuches erreichen, dass Cyberstalking-Opfer zukünftig besser geschützt sind und Täter schneller in Untersuchungshaft genommen werden können.

 

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21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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