Pressemitteilungen

Berlin/Bergstraße, 07.02.22 - Am 13. Februar tritt in Berlin die Bundesversammlung zur Wahl des nächsten Bundespräsidenten zusammen. Als Vertreter der Bergstraße ist Dr. Michael Meister (CDU) bereits zum siebten Mal Mitglied der Bundesversammlung. Als 1999 Johannes Rau gewählt wurde, konnte Dr. Meister erstmals an einer Bundesversammlung teilnehmen. 2004 und 2009 wurde jeweils Horst Köhler in das höchste Staatsamt gewählt. Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete empfindet es als besondere Auszeichnung, für die Wahl des Staatsoberhauptes seine Stimme abgeben zu dürfen.
2010 trat die Versammlung zusammen, um mit Christian Wulff den Nachfolger von Horst Köhler vorzeitig zu bestimmen. Bereits nach zwei Jahren, im Jahr 2012, wurde Joachim Gauck zum Bundespräsidenten gewählt. Nicht immer schöpfen die gewählten Bundespräsidenten die volle fünfjährige Amtsperiode aus.
Der Bundesversammlung gehören neben den Mitgliedern des Deutschen Bundestages auch gewählte Persönlichkeiten der 16 Bundesländer an. 2017 wurde Frank-Walter Steinmeier zum Staatsoberhaupt bestimmt. Der amtierende Bundespräsident hat sein Amt ordentlich geführt und bewirbt sich für eine weitere Amtszeit. "Aus grundsätzlichen demokratietheoretischen Überlegungen hätte ich mir dennoch eine echte Auswahl unter demokratischen Bewerbern gewünscht. Inwieweit der amtierende Bundespräsident den von der Mehrheit angekündigten Aufbruch für Deutschland verkörpert, bleibt abzuwarten. Ich werde mit Freude zur Bundesversammlung reisen", so Dr. Meister.

 

Neckarsteinach, 02.02.2022 - Corona ist nach wie vor ein großes Thema in unserer Stadt, erklärte Bürgermeister Herold Pfeifer zu Beginn des Gespräches mit dem Bergsträßer Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Meister, den die örtliche CDU-Vorsitzende Denise Grau begleitete. So sei derzeit insbesondere ein Kindergarten betroffen. Neckarsteinach habe - sofern man dies sagen könne - das Glück, dass die Erzieherinnen nicht infiziert seien, sehr wohl aber viele Kinder. Bei der Rede vom Ausfall von Arbeitskräfte von systemrelevanten Berufen sehe man oftmals nur deren Erkrankungen. Dass diese Arbeitskräfte aber auch ausfallen können, weil sie plötzlich erkrankte Kinder oder Kinder, die aufgrund coronabedingter Schließungen zu Hause sind, betreuen müssen, wird oft gar nicht gesehen oder erwähnt. Dies sei seines Erachtens aber nicht unwesentlich. Auch die Planungen für Veranstaltungen der nahen Zukunft seien schwierig. Keiner wisse genau, wie die Pandemie sich entwickle. Oftmals stecken hinter den Veranstaltungen aufwendige und zeitintensive Planungen. Daher müsse im Vorfeld genau durchdacht werden, ob Feste wie der „Tag des Gastes“ in der gewohnten Form durchgeführt werden können oder ob andere Alternativen gefunden werden müssten. Auch Absagen stünden durchaus zur Diskussion.

Während der Haushalt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ausgeglichen war, ist der Haushalt 2021 dies nicht mehr. Auf Nachfrage erklärte Pfeifer, dass insbesondere die ausgefallene Gewerbesteuer hierfür verantwortlich war. Er ist zwar für die Kompensation durch Bund und Land dankbar,  merkte jedoch an, dass diese nicht vollständig ausgereicht habe. Auch wenn dies von einigen Stadtverordneten kritisiert wird, ist Pfeifer der Meinung, rechtzeitig die vorhandenen Fakten für den neuen Haushalt offen zu legen, auch wenn diese nicht immer vollständig sind oder noch ergänzt werden müssten. Für ihn wäre es einfacher bis jeweils ins neue Jahr zu warten, da sich die Faktenlage dann nicht mehr ändern würde, jedoch wäre es dann für die zeitnahe Erstellung des Haushaltes sehr spät. Auch der Haushalt für das Jahr 2022 sei nicht ausgeglichen. Pfeifer hält nichts davon, den Haushalt seiner Gemeinde oder einzelne Unterpunkte wie Grundsteuer oder Wassergebühren mit denen anderer Kommunen zu vergleichen. Jede Gemeinde ist ein „eigener Mikrokosmos“. So erläuterte er, dass die Wassergebühren seiner Gemeinde mit den Gemeinden aus Baden-Württemberg nicht zu vergleichen seien, da dort notwendige Sanierungen an den Wasserleitungen vom Land bezuschusst werden und diese Kosten den Bürgern dann nicht mitberechnet werden müssten. Hierbei wies Pfeifer auch darauf hin, dass es manchmal hinderlich sei, dass Neckarsteinach und Hirschhorn im Hessischen Zipfel umgeben von Baden-Württemberg liegen würde. Meister sieht darin kein Problem, ist allerdings der Meinung, dass die Infrastruktur und deren Schnittstellen verbessert werden könnten und sollten. So stellt Meister die Forderung etwa an die beiden Verkehrsverbünde RMV und VRN, dass diese „zusammen denken und zusammen handeln“ müssten, dies wäre zum Wohle aller.

Zufrieden ist Pfeifer mit der Internetverbindung in seiner Gemeinde. DSL und LTE sind zu 100% ausgebaut, 5G etwa zur Hälfte. Auch die Handynetzabdeckung wird bald vollständig ausgebaut.

Weiterhin stehen der Kindergartenneubau sowie der Neubau der Vierburgenhalle an. Pfeifer dankte hierbei ausdrücklich Meister für dessen Einsatz für Fördergelder.

Zudem ist der Bürgermeister damit zufrieden, dass am Rathaus eine Elektroladestation, an der kostenlos geladen werden kann, vorhanden ist. Eine weitere Ladenstation wird in Kürze noch folgen.

Abschließend bedankte sich Pfeifer für Meisters Interesse an der Vierburgenstadt und den regelmäßigen Kontakt mit ihm.

Berlin/Bergstraße, 27.01.22 - Der Förderstopp ohne Vorwarnung lässt tausende junge Familien im Regen stehen, ihr Traum vom Eigenheim droht nun zu platzen. Der grüne Bundeswirtschaftsminister hat damit massiv Vertrauen zerstört. Das ist nicht nur ein Schlag gegen die Eigentumsbildung, sondern konterkariert auch unsere Ziele für Klimaschutz und Neubau. "Diese Entscheidung muss sofort rückgängig gemacht werden", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Galoppierende Baupreise und ansteigende Zinsen haben das Bauen in den letzten Monaten deutlich verteuert. Bricht nun noch die fest eingeplante KfW-Förderung in der Finanzierung weg, drohen viele Bauprojekte zu scheitern. Wir brauchen jetzt schnellstmöglich Planungssicherheit, was unter welchen Bedingungen in welchem Umfang künftig gefördert wird. Ansonsten kann und wird die Immobilienwirtschaft die notwendigen Kapazitäten nicht aufbauen, um die ehrgeizigen Neubauziele zu erreichen. "Das Vertrauen der Antragsteller ist schutzwürdig. Bislang gestellte Förderanträge müssen bearbeitet und beim Vorliegen der Voraussetzungen auch bewilligt werden", fordert Meister.

Viernheim, 21.01.2022. Auf Einladung des Center-Managers Dani Marquardt besuchte der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete, Dr. Michael Meister, das Rhein-Neckar-Zentrum. Grund der Einladung war das Infektionsschutzgesetz, sowie dessen Regelungen und Auswirkungen für das Rhein-Neckar-Zentrum. Marquardt erläuterte, dass es im Zentrum ein Mix von verschiedenen Geschäften gäbe, für die jeweils andere „Corona-Regelungen“ gelten würden. Hinzu komme, dass auch viele Kunden aus den Nachbarländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kommen würden, wo wiederum andere Regelungen gelten. Dies sei für die Kunden nicht überschaubar und verunsichere sie nur, halte sie teilweise sogar vom Besuch ab. Marquardt bat Meister, sich für einheitliche Regelungen einzusetzen, die zudem in ganz Deutschland gelten sollten. Er bedankte sich bei Meister, dass er diesem seine Sorgen, aber auch Anregungen mitteilen durfte und dass Meister sich hierfür viel Zeit genommen habe.

                                                                         

Berlin/Bergstraße, 20.01.22 - In der Debatte zu der Frage einer Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nimmt der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) wie folgt Stellung:
"Die Ampel-Koalition plant die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB), der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt. Die Vorschrift ist eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben. Bei einer Aufhebung des § 219a StGB muss mit offener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gerechnet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter, wie das Gericht zutreffend ausführte. Der Staat muss zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen, die dazu führen, dass ein - unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter - angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht wird. Dazu bedarf es eines Schutzkonzepts, das Elemente des präventiven wie des repressiven Schutzes miteinander verbindet. Der Staat muss vor Beeinflussungen schützen, die der Entscheidung für das Kind entgegenwirken. Er muss darüber hinaus den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein erhalten und beleben, so das Bundesverfassungsgericht.
Die Ampel-Koalition gibt mit ihren Vorstellungen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nun einen seit über zwei Jahrzehnten bestehenden gesellschaftlichen Konsens auf, um den lange Jahre gerungen wurde und der den Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens ausgeglichen und befriedet hat. Die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ist ein falsches Verständnis von "Fortschritt wagen" und "Freiheit".
Bei jedem Schwangerschaftsabbruch stirbt ein einzigartiger und unverwechselbarer Mensch. Deshalb ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Ausnahmsweise nicht strafbar sind Schwangerschaftsabbrüche, wenn bestimmte rechtfertigende Indikationen (medizinische oder kriminologische) vorliegen.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist ausnahmsweise auch dann nicht strafbar, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung nach § 218a Absatz 1 StGB folgt. Die Schwangere, die den Eingriff verlangt, muss sich drei Tage vor diesem Termin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Sie hat dem Arzt, der den Eingriff vornehmen soll, eine Beratungsbescheinigung über dieses Gespräch vorzulegen. Außerdem muss ein Arzt, der nicht an der Beratung teilgenommen hat, den Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann keiner der am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten bestraft werden.
Die Beratung soll die Problemlage der Schwangeren erfassen und diese samt möglichen Wegen und Hilfestellungen besprechen. Oft ist bei der Selbstbestimmung der werdenden Mutter nicht das Kind das Problem, sondern die mit der Geburt vollständig neue Lebenssituation.
Im Kontext dieser Regelung macht es Sinn, dass die Beratung für das Leben nicht durch Werbung konterkariert wird. Und auch die Reihenfolge von Beratung, Wartefrist, Entscheidung und gegebenenfalls Durchführung des Abbruchs haben in diesem Zusammenhang ihre Bedeutung. Es gibt viele Frauen, die in dieser Situation eine unvoreingenommene, neutrale Beratung brauchen; den Freiraum, sich - wie gesagt - auf die neue Situation und den Gedanken an das Kind einzulassen, sich über Hilfen zu informieren und die verschiedenen Alternativen zu durchdenken.
Die rechtliche Gesamtregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist legislativ-verfassungspolitisch fein austariert worden. Ein Herausbrechen einzelner Normen bringt somit auch die verfassungsrechtlich relevante Gesamtstatik der Regelungen ins Wanken. Kurzum: Das Ansinnen der Ampel-Koalition zur Streichung des § 219a StGB stört den Rechtsfrieden. Jeder einzelne Abgeordnete der Parteien der Ampel-Koalition lässt jeglichen Respekt vor dem Leben des ungeborenen Kindes vermissen, das in dieser Diskussion als potenzielles Opfer keine Stimme hat.
Das christliche Menschenbild ist mein persönlicher Kompass. Das christliche Menschenbild verpflichtet zum Schutz des menschlichen Lebens. Deshalb bekenne ich mich klar zum Schutz des ungeborenen Lebens und lehne das Vorhaben der Ampel-Koalition ab."

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Kalender – Kommende Termine

13.05.202610:00 - Uhr | Bundeskabinett in Berlin
13.05.202617:00 - Uhr | Ständiger Beirat Bundesrat in Berlin
13.05.202619:00 - Uhr | Gesundheitsforum Bergstraße in Videokonferenz
15.05.202609:00 - Uhr | Bürgermeister Kohl in Gorxheimertal
16.05.202615:00 - Uhr | Tag der offenen Tür Hospiz in Bensheim
18.05.202600:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
19.05.202600:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
20.05.202600:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
21.05.202600:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
22.05.202600:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
28.05.202617:30 - Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
02.07.202617:30 - Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim
06.08.202618:00 - Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim

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